black sun Januar 10, 2008 Hallo! ich überlege aktuell eine BU abzuschließen und habe folgende Fragen: 1) ist es sinnvoll BU u. Risiko-LV zu koppeln oder beides separat abzuschließen? 2) Hat jemand Erfahrung mit einer BU bei Huk24? bei "Finanztest" haben sie sehr gut abgeschnitten? Vielen Dank vorab für Anregungen/Tipps, bs Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf Januar 11, 2008 Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die vollständigen Versicherungsbedingungen von HUK24, Gerling, LV 1871, Dialog, Neue BBV, Volksfürsorge, Volkswohlbund und der Nürnberger durchzusehen. Die Bedingungen sind bei der LV 1871 Golden BU, der Dialog (bester Tarif), Neue BBV (bester Tarif) meines erachtens am besten. Die Gesellschaften sind auch noch recht günstig, haben bei Morgen & Morgen ein solides Ranking und die LV 1871 und die Dialog auch eine niedrige Beschwerdequote bei BaFin. Die Beschwerdequote der neuen BBV ist nicht bekannt. Die HUK24 (bei der ich sonst einige Versicherungen wie Kfz und Hausrat habe) gefiel mir nicht, die Bedingungen waren nicht so vorteilhaft wie beim Rest. Ich würde also eine reine BU nicht bei der HUK abschließen. Anders kann es bei einer Lebensversicherung sein - da gibt es keine besseren oder schlechteren Bedingungen - wenn Du stirbst, ist der "Nchweis" relativ einfach. Da würde ich einfach die günstigste Gesellschaft nehmen. Ich bevorzuge zudem separate Tarife, da man so die LV aussetzen oder kündigen kann, falls man mal arbeitslos wird o.ä., die BU aber fortzahlen kann. Wenn man das koppelt, KANN (muss nicht - klären!) das PRobleme bereiten. Da man die LV aber bei der günstigsten Gesellschaft machen kann und die BU bei der besten machen sollte, spricht auch dies häufig dagegen, beides zu koppeln. Gruß, Themightygandalf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ardcore Januar 11, 2008 Hallo! ich überlege aktuell eine BU abzuschließen und habe folgende Fragen: 1) ist es sinnvoll BU u. Risiko-LV zu koppeln oder beides separat abzuschließen? 2) Hat jemand Erfahrung mit einer BU bei Huk24? bei "Finanztest" haben sie sehr gut abgeschnitten? Vielen Dank vorab für Anregungen/Tipps, bs Eine Risiko-LV schließt man in der Regel nur ab wenn man eine Witwe mit Kindern hinterlässt oder eine grosse Hypothek auf deinem Rücken lastet. Wenn das der Fall sein sollte ist Sie ein muss, welcher Anbieter sollte dabei egal sein. Die Koppelung an die BU erachte ich nicht als nötig (sinnvoll). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 11, 2008 Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die vollständigen Versicherungsbedingungen von HUK24, Gerling, LV 1871, Dialog, Neue BBV, Volksfürsorge, Volkswohlbund und der Nürnberger durchzusehen. Die Bedingungen sind bei der LV 1871 Golden BU, der Dialog (bester Tarif), Neue BBV (bester Tarif) meines erachtens am besten. Die Gesellschaften sind auch noch recht günstig, haben bei Morgen & Morgen ein solides Ranking und die LV 1871 und die Dialog auch eine niedrige Beschwerdequote bei BaFin. Die Beschwerdequote der neuen BBV ist nicht bekannt. Die HUK24 (bei der ich sonst einige Versicherungen wie Kfz und Hausrat habe) gefiel mir nicht, die Bedingungen waren nicht so vorteilhaft wie beim Rest. Ich würde also eine reine BU nicht bei der HUK abschließen. Anders kann es bei einer Lebensversicherung sein - da gibt es keine besseren oder schlechteren Bedingungen - wenn Du stirbst, ist der "Nchweis" relativ einfach. Da würde ich einfach die günstigste Gesellschaft nehmen. Ich bevorzuge zudem separate Tarife, da man so die LV aussetzen oder kündigen kann, falls man mal arbeitslos wird o.ä., die BU aber fortzahlen kann. Wenn man das koppelt, KANN (muss nicht - klären!) das PRobleme bereiten. Da man die LV aber bei der günstigsten Gesellschaft machen kann und die BU bei der besten machen sollte, spricht auch dies häufig dagegen, beides zu koppeln. Gruß, Themightygandalf Gut recherchiert Hättest du einen Versicherungsmakler gefragt... Der hätte dir sicherlich von M&M einfach den Detailauszug mit dem kompletten Fragekatalog gegeben Da kannst du sogar exakte Gegenüberstellungen ausrechnen Alte Leipziger hast du vergessen Die ist als einzige in den Bedingungen noch besser als die Golden BU der LV1871. black sun: Schau dir die Tarife mal an. Und vergiss die Stiftung Warentest dazu. BU ist zu speziell für den Haufen Pseudo-Experten von der Finanztest Weiterhin gefallen mir die Stimmrechte bei dem Laden nciht so wirklich. Worauf legst du wert? Was ist dir wichtig? Und was für'ne Berufsgruppe? Was machst du beruflich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
black sun Januar 11, 2008 Gut recherchiert Hättest du einen Versicherungsmakler gefragt... Der hätte dir sicherlich von M&M einfach den Detailauszug mit dem kompletten Fragekatalog gegeben Da kannst du sogar exakte Gegenüberstellungen ausrechnen Alte Leipziger hast du vergessen Die ist als einzige in den Bedingungen noch besser als die Golden BU der LV1871. black sun: Schau dir die Tarife mal an. Und vergiss die Stiftung Warentest dazu. BU ist zu speziell für den Haufen Pseudo-Experten von der Finanztest Weiterhin gefallen mir die Stimmrechte bei dem Laden nciht so wirklich. Worauf legst du wert? Was ist dir wichtig? Und was für'ne Berufsgruppe? Was machst du beruflich? Danke für die Tipps! Gib mir mal bitte ein paar Infos zu den Stimmrechten bei derHUK. Ich lege wert auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältniss. Bin Berufsgruppe 1 [Diplom-Kaufmann] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 11, 2008 Danke für die Tipps!Gib mir mal bitte ein paar Infos zu den Stimmrechten bei derHUK. Ich lege wert auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältniss. Bin Berufsgruppe 1 [Diplom-Kaufmann] Die Stimmrechte bei der HUK liegen vermutlich bei der HUK Bei der Stiftung Warentest Finanztest ist das ganze etwas dubioser, da bei selbiger wohl schon einige Versicherungsunternhmen ihre Finger im Spiel haben... Sowas möchte man ja nicht wirklich. BG1 ist eigentlich schon ein Argument für LV1871 oder Alte Leipziger... Kommt ein wenig auf's Alter und auf die Krankenvorgeschichte an. Unternehmen sind dahingehend unterschiedlich "tolerant". Hast du irgendwas an Allergien? Probleme mit der Wirbelsäule? Irgendwas in der RIchtung? IRgendwelche stationären Aufenthalte, die eine Antragstellung gefährden könnten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
black sun Januar 11, 2008 Die Stimmrechte bei der HUK liegen vermutlich bei der HUK Bei der Stiftung Warentest Finanztest ist das ganze etwas dubioser, da bei selbiger wohl schon einige Versicherungsunternhmen ihre Finger im Spiel haben... Sowas möchte man ja nicht wirklich. BG1 ist eigentlich schon ein Argument für LV1871 oder Alte Leipziger... Kommt ein wenig auf's Alter und auf die Krankenvorgeschichte an. Unternehmen sind dahingehend unterschiedlich "tolerant". Hast du irgendwas an Allergien? Probleme mit der Wirbelsäule? Irgendwas in der RIchtung? IRgendwelche stationären Aufenthalte, die eine Antragstellung gefährden könnten? Hi, keine allergien, keine krankheitem, kein krankenhausaufenthalt. Sollte also alles kein prob. sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andreasz Januar 11, 2008 Hi, keine allergien, keine krankheitem, kein krankenhausaufenthalt. Sollte also alles kein prob. sein. Geburtsdatum? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
suckofitall Februar 17, 2008 ...Die ist als einzige in den Bedingungen noch besser als die Golden BU der LV1871. Kannst Du mir das mal genau erläutern ? Wäre dankbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 17, 2008 oje-wenn ich an meinen Rücken denke Behandlunge sind schon 6-7 Jahre her aber wer weiß wann mal wieder was passiert. Wie weit fragt die LV 1871 zurück und die Alte Leipziger? Was haltet ihr von der Condor? Laut http://www.versicherungsvergleich.de/beruf...g_vergleich.php TOP Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Februar 17, 2008 1) ist es sinnvoll BU u. Risiko-LV zu koppeln oder beides separat abzuschließen? Kann durchaus sein, dass bei einigen Gesellschaften die Kombination Risikoleben plus BU-Zusatzversicherung günstiger ist als ein separater Abschluss. Hintergrund: die selbständige BU hat höhere Schadenquoten als BU-Zusatzversicherungen. (Kleiner) Nachteil: Du kannst später die Risikoleben nur kündigen, wenn die BU ebenfalls gekündigt wird. Die BU als Zusatzversicherung hingegen kannst du immer separat kündigen, (und zwei getrennte Verträge sowieso). Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf Februar 18, 2008 oje-wenn ich an meinen Rücken denke Behandlunge sind schon 6-7 Jahre her aber wer weiß wann mal wieder was passiert. Wie weit fragt die LV 1871 zurück und die Alte Leipziger? Was haltet ihr von der Condor? Laut http://www.versicherungsvergleich.de/beruf...g_vergleich.php TOP Habe die Bögen gerade nicht dabei, aber ich meine, dass die von mir ausgesuchten Gesellschaften nur 5 Jahre fragten. Ich habe zudem über 2000 EUR versichert, so dass ich zum Arzt *MUSSTE* - hat den Vorteil, dass ich komplett durchgecheckt wurde und so die Wahrscheinlichkeit, dass ich meine Anzeigepflicht verletzt haben könnte, weiter gesundken ist - schließlich iist der ein Fachmann und ich habe ihn von der Schweigepflicht entbunden. Wenn dem nichts auffällt und mir nichts bekannt ist, sollte ich im Leistungsfall also keine PRobleme bekommen. Wenn Dein Rücken seit 6-7 Jahren ok ist, sollte es ja auch nichts zu berichten geben, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 18, 2008 · bearbeitet Februar 18, 2008 von Crasher okay im Sinne von "keine Arztbesuche oder Behandlungen nötig". Ob das in 15 Jahren auch noch so ein wird weiß ich natürlich nicht. Dürfte die Versicherung die Zahlung denn verweigern wenn man z.B. wegen dem Rücken BU wird, aber in dem Abfragezeitraum definitiv keine Behandlung o.ä. vorlag, sondern nur davor? Bisher sollte man sowas ja auch angeben, weobei ich nie verstanden habe warum..Wieso soll ich Sachen angeben die 8-10 Jahre zurück liegen wenn nur nach 5 Jahren gefragt wird? Aber da scheinen sich ja die Handlunsspielräume der Versicherungen mit dem neuen VVG positiv für den VN geändert zu haben, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 18, 2008 · bearbeitet Februar 18, 2008 von Crasher Ich werde jetzt genau das Bedingunswerk von der Nürnberger, Alte Leipziger, HanseMerkur, Stuttgarter, LV 1871, Volkswohlbund und Condor studieren und dann ausmisten. Anscheinend muss man genau kucken ob sich mit dem neuen VVG die Details geändert haben. Die Gerling hat sich zum Beispiel verschlechtert laut Rankings und die Cosmos verbessert hinsichtlich der Details. Genau Leistungsvergleiche findet man ja nicht. Danach werde ich den auserwählten Versicherungen gleichzeitig die Anträge schicken und schauen was so zurück kommt und mich dann entscheiden. Hat jemand so eine Art Check-Liste welche Details vorhancen sein müssen? Sonst muss ich mich an meiner eigenen lang hangeln in der Hoffnung das sie nicht fehlerhaft ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Foxx Februar 26, 2008 · bearbeitet Februar 27, 2008 von Foxx Die HUK24 (bei der ich sonst einige Versicherungen wie Kfz und Hausrat habe) gefiel mir nicht, die Bedingungen waren nicht so vorteilhaft wie beim Rest. Ich würde also eine reine BU nicht bei der HUK abschließen. Was genau für Bedingungen haben dich denn bei der HUK24 gestört? Außer dass man sich nur bis max. 65 Jahren versichern kann, habe ich da nichts "Negatives" gefunden... Der Beitrag ist ja dagegen recht günstig (hatte mal ca. 45 Euro pro Monat ausrechnen lassen, bei 35 Jahren Laufzeit bis 65, Berufsgruppe 1, für 1000 Euro BU-Rente). Noch eine Frage zum Beitrag: Da gibt es zwei Angaben, den zu zahlenden Betrag (in meinem Fall die 45 Euro) und einen höheren Betrag. Ich hatte das so verstanden, dass der kleinere (Zahl-)betrag Überschüsse etc. berücksichtigt, aber nicht für die Zukunft garantiert wird. Ist es denn üblich, dass der Versicherungsbeitrag noch im Laufe der Zeit steigt? Oder ist das eher die Ausnahme? Ein Thema wäre sicher noch "Dynamik", ich habe nicht gesehen, dass man die vereinbaren kann. Vielleicht ja einer der Nachteile, die TheMightyGandalf gestört haben... 1000 Euro sind in 30 Jahren wahrscheinlich nicht mehr viel wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM Februar 26, 2008 HUK oder Cosmos weiß nicht genau haben abstrakte Verweisung versteckt drin. BU mit RLV macht Sinn, denn eine Versicherung kann im Leistungsfall gekündigt werden. (beidseitig) Da bei einem Kombitarif LV die Hauptversicherung ist kann sie der Versichrer nicht kündigen wenn BU Fall eintritt. Ich habe noch keine BU werde mir aber in ca. 4-5 Jahren eine machen bis dahin dauert noch mein Fernstudium und der Aufstieg von Gruppe 2 in 1 ( Die Trennung ist mir nicht ganz klar warum ich als Techniker der neben einem Ingeneur sitzt Gruppe B habe und der Ing Gruppe 1). Nun ein RLV mit 5000EUR und gescheite BU als Anhang finde ich (IMHO) am sinnfollsten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 26, 2008 BU mit RLV macht Sinn, denn eine Versicherung kann im Leistungsfall gekündigt werden. (beidseitig) Da bei einem Kombitarif LV die Hauptversicherung ist kann sie der Versichrer nicht kündigen wenn BU Fall eintritt. Kannst du das mal bitte etwas genauer erläutern? Dieses Satz macht mir etwas Angst. Ich habe eine eigenständige BU-Versicherung bei der Debeka. Heißt das, wenn ich berugsunfähig werden sollte, kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen und muss nicht zahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hightower182 Februar 26, 2008 Hi, habe mir vergangene Woche ein Angebot von der HUK machen lassen (BU Premium): - bis 65. Lebensjahr (39 Jahre) - Berufsklasse 2 - 1000 monatlich - voraussichtlich zu zahlender Betrag: ca. 43 monatlich - Dynamisierung: 3% In den Vertragsbedingungen habe ich bislang noch keinen Haken gefunden: - Leistung ab 50% BU - Verzicht auf abstrakte Verweisung - Verzicht auf Arztanordnungsklausel - Weltweit - Beitragsstundung (bis zur Feststellung der BU) - Verkürzter Prognosezeitraum (6 Monate) - Rückwirkende Anerkennung (BU mind. 6 Monate) - Leistung bei verspäteter Meldung (3 Jahre Rückwirkend) - Nachversicherungsgarantie - usw. Wo ist also der "Haken"? Vielleicht können Gandalf und/oder Andreas kurz dazu kommentieren, da ich dem BU Produkt der HUK unabhängig von Finanztest relativ positiv gegenüber stehe und eigentlich den Vertrag schon unterschreiben wollte... Schon mal Danke für euer feedback. Schönen Abend, Hightower Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 27, 2008 wichtig sind noch Punkte wie: - verzicht auf konkrete Verweisung - Leistung auch bei Fahrlässigkeit (wie schnell versucht einem der Versicherer Fahrlässigkeit zu unterstellen - das ein Berufswechsel (auch in einen gefährlicheren Beruf) nicht angezeigt werden muss - Nachversicherungsgarantie OHNE Gesundheitsprüfung - Leistung bei Pflegefall bereits ab 1 Punkt (nicht erst ab 3 Punkten) - Leistungszusagen NICHT zeitlich befristet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FinanzMaxx Februar 27, 2008 wichtig sind noch Punkte wie: - verzicht auf konkrete Verweisung Weisst Du überhaupt, was das bedeutet? Wenn ja, kannst Du es ja sicher erklären und auch, warum es ein Kriterium ist, das eine gute von einer schlechten BU unterscheidet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM Februar 27, 2008 Also eine Versicherung kann im Leistungsfall gekündigt werden NACHDEM bezahlt wurde. HUK oder COSMOS weiß immer noch nicht verzichtet auf abstrakte Verweisung nimmt sich aber das Recht nach ANGEMESSENER ZEIT ZU PRÜFEN IN WELCHEN BERUF SIE NOCH TÄTIG SEIN KÖNNEN usw. Wenn das nicht abstrakte Verweisung ist was dann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 27, 2008 · bearbeitet Februar 27, 2008 von Crasher konkrete Verweisung: 1. "Einige Gesellschaften bieten einen Verzicht auf konkrete Verweisung an und verzichten damit letztlich auf jegliche Verweisung bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit. Anders als beim üblichen Verzicht auf abstrakte Verweisung findet folglich selbst dann keine Verweisung statt, wenn Sie bereits wieder freiwillig einer anderen Beschäftigung nachgehen.Gegen diese Konstruktion wird vielerorts Kritik laut, da sie dem eigentlichen Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung entgegensteht". und "Unter der konkreten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der bisherigen Lebensstellung entsprechen muss. Wenn zum Beispiel ein berufsunfähiger Masseur einen Beruf als medizinischer Bademeister tatsächlich ausübt und dieser Beruf seinen Fähigkeiten und Kenntnissen sowie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, kann das Versicherungsunternehmen konkret auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen einstellen." 2. "Wird ein Verzicht auf konkrete Verweisung unter Berücksichtigung bestimmter Umstände vereinbart, so kann eine konkrete Verweisung nicht vorgenommen werden, wenn die bisherige Lebensstellung weder unter wirtschaftlichen, noch unter sozialen Gesichtspunkten aufrechterhalten werden kann. So gilt z. B. eine Einkommensverschlechterung von mehr als 20 % als nicht hinnehmbar." Nr. 2 bietet z.B. die Alte Leipziger an und Nr.1 hat mal Gerling angeboten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FinanzMaxx Februar 27, 2008 · bearbeitet Februar 27, 2008 von FinanzMaxx Es sagt ja schon alles, dass Du erst mal googlen musst, um diese Frage zu beantworten. Wenn man keine Ahnung hat, ist das ja nicht weiter schlimm, dann sollte man sich aber auch nicht anmaßen, immer andere mit seinem Nicht- oder Halbwissen zu beraten. Der Verzicht auf konkrete Verweisung ist total unnötig und keinesfalls ein Qualitätsmerkmal für eine gute BU - eher im Gegenteil. Ich jedenfalls will nicht bei einer Gesellschaft versichert sein, die ihren Kunden weiterhin BU-Rente zahlt, obwohl sich diese einen neuen Beruf gesucht haben, der ihnen von ihrer Qualifikation her zumutbar ist und der auch nicht schlechter bezahlt ist als ihr ursprünglich ausgeübter. Die einzige vernünftige Grund, warum man sich bei einer solchen Gesellschaft versichern sollte ist, dass man vorhat, diese abzuzocken und was das für die Beitragsentwicklung bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Was in Nr. 2 genannt wird, haben viele Gesellschaften und das ist im Grunde nicht der Verzicht auf konkrete Verweisung, sondern der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher Februar 27, 2008 · bearbeitet Februar 27, 2008 von Crasher falsch. Ich google lieber bevor ich Blödsinn rede, solltest du vielleicht auch tun. Abstrakte Verweisung ist dazu da um nicht auf einen komplett anderen Beruf verwiesen zu werden. Die konkrete bezieht sich nur auf einen ähnlichen Beruf (ein Beispiel steht ja oben). Was bringt es mir wenn ich BU bin und auf eine, meinem letzten Beruf ähnliche Anstellung verwiesen werde nur weil ein Sesselpupser meint dieser wäre mir (von der Qualifikation) eher zumutbar, aber körperlich trotzdem nicht zu machen ? Im übrigen ist es mir total wurscht ob du das für wichtig hälst oder nicht, wenn ich jedoch eine BU habe dann soll diese so wenige Lücken wie möglich aufweisen. Denn einige Versicherungen konnten in der Vergangenheit eines am besten, sich unberechtigt vor Zahlungen drücken. Ganz einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag