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AzadKing

Hallo,

 

mich würde mal interessieren ob bei dem Steuersparmodell

 

http://www.sachsenfonds.com/Concern/Downlo...53-Prospekt.pdf

 

die Kapitaleinlage wieder ausgezahlt wird oder nur über die Steuerbegünstigungen die daraufhin folgen

zurück fließt... Steig da immer nicht so ganz durch ?

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boRn

Du hast eine 100%ige Rückzahlung der Bareinlage zu erwarten. Bei diesem Modell offenbar verteilt über 10 Jahre.

 

Neuerdings dürfte so ein Modell wegen dem neuen § 15b EStG nicht mehr funktionieren. Hiernach sind solche Steuersparmodelle nicht mehr berücksichtigungsfähig.

 

mfg

Chris

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AzadKing

Hmm also bekomme ich nach 10 Jahre nicht alles auf einen Schlag wieder sozusagen :)

Das ist immer so komisch geschrieben ich weiß immer nicht ob die als Rückfluss auch die Steuerspareffekte zählen...

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boRn

Nein, es ist folgendermaßen:

Du zahlst dein Geld auf einen Schlag ein und erhälst dann ein paar Jahre Verlustzuweisungen. Diese waren steuerlich zu berücksichtigen und hatten Steuererstattungen zur Folge. Dann beginnt die Rückzahlphase, in denen du jährlich Beträge zurückbekommst. Diese unterliegen der KapESt und müssen als Gewinne aus Gewerbebetrieb versteuert werden. Wenn du alles auf einmal auszahlen lassen würdest, dann hättest du zu hohe Steuernachzahlungen durch die Progression. Nur aus der Differenz zwischen den Steuererstattungen und den Nachzahlungen ergibt sich die Rendite.

 

Wie gesagt, heutzutage gibt es das nicht mehr --> § 15b EStG

 

mfg

Chris

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AzadKing
· bearbeitet von AzadKing

Die Rückzahlungspahse würde also meiner vollen Einzahlung entsprechen ?

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boRn

Schau dir doch einfach mal das Beispiel auf Seite 20 an, da geht doch alles draus hervor. In dem Beispiel werden 86,59% ausgezahlt, der Rest läuft über die Steuer....

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Sven82
Die Rückzahlungspahse würde also meiner vollen Einzahlung entsprechen ?
nein, du beteiligst dich an einem Unternehmen, bist also Gesellschafter. In den ersten Jahren bekommst du aufgrund hoher Abschreibungen Verluste zugewiesen, die ohne den § 15b EStG mit anderen Einkünften verrechnet werden. Irgendwann ist das Objekt abgeschrieben und es macht Gewinne. Die Gewinne werden an die Anteilseigner verteilt. Die Einlage (dein Kapital) bleibt aber weiterhin im Unternehmen. Du bekommst nur die Gewinne zugewiesen.

 

§ 15b EStG sorgt dafür, dass die Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können, sondern nur mit späteren Gewinnen aus dieser Quelle. Insofern lohnt sich das Gebilde steuerlich nicht. Außerdem läuft das Ding schon ein paar Jahre.

 

Gruß

Sven

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AzadKing
· bearbeitet von AzadKing

Hmm irgendwie ist mir das zu hoch :)

 

Man schließt ja ein Leasingvertrag ab der läuft am 20.12.2010 ab. Zusätzlich dazu eine Bareinalge eines von beiden muss man doch wieder bekommen ? Sosnt versteh ich den Sinn einer solche Anlage nicht :D

 

Wenn ich z.b wie im Muster 50.500 DM einzahle muss ich auch ein Leasingvertrag mit 49.500 machen oder so dann habe ich 100.000DM investiert wenn der Leasingvertrag nun 2010 ausläuft muss ich doch dafür was erhalten ?? meine Bareinzahlung ?? oder wie ??

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