Ralle_15 Januar 13, 2008 Hallo zusammen, momentan wird meine BU policiert (Delta Lloyd). Ich sehe ein, dass eine Absicherung der Arbeitskraft notwendig ist - aber wann bin ich denn nun wirklich Berufunfähig??? Diese Formulierungen in den Verträgen bzgl. 50% etc sind ja höchst schwammig. Ich bin Wirtschaftsingenieur, momentan im Innendienst Vertrieb tätig und zukünftig wohl im Außendienst. Dann werde ich viel fliegen und in der Welt rumlaufen. Wann bin ich dann berufsunfähig? (Mal abgesehen von Querschnittlslähmung, beide Arme ab etc.) - Wenn ich nicht mehr mit dem Wagen zur Arbeit komme? - Wenn ich nicht mehr alleine fliegen kann? - Wenn ich einen Sinn verliere (z.B. schwerhörig, fast blind) - Wenn ich Konzentrationsschwierigkeiten habe? - Wenn ich starke Knieprobleme habe? - Herzinfarkt, Schlaganfall? ...was fallen euch für Beispiele ein, in denen man als über 50% berufsunfähig eingestuft würde? by the way noch ne Frage: Kennt jemand sinnvolle Statistiken, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, in diesem Berufsfeld BU zu werden? und ganz wichtig: in welchem Alter tritt die BU im Mittel ein? Fänd´s klasse, wenn ich das Risiko, das ich grad absichere, etwas besser einschätzen kann. Daher freue ich mich auf Euro Antworten! Danke! Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts Januar 15, 2008 Versicherungsunternehmen verwenden in den Bedingungen häufig folgende Formulierung für Berufsunfähigkeit: "Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht". Der Wortlaut zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann von den Gesellschaften unterschiedlich formuliert werden. Wenn ich die o.a. Formulierung interpretieren soll, so komme ich zu der Erkenntnis, dass es eine allgemeingültige Definition für Berufsunfähigkeit nicht gibt. Zunächst muß man ja davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen nur temporär ist, d.h. der Berufsunfähige wird in den meisten Fällen nach einer Genesungsphase wieder in seinem (oder einem anderen Beruf) arbeiten können. Das wiederum bedeutet, dass man bereits bei geringfügigeren, "genesungsfähigen" Erkrankungen berufsunfähig sein kann. Im Grunde genommen kommt dies einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleich, die wohl die meisten Arbeitnehmer schon in Anspruch nehmen mußten. Bei Arbeitsunfähigkeit ist es aber zu 99,99% so, dass man nach wenigen Tagen oder Wochen wieder arbeitsfähig ist. Sollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als ein halbes Jahr andauern so wird gemäß der Vertragsklauseln innerhalb einer BU automatisch eine Berufsunfähigkeit draus und die Versicherung ist in der Pflicht, BU zu zahlen. Ich denke jedoch, dass die meisten Ärzte nach gewissen Zeitspannen höhere Kriterien für die Arbeitsunfähigkeit ansetzen als bei wenigen Tagen, da eine längere Arbeitsunfähigkeit sehr hohe Kosten zunächst für den Arbeitgeber, dann nach 6 Wochen für die Krankenkasse und zuguterletzt für einen BU-Versicherer bedeutet insofern man eine BU hat. Mit anderen Worten, für Berufsunfähigkeit wird sicherlich ein deutlich höherer Maßstab angesetzt wie bei klassischer Arbeitsunfähigkeit. Eine allgemeingültige Definition für Berufsunfähigkeit, die wie ein mathematisches Gesetz bei einer Erkrnkung/Schädigung anwendbar ist, wird es jedoch nicht geben. Es muß von Fall zu Fall unterschieden werden. Hinzu kommt dann noch der menschliche Faktor. Einer Studie zufolge entscheiden Gutachter, die über eine Berufsunfähigkeit entscheiden müssen, oft völlig unterschiedlich. In den meisten Fällen wurde demzufolge bei fiktiven Berufunfähigkeitsmodellen eine BU abgelehnt und dies mit verschiedensten Begründungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Januar 15, 2008 man sollte noch berücksichtigen, das es für manche zwar heißt: berufsunfähig - aber nicht erwerbsunfähig! Soll heißen, Umschulung für einen Job mit weniger Belastung etc. kann ebenfalls in Betracht kommen. Versicherungen sind da in der Regel sehr einfallsreich! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 15, 2008 man sollte noch berücksichtigen, das es für manche zwar heißt: berufsunfähig - aber nicht erwerbsunfähig! Soll heißen, Umschulung für einen Job mit weniger Belastung etc. kann ebenfalls in Betracht kommen. Versicherungen sind da in der Regel sehr einfallsreich! Versicherungen bieten den Verzicht auf "abstrakte Verweisbarkeit" an. Damit sollte eigentlich das Thema Umschulung vom Tisch sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Januar 15, 2008 Da würde ich auch an Deiner Stelle schnell mal nachgucken ob dieser Verzicht auf die "abstrakte Verweisung" in deiner Police drinsteht. Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peanuts Januar 15, 2008 Da würde ich auch an Deiner Stelle schnell mal nachgucken ob dieser Verzicht auf die "abstrakte Verweisung" in deiner Police drinsteht. Starship die abstrakte Verweisbarkeit gibt es bei wohl kaum noch bei heutigen BU-Abschlüßen, sehr wohl aber die konkrete Verweisbarkeit. Bei dem Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit ist es z.B. einem Kaufmann nicht zuzumuten z.B. als Pförtner/in zu arbeiten, allerdings in einem ähnlichen Beruf der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, das wäre dann die konkrete Verweisung. Das würde im ungünstigsten Fall bedeuten, daß der Versicherer die BU-Rente nicht zahlen muß. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 15, 2008 die abstrakte Verweisbarkeit gibt es bei wohl kaum noch bei heutigen BU-Abschlüßen, sehr wohl aber die konkrete Verweisbarkeit. Bei dem Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit ist es z.B. einem Kaufmann nicht zuzumuten z.B. als Pförtner/in zu arbeiten, allerdings in einem ähnlichen Beruf der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, das wäre dann die konkrete Verweisung. Das würde im ungünstigsten Fall bedeuten, daß der Versicherer die BU-Rente nicht zahlen muß. Delta Lloyd verzichtet auf die abstrakte Verweisung... Ich würde dir allerdings dringendst davon abraten, weil die Finanzgewalt, die hinter diesem Laden steht (siehe BU-Solidität bei M&M) sehr sehr schwach ist. Die Frage ist, OB die DL überhaupt finanziell dazu in der Lage sein wird, deine Rente zu zahlen. Warum ausgerechnet diese Gesellschaft? Wer hat dir die empfohlen? Es gibt DEUTLICH bessere Versicherer die preislich durchaus ohne Probleme da mithalten können. Lies mal den Thread "BU Versicherungs sinnvoll?". Da kommen viele Empfehlungen auf Gesellschaften und die Thematik wird weitestgehend ausdiskutiert. Andreas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 17, 2008 die abstrakte Verweisbarkeit gibt es bei wohl kaum noch bei heutigen BU-Abschlüßen, sehr wohl aber die konkrete Verweisbarkeit. Bei dem Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit ist es z.B. einem Kaufmann nicht zuzumuten z.B. als Pförtner/in zu arbeiten, allerdings in einem ähnlichen Beruf der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, das wäre dann die konkrete Verweisung. Das würde im ungünstigsten Fall bedeuten, daß der Versicherer die BU-Rente nicht zahlen muß. Das ist übrigens auch Blödsinn Die abstrakte Verweisung beschreibt die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer in einen zumutbaren Beruf zu verweisen. Theoretisch kann der Kaufmann sehr wohl auf den Beruf als Pförtner verwiesen werden, wenn das auch ein sehr extremes Beispiel ist. Zumutbar heißt, dass er in einem anderen Beruf arbeiten könnte, der seinen erworbenen Fähigkeiten entspricht. Das heißt im Klartext, dass z.B. eine Krankenschwester, die aber bedingt durch den täglichen Ablauf viel kaufmännisches zu tun hatte, auf den Beruf der Bürokauffrau oder Verwaltungsfachangestellten verwiesen werden kann, sofern es ihren erlernten Fähigkeiten entspricht und es dem Versicherungsnehmer daher als zumutbare Tätigkeit bescheinigt wird. Die konkrete Verweisung entspricht der Verweisung auf einen verwandten oder ähnlichen Beruf. Dass z.B. eine Sonderpädagogin, die eine Phobie vor Behinderten entwickelt, dennoch in einer anderen Lerneinrichtung mit anderen Schwerpunkten eingesetzt werden kann. Schwierig bei der abstrakten Verweisung ist die blöde Formulierung. Daher auch die vielen Streitfälle vor Gericht, weswegen eben die meisten Versicherer heutzutage darauf verzichten, wenn auch erst ab einem bestimmten Alter. Konkrete Verweisung nicht auszuschließen ist völlig in Ordnung. Diese Klausel hat in meinen Augen sehr viel Sinn, weil dadurch Missbrauch ausgeschlossen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
downtowncr Januar 17, 2008 Hi, Cosmos direkt bietet die BU im Comfort-Tarif mit Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit an. Zudem gibt es da einen Einsteiger-Tarif, der in den ersten 10 Jahren extrem günstig ist, dafür bezahlt man halt später etwas mehr. Für Studenten oder Berufseinsteiger sicher interessant, da man die ersten 5 Jahre nur die Hälfte des normalen Beitrags zahlt. Demnächst ist noch eine Werbe-Aktion geplant, bei der die ersten 4 Monate beitragsfrei sind, dann werde ich die wohl auch abschliessen. Wenn man keinen Einsteiger-Tarif braucht, ist die Huk24 aber noch günstiger. Gruß downtowncr Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 18, 2008 Hi, Cosmos direkt bietet die BU im Comfort-Tarif mit Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit an. Zudem gibt es da einen Einsteiger-Tarif, der in den ersten 10 Jahren extrem günstig ist, dafür bezahlt man halt später etwas mehr. Für Studenten oder Berufseinsteiger sicher interessant, da man die ersten 5 Jahre nur die Hälfte des normalen Beitrags zahlt. Demnächst ist noch eine Werbe-Aktion geplant, bei der die ersten 4 Monate beitragsfrei sind, dann werde ich die wohl auch abschliessen. Wenn man keinen Einsteiger-Tarif braucht, ist die Huk24 aber noch günstiger. Gruß downtowncr Bietet die Cosmos für Studenten auch keine Neueinstufung bei Berufseintritt? Das bezweifle ich... Bleibt mir weg mit den Direktversicherern. Entweder ihr wollt 'ne vernünftige BU oder ihr wollt eine vom Kik Wühltisch. Das einzig aber auch wirklich EINZIGE, wo man einen Direktversicherer wählen kann und sollte, ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung, da diese SEHR STRENGEN gesetzlichen Auflagen unterliegt. Von allem anderen sollte man doch sehr viel Wert auf eine Gesellschaft mit entsprechendem Ruf und Erfahrung auf dem Gebiet setzen. Für BU will ich keinen Direktversicherer ohne vertretungsberechtigten Ansprechpartner, ohne einen Vermittler mit Draht zur Risikoprüfung, ohne jegliche Kompetenz, die mich da gegenüber der Gesellschaft vertritt. Und wer allen ernstes denkt, dass Cosmos und HUK24 und der ganze andere Billigkram nur so billig sind, weil da 2-3.000 Euro Abschlussgebühren fehlen, der sollte sich mal überlegen, ob die Rechnung in Differenz aufgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag