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Deutsche Kreditbank AG

Empfohlene Beiträge

MonacoFranzl
· bearbeitet von MonacoFranzl

.:-*

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cjdenver
vor 1 Stunde von MonacoFranzl:

Wie sie wohl reagieren, wenn man sie einfach wieder zurück schickt. :-*

 

Na wie wohl? Sie werden aus allen Wolken fallen, absolut untroestlich sein und ihr Geschaeftsmodell sofort anpassen um dich als wichtigen Kunden nicht zu verlieren. 

 

:rolleyes:

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Bassinus
Am 27.10.2021 um 08:37 von Bassinus:

Danke ihr beiden. Das machts natürlich viel einfacher :thumbsup:

Jetzt hab ich nen Tagesgeldkonto aber kann gar kein Geld zurück überweisen :-*

Liegt hoffentlich an der kurzen "Gründung" und wird demnächst freigeschaltet :thumbsup:

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 16 Stunden von MonacoFranzl:

Haha, habe den "Kartencheck" auf der Website gemacht, ob die Debitcard zu mir passt. Ergebnis: Nein, aber ich bekomme sie trotzdem zu geschickt. :dumb:

 

Wie sie wohl reagieren, wenn man sie einfach wieder zurück schickt. :-*

Sie werden dir dann nach 10 Wochen die alte Credit löschen und wenn du dann doch eine neue Visa Debit haben willst wirst dafür wahrscheinlich noch extra zahlen dürfen. Aber du hast ja noch die Girocard.

Auf jeden Fall hast es ihnen damit richtig gezeigt ;-)

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investorfonds

Weiss eigentlich jemand hier im Forum,

wie es sich Schufa mässig verhält, wenn

die VISA Credit von der DKB dann nach 

10 Wochen automatisch gekündigt wird?

 

Für die Schufa muss das doch aussehen 

Als ob mir die Bank die Bonität aberkennt, oder?

 

Da ich zwei DKB Visa Credit Cards habe, 

von der eine als Visa TG genutzt wird, frage ich mich, ob es mit Hinblick auf die Schufa nicht besser ist die Karten selber vorher zu kündigen. 

 

Bitte um euren Input.

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Ich würde mal sagen, dass das an der DKB liegt, wie die DKB das an die Schufa weitergibt.

Im Endeffekt wird ja nur ein Produkt (Credit) gegen ein anderes (Debit) getauscht.

Da es weder bei der CoBa noch bei der CoDi Ärger gab, gehe ich davon aus, dass das ok ist.

Aber kannst ja mal en DKB-Support anschreiben. Vielleicht kommt da was belastbares als Antwort.

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intInvest

Mit den Änderungen zu den Karten habe ich aktuell kein Problem, alles gut.

Wenn ich dem "aktuellen" PLV zustimme, so werden aber die aktuell gültigen Verwahrentgelte fällig, korrekt?

Betrifft jetzt nicht mich, aber in der Familie gibts potentielle Auswirkungen.

 

Vor diesem Hintergrund finde ich es schon seltsam, dass die DKB bei dem Login-PopUp schreibt:

 

"Unsere Konditionen bleiben gleich. Die aktuellen Preise und Bedingungen entsprechen unverändert dem Ihnen zuletzt mitgeteilten Stand. In Folge des BGH-Urteils wollen wir nur die Art und Weise ändern, wie wir mit Ihnen zukünftig Vertragsanpassungen vereinbaren."

 

Weiter schreiben sie dann aber doch noch:

 

"Individuell vereinbarte abweichende Konditionen in Bezug auf das Verwahrentgelt gelten unverändert fort."

 

Was nun? Mein letzter Stand hat überhaupt keine Verwahrentgelte.

In dem PLV dem ich aktiv zustimmen soll, stehen die Verwahrentgelte drin.

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Marklam
vor 14 Stunden von Bassinus:

Jetzt hab ich nen Tagesgeldkonto aber kann gar kein Geld zurück überweisen :-*

Liegt hoffentlich an der kurzen "Gründung" und wird demnächst freigeschaltet :thumbsup:

Ich habe mein visa kreditkartenkonto auch vor ein par Tagen gekündigt. Ich sehe es aber noch in der Übersicht (mit 0€). Ist das bei dir auch so?

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 22 Minuten von Marklam:

Ich habe mein visa kreditkartenkonto auch vor ein par Tagen gekündigt. Ich sehe es aber noch in der Übersicht (mit 0€). Ist das bei dir auch so?

Ähm... Seit heute steht da -6.000€ bei mir. Hab die Karte leer gemacht und aufs neue TG Konto geräumt. Danach auch gekündigt.

 

Aber war ja Wochenende, Monatsende und heute Feiertag... Ich geb der DKB mal noch die Woche Zeit.

 

Überweisungen vom TG auf Giro gehen jetzt aber!

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neik
vor 2 Stunden von investorfonds:

Weiss eigentlich jemand hier im Forum,

wie es sich Schufa mässig verhält, wenn

die VISA Credit von der DKB dann nach 

10 Wochen automatisch gekündigt wird?

 

Für die Schufa muss das doch aussehen 

Als ob mir die Bank die Bonität aberkennt, oder?

Gute Frage, ich habe sie mal dem Support gestellt. 

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Holgerli

Wollte gerade ein Tagesgeldkonto eröffnen (also ohne das Kreditkarten-Konstrukt): Da man dann zustimmt nur noch 50.000 Euro ohne Strafzinsen dort liegen zu haben, habe ich es mal bleiben lassen.

Bezüglich der AGB-Zustimmung, die angeblich nicht an den aktuellen Konditionen ändert (bei mir 100.000 Euro ohne Strafzinsen), werde ich noch bei dem Support nachfragen.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 3 Stunden von investorfonds:

Da ich zwei DKB Visa Credit Cards habe, 

von der eine als Visa TG genutzt wird, frage ich mich, ob es mit Hinblick auf die Schufa nicht besser ist die Karten selber vorher zu kündigen. 

Die Schufa erfährt überhaupt nicht ob du oder die Bank ordentlich gekündigt hat.

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Merol Rolod
· bearbeitet von Merol Rolod
vor 2 Stunden von intInvest:

In dem PLV dem ich aktiv zustimmen soll, stehen die Verwahrentgelte drin.

Das mit dem "Unterschieben" der Verwahrentgelte ist für mich in der Tat der Wehrmutstropfen bei dieser Prozedur und werde ich mal als negativen Punkt im Hinterkopf behalten. Da mich die Verwahrentgelte in dieser Größenordnung auf absehbare Zeit nicht betreffen werden und die 50' € nach meinem Verständnis in der aktuellen Fassung für jedes Konto einzeln gelten, ist mir das dann inhaltlich egal.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 57 Minuten von Merol Rolod:

Das mit dem "Unterschieben" der Verwahrentgelte ist für mich in der Tat der Wehrmutstropfen bei dieser Prozedur und werde ich mal als negativen Punkt im Hinterkopf behalten. Da mich die Verwahrentgelte in dieser Größenordnung auf absehbare Zeit nicht betreffen werden und die 50' € nach meinem Verständnis in der aktuellen Fassung für jedes Konto einzeln gelten, ist mir das dann inhaltlich egal.

Das Verwahrentgelt gilt nicht für Bestandskunden - auch wenn man den aktuellen Bedingungen zustimmt. Das steht extra im PLVZ mit drin.

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Bassinus
vor 1 Minute von whister:

Das Verwahrentgelt gilt nicht für Bestandskunden - auch wenn man den aktuellen Bedingungen zustimmt. Das steht extra im PLVZ mit drin.

Das stimmt zwar - aber die Anzeige und Eröffnung beim TG suggeriert was anderes, da dort nicht Unterschieden wird beim Neu- oder Bestandskunden. Da ich es aber ehh nicht ausprobieren werde, da sehr weit weg von 50k - ist es mir derzeit egal. Drauf verlassen würde ich mich auf die Regelung aber nicht.

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Merol Rolod
vor 5 Minuten von whister:

Das Verwahrentgelt gilt nicht für Bestandskunden - auch wenn man den aktuellen Bedingungen zustimmt. Das steht extra im PLVZ mit drin.

Stimmt. Die Fußnote 10 klärt darüber auf. Zu der Fußnote bin ich aufgrund der bereits erwähnten Irrelevanz für mich gar nicht gekommen.

Dann darf ich das mit dem "Unterschieben" noch etwas mehr relativieren als es die Gänsefüßchen bereits taten. Das "Es ändert sich für Sie nichts." (von mir paraphrasiert) ist dann wohl doch einfach korrekt.

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intInvest
vor 1 Stunde von whister:

Das Verwahrentgelt gilt nicht für Bestandskunden - auch wenn man den aktuellen Bedingungen zustimmt. Das steht extra im PLVZ mit drin.

 

vor 1 Stunde von Merol Rolod:

Stimmt. Die Fußnote 10 klärt darüber auf. Zu der Fußnote bin ich aufgrund der bereits erwähnten Irrelevanz für mich gar nicht gekommen.

Dann darf ich das mit dem "Unterschieben" noch etwas mehr relativieren als es die Gänsefüßchen bereits taten. Das "Es ändert sich für Sie nichts." (von mir paraphrasiert) ist dann wohl doch einfach korrekt.

 

Nun, ich will nicht drauf rumreiten, aber so "wasserdicht" scheint die Formulierung nicht.

 

Fußnote 1D:

 

"Das Verwahrentgelt für ein den Betrag von 50.000 EUR übersteigendes Guthaben gilt für alle nach dem 01.09.2021 neu abgeschlossenen Verträge und für bestehende Konten, soweit eine entsprechende
Individualvereinbarung getroffen wurde.
Für einen Betrag bis 50.000 EUR fällt kein Verwahrentgelt an. Bei einem diesen Betrag übersteigenden Guthaben wird auf den Anteil über 50.000 EUR ein Verwahrentgelt
erhoben. Bestimmungen zu Verwahrentgelten aus früheren Versionen des Preis- und Leistungsverzeichnisses für Privatkunden in der zuletzt vereinbarten Fassung behalten ihre Gültigkeit, sofern sie mit
den vorliegenden Regelungen nicht geändert werden.
"

 

Hier stellen sich mir also nun 2 Fragen:

  1. Ist die aktive Zustimmung zum neuen PLV eine Individualvereinbarung?
  2. Werden die Bestimmungen mit dem neuen PLV etwa nicht geändert?

Man könnte natürlich beim Support anfragen, aber rechtsverbindlich ist dies Antwort dann bestimmt nicht : )

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cjdenver
vor 13 Minuten von intInvest:
  1. Man könnte natürlich beim Support anfragen, aber rechtsverbindlich ist dies Antwort dann bestimmt nicht : )

 

Wie kommst du denn darauf dass eine solche Auskunft nicht rechtsverbindlich sei? 

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intInvest
vor 1 Minute von cjdenver:

Wie kommst du denn darauf dass eine solche Auskunft nicht rechtsverbindlich sei? 

Dann hat sich der Mitarbeiter halt geirrt, oder sonst was, und es wird auf das PLV verwiesen.

Also ich will da niemandem was unterstellen, aber auf eine Aussage eins einzelnen Mitarbeiter aus einer Supportanfrage per Mail wird man sich kaum ernsthaft verlassen können.

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cjdenver
vor 42 Minuten von intInvest:

Dann hat sich der Mitarbeiter halt geirrt, oder sonst was, und es wird auf das PLV verwiesen.

Also ich will da niemandem was unterstellen, aber auf eine Aussage eins einzelnen Mitarbeiter aus einer Supportanfrage per Mail wird man sich kaum ernsthaft verlassen können.

 

Sehe ich anders. Wenn ich von einem Unternehmen eine schriftliche Auskunft zu einer nicht offensichtlichen Auslegung der zwischen dem Unternehmen und mir geltenden Vertragsbedingungen erfrage, dann dürfte diese schriftliche Auskunft das Unternehmen auch binden (es sei denn die Auskunft verweist darauf dass sie nicht rechtsverbindlich ist). Vor allem wenn ich ein Verbraucher bin.

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gruber

Ich sehe das auch so wie cjdenver. Würde das nicht so sein, müsste man jedes mal auf einem Ordner voller Unterlagen bestehen um die wirksame Vertretung und Beauftragung des antwortenden Mitarbeiters prüfen zu können.

Wenn mir jemand im Namen des Unternehmens antwortet, darf ich wohl davon ausgehen, dass er entsprechend dazu befugt ist. Ist er das nicht, ist das doch zuerst mal eine Sache im Innenverhältnis wenn es nicht offensichtlich ist.

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whister
· bearbeitet von whister
vor 2 Stunden von intInvest:

Hier stellen sich mir also nun 2 Fragen:

  1. Ist die aktive Zustimmung zum neuen PLV eine Individualvereinbarung?
  2. Werden die Bestimmungen mit dem neuen PLV etwa nicht geändert?

Man könnte natürlich beim Support anfragen, aber rechtsverbindlich ist dies Antwort dann bestimmt nicht : )

Letztendlich ist das auch irrelevant. Wenn du mehr als 50k auf dem Konto hast wird dir die DKB eh eine Individualvereinbarung "anbieten" (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/dkb-will-kuenftig-negativzinsen-ab-50-000-euro-17502222.html).

 

Und ihr braucht damit den Support nicht zusätzlich belasten: 

 

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edan

Ich muss die Kreditkarte aktiv kündigen? Ich dachte der Wechsel von der Kredit- auf die Debüt Card würde automatisch passieren.

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ml20

Du hast 10 Wochen Zeit dich zu entscheiden, ob die die alte VISA behalten möchtest oder nicht. Wenn du keine Entscheidung triffst wird sie gekündigt.

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Undercover
vor 4 Minuten von edan:

Ich muss die Kreditkarte aktiv kündigen? Ich dachte der Wechsel von der Kredit- auf die Debüt Card würde automatisch passieren.

Warum?

Es hat sich doch nichts geändert.

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