Aktionär17 Januar 4, 2008 · bearbeitet Januar 4, 2008 von Aktionär17 Hallo, wie in einem anderen Thread bereits erwähnt, beginne ich im August dieses Jahr eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Heute war ich auf der Stadtverwaltung und habe meine Lohnsteuerkarte abgeholt - auf dieser Karte ist unter den "Allgemeinen Besteuerungsmerkmalen" der "ev" Kirchensteuerabzug aufgeführt. Gehe ich in der Annahme recht, dass ich vor dem Beantragen der Lohnsteuerkarte aus der Kirche hätte austreten müssen? Muss ich, wenn der Austritt demnächst stattgefunden hat, mit meiner Lohnsteuerkarte erneut auf die Stadtverwaltung, um den Kirchensteuerabzug abändern zu lassen? Mein Arbeitgeber verlangt neben der Lohnsteuerkarte, etc. auch noch einen Sozialversicherungsausweis - wo beantrage ich diesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Januar 4, 2008 Kirchensteuer muss du nur dann bezahlen, wenn du auch Lohnsteuer bezahlst. Das wird in deiner Ausbildung, mindestens aber in deinem ersten Jahr nicht passieren. Ich weiß ja was du verdienst. Wie das genau abläuft, um auszutreten, denke da findet man bestimmt was im Internet. Ich hatte meinen schon zu Ausbildungsbeginn, weil ich vorher schon gearbeitet hatte (Nebenjob). http://www.deutsche-rentenversicherung-bun...c12072bodyText1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 4, 2008 Austritt bei der Meldebehörde meines Wissens. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 4, 2008 Austritt wird beim zuständigen Anmtsgericht vollzogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 4, 2008 kirchenaustritt beim amtsgericht, kostet in den meisten bundesländern inzwischen eine gebühr zwischen 20 und 50 euro. anschließend mit lohnsteuerkarte und dem wisch des austritts zum ordnungsamt / bürgerbüro, wo die steuerkarte umzuschreiben ist. der kirchenaustritt ist erst ab dem auf das datum des austritts folgenden kalendermonat wirksam - trittst du also noch diesen monat aus, bist du ab februar von der kirchensteuer (die eigentlich keine steuer, sondern ein zwangsmitgliedsbeitrag ist) befreit. sozialversicherungsausweis bekam man früher als männlicher und somit wehrpflichtiger jugendlicher quasi automatisch durch den eintritt in den wehr- bzw. zuvieldienst. wird soweit ich weiss ansonsten auch einfach im bürgerbüro/ordnungsamt beantragt. irritiert mich aber insofern, weil dich dein arbeitgeber/ausbildungsbetrieb bei noch nicht vorhandenem ausweis eigentlich automatisch als neuer sozialversicherungspflichtiger beitragszahler anmelden sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 4, 2008 · bearbeitet Januar 4, 2008 von Schnitzel 1. Sozialversicherungsausweis wenn du mit der Ausbildung beginnst und vorher noch nicht gearbeitet hast macht das deine zuständige Krankenkasse für dich. Wichtig dafür ist, dass du deinen Geburtsnamen, Geburtsort und dein Geburtsland weißt. Mehr brauchen die nicht. Den Rest entnehmen die aus den Antragsdaten für die Mitgliedschaft der Krankenversicherung. Je nach Versicherung kannst du den Antrag online stellen, das telefonisch machen oder natürlich selber schriftlich ausfüllen und zurückschicken. Du bekommst in jedem Fall, zumindest von den großen Versicherern, eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bzw. eine Kopie des Mitgliedschaftsantrags. Edit: Der Antrag für den SV-Ausweis wird von der KV sofort gestellt. Die Bearbeitung und Ausstellung bei der Deutschen Rentenversicherung dauert jedoch gut 6 - 8 Wochen. 2. Kirchensteuer ich würde da jetzt noch nicht aktiv werden, was Kirchensteuer angeht. Du wirst im ersten Lehrjahr noch keine Steuern zahlen und damit auch nix an die sich in der Historie gewaltsam durchgesetzte Sektenform bezahlen. Solltest du noch Zivildienst o.ä. machen kann es sogar nützlich sein, wenn's drauf steht. Solltest du es von der Lohnsteuerkarte entfernen lassen wollen für die Zukunft kostet dich der Austritt meines Wissens nach 35 €. Bis April 2006 war das bei uns in der Gegend noch kostenfrei.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KaktusKing Januar 4, 2008 http://www.kirchenaustritt.de/info/Am teuersten ist der Kirchenaustritt in Bayern. Zuefaelle gibt's ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 4, 2008 wird einem in bayern mit nem kirchenaustritt nich gleich auch noch die deutsche staatsbürgerschaft aberkannt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 4, 2008 wird einem in bayern mit nem kirchenaustritt nich gleich auch noch die deutsche staatsbürgerschaft aberkannt? Man bekommt sie erst gar nicht, wenn man hier nicht in 3. Generation geboren ist. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 4, 2008 erstaunlich, daß se mich da noch per flugzeug einreisen lassen und ich nicht lost in translation irgendwo strande Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 4, 2008 solange du keine Straftaten begehst, dürfen auch Ausländer (vorübergehend) bleiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 4, 2008 · bearbeitet Januar 4, 2008 von Schnitzel Bayern ist nicht Deutschland ! Das ist....was anderes nüsch haun ! *duck* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JackRyan Januar 4, 2008 Am teuersten ist der Kirchenaustritt in Bayern. Zuefaelle gibt's ... ich musste letzt beim Austritt in Baden-Württemberg sogar 40€ zahlen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktionär17 Januar 4, 2008 · bearbeitet Januar 4, 2008 von Aktionär17 Wo verläuft denn eigentlich die Grenze, welche bestimmt, ab wieviel Euro Gehalt pro Monat man Lohn- bzw. Kirchensteuer zu zahlen hat? Bund/Zivildienst muss ich nicht leisten - da der Kirchenaustritt demnach keine Nachteile für mich mit sich bringt, werde ich das wohl demnächst schon angehen. Würden dann zwei Kosten auf mich zukommen? a ) Kirchenaustritt Hessen (25 laut der geposteten Homepage) und b ) Abänderung bzgl. der Kirchensteuer auf der Lohnsteuerkarte. Oder werden für b ) keine Kosten erhoben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Januar 4, 2008 umschreiben der steuerkarte ist soweit ich weiss steuerfrei. zumindest hats bei mir hier im ruhrpott nix gekostet. inwieweit es da regionale unterschiede gibt, weiss ich nicht zu beurteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Januar 4, 2008 Wo verläuft denn eigentlich die Grenze, welche bestimmt, ab wieviel Euro Gehalt pro Monat man Lohn- bzw. Kirchensteuer zu zahlen hat? Grundfreibetrag 7664 . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho Januar 4, 2008 wird einem in bayern mit nem kirchenaustritt nich gleich auch noch die deutsche staatsbürgerschaft aberkannt? Also dumm geschaut hat die Tusse damals auf dem Standesamt schon als ich (Sohn einer Ex-Gemeinderätin etc.) damals dort war und aus der Kirche ausgetreten bin, von wegen "hast du dir auch reiflich überlegt, was das für Konsequenzen hat", "Geld ist nicht alles", etc. Staatsbürgerschaft aber noch gültig Bayern ist nicht Deutschland ! Das ist....was anderes nüsch haun ! *duck* So, was denn? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JackRyan Januar 4, 2008 b ) Abänderung bzgl. der Kirchensteuer auf der Lohnsteuerkarte. Oder werden für b ) keine Kosten erhoben? dazu musste ich aufs/zum Bürgerbüro, die Änderung war kostenlos, brauchte dazu die Lohnsteuerkarte + Perso/Pass + Austrittsbestätigung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktionär17 Januar 5, 2008 Super, dann ist mir das nun alles klar - falls dennoch Fragen auftauchen sollten, werde ich mich wieder melden. Gerade gefunden - das Wichtigste bzgl. Kirchenaustritt noch einmal zusammengefasst: http://spart-euch-die-kirche.de/kirchespar...rkircheaus.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 5, 2008 bayern eben, ist ne bayerische Staatsbürgerschaft. Bayern ist doch schon ein "Freistaat", was aber nicht mit vogelfrei oder so zu verwechseln ist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TurboLuke Januar 5, 2008 Die Frage ist doch: Was zieht der Kirchenaustritt für Nachteile mit sich? Ich überlege derzeit auch aus der Kirche auszutreten, weil der Betrag unverschämt ist. Ich habe gehört, dass es schwieriger ist für Eltern ohne Kirchenzugehörigkeit einen Kindergartenplatz (z.B. ein katholischer Kindergarten) zu bekommen. Auch die Beerdigung, falls man mal gehen muss, ist ein Thema weil sich Pastoren teilweise weigern. Einer erzählte mir, er müsse eine "Ersatzsteuer" stattdessen bezahlen. Stimmt das? Ich habe im letzten Jahr einen kleinen Betrag von meiner Kirchensteuer immerhin erstattet bekommen beim Lohnsteuerausgleich, so richtig verstanden warum und wieso habe ich nicht. Noch eine letzte Frage: Meine Lohnsteuerkarte hat mein Arbeitgeber. Wie soll ich denn zum Henker dann meine Lohnsteuerkarte ins Bürgerbüro schleppen???? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 5, 2008 Die Lohnsteuerkarte bekommst du von deinem Arbeitgeber, um nachträgliche Eintragungen machen zu lassen. Sollte kein Problem sein. Das mit der Beerdigung stimmt - evtl. musst du sogar auf den Pfarrer/Pastor komplett verzichten. Bestattungsinstitute spezialisieren sich bereits darauf, da die Lücke aufzufüllen mit unterschiedlichem Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 5, 2008 Einer erzählte mir, er müsse eine "Ersatzsteuer" stattdessen bezahlen. Stimmt das? Hallo TurboLuke ich würde es jetzt nicht als "Ersatzsteuer" bezeichnen, aber ich gehe davon aus, dass du hier das sog. "Kirchgeld" meinst. Dieses kommt dann zum Einsatz, wenn eine sog. glaubensverschiedene Ehe vorliegt, wo ein besserverdienender Ehegatte nicht in der Kirche ist und ein normalverdienender Ehegatte (im Verhältnis zum anderen) in der Kirche ist. In diesem Fall unterstellt die Kirche dem besserverdienenden Ehegatten, dass er absichtlich zum Steuern sparen aus der Kirche ausgetreten ist, da ja Kindergarten, Sterbefall etc durch den Normalverdiener abgesichert ist. Hier wird die Kirche dann ein Kirchgeld erheben (übrigens auch, wenn der besserverdiene Moslem, Jude, etc. ist (!)). So weit ich weiss nehmen nur die EV- und KAT-Kirchen diese Möglichkeit in Anspruch und erheben auch diese Steuer. Das läuft dann alles über das Finanzamt und wird nach dem zvE berechnet. (Verfassungsmäßigkeit ist übrigens durch das BVerfG bestätigt!) mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag