Fleisch Januar 12, 2008 @ marcel: bei denen Freunden steht aber bestimmt was anderes drauf als tatsächlich drin ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 12, 2008 Ich bezog mit auf den Kircheneintritt. Ich selbst und die meisten, die ich kenne sind seit Geburt / seit Taufe in der Kirche Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Januar 12, 2008 Ich bezog mit auf den Kircheneintritt. Ich selbst und die meisten, die ich kenne sind seit Geburt / seit Taufe in der Kirche Ich kenn mich bei den Katholiken nicht aus, aber bei den Protestanten ist erst die Konfirmation der endgültige Kircheneintritt. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
valueseeker Januar 13, 2008 Da wir ja im Wertpapier-Forum sind, gehören auch private Veräußerungsgeschäfte, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu. Ist ein privatex Veräußerungsgeschäft eigentlich nur ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder nennt man auch einen Verkauf nach Ablauf der Frist so? Also angenommen ich verkaufe dieses Jahr Fondsanteile, die ich schon länger als 1 Jahr halte, muss ich den Kursgewinn dann bei den fürs Kindergeld relevanten Einkünften berücksichtigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 13, 2008 · bearbeitet Januar 14, 2008 von boRn Ist ein privatex Veräußerungsgeschäft eigentlich nur ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist oder nennt man auch einen Verkauf nach Ablauf der Frist so? Also angenommen ich verkaufe dieses Jahr Fondsanteile, die ich schon länger als 1 Jahr halte, muss ich den Kursgewinn dann bei den fürs Kindergeld relevanten Einkünften berücksichtigen? Das steuerliche private Veräuerßungsgeschäft ist hier gemeint, also Gewinne nach § 23 EStG. Diese liegen nur bei einer Haltedauer unter einem Jahr vor (bis AbgSt) Außerhalb der Spekulationsfrist erzielte Gewinne gehören aber offenbar zu den Bezügen. Hierzu Verweis auf https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...mp;#entry246951 mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktionär17 Januar 14, 2008 Kann ich diese Vorlage für den Antrag auf Kindergeld verwenden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 14, 2008 Kann ich diese Vorlage für den Antrag auf Kindergeld verwenden? Soweit deine Eltern vom Bundeseisenbahnvermögen bezahlt werden: JA. Ansonsten verwendest du: Diesen Vordruck sowie diesen Vordruck mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 14, 2008 *sich dem Chris anschließt* glaube aber, dass dieses Jahr mal wieder neue Formulare gibt, meinte ne Mitarbeiterin von denen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag