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HatschiPu

Depotübertrag mit anschließender Veräußerung und Kindergeld

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HatschiPu

Ich bin immer noch dabei zu versuchen meine nun vereinfachte Ausgangsfrage zu lösen:

 

"Werden Gewinne aus Aktienverkäufe nach Ablauf der Spekulationsfrist auf den Kindergeld Freibertrag von ca. 7600 angerechnet?"

 

Ich habe heute mal bei der Service Hotline der Familienkassen angerufen. Wenn mich das Thema nicht schon so nerven würde, wäre die Antwort des Mitarbeiters einfach zur zum Lachen...

 

Ich erkläre ihm, dass ich die Aktien im Jahr 2000 gekauft habe und in diesem Jahr verkaufen will. Darauf frägt er mich: "Ja, und damals haben Sie doch darauf spekuliert, dass die Aktien hoch gehen oder nicht? Ich: " Ähm, ja sonst hätte ich sie ja nicht gekauft". Er: "Sehen Sie, sie haben spekuliert. Also handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft. Spekulationsgeschäfte müssen bei dem Freibetrag angegeben werden"

 

Dazu fällt mir nichts mehr ein... danach hat er mir noch einen guten Tipp gegeben: "Sie studieren?...Dann fragen Sie an der Uni halt mal einen Jura Studenten"

 

:'( :'( :'(

 

So ein Haufen Inkompetenz...

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Sven82

:buy: bestätigt einmal mehr meine bisherigen Eindrücke von den Familienkassen.

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boRn

Ich kann mich dem nur anschließen, das entspricht auch meinen Erfahrungen. Weiterhin darf man aber auch nicht vergessen, dass diese Mitarbeiter ungelernt und ohne jegliche Ahnung vom deutschen Steuerrecht mit einem sehr komplexen Teil von eben diesem konfrontiert werden und es von nun an täglich anwenden müssen. Ich finde es nahezu fahrlässig, dass hier offenbar jegliche Fortbildungsarbeit vernachlässigt wird. Und genau aus diesem Grund bin ich dafür, dass Kindergeld Sache der Finanzämter zu machen!

 

Hilft alles nichts, da muss man durch, wenn man das Geld haben will :'(

 

mfg

Chris

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