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guybrush

Veräußerungsgeschäften und die Freigrenze

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guybrush

Hallo Wertpapier-Gemeinde,

 

ich habe eine recht einfache Frage, die mich allerdings schon eine Weile beschäftigt. Es hat mit der Freigrenze von 512 bei privaten Veräußerungsgeschäften zu tun.

 

Da Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei sind, solange der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro beträgt, stellt sich mir folgende Frage.

 

Vorweg möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass ich auf Antworten wie "Niemals Verluste realisieren, um Steuern zu sparen" etc. verzichten kann :thumbsup:

 

 

Nehmen wir folgendes Beispiel:

 

Gewinn durch Aktien dieses Jahr: 1012

 

Da die 512 überschritten sind, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

 

Unser Musterspekulant hat ein Wertpapier A seit 4 Monaten in seinem Depot, wo er ganz sicher ist, diese Aktie weiter zu halten (>5 Jahre).

 

Aktueller Verlust des Wertpapiers A: 600

 

 

Folgende Überlegung

 

Der Musterspekulant verkauft Wertpapier A (realisiert einen Verlust von 600) und kauft (weil Die Aktie eh nicht sonderlich schwankt) in ein paar Tagen die selbe Stückzahl der Aktie zurück. Bis auf die Transaktionskosten ist also im Endeffekt nichts an Unkosten angefallen.

 

Im Gegenteil: Der Gewinn von 1012 (der ja im Grunde natürlich nur noch 412 ist, ich weiß) muß nun nicht versteuert werden.

 

 

Ist das wirklich so möglich? Habe ich da einen Denkfehler?

 

 

Ein fragender Guybrush :unsure:

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Sapine

brauchst jetzt eigentlich nur noch eine vernünftige Erklärung für's Finanzamt, warum du Deine Meinung geändert hast. Irgendeine neue Einschätzung. Sonst könnte man auf dumme Gedanken kommen, insbesondere wenn beide Transaktionen auf dem gleichen Konto gelaufen sind.

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tatanka
Hallo Wertpapier-Gemeinde,

 

ich habe eine recht einfache Frage, die mich allerdings schon eine Weile beschäftigt. Es hat mit der Freigrenze von 512 bei privaten Veräußerungsgeschäften zu tun.

 

Da Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei sind, solange der in einem Kalenderjahr realisierte Gesamtgewinn weniger als 512 Euro beträgt, stellt sich mir folgende Frage.

 

Vorweg möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass ich auf Antworten wie "Niemals Verluste realisieren, um Steuern zu sparen" etc. verzichten kann :thumbsup:

 

 

Nehmen wir folgendes Beispiel:

 

Gewinn durch Aktien dieses Jahr: 1012

 

Da die 512 überschritten sind, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

 

Unser Musterspekulant hat ein Wertpapier A seit 4 Monaten in seinem Depot, wo er ganz sicher ist, diese Aktie weiter zu halten (>5 Jahre).

 

Aktueller Verlust des Wertpapiers A: 600

 

 

Folgende Überlegung

 

Der Musterspekulant verkauft Wertpapier A (realisiert einen Verlust von 600) und kauft (weil Die Aktie eh nicht sonderlich schwankt) in ein paar Tagen die selbe Stückzahl der Aktie zurück. Bis auf die Transaktionskosten ist also im Endeffekt nichts an Unkosten angefallen.

 

Im Gegenteil: Der Gewinn von 1012 (der ja im Grunde natürlich nur noch 412 ist, ich weiß) muß nun nicht versteuert werden.

 

 

Ist das wirklich so möglich? Habe ich da einen Denkfehler?

 

 

Ein fragender Guybrush :unsure:

Das ist möglich und auch in diesem Szenario sinnvoll. Das FA hat gar nicht die Zeit, alle Deine Trades über die Jahre zu kontrollieren. Anmerken möchte ich noch, dass die 1012 eventuell dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und Du damit ggf. also doch noch unter der Freigrenze liegst.

 

Grüsse

tatanka

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schinderhannes

Für Aktien gelten doch eh quasi 2x 512 EUR Freigrenze wegen Halbeinkünfteverfahren oder nicht?

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tatanka
brauchst jetzt eigentlich nur noch eine vernünftige Erklärung für's Finanzamt, warum du Deine Meinung geändert hast. Irgendeine neue Einschätzung. Sonst könnte man auf dumme Gedanken kommen, insbesondere wenn beide Transaktionen auf dem gleichen Konto gelaufen sind.

Denke ich nicht. Den erneuten Kauf bekommen die ja frühestens erst nächstes Jahr zu sehen. Da setzt sich keiner hin und vergleicht das mit den Vorjahren. Sach ich mal so ...

 

Grüsse

tatanka

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guybrush

Danke für Eure schnellen Antworten.

 

Warum ich das vor dem FA (eventuell) rechtfertigen müßte ist mir allerdings schleierhaft. Es ist doch eigentlich meine Sache, welche Strategien ich beim Handeln verfolge.

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35sebastian

Ich habe gerade noch einen "Spekulationsverlust" gemacht, um in diesem Jahr unter der Freigrenze zu bleiben.

Den vorgetragenen Spekulationsverlust aus vergangenen Jahren bewahre ich auf für die Jahre ab 2009.

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guybrush
Ich habe gerade noch einen "Spekulationsverlust" gemacht, um in diesem Jahr unter der Freigrenze zu bleiben.

Den vorgetragenen Spekulationsverlust aus vergangenen Jahren bewahre ich auf für die Jahre ab 2009.

 

Mit RBOS? ;-)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Ich habe gerade noch einen "Spekulationsverlust" gemacht, um in diesem Jahr unter der Freigrenze zu bleiben.

Den vorgetragenen Spekulationsverlust aus vergangenen Jahren bewahre ich auf für die Jahre ab 2009.

der wird mit deinem Gewinn verrechnet, auch wenn dieser unterhalb der Freigrenze lag. Wenn dann noch ein Verlust übrig bleibt wird dieser weiter vorgetragen.

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35sebastian
der wird mit deinem Gewinn verrechnet, auch wenn dieser unterhalb der Freigrenze lag. Wenn dann noch ein Verlust übrig bleibt wird dieser weiter vorgetragen.

 

Drück ich mich so unklar aus oder verstehst Du das nicht?

 

Ich habe Gewinne gemacht, die lagen oberhalb der Freigrenze.

Als ehrlicher Bürger gebe ich diese an. Dann wird der gesamte Betrag als Gewinn versteuert.

Nun habe ich einige Stücke verkauft. Dabei ergibt sich ein Verlust, der die Gewinne unter die Freigrenze bringt.

Das Gesamtpaket ist nun steuerfrei.

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Sapine
Ich habe gerade noch einen "Spekulationsverlust" gemacht, um in diesem Jahr unter der Freigrenze zu bleiben.

Den vorgetragenen Spekulationsverlust aus vergangenen Jahren bewahre ich auf für die Jahre ab 2009.

Hier hast du aber etwas anderes geschrieben - habe es genauso verstanden wie Sven82

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35sebastian
Hier hast du aber etwas anderes geschrieben - habe es genauso verstanden wie Sven82

 

Okay, wahrscheinlich war ich mit den Gedanken eine Stufe höher.

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