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Ungeheuer

Bausparvertrag meiner Freundin

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Ungeheuer

Habe mich jetzt mal mit dem Finanzstatus meiner Freundin beschäftigt.

 

Sie hat u.a. einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall mit folgenden Eckdaten:

 

Bausparsumme 40.000.- EUR

Guthabenzinssatz 1% (ja ich weiß, lächerlich!!!)

Darlehenszinssatz eff. 3,99%

Tilgungsbeitrag mtl. 0,4% der Bausparsumme

 

 

Der Vertrag besteht seit ca. 5 Jahren, eingezahlt sind momentan ca. 4500.- EUR

In den letzten 5 Jahren wurde außerdem AN-Sparzulage und Wohnungsbauprämie bewilligt.

Die AN-Sparzulage wird es ab diesem Jahr nicht mehr geben, da die Einkommensgrenzen überschritten werden; Wohnungsbauprämie kann weiterhin beantragt werden.

 

Momentan kann zum Zuteilungsdatum des Darlehens davon ausgegangen werden, dass es dann in eine Immobilienfinanzierung einfliessen kann! Aber auch in dieser Konstellation halte ich einen Darlehenszinssatz von 3,99% ja nicht unbedingt für sensationell.

 

Mich würde jetzt interessieren, ob es überhaupt sinnvoll ist, den Vertrag insbesondere wegen den geringen Zinsen weiterzuführen oder lieber gleich zu kündigen (und damit natürlich auch die Zulagen zu verlieren). Oder ist es sinnvoller den Vertrag (Abschlußgebühr war immerhin 1% der Bausparsumme) auszusitzen und das nächste mal lieber Fondssparen etc. mit den VL zu machen!?

Reichen Euch die o.g. Angaben zur Beurteilung der Situation oder braucht ihr weitere Daten?

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Herr S.

Also wenn 5 Jahre schon umsind, musst du ja lediglich noch 2 Jahre aussitzen bis die das Guthaben prämienunschädlich zu vereinnahmen. Kündigung wäre doch dann doof.

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Ungeheuer

Verstehe ich das dann richtig, dass nach 7 Jahren die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie auf das Bausparkonto eingezahlt werden? Auch wenn das Mindestbausparguthaben noch nicht erreicht ist?

 

Könnte ich dann nach 7 Jahren den Bausparvertrag kündigen und die Zulagen trotzdem einstreichen/behalten?

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Herr S.

Also ich bin mir nicht ganz sicher, ich meine WOP und AN wird jährlich gutgeschrieben.

Wie auch immer nach 7 Jahren sind die Prämien ja spätestens drauf. Dann läßt du die Baussparsumme reduzieren, so dass der Vertrag Zuteilungsreif wird und zack hast du das Geld...

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boRn

Also zumindest die An-Sparzulage hängt ja am Steuerbescheid mit dran, wird also mit Erteilung des Steuerbescheids aufm Bausparkonto gutgeschrieben. Wenn du allerdings schädlich über den Vertrag verfügst (vor Ablauf der Sperrfrist, steht auf der Anlage VL), wird das Finanzamt die AN-Sparzulage zurückfordern.

 

WOP reichst du ja direkt bei der Bausparkasse ein, das wird dann sicherlich auch direkt jährlich ausgezahlt (aufs Bausparkonto).

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Rohlöff

Meines Wissens nach wird die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage erst nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren dem BSV gutgeschrieben. Wenn der Vertrag dann noch weiter laufen würde, würdest du die Zulagen jährlich gutgeschrieben bekommen.

 

Nach den 7 Jahren musst du die Bausparsumme nicht reduzieren um an das Geld zu kommen. Du kannst dann den Vertrag ganz normal kündigen und bekommst nach der Kündigungsfrist, in der Regel 6 Monate, dein Geld inklusive Zinsen, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage.

In diesem Fall ist allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach die Abschlussgebühr weg.

Manche Verträge haben eine Klausel die besagt, dass die Abschlussgebühr erstattet wird, wenn der Kredit bei Zuteilung nicht in Anspruch genommen wird. Um in einem solchen Fall ohne Abzüge dann an das Geld zu kommen, müsstest Du allerdings noch einiges einzahlen um die entsprechende Bewertungszahl für die Zuteilung zu erreichen. Das hat bei mir aber damals alles sehr gut geklappt. Mit der Sonderzahlung kam ich dann auch noch schneller an das Geld als wie bei einer normalen Kündigung. nach ca. 3 Monaten war das Geld auf meinem Konto.

 

Gruß

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fennichfuxer

hi,

 

kb liegt richtig: die prämien werden lediglich "vorgemerkt", gutgeschrieben werden sie erst nach der sperrfrist von 7 jahren. sie werden vorher auch nicht verzinst.

 

ist/wird der bsv mit vl bespart?

 

grüssle ff

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Herr S.
kb liegt richtig: die prämien werden lediglich "vorgemerkt", gutgeschrieben werden sie erst nach der sperrfrist von 7 jahren. sie werden vorher auch nicht verzinst.

 

Das kann man pauschal nicht sagen, die LBS schreibt auch teilweise schon während der 7 jahre gut...

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fennichfuxer

hi,

 

schon möglich, bezog mich aber auf das produkt des schräterstellers. meine erinnerung sagt mir, dass es bei sh '02 so war, wie ich es geschrieben habe. bei gelegenheit schau ich mal nach. bis dahin also unter vorbehalt.

 

grüssle ff

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teffi

Bleiben einem denn WOB und Sparzulage immer erhalten, auch wenn man das Geld aus dem Vertrag nicht für Wohnungskauf etc. verwendet? Oder ist das auch was, was vom Abschlussjahr abhängt?

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fennichfuxer

hi,

 

nutzt du den bsv nicht für wohnungswirtschaftliche zwecke, gilt die sperrfrist für prämien von 7 jahren ab abschluß. nutzt du ihn für wwz, egal wann, verfallen die prämien nicht.

 

grüssle ff

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teffi
nutzt du den bsv nicht für wohnungswirtschaftliche zwecke, gilt die sperrfrist für prämien von 7 jahren ab abschluß. nutzt du ihn für wwz, egal wann, verfallen die prämien nicht.

 

Ah, danke, gut zu wissen. Ich dachte bisher, das hinge davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Tut es offenbar auch, aber nur in Sachen Alter, nicht in Sachen damalige gesetzliche Bestimmungen.

 

Tschö,

tiffi

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Ungeheuer
hi,

 

kb liegt richtig: die prämien werden lediglich "vorgemerkt", gutgeschrieben werden sie erst nach der sperrfrist von 7 jahren. sie werden vorher auch nicht verzinst.

 

ist/wird der bsv mit vl bespart?

 

grüssle ff

 

 

Ja, wird mit VL bespart...zusätzlich noch Sparraten, um die WOP zu bekommen!

 

Werde mich dann nochmal genau nach dem Bausparbeginn erkundigen. Evtl. ist es ja wirklich sinnvoll, die 7 Jahre abzuwarten, um nicht die ganzen Zinsen zu verschenken.

 

Verstehe übrigens gar nicht, warum die Produkte der Schwäbisch Hall im Gegensatz zur Konkurrenz so schlecht sind!? Oder übersehe ich da irgendetwas? Fast alle Mitbewerber haben bessere Bedingungen...

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fennichfuxer

hi,

 

vl unterliegen auch einer sperrfrist. 6 jahre einzahlen, ein jahr ruhen lassen! das sollte eigentlich kommuniziert worden sein.

 

grüssle ff

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