leinad Januar 15, 2008 Wenn man Verluste aus einem Aktienfonds unterjährig realisiert. Kann man die dann mit den steuerrelevanten Gewinnen aus einem offenen Immobilienfonds bei der Steuererklärung verrechnen ? Oder geht das derzeit nur mit Aktienfonds - Aktienfonds ? Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 15, 2008 · bearbeitet Januar 15, 2008 von torstenb Noch, ja. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=15898 http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58D...n~Scontent.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 15, 2008 Vielleicht noch zur Klarstellung: Realisierte Verluste innerhalb Spekufrist mit realisierten Gewinnen innerhalb Spekufrist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Januar 15, 2008 · bearbeitet Januar 15, 2008 von leinad Vielleicht noch zur Klarstellung: Realisierte Verluste innerhalb Spekufrist mit realisierten Gewinnen innerhalb Spekufrist. Ja genau, einleuchtend. Realisierte Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist aus offenen Immobilienfonds habe ich bereits. Als ich einen Teil meiner AXA und SEB Bestände verkaufte und in den KanAm umschichtete. Dabei ist auch beim SEB Zwischengewinnsteuer von ebase einbahalten worden. Ich glaube ich mach das, hoffe ich blicke bei der Steuererklärung am Ende dann auch noch durch......... Gruss leinad Äh, da fällt mir noch ein, die Gewinne waren also 2007. Dann müßte ich wohl so was wie einen Gewinnvortrag von 2007 nach 2008 machen oder ? Denn die Verluste würden jetzt 2008 erst entstehen. Geht das so ? Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 15, 2008 Äh, da fällt mir noch ein, die Gewinne waren also 2007.Dann müßte ich wohl so was wie einen Gewinnvortrag von 2007 nach 2008 machen oder ? Denn die Verluste würden jetzt 2008 erst entstehen. Geht das so ? Ich vermute(!) mal nein, Du kannst Einnahmen aus einem Veranlagungszeitraum nicht ohne weiteres mit Verlusten aus einem anderen Veranlagungszeitraum verrechnen, gerade nicht als Privatmensch. Du hättest also noch 2007 Verluste realisieren müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 15, 2008 Gewinn/Verlustverrechnung pro Veranlagungszeitraum. Verbleibende Verluste können entweder mit Anlage SO mit entsprechenden Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden oder ins Folgejahr vorgetragen werden. (Alles natürlich wieder nur mit Spekulationsgewinnen/-verlusten) Mit der Zwischengewinnbesteuerung hat dies nichts zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad Januar 15, 2008 Also wenn ichs nun richtig verstanden habe, kann man nur Verluste von 2007 nach 2008 übertragen aber keine Gewinne. Hmmmmm????? Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 15, 2008 http://www.ariva.de/Die_wichtigsten_Regeln...2410?pnr=307543 Bissel faul heute? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag