Zum Inhalt springen
Dagobert

Gewinne & Verluste innerhalb der Spekulationsfrist versteuern

Empfohlene Beiträge

Dagobert

Eine Frage zur aktuellen Steuersituation:

 

in 2007 (also Haltedauer weniger als ein Jahr) habe ich

 

- ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft

- Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft

- Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt

- Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben.

 

Ausserdem könnte ich jetzt meine Sel Div ETF's mit Verlust verkaufen was aus meiner Sicht nur sinnvoll wäre wenn ich dadurch meine Gewinne aus z.B. den ETF's etc damit verrechnen könnte

 

Die Frage ist was kann ich gegeneinander steuerlich verrechnen, wenn überhaupt? Vielleicht können mir die Steuerexperte im Forum hier weiter helfen.

 

Grüsse,

Dago

 

PS: habe natürlich erst mal die Forumsuchfunktion benutzt habe aber (auf die Schnelle) nichts genaues hierzu gefunden, sondern nur Allgemeines zur Spekulationssteuer also ned schimpfe falls es bereits irgendwo abgehandelt wird, sondern link schicken - Thanks :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dagobert

hüstel, hüstel, echt keiner ne Idee hierzu??? :blushing:

 

 

 

Eine Frage zur aktuellen Steuersituation:

 

in 2007 (also Haltedauer weniger als ein Jahr) habe ich

 

- ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft

- Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft

- Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt

- Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben.

 

Ausserdem könnte ich jetzt meine Sel Div ETF's mit Verlust verkaufen was aus meiner Sicht nur sinnvoll wäre wenn ich dadurch meine Gewinne aus z.B. den ETF's etc damit verrechnen könnte

 

Die Frage ist was kann ich gegeneinander steuerlich verrechnen, wenn überhaupt? Vielleicht können mir die Steuerexperte im Forum hier weiter helfen.

 

Grüsse,

Dago

 

PS: habe natürlich erst mal die Forumsuchfunktion benutzt habe aber (auf die Schnelle) nichts genaues hierzu gefunden, sondern nur Allgemeines zur Spekulationssteuer also ned schimpfe falls es bereits irgendwo abgehandelt wird, sondern link schicken - Thanks :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man

Dago, Spekuverluste kannst Du mit allen Spekugewinnen verrechnen.

Geht aber nicht mit Dividenden- und Zinserträgen.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
- ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft

- Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft

- Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt

- Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben.

Alle Gewinne / Verluste sind miteinander verrechenbar. Anschaffungskosten (Gebühren) gelten als Gewinnmindernd

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dagobert
Alle Gewinne / Verluste sind miteinander verrechenbar. Anschaffungskosten (Gebühren) gelten als Gewinnmindernd

 

 

Hallo -man & harryguenter,

 

Danke für Eure Antworten :thumbsup: dann kann ich jetzt schauen wie ich das am besten ausbalanziere.....

 

Vielen Dank!

Dago

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pingo

Hallo Dagobert,

 

denk beim Balancieren daran, dass Zertifikate und Optionsscheine voll angerechnet werden und Aktien und Aktienfonds nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren). Daran bastele ich auch gerade...

 

Gruß

pingo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Dagobert
Hallo Dagobert,

 

denk beim Balancieren daran, dass Zertifikate und Optionsscheine voll angerechnet werden und Aktien und Aktienfonds nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren). Daran bastele ich auch gerade...

 

Gruß

pingo

 

Hi Pingo,

 

guter Hinweis, danke :thumbsup: ich glaub' ich bräuchte noch ein paar Gewinne zum ausbalancieren (Danke auch für das "c", ich dachte schon die ganze Zeit dass mein "ausbalanzieren" seltsam aussieht...)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pingo

Das "z" war mir gar nicht aufgefallen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Zwei Fragen zur Spekulationssteuer im Zusammenhang mit dem Short DAX

 

1. Zählen Gewinne bzw. Verluste beim Short DAX voll oder nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)?

 

2. Dürfen ab 2009 Gewinne aus dem Short DAX mit Verlustvorträgen aus Aktiengewinnen von 2008 oder früher verrechnet werden?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
1. Zählen Gewinne bzw. Verluste beim Short DAX voll oder nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)?

Da der Short-DAX ein Fonds ist gibt es kein HEV

 

2. Dürfen ab 2009 Gewinne aus dem Short DAX mit Verlustvorträgen aus Aktiengewinnen von 2008 oder früher verrechnet werden?

der Gesetzgeber spricht nur von Aktien (§ 20 Abs. 6 EStG) bei der Verlustverrechnung. Demnach dürfte eine Verrechnung nicht möglich sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...