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Aktionär17

Fragen bzgl. Sozialversicherungsausweis + Kirchenaustritt

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BarGain
Die Frage ist doch: Was zieht der Kirchenaustritt für Nachteile mit sich?

na in erster linie droht dir natürlich das fegefeuer und anschließend die hölle - nach nem erfüllten leben und der einen oder anderen ehe haste dich an letztere aber eh schon gewöhnt, also was solls ;)

 

Ich habe gehört, dass es schwieriger ist für Eltern ohne Kirchenzugehörigkeit einen Kindergartenplatz (z.B. ein katholischer Kindergarten) zu bekommen. Auch die Beerdigung, falls man mal gehen muss, ist ein Thema weil sich Pastoren teilweise weigern.

das mit dem kindergarten mag sein und klingt logisch, das thema beerdigung ist unproblematisch, weil es die organisation der sogenannten freidenker gibt, die ihrerseits dann gern für eine feierliche beerdigung zur verfügung stehen. die jungs haben unserer familie unter anderem bei der zeremonie, unsere großeltern zur letzten ruhe zu betten, geholfen.

 

Ich habe im letzten Jahr einen kleinen Betrag von meiner Kirchensteuer immerhin erstattet bekommen beim Lohnsteuerausgleich, so richtig verstanden warum und wieso habe ich nicht.

die "kirchensteuer" ist wie ich weiter oben schon schrieb, eigentlich keine steuer, sondern ein zwangsmitgliedschaftsbeitrag. als solcher ist die kirchensteuer sonderausgabenabzugsfähig und somit einkommenswirksam - durch den abzug vom zu versteuernden einkommen reduziert sie sich also letztlich selbst.

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xolgo
Die Frage ist doch: Was zieht der Kirchenaustritt für Nachteile mit sich?

 

Solltest Du vorhaben mal bei einem kirchlichen Arbeitgeber angestellt zu werden (oder es aktuell sein), dürfte der Kirchenaustritt negativ (=nix Job) sein.

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TurboLuke

Danke für euere Antworten. Da ich weder verheiratet bin noch Besserverdiener :D;) bin, fällt die Ersatzsteuer für mich flach wenn ich es richtig verstehe. Mein Arbeitgeber hat zum Glück auch nix mit irgend ner Sekte zu tun ...

 

@BarGain: Fegefeuer und Hölle nehme ich für 900 im Jahr gerne in Kauf B)

Zum Thema Beerdigung: Abtreten wollte ich in der nächsten Zeit eigentlich nicht, aber trotzdem sollte man sich da so seine Gedanken machen. Danke für den Hinweis mit der Organisation der Freidenker. Da werd ich gleich mal googlen

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boRn
Danke für euere Antworten. Da ich weder verheiratet bin noch Besserverdiener :D;) bin, fällt die Ersatzsteuer für mich flach wenn ich es richtig verstehe.

Habe ich vielleicht missverständlich geschrieben, aber es ist keinesfalls ein Besserverdiener im deutschen Durchschnitt gemeint, sondern nur derjenige, der in einer Ehe den höheren Lohn / Einkünfte hat. Kann also durchaus schon der Alleinverdiener in der Ehe gemeint sein.

 

mfg

Chris

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BarGain
Da ich weder verheiratet bin noch Besserverdiener....

@BarGain: Fegefeuer und Hölle nehme ich für 900 im Jahr gerne in Kauf

nach adam riese und eva zwerg is das ein jahresbrutto um 48.000 euro - damit bist du eindeutig besserverdiener. der bevölkerungsdurchschnitt verdient grad mal die hälfte.

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Stairway

Klaut euch die Kirchensteuer einfach aus dem Klingelbeutel.

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BarGain

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teffi

Hallo,

 

die Nachteile eines Kirchenaustritts wurden ja schon erwähnt. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen, wenn mein Beruf es nicht ausschließen würde, einen kirchlichen Arbeitgeber zu bekommen. Problematisch vor allem für Ärzte (Krankenhäuser), Psychologen (Beratungsstellen sind oft von der Caritas) und diverse "soziale" Berufe wie Kindergärtner, Altenpfleger etc. Immer, wenn eine Stiftung im Spiel ist, läuft man Gefahr, sich mit der Kirche einzulassen.

 

Für das Kind keinen Kindergartenplatz zu bekommen kann in manchen Gegenden natürlich echt problematisch sein. Andererseits: da, wo die Kindergärten voll sind, gibt es wahrscheinlich auch Kindertagesstätten. Die Kitas die ich kenne (Kinderläden in Berlin z.B.) sind eh die bessere Alternative. Den Beitrag sparst Du Dir teilweise mit der Kirchensteuer zusammen:o).

 

Zur Bestattung: das wird Dich wahrscheinlich nicht mehr schmerzen. Ich hätte es sowieso nicht gerne, dass irgendein katholischer Pastor auf meiner Beerdigung rumsalbt. Man kann sich die Redner auch nicht aussuchen: ich weiß von einem Fall, bei dem sich die Evangelen geweigert haben, mit der Trauerfeier eines Katholen in Berührung zu kommen. Andersrum wirds erst recht nicht gehen. Ich denke, dass heutzutage jeder Bestatter einen Trauerredner an der Hand hat, der sich dann ein bisschen mit den Angehörigen beschäftigt und dann eine persönlich zugeschnittene Rede raushaut. Die, die ich bisher gehört habe, waren zwar auch nicht so toll, aber alles ist besser als dieses Rumgesalbe:o).

 

Viel Spaß beim Austreten wünscht

teffi

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Morbo

ach, die Kirche... die leiden an Mitgliederschwund... die nehmen dich immer wieder wenn es aus Imagegruenden sein muss. Das mit dem Klingelbeutel ist mal eine konstruktive Idee. Koennte gut sein in Sachen Entwicklungshilfe.

 

so, genug der boesen anspielungen. :buy:

 

:)

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TurboLuke

bargain, der alte fuchs. :P

liegst leider daneben aber die richtung ist gar nicht so schlecht (bayern, 8%)

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yashirobi

@Turbolukke

zum abnippeln: was interessiert mich das wo die mich dann einbuddeln?

-> ich meine es ist aber sogar möglich sich auf einem kirchlichen friedhof beerdigen zu lassen. Der Prister macht dann zwar nicht das ganze "faxen" programm. Aber auf besonderen wunsch(wohl eher drängen) der angehörigen ist soetwas meine ich möglich.

 

 

gut ist auch der link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Konfessionslo..._in_Deutschland

 

demnach gibt es mehr konfessionslose als rk/ek in deutschland

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BarGain

man könnte ja auch testamentarisch verfügen, posthum (und pre-humus) wieder in die kirche einzutreten :D

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Aktionär17

Ich habe heute den Austritt aus der evangelischen Kirche beantragt, dies kostete 5 Euro - in zwei bis drei Wochen werde ich Post bekommen, muss weitere 20 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen und dann ist der Austritt vollzogen - nur noch den Kircheneintrag auf der Lohnsteuerkarte habe ich dann noch ändern zu lassen. :thumbsup:

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BarGain

seltsam umständlich das....

hier in NRW gehste zum örtlichen amtsgericht, holst dir im gegenwert von 25 euro wertmarken, marschierst mit deinem personalausweis zum zuständigen zimmer, legst die marken vor und den perso und bist nach wenigen minuten mit nem wisch inner hand, daß du ausgetreten bist, wieder draußen.

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SM77

Bin auch vor ein paar Jahren aus der Kirche ausgetreten, da ich diese Institution und deren Politik nicht länger unterstützen wollte. Seitdem spende ich die "gesparte" Kohle an verschiedene Organisationen. Ist bei mir jedes Jahr ein hübsches Sümmchen, über das sich gerade kleine Organisationen sehr freuen.

 

Austreten, nur um die Kohle zu sparen, kam für mich nicht in Frage, muss aber natürlich jeder für sich selber entscheiden.

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Aktionär17

Ich bin gerade damit beschäftigt meinen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen und die ausbildungsrelevanten Unterlagen auszufüllen.

Nach genauer Rechnung ist mir aufgefallen, dass mein Gehalt schon im 1. Lehrjahr über dem aktuellen Steuerfreibetrag (7664 Euro) liegt.

Nun muss ich demnach für den Betrag, welcher über diese 7664 Euro hinausgeht, Steuern zahlen - richtig?

Was für einen Steuerfreibetrag habe ich nun denn? Diesen soll ich meinem zukünftigem Arbeitgeber nämlich schriftlich mitteilen.

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boRn
· bearbeitet von boRn
Ich bin gerade damit beschäftigt meinen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen und die ausbildungsrelevanten Unterlagen auszufüllen.

Nach genauer Rechnung ist mir aufgefallen, dass mein Gehalt schon im 1. Lehrjahr über dem aktuellen Steuerfreibetrag (7664 Euro) liegt.

Nun muss ich demnach für den Betrag, welcher über diese 7664 Euro hinausgeht, Steuern zahlen - richtig?

Was für einen Steuerfreibetrag habe ich nun denn? Diesen soll ich meinem zukünftigem Arbeitgeber nämlich schriftlich mitteilen.

Hallo Aktionär17,

Es ist richtig, dass der aktuelle sog. Grundfreibetrag bei dem von dir genannten Betrag liegt. Hier wird bei der Steuerberechnung der Bruttoarbeitslohn (lt. elektr. Lohnsteuerbescheinigung) zugrundegelegt. Du darfst allerdings nicht vergessen, dass du deine Ausgaben gegenrechnen kannst. Gerade in der Ausbildung wirst du einiges an Aufwendungen haben, sei es Schule oder Dienstreisen, etc.... Weiterhin kannst du als sog. Sonderausgaben deine Versicherungsbeiträge geltend machen (Sozialversicherung).

Einen Steuerfreibetrag (wie du das nennst) kann ich mir jetzt nur vorstellen, dass dein Arbeitgeber hier einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte meint. Diesen brauchst du dir aber nur eintragen zu lassen, wenn du überhaupt in eine Steuerpflicht kommst.

 

Gerade im ersten Jahr kann ich mir nicht vorstellen, dass du über den Grundfreibetrag kommst. Von August bis Dezember + 13. Gehalt müsstest du im Monat brutto fast 1.300 (ohne Berechnung Ausgaben) verdienen...? Wenn es dir nichts ausmacht, kannst du ja mal deine Ausbildungsvergütung einstellen, dann könnte man konkreteres sagen.

 

Viel wichtiger als die Steuer (die hier wenn überhaupt gering ausfällt) halte ich die Berechnung des Kindergeldes. Dieses orientiert sich nämlich an einem Betrag von 7.680 p.a.. Wenn du allerdings erst 17 (dein Nickname..?) bist, dann erübrigt sich das, weil du bis zum 18. volles KiGeld bekommst, erst ab dann wird geprüft, ob über 7.680 oder nicht. Gesamtsozialversicherung ist wieder berücksichtigungsfähig, sowie sog. besondere Ausbildungskosten. Schau dir hierzu mal § 32 Abs. 4 EStG an, das erklärt schonmal einiges.

 

Hinweis: Absoluter Kurzabriss des Steuerrechts, in voller Größe ist das natürlich wesentlich komplexer!

 

mfg

Chris

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Fleisch

Denk an den Abzug der 920 Werbungskostenpauchale, die sowohl beim Finanzamt als auch bei der Familienkasse zur Anwendung kommt.

zumindest was die FAmilienkasse angeht gibts hier

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Aktionär17

Danke. :thumbsup:

 

Hat sich nun wohl geklärt - ich wusste nicht, dass diese 7664 Euro als ein jährlicher Netto-Betrag anzusehen sind.

In diesem Falle liegt mein Gehalt darunter - ich werde bei dem Steuerfreibetrag erstmal nichts eintragen und die Spalte offen lassen - alles andere konnte ich problemlos ausfüllen. :thumbsup:

 

@ boRn

 

Mein Mitgliedsname müsste inzwischen korrekterweise Aktionär18 heißen - Kindergeld hat sich demnach erledigt. ;)

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boRn
@ boRn

 

Mein Mitgliedsname müsste inzwischen korrekterweise Aktionär18 heißen - Kindergeld hat sich demnach erledigt. ;)

Kindergeld gibt es bis 25, wenn die Voraussetzungen vorliegen (z.b. in der Ausbildung).

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Fleisch

guck dir das Merkblatt an, was ich zwei Posts weiter oben verlinkt hab. Da steht das alles drin, was dich betrifft

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Aktionär17

1. Kindergeld gibts generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Rücksicht auf Einkommen.

2. Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden.

 

"Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert."

 

Mit jenen Einkünften ist der Netto-Betrag des jährlichen Gehaltes gemeint, richtig?

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marcel

Viel einfacher als der Kirchenaustritt wäre wohl gewesen, gar nicht erst einzutreten. Aber da steht wohl in beiden Richtungen meist das Geld im Vordergrund. Der Eintritt in die Kirche ist ja i.a. sehr rentabel. Später kommt dann die Reue, weil es plötzlich Geld kostet. :)

 

Marcel

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boRn
· bearbeitet von boRn
1. Kindergeld gibt’s generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – ohne Rücksicht auf Einkommen.

2. Ein über 18 Jahre altes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden.

 

"Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 7.680,- Euro Einkünfte im Jahr hat. Bei einem Euro mehr wird das Kindergeld zurückgefordert."

 

Mit jenen Einkünften ist der Netto-Betrag des jährlichen Gehaltes gemeint, richtig?

Nein, Netto-Gehalt kann man definitiv nicht sagen. Es handelt sich bei den Einkünften und Bezügen immer um die bereinigten Brutto-Beträge (vereinfacht gesagt). Hierzu rechnest du dein Jahres-Brutto aus (oder eben halt nur 5/12) und bereinigst dieses um deine Ausgaben betreffend der Ausbildung (sog. Werbungskosten). Dann darst du seit neuester Rechtsprechung auch die Gesamtsozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmer abziehen, sowie die sog. besonderen Ausbildungskosten (Fahrten zur Berufsschule, z.b.). Weiterhin zählen natürlich alle weiteren Einkünfte, die du hast auch mit darein (Vermietung, Renten). Da wir ja im Wertpapier-Forum sind, gehören auch private Veräußerungsgeschäfte, sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen dazu. Bei Kap ist zu beachten, dass der Sparer-Freibetrag zwar bei den Einkünften abgezogen wird, aber bei den Bezügen mit dazu gehörst.

 

Aus meiner Erfahrung solltest du mit deinem Ausbildungsgehalt (ich hab mal in Internet geschaut) wohl deutschlich unter den Höchstbetrag kommen, so dass dir bis zum Ende deiner Ausbildng KiGeld zusteht.

 

Antrag bei deiner zuständigen Familienkasse auf amtlichen Vordruck einreichen. Auf diesen Vordrucken (wohl auch im Internet) kannst du auch m.W. ganz gut berechnen, ob das bei dir hinhaut.

 

Viel einfacher als der Kirchenaustritt wäre wohl gewesen, gar nicht erst einzutreten.

Das hat wohl eher was mit den Eltern, als mit eigener Entscheidungsfreiheit zu tun, oder?

 

mfg

Chris

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marcel
Das hat wohl eher was mit den Eltern, als mit eigener Entscheidungsfreiheit zu tun, oder?

 

Ich habe mich selbst entschieden, mich nicht konfirmieren zu lassen. Die meisten meiner Freunde haben sich durch die in Aussicht gestellten (Geld-)geschenke der Verwandschaft weichklopfen lassen, obwohl sie eigentlich auch nichts mit dem Verein zu tun haben wollten.

 

Marcel

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