Noname Januar 2, 2008 Hi, wenn man keinen Freistellungsbetrag bei einer Bank vergeben hat, wie viel % des Jahreszinsgewinns werden dann einbehalten? Sind das 35%? Also, mal ein Beispiel: Mr X hat 10.000 zu 4% angelegt und keine Freitstellungsantrag gestellt. Am Ende des Jahres würde er 400 Zins erhalten. Werden dann davon noch mal 35% abgezogen, bleiben dann also 260? Kann man den Zinsabschlag wieder bei der Einkommensteuer geltend machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 2, 2008 · bearbeitet Januar 2, 2008 von boRn Moin Noname, im Grunde genommen ist das Prinzip ganz einfach. Es gibt (bis zu Abgeltungssteuer) in DE 3 verschiedene Arten von Kapitalertragsteuer. Einmal 20 % für Dividenden, 30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen und 35 % für Tafelgeschäfte. Der Normalfall sind die Kapitalanlagen, welches auch deinem Beispiel entspricht. Diese 30%-ige Kapitalertragsteuer wird auch Zinsabgschlag (ZASt) genannt. Wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, wird dieser ZASt auf den Zinsertrag erhoben und an das FA deiner Bank abgeführt. Mithin wären dies: 400€ Zins x 30% = 120€ ZASt zzgl. 5,5% Soli 6,60€, also werden dir von deinen 400€ Zinsen 126,60€ von der Bank einbehalten. Diese gezahlte ZASt wird dir im Rahmen deiner persönlichen Einkommensteuerberechnung von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, soweit du eine Steuerbescheinigung im Original (!) vorlegst. Soweit die Zinseinkünfte nur 400€ waren, dann werden diese im Rahmen der ESt nicht besteuert (wegen Sparer-FB) und du erhälst diese 126,60€ zurück, bzw. diese werden gleich verrechnet (zu deinen Gunsten). Ab 2009 (Abgeltungssteuer) wären dies dann: 400€ Zins x 25% = 100€ AbgSt zzgl. 5,5% Soli 5,50€, also 105,50€ Direktabzug, mit Option zur Einbeziehung in die Veranlagung. Bei näheren Infos zur Abgeltungssteuer mal in die Suche schauen mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag