Uncletom Dezember 30, 2007 Hallo liebe Wertpapier-Forums-Gemeinde, ein denkbar ungünstiger Start, als ersten Beitrag einen neuen Thread aufzumachen, allerdings habe ich trotz eingiebigen Nutzens der Suchfunktion keinen Thread gefunden, der exakt meine Frage beantwortet. Ich hoffe, Ihr könnte da Abhilfe schaffen. Wie die Überschrift des Threads bereits sagt, bin ich mir unsicher über die steuerliche Behandlung thesaurierender Renten und Geldmarktfonds ab 2009. Gehe ich recht der Annahme, dass die Besteuerung erst bei Liquidierung bzw. Umschichtung des Fondsvermögens in andere Assetklassen in Form von [Einzahlungsbeträge - Wert der Fondsanteile (bei Auflösung)] * 25% (plus Soli und Kirchensteuer) durchgeführt wird? Oder wird der Ertragswert jährlich besteuert? Sind die Regeln gleich mit denen für Aktienfonds? Bitte stenigt mich nicht, wenn diese Frage schonmal aufgekommen sein sollte. Besten Dank! UT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DAX43 Dezember 30, 2007 Neben diesen offensichtlichen Ärgernissen gibt es ein weiteres für Branche und Fondsanleger äußerst hässliches Detail: die Behandlung sogenannter thesaurierender Fonds. Diese Fonds schütten im Laufe des Jahres anfallende Erträge nicht an die Anleger aus, sondern investieren sie wieder in das Fondsvermögen und erhöhen damit den Wert der Anteile. Die Erträge aus diesen Fonds fließen den Anlegern also erst zu, wenn sie ihre Fondsanteile veräußern. Das aber hält den Fiskus nicht davon ab, diese Erträge zu besteuern: In Zukunft sollen die Besitzer thesaurierender Fonds die Erträge ihres Fonds, die ihnen zunächst nur auf dem Papier zufließen, dennoch jährlich versteuern. Veräußern sie ihre Anteile später, so sollen sie diese bereits gezahlten Steuern vom Fiskus zurückerhalten - Quelle : http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D198...n~Scontent.html DAX43 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 30, 2007 Ertraege thesaurierender Fonds müssen auch heute schon jährlich versteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Dezember 30, 2007 Neben diesen offensichtlichen Ärgernissen gibt es ein weiteres für Branche und Fondsanleger äußerst hässliches Detail: die Behandlung sogenannter thesaurierender Fonds. Diese Fonds schütten im Laufe des Jahres anfallende Erträge nicht an die Anleger aus, sondern investieren sie wieder in das Fondsvermögen und erhöhen damit den Wert der Anteile. Die Erträge aus diesen Fonds fließen den Anlegern also erst zu, wenn sie ihre Fondsanteile veräußern. Das aber hält den Fiskus nicht davon ab, diese Erträge zu besteuern: In Zukunft sollen die Besitzer thesaurierender Fonds die Erträge ihres Fonds, die ihnen zunächst nur auf dem Papier zufließen, dennoch jährlich versteuern. Veräußern sie ihre Anteile später, so sollen sie diese bereits gezahlten Steuern vom Fiskus zurückerhalten - Quelle : http://www.faz.net/s/Rub645F7F43865344D198...n~Scontent.html DAX43 Vielen Dank! Doch wie verhält es sich beispielsweise bei Fonds zur privaten Altersvorsorge? Ichinteressiere mich speziell für die DWS Riester Rente Premium. Dieses Produkt legt teils in einen Aktiendachfonds an und teils in Rentenfonds. Nach deiner Aussage müsste ja der Ertragswert jedes Jahr der Abgeltungssteuer unterliegen. Auf Anfrage bei DWS wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Fonds vorerst unversteuert bleiben und dafür der Ertragsanteil in der Auszahlungsphase versteuert wird. Die Aussage würde ja mit deiner kollidieren. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob da nicht die Behandlung der Dividenden bei der Fondsgesellschaft gemeint war... Irgendwelche Meinungen dazu? Besten Dank und viele Grüße UT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 30, 2007 Doch wie verhält es sich beispielsweise bei Fonds zur privaten Altersvorsorge? Ichinteressiere mich speziell für die DWS Riester Rente Premium. Dieses Produkt legt teils in einen Aktiendachfonds an und teils in Rentenfonds. Nach deiner Aussage müsste ja der Ertragswert jedes Jahr der Abgeltungssteuer unterliegen. Auf Anfrage bei DWS wurde mir jedoch mitgeteilt, dass die Fonds vorerst unversteuert bleiben und dafür der Ertragsanteil in der Auszahlungsphase versteuert wird. Die Aussage würde ja mit deiner kollidieren. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob da nicht die Behandlung der Dividenden bei der Fondsgesellschaft gemeint war... Riester unterliegt einer anderen Besteuerungslogik, da es kein klassisches privates Investments ist sondern ein Altersvorsorgeprodukt. Auch Lebensversicherungen unterliegen ja nicht der Abgeltungssteuer, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Dezember 30, 2007 Riester unterliegt einer anderen Besteuerungslogik, da es kein klassisches privates Investments ist sondern ein Altersvorsorgeprodukt. Auch Lebensversicherungen unterliegen ja nicht der Abgeltungssteuer, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Danke für die Antwort. Riester unterleigt einer anderen Besteuerung, weil die Auszahlungen nachgelagert besteuert werden. Bedeutet dies zwangsläufig, dass die Erträge während der Ansparphase NICHT besteuert werden oder irre ich mich da? Bin gerade ein wenig verwirrt Vielen Dank und viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jumeirah Januar 1, 2008 @otto03: Ja, aber in Zukunft musst du afaik doppelt versteuern: 1. Den thesaurierten"Ausschüttungsbetrag" im Jahr in dem er anfällt und 2. den aus der Thesaurierung resultierenden Kursgewinn bei Veräußerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Januar 2, 2008 @otto03: Ja, aber in Zukunft musst du afaik doppelt versteuern: 1. Den thesaurierten"Ausschüttungsbetrag" im Jahr in dem er anfällt und 2. den aus der Thesaurierung resultierenden Kursgewinn bei Veräußerung. wirklich? das klingt interessant...hast du dafür ne quelle? viele grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 2, 2008 @jumeirah Dies ist doch keine Besonderheit von thesaurierenden Fonds. Kursgewinne bei ab 01.01.2009 gekauften Fonds sind immer steuerpflichtig, egal ob aus thesaurierten versteuerten Beträgen oder aus wiederangelegten versteuerten ausgeschütteten Beträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Januar 2, 2008 @jumeirah Dies ist doch keine Besonderheit von thesaurierenden Fonds. Kursgewinne bei ab 01.01.2009 gekauften Fonds sind immer steuerpflichtig, egal ob aus thesaurierten versteuerten Beträgen oder aus wiederangelegten versteuerten ausgeschütteten Beträgen. ups, ich hatte mich verlesen... ist ja klar, dass ausschüttungen UND kursgewinne besteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Januar 4, 2008 Hallo miteinander, ich beschäftige mich mit ETF als langfristige Geldanlage und muss für meine Vorteilhaftigkeitsanalyse unbedingt noch einmal die steuerliche Situation durchleuchten. Ich bilde mir ein, verstanden zu haben, wie es ab 2009 läuft, hätte allerdings gerne noch eure Bestätigung. Ich habe momentan zwei ausländische ETF im Blick, beide von Lyxor. Es handelt sich um den MSCI World ETF und den EuroMTS ETF. Nun meine Frage zu Besteuerung: Wenn ich davon ausgehe, dass ich die ETF alle erst im Jahr 2009 oder danach kaufe, wie werden sie dann besteuert? Sven82 war so nett mir die Aufstellung des BVI zukommen zu lassen: http://www.bvi.de/de/sonderseiten/bestellc...lyer_092007.pdf Allerdings würde ich mich freuen, wenn mir das ganze noch einmal jemand bestätigen könnte. Ich verstehe die Sachlage folgendermaßen: 1. Die Dividenden und Zinsen müssen jährlich zu 25% versteuert werden bzw. wird die Steuerschuld direkt vom Emittenten einbehalten und an den Fiskus abgeführt. 2. Kursgewinne müssen erst versteuert werden, wenn die ETF wieder veräußert werden. Hier gilt dann die Formel: Fondswert - Einkaufspreis x 25% (vereinfacht) um die Steuerschuld zu berechnen. Sehe ich das so alles richtig, oder habe ich irgendwo noch einen Gedankenfehler? Vielen Dank und viele Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Januar 5, 2008 1. Die Dividenden und Zinsen müssen jährlich zu 25% versteuert werden Die Erträge müssen jährlich versteuert werden. Ob nun mit 25% oder mit deinem evtl. geringeren tatsächlichen Steuersatz wird dann künftig mit der Günstigerprüfung vom Finanzamt geregelt. wird die Steuerschuld direkt vom Emittenten einbehalten und an den Fiskus abgeführt Das hängt davon ab, wo du die Fonds lagerst, In Deutschland wird bei nicht mehr vorhandenem Freibetrag der Steueranteil direkt an den Fiskus abgeführt, ist ein Freibetrag vorhanden, wird nichts abgeführt und der Freibetrag mindert sich entsprechend. Dies gilt dann künftig auch für Kursgewinne. Du hast 2 Fonds ausgewählt, der MSCI World von Lyxor schüttet aus, hier gilt das oben geschriebene. Der EuroMTS ist ein ausländischer thesaurierender Fonds. Hier wird nichts an den Fiskus abgeführt. Die Erträge mußt du mit der Steuererklärung angeben. 2. Kursgewinne müssen erst versteuert werden, wenn die ETF wieder veräußert werden. Hier gilt dann die Formel: Fondswert - Einkaufspreis x 25% (vereinfacht) um die Steuerschuld zu berechnen. Das stimmt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Januar 5, 2008 Die Erträge müssen jährlich versteuert werden. Ob nun mit 25% oder mit deinem evtl. geringeren tatsächlichen Steuersatz wird dann künftig mit der Günstigerprüfung vom Finanzamt geregelt. Besten Dank, das wusste ich bisher noch nicht! Das hängt davon ab, wo du die Fonds lagerst, In Deutschland wird bei nicht mehr vorhandenem Freibetrag der Steueranteil direkt an den Fiskus abgeführt, ist ein Freibetrag vorhanden, wird nichts abgeführt und der Freibetrag mindert sich entsprechend. Dies gilt dann künftig auch für Kursgewinne. Nich einmal eine kurze Frage zum Freibetrag (ich bin noch recht jung und taste mich momentan an die ganze Sache ein wenig heran): Er liegt bei 801. Kannst Du mir bitte ein Beispiel nennen, wie man ihn ausschöpfen kann? Wird er beispielsweise auch durch Gewinne mit Optionsscheinen berührt? Vielen Dank und viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Januar 5, 2008 Wird er beispielsweise auch durch Gewinne mit Optionsscheinen berührt? Vielen Dank und viele Grüße Im Moment noch nicht. Dieses Jahr gelten noch die Spekulationsfristen von einem Jahr Haltedauer. Was unter einem Jahr gehalten wird unterliegt den sog. Spekulationsgewinnen -verlusten (Private Veräußerungsgeschäfte). Hier gilt noch der Freibetrag von 512 pro Jahr Liegen die gesamten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Summe aller Gewinne abzüglich etwaiger Verluste) unter 512,- , bleiben die Veräußerungseinkünfte steuerfrei. Betragen die Einkünfte aus den Veräußerungsgeschäften dagegen 512,- oder mehr, so sind sie in voller Höhe (und nicht nur der 512,- übersteigende Betrag) steuerpflichtig. Bei Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens zählt für die Prüfung der Freigrenze nur der steuerpflichtige Gewinn. Hier wird im Moment der Sparer-Freibetrag gar nicht berührt. Ab 2009 spielt das dann keine Geige mehr. Der Sparer-Freibetrag heißt dann Sparer Pauschbetrag. Bis zu Obergrenze von 801 für ledige oder 1602 für verheiratete können Kapitalerträge und realisierte Kursgewinne steuerfrei erzielt werden. Ein komplettes Ausschöpfen des Freibetrages kannst du machen indem du deinen Freibetrag minus deiner erwarteten Kapitalerträge mit realisierten Kursgewinnen ausfüllst. Beispiel: Freibetrag 801 Kapitalerträge 300 Rest 501 Kauf von Aktie X für 5000 Verkauf von Aktie X für 5500 Kursgewinn 500 Dieser Kursgewinn liegt innerhalb des Pauschbetrages und unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Uncletom Januar 5, 2008 · bearbeitet Januar 5, 2008 von Uncletom Ab 2009 spielt das dann keine Geige mehr. Der Sparer-Freibetrag heißt dann Sparer Pauschbetrag. Bis zu Obergrenze von 801 € für ledige oder 1602 € für verheiratete können Kapitalerträge und realisierte Kursgewinne steuerfrei erzielt werden. Danke, super Antwort. Eine letzte Frage bleibt jedoch: Bedeutet das, dass ich auch Zinsen und Dividenden bis zu einem Betrag von 801€ nicht versteuern muss? Vielen Dank und viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Januar 5, 2008 Danke, super Antwort. Eine letzte Frage bleibt jedoch: Bedeutet das, dass ich auch Zinsen und Dividenden bis zu einem Betrag von 801 nicht versteuern muss? Vielen Dank und viele Grüße genau Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag