Zum Inhalt springen
Rotamint

Verlustvortrag und Steuererklärung

Empfohlene Beiträge

Rotamint

Liebe Steuerprofies,

 

habe vorab schonmal die alten Themen durchsucht, aber es bleiben 2 Fragen:

 

1. Wenn ich Verluste in 2007 anmelde, wie viele Jahre werden diese nachfolged mit Gewinnen verrechnet ? Nur 2008 oder ?

 

2. Wenn eine Gewinne unter 512 sind, muss ich doch keine Angaben in der Steuererklärung machen oder ?

 

Danke für die Mühen

Rotamint

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn

Moin Moin.

 

1. Wenn ich Verluste in 2007 anmelde, wie viele Jahre werden diese nachfolged mit Gewinnen verrechnet ? Nur 2008 oder ?

Verluste werden vorgetragen, bis du sie benötigst. Zurück geht nur ein Jahr.

 

 

2. Wenn eine Gewinne unter 512 € sind, muss ich doch keine Angaben in der Steuererklärung machen oder ?

Falsch! Du hast auf der Seite 2 des Mantelbogens durch Kreuz zu versichern, dass du zwar Gewinne aus privatem Veräußerungsgeschäft hattest, diese aber unter 512 € sind!

 

mfg

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotamint
Moin Moin.

 

 

Verluste werden vorgetragen, bis du sie benötigst. Zurück geht nur ein Jahr.

 

 

 

Falsch! Du hast auf der Seite 2 des Mantelbogens durch Kreuz zu versichern, dass du zwar Gewinne aus privatem Veräußerungsgeschäft hattest, diese aber unter 512 sind!

 

mfg

Chris

 

zu 1: das meint ich kann dann z.B. Verluste von 5000 mit z.B.Gewinnen von 2800 in 2008 und Gewinnen von 3200 in 2009 verrechnen ?

 

zu2. shit, hab ich nicht gemacht, was mache ich jetzt ? bin ich jetzt ein Steuerhintetzieher ? :w00t::w00t:

 

Danke und mfg Rot.amint

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn
zu 1: das meint ich kann dann z.B. Verluste von 5000 € mit z.B.Gewinnen von 2800 in 2008 und Gewinnen von 3200 in 2009 verrechnen ?

Richtig! Verbrauchst du von deinem Verlustvortrag aus 2007 iHv 5.000€ in 2008 2.800€, dann verbleiben dir zum 31.12.2008 noch 2.200€. Hast du dann 3.200€ Gewinn in 2009, dann kannst du hier 2.200€ Verlustvortrag von abziehen. Wenn du in 2009 nur 1.000€ Gewinn hättest, dann haben wir zum 31.12.2009 noch 1.200€ Verlustvortrag, was für 2010ff wäre.

 

zu2. shit, hab ich nicht gemacht, was mache ich jetzt ? bin ich jetzt ein Steuerhintetzieher ? :w00t::w00t:

Nein nein, du hast ja keine Steuern hinterzogen, weil hierauf keine Steuern anfallen. Fürs Finanzamt ist das nur eine Negativbescheinigung, wo man dich bei späterer Steuerhinterziehung drauf festnageln könnte.

 

mfg

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotamint

o.K. Danke, :thumbsup:

 

:huh: was wäre, wenn ich 2007 Verluste von 5000

und 2008 Nichts Verkauft habe

und 2009 Gewinne gemacht habe,

kann ich dann diese Gewinne mit den Verlusten aus 2007

verrechnen ?

 

Danke und Gruß

R.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
boRn
:huh: was wäre, wenn ich 2007 Verluste von 5000€

und 2008 Nichts Verkauft habe

und 2009 Gewinne gemacht habe,

kann ich dann diese Gewinne mit den Verlusten aus 2007

verrechnen ?

 

Eigentlich ist es doch gar nicht so schwer. Bei jeder Steuererklärung wird geprüft, wieviel Verlustvortrag zum 31.12.XXXX du noch überhast. Ggf. wird in diesem Verlustfestellungsbescheid dann der in dem Jahr in Anspruch genommene Verlust abgezogen. Wenn du in einem Jahr keine Gewinne gemacht hast, dann sieht er so aus wie im Vorjahr.

Bsp:

31.12.2007: Verlust: 2.000€

31.12.2008: Verlust: 2.000€ <- wenn du hier keine ausgleichsfähigen Gewinne hattest

31.12.2009: Verlust: 2.000€ <- dto

Bsp:

31.12.2008: Verlust: 2.000€

2009: Gewinn: 1.000€

31.12.2009: Verlustvortr.: 1.000€ <- weiterhin vortragsfähig

 

Aus welchem Jahr die Verluste nachher eigentlich kommen, interessiert keinen mehr (höchstens bei Verzinsung....). Jedes Jahr wird dein verbleibender Verlustvortrag festgestellt.

 

Alles klar?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

mit Einführung der Abgeltungsteuer können Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur noch bis zum Jahr 2013 mit selbigen verrechnet werden.

 

Dementsprechend kannst du Verluste aus 2007 auch mit Gewinnen aus 2009 verrechnen, sofern es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotamint

Danke und guten Rutsch :thumbsup:

 

Grüße Rotamint

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Zu dem Thema habe ich auch eine Frage.

Wenn man Verlusten aus dem Jahr 2000-2001 die sich nur minimal erholt haben, 2007 realisiert hat.

Kann man die dann auch mit Gewinnen aus z.b. 2007 verrechnen ?

Wenn man diese Verluste aber nicht seit 2000 jährlich in der Steuereklärung angegeben hat.

Also der Verlustvortrag von nicht realisierten Verlusten, weil nicht verkauft, nicht stattgefunden hat.

Somit 2007 des Finanzamt das Erstemal von den Verlusten in der Steuererklärung erfährt.

 

Danke für die Infos

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

nicht innerhalb der Spekulationsfrist (alt: 12 Monate) realisierte Verluste sind fürs Finanzamt keine Verluste. D.h. wenn du heute die Verluste von 2000/2001 realisierst sind sie steuerlich irrelevant.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Hallo Sapine,

du schreibst alt 12 Monate.

Wie ist das nach 2008, wenn das neue Steuerrecht gilt ?

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Wie ist das nach 2008, wenn das neue Steuerrecht gilt ?

Ab 2009 wird die Spekulationsfrist abgeschafft. Kursgewinne werden unabhängig der Haltedauer besteuert. Dementsprechend können auch Kursverluste unabhängig der Haltedauer gegengerechnet werden.

Das gilt aber nur für Wertpapiere die ab 2009 gekauft werden! Für Wertpapiere, die zum 31.12.2008 im Depot waren gilt die alte Regelung (im guten wie im schlechten)!

D.h. eine Realisierung Deiner Kursverluste von Wertpapieren die Du 2000 gekauft hast wird dann trotzdem nicht steuerlich relevant (unsere Politiker sind manchmal doof, aber keine Volltrottel).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Wenn ich es richtig verstanden habe gilt die neue Regelung nur für Anlagen, die ab 2008 getätigt werden, wenn mal von Zertifikaten absieht, bei denen der Termin in 2007 liegt. D.h. für Investments von 2000 kann nur die alte Regelung gelten. So habe ich es jedenfalls verstanden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Schade :(

Danke :thumbsup:

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82

Zur Verlustverrechnung schaut mal in meine Signatur

 

oder auch in die Datei im Anhang

steuerundstudium.pdf

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ungeheuer

Ich habe aktuell noch einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2000. Sehe ich das richtig, dass ich den noch bis maximal 2013 mit Kursgewinnen, die ich innerhalb von 12 Monaten Haltedauer realisiere, verrechnen könnte?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03

Falls die Verlustvorträge per Steuerbescheid dokumentiert sind, kannst Du diese ab 2009 (sofern die im laufenden Jahr auftretenden Verluste/Gewinne verrechnet sind) und Gewinne (incl. Zinsen) übrig bleiben, bis 2013 verrechnen (völlig unabhängig von Spekufristen, die es für diese Fälle nicht mehr gibt)

 

Nach 2013 nur noch mit Veräußerungserlösen z.B. aus Immobilien innerhalb der 10j-Spekufrist (hier gilt sie noch)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ungeheuer

Ja, sind per Steuerbescheid dokumentiert!

 

völlig unabhängig von Spekufristen, die es für diese Fälle nicht mehr gibt

 

Bedeutet das, dass ich ab 2009 auch Gewinne, die außerhalb der Spekulationssteuerfrist sind (Haltedauer > 1 Jahr) mit dem Verlustvortrag verrechnen kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
matze08

Hallihallo,

ich werde dieses Jahr zum ersten mal einen Verlustvortrag für meine Wertpapierverluste beantragen. Könnt Ihr mir sagen, in welchem Teil bzw. Bogen der Steuererklärung und in welcher Zeile man den Verlustvortrag angibt? Und: Berechne ich den Verlust selbst und trage ihn in das Formular ein oder schicke ich die Jahresauszüge der Bank an das Finanzamt und dieses berechnet die Höhe des Verlusvortrags? Danke Euch!

Gruesse

Matze

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Bedeutet das, dass ich ab 2009 auch Gewinne, die außerhalb der Spekulationssteuerfrist sind (Haltedauer > 1 Jahr) mit dem Verlustvortrag verrechnen kann?

*kleinkarriert Modus AN*

Jein, es ist insofern falsch, dass es die Spekulationsfrist in zusammenhang mit Wertpapieren nicht mehr gibt

Du meinst wahrscheinlich das Richtige- unabhängig der Haltedauer darfst Du die Verlustvorträge mit Gewinnen verrechnen im Zeitraum 2009-2013.

Aber(!) das gilt nur für Wertpapiere mit Kauf ab 2009. Für die vor 2009 gekauften Wertpapiere gilt natürlich altes Recht, d.h. wenn hier die Haltefrist größer ein Jahr ist kann der Gewinn NICHT mehr mit den Verlustvorträgen verrechnet werden. Was ja auch nicht nötig ist, da ja keine Spekulationssteuer anfällt. Der Bestandsschutz wirkt eben in beide Richtungen!

*AUS*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
ich werde dieses Jahr zum ersten mal einen Verlustvortrag für meine Wertpapierverluste beantragen. Könnt Ihr mir sagen, in welchem Teil bzw. Bogen der Steuererklärung und in welcher Zeile man den Verlustvortrag angibt? Und: Berechne ich den Verlust selbst und trage ihn in das Formular ein oder schicke ich die Jahresauszüge der Bank an das Finanzamt und dieses berechnet die Höhe des Verlusvortrags?

Genau an dieselbe Stelle wo die Spekulationsgewinne auch eingetragen werden:

Anlage SO -> private Veräußerungsgeschäfte -> "Gewinne/Verluste aus weiteren Veräußerungen anderer Wirtschaftsgüter"

(Zeile kann ich Dir jetzt nicht sagen)

Den Wert solltest Du schon selber aus Deinen Jahresbescheinigungen ermitteln. Ist ja auch nicht so schwer die Spalte "Ergebnis" des Kapitels "private Veräußerungsgeschäfte" mit dem Taschenrechner aufzusummieren. Wenn Du nichts ganz exotisches gemacht hast sollte der Wert darin schon passen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
etherial
*kleinkarriert Modus AN*

Jein, es ist insofern falsch, dass es die Spekulationsfrist in zusammenhang mit Wertpapieren nicht mehr gibt

Du meinst wahrscheinlich das Richtige- unabhängig der Haltedauer darfst Du die Verlustvorträge mit Gewinnen verrechnen im Zeitraum 2009-2013.

Aber(!) das gilt nur für Wertpapiere mit Kauf ab 2009. Für die vor 2009 gekauften Wertpapiere gilt natürlich altes Recht, d.h. wenn hier die Haltefrist größer ein Jahr ist kann der Gewinn NICHT mehr mit den Verlustvorträgen verrechnet werden. Was ja auch nicht nötig ist, da ja keine Spekulationssteuer anfällt. Der Bestandsschutz wirkt eben in beide Richtungen!

*AUS*

 

Für mich klingt das irreführend oder falsch.

 

1) Wer vor 2009 gekauft hat und innerhalb der Spekulationsfrist mit Velrust verkauft, darf diesen Verlust bis 2013 (jahresweise) vortragen (Altverlustregelung).

 

2) Wer nach 2009 gekauft hat, darf den Verlust beliebig lange vortragen (bis er getilgt ist).

 

Für beide Fälle gibt es besondere Regeln, welche Verluste mit welchen Geiwnnen verrechnet werden dürfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dagobert
· bearbeitet von Dagobert

Je mehr ich darüber lese desto verwirrter wird mein Geist. habe den folgenden Text gefunden, den selbst ich verstehe, aber ist das folgende auch korrekt was Verluste aus dem Verkauf von Fonds (ETF's) betrifft?

 

Was passiert mit Verlusten aus Fonds, die ich vor 2009 verkaufe?

Für diese Verluste gilt das bisherige Recht. Der Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft. Verluste erkennt das Finanzamt nur an, wenn der Kauf weniger als ein Jahr zurückliegt. Es verrechnet die Verluste mit Verkaufsgewinnen von Wertpapiere (welche Wertpapiere oder ist das egal und ist es egal ob ich diese Fonds noch in 2008 oder 2009 verkaufe, aber innerhalb von 12 Monaten nach Ankauf?), deren Kauf kein Jahr her ist. Die Fondsverluste können auch mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungen verrechnet werden. Das Finanzamt zieht sie zum Beispiel von Gewinnen aus dem Verkauf einer Mietimmobilie ab, wenn dafür die 10-jährige Spekulationsfrist zwischen Kauf und Verkauf noch nicht abgelaufen ist.

 

Wenn ich Fonds ab dem Jahr 2009 kaufe und damit später Verluste mache, wie wird das berücksichtigt?

Solche Verluste verrechnen die Bankmitarbeiter oder Finanzbeamten auf Antrag mit Zins-, Dividenden- und Gewinneinkünften aus dem Verkauf anderer Wertpapiere, die Sie ab 2009 kaufen.

 

Was passiert mit Altverlusten aus Fonds, die bis Ende 2008 nicht verrechnet werden können?

Sie lassen die Altverluste einfach über die Steuererklärung vom Finanzamt in künftige Jahre vortragen. Danach haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

Entweder Sie gewinnen mit privaten Veräußerungsgeschäften wie dem Verkauf von vermieteten Immobilien innerhalb der Frist von 10 Jahren so viel, dass Sie Altverluste damit verrechnen könne.

 

Oder Sie lassen Ihre Altverluste von Verkaufsgewinnen aus Wertpapieren abziehen, die Sie ab 2009 kaufen. Diese Gewinne werden zwar vorrangig mit Verlusten aus Papieren verrechnet, die Sie frühestens 2009 kaufen. In Jahren, in denen es solche Verluste nicht gibt, können Sie aber Ihre Altverluste in die Waagschale werfen. Diese Möglichkeit gibt es bis zum Jahr 2013.

 

PS: ja, ich habe Sven82's pdf gelesen, aber den Teil was Verluste betrifft nicht wirklich verstanden :wacko:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03
· bearbeitet von otto03

Reihenfolge ab 2009:

 

Verlusttopf Aktien: Neue realisierte Verluste mit neuen realisierten Gewinnen, wenn danach noch Gewinne übrig verrechnen möglich mit per Steuerbescheid (SO) dokumentierten Altverlusten aus Aktienverkäufen bis einschließlich 2013, ab 2014 eventuelle Reste von Altverlusten nur mit sonstigen Gewinnen aus privaten Veräußerungen verrechenbar (Immobilien, Porsche (Auto) etc.) .

 

Verlustopf Sonstiges: neue realisierte Verluste aus Investmentfonds, Zertifikaten etc mit neuen realisierten Gewinnen aus diesen Papieren sowie mit Dividenden und Zinsen,

danach falls noch Gewinne (nicht Zinsen und Dividenden) übrig bleiben, verrechnen mit dokumentierten Altverlusten aus Zertifikaten/Fonds etc. (Regel ab 2014 wie oben)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
Je mehr ich darüber lese desto verwirrter wird mein Geist. habe den folgenden Text gefunden, den selbst ich verstehe, aber ist das folgende auch korrekt was Verluste aus dem Verkauf von Fonds (ETF's) betrifft?

ja, Fonds werden bei Spekulationsgewinnen und -verlusten genauso behandelt wir Aktien. Mir ist nur gerade nicht ganz klar, wie das mit dem Halbeinkünfteverfahren ist, also ob Verluste aus Papieren, die vor 2009 gekauft und innerhalb der Speku-Frist verkauft wurden, in voller Höhe oder nur zur Hälfte mit Gewinnen aus Papieren, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...