Dagobert Dezember 27, 2007 Eine Frage zur aktuellen Steuersituation: in 2007 (also Haltedauer weniger als ein Jahr) habe ich - ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft - Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft - Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt - Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben. Ausserdem könnte ich jetzt meine Sel Div ETF's mit Verlust verkaufen was aus meiner Sicht nur sinnvoll wäre wenn ich dadurch meine Gewinne aus z.B. den ETF's etc damit verrechnen könnte Die Frage ist was kann ich gegeneinander steuerlich verrechnen, wenn überhaupt? Vielleicht können mir die Steuerexperte im Forum hier weiter helfen. Grüsse, Dago PS: habe natürlich erst mal die Forumsuchfunktion benutzt habe aber (auf die Schnelle) nichts genaues hierzu gefunden, sondern nur Allgemeines zur Spekulationssteuer also ned schimpfe falls es bereits irgendwo abgehandelt wird, sondern link schicken - Thanks :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert Dezember 27, 2007 hüstel, hüstel, echt keiner ne Idee hierzu??? Eine Frage zur aktuellen Steuersituation: in 2007 (also Haltedauer weniger als ein Jahr) habe ich - ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft - Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft - Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt - Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben. Ausserdem könnte ich jetzt meine Sel Div ETF's mit Verlust verkaufen was aus meiner Sicht nur sinnvoll wäre wenn ich dadurch meine Gewinne aus z.B. den ETF's etc damit verrechnen könnte Die Frage ist was kann ich gegeneinander steuerlich verrechnen, wenn überhaupt? Vielleicht können mir die Steuerexperte im Forum hier weiter helfen. Grüsse, Dago PS: habe natürlich erst mal die Forumsuchfunktion benutzt habe aber (auf die Schnelle) nichts genaues hierzu gefunden, sondern nur Allgemeines zur Spekulationssteuer also ned schimpfe falls es bereits irgendwo abgehandelt wird, sondern link schicken - Thanks :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 27, 2007 Dago, Spekuverluste kannst Du mit allen Spekugewinnen verrechnen. Geht aber nicht mit Dividenden- und Zinserträgen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 27, 2007 - ETF's (z.B. den Short-DAX ETF bzw. den LevDAX ETF) gekauft und mit Gewinn verkauft - Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft - Gewinne mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) erzielt - Verluste mit Hebelzertifikaten (z.B. auf den DAX) geschrieben. Alle Gewinne / Verluste sind miteinander verrechenbar. Anschaffungskosten (Gebühren) gelten als Gewinnmindernd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert Dezember 27, 2007 Alle Gewinne / Verluste sind miteinander verrechenbar. Anschaffungskosten (Gebühren) gelten als Gewinnmindernd Hallo -man & harryguenter, Danke für Eure Antworten dann kann ich jetzt schauen wie ich das am besten ausbalanziere..... Vielen Dank! Dago Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pingo Dezember 27, 2007 Hallo Dagobert, denk beim Balancieren daran, dass Zertifikate und Optionsscheine voll angerechnet werden und Aktien und Aktienfonds nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren). Daran bastele ich auch gerade... Gruß pingo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dagobert Dezember 27, 2007 Hallo Dagobert, denk beim Balancieren daran, dass Zertifikate und Optionsscheine voll angerechnet werden und Aktien und Aktienfonds nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren). Daran bastele ich auch gerade... Gruß pingo Hi Pingo, guter Hinweis, danke ich glaub' ich bräuchte noch ein paar Gewinne zum ausbalancieren (Danke auch für das "c", ich dachte schon die ganze Zeit dass mein "ausbalanzieren" seltsam aussieht...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 26, 2008 Zwei Fragen zur Spekulationssteuer im Zusammenhang mit dem Short DAX 1. Zählen Gewinne bzw. Verluste beim Short DAX voll oder nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)? 2. Dürfen ab 2009 Gewinne aus dem Short DAX mit Verlustvorträgen aus Aktiengewinnen von 2008 oder früher verrechnet werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 26, 2008 1. Zählen Gewinne bzw. Verluste beim Short DAX voll oder nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren)? Da der Short-DAX ein Fonds ist gibt es kein HEV 2. Dürfen ab 2009 Gewinne aus dem Short DAX mit Verlustvorträgen aus Aktiengewinnen von 2008 oder früher verrechnet werden? der Gesetzgeber spricht nur von Aktien (§ 20 Abs. 6 EStG) bei der Verlustverrechnung. Demnach dürfte eine Verrechnung nicht möglich sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag