obx Januar 1, 2008 Hallöle, ein Bekannter hat mich gefragt, wie man Konten aufspüren kann. Folgender Hintergrund: Es geht um einen Nachlaß und das aufspüren und orten von Geldern, die eigentlich zu diesem Nachlaß gehören, aber vielleicht durch einen Betreuer umgeleitet oder verschwiegen worden sind. Ich denke ja das ein Erbe hier rechtlich befugt wäre, entsprechende Nachforschungen anzustellen. Aber mehr konnte ich ihm auch nicht sagen. Irgendjemand ne Idee wie man da vorgeht? Oder macht man so etwas mit einem Detektiv?? Danke Euch schonmal und gesundes Neues Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 1, 2008 Moin moin, und auch frohes Neues. Ich würde hier mit einem Anwalt sprechen (ggf. Fachanwalt für Erbrecht). Soweit du einen Erbschein hast, kannst du dich ja auch ggü. der Bank ausweisen und solltest regelmäßig Auskunft erhalten. Auch eine Schufa-Auskunft könnte ich mir vorstellen. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Januar 1, 2008 Ich würde auch erstmal einen Fachanwalt für Erbrecht ansprechen, was es da für Möglichkeiten gibt. Ein Problem wäre natürlich, wenn sich die Konten im Ausland befinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Januar 2, 2008 Danke schon mal für die Antworten. Nach meiner Suche bei Google müsste auch der Bundesverband der Banken so Anfragen behandeln können... Das dürfte ja auch erstmal ein gangbarer Weg sein. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader Januar 2, 2008 · bearbeitet Januar 2, 2008 von bullriding trader Die Banken müssen innerhalb eines Monats alle Konten (auch Schließfächer) dem Erbschaftssteueramt, sofern das gesamte einen Wert von 2500 € übersteigt, melden. Allein aus steuerlichen Aspekten wäre es unmöglich irgendwelche Konten zu verschweigen. Und aus welchem Grund sollte dir die Bank irgendwelche Konten verschweigen? Ich denke mal die wird nicht so dumm sein und wird sich bestechen lassen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Januar 2, 2008 Dafür müsste die Bank allerdings von dem Todesfall wissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader Januar 2, 2008 · bearbeitet Januar 2, 2008 von bullriding trader stimmt,... irgendwann wird die Bank aber auch Wind davon bekommen das der Kunde abgelebt ist. Und dann wird der Kontostand aller Konten vor dem Tag des Todes des Kunden herangenommen und an das Amt gemeldet... Es geht um einen Nachlaß und das aufspüren und orten von Geldern, die eigentlich zu diesem Nachlaß gehören, aber vielleicht durch einen Betreuer umgeleitet oder verschwiegen worden sind. Ich denke ja das ein Erbe hier rechtlich befugt wäre, entsprechende Nachforschungen anzustellen. Außerdem: Ist es ein Betreuer der vom Vormundschaftsgericht bestellt und nicht zur Verwandschaft 1. Grades gehört (Ehepartner, Kinder) hat er eine sehr strenge Nachweißpflicht was mit den Geldern passiert ist. Alle Umsätze, Abbuchungen müssen genau aufgelistet werden und plausibel erklärt werden können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Januar 2, 2008 Außerdem: Ist es ein Betreuer der vom Vormundschaftsgericht bestellt und nicht zur Verwandschaft 1. Grades gehört (Ehepartner, Kinder) hat er eine sehr strenge Nachweißpflicht was mit den Geldern passiert ist. Nope, in diesem Fall nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt. Naja, theoretisch ist es ja z.B. möglich noch zu Lebzeiten den Konto- oder Schließfachinhaber zu wechseln... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader Januar 2, 2008 aber nur unter Zustimmung des Kontoinhabers... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ReX Januar 2, 2008 Hab das mal kleiner gemacht damit man es irgendwie als zwischenfrage erkennt und ich den Hauptthread nicht störe... Die Banken müssen innerhalb eines Monats alle Konten (auch Schließfächer) dem Erbschaftssteueramt, sofern das gesamte einen Wert von 2500 übersteigt, melden. Allein aus steuerlichen Aspekten wäre es unmöglich irgendwelche Konten zu verschweigen. Und aus welchem Grund sollte dir die Bank irgendwelche Konten verschweigen? Ich denke mal die wird nicht so dumm sein und wird sich bestechen lassen... Ganz kurze Frage zwischendurch... Wie kann das Finanzamt eigentlich Konten finden und prüfen ? Haben Banken eine Art "Meldepflicht" o.ä. ? Bis jetzt ist mir nur bekannt das Geldflüsse die bestimmte Beträge überschreiten dem Finanzamt gemeldet werden (können). Die Frage ist eher allg. (Nich das ich Geldbeträge besitze die relevant wären... aber wer weiss was noch passiert (; nich das ich durch Schussligkeit irgendeine Summe überschreite und es nich weiss und plötzlich ein böser Steuerhinterzieher bin.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 3, 2008 Wie kann das Finanzamt eigentlich Konten finden und prüfen ?Haben Banken eine Art "Meldepflicht" o.ä. ? Ich flüster mal zurück: Suchst Du das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kontenabruf ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag