babrax Januar 7, 2008 Hallo allerseits! Ich habe eine Frage zur Rückzahlung von Disc.Zert. auf Aktien. Wenn am Fälligkeitstag der Aktienwert unter dem Cap liegt, wird dann immer die Aktie ins Depot übertragen oder gibt es auch den Barausgleich wie bei Disc.Zert. auf Indizes? Bei der Commerzbank habe ich in einem Prospekt gelesen, dass die Aktie übertragen wird, unter Umständen auch das Geld. Zitat aus dem Prospekt: "Sollte die Lieferung der Aktie am Einlösungstag wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich sein, hat die Emittentin das Recht, statt der Lieferung der Aktie einen (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Geldbetrag zu bezahlen, der dem Referenzkurs (Absatz 4.) der Aktie an der Maßgeblichen Börse am Bewertungstag (Absatz 4.), multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, entspricht." Liegt dies nun vollkommen im Ermessen des Emittenten oder gibt es andere, definierte Einflussfaktoren? Oder gibt es Emittenten die generell nur das Geld auszahlen und mit ihren Aktien wieder neue Zertifikate auflegen? Oder wird bei kleinen Anlagebeträge z.B. bis 5T immer das Geld zurückgezahlt? Mir persönlich wäre es in diesem Fall am liebsten, immer das Geld statt der Aktien gebucht zu bekommen (wie bei den Zert. auf Indizes), damit ich mich nicht mit den Aktien im Depot "rumärgern" muss. Denn durch den dann nötigen Verkauf werden ja auch wieder Gebühren fällig, die bei kleine Anlagebeträgen ziemlichen Einfluss haben. Vielen Dank für erleuchtende Hinweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 7, 2008 Jede Bank hat ihre eigenen Emissionsbedingungen, teilweise hat derselbe Emittent auch für unterschiedliche Serien unterschiedliche Bedingungen. Also immer schön vor dem Kauf in den Verkaufsprospekt gucken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
babrax Januar 8, 2008 Gibt es zumindest Hinweise welche Emittenten üblicherweise wie auflegen, Aktienübertragung bzw. Barauszahlung? Ist es eher die Ausnahme, dass das Bargeld statt der Aktie ausgezahlt wird. Oder gibt es gar Listen (a la onvista), die diese Information mit beinhalten? Ansonsten ist es wohl nicht praktikabel, speziell danach zu suchen, da dies ein Scan über hunderte von Emissionsprospekten bedeutet. Die dafür benötigte Zeit steht in keinem Verhältnis zu Gebühren bei einem Verkauf eventuell übertragener Aktien. Freue mich über Hinweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neh123 September 9, 2009 Hallo zusammen, wie funktioniert das eigentlich mit der physischen Lieferung und der Versteuerung. Muss ich schon bei Fälligkeitstermin meine Kursgewinne versteuern oder passiert die physische Lieferung erst mal ohne Steuer und ich muss erst versteuern wenn ich dann wirklich die erhaltene Aktie/Zertifikat verkaufe ? Gruss neh123 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag