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DWS - RiesterRente Premium und der 5 euro trick

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s.troy

Ich habe die DWS RRP seit März 2009 (bin also noch in den ersten 5 Jahren) und habe mich bisher über die Kosten geärgert. Dank dieses Threads verstehe ich langsam, wie ich die Kosten senken kann und habe jetzt endlich zu AVL gewechselt und erstmal die regelmäßigen Beiträge auf 5 Euro gesankt.

 

Aber... bisher wurde hauptsächlich das Vermindern der Abschlusskosten mit dem 5 Euro-Trick beschrieben und diskutiert.

Was ist mit dem vollständigen Eliminieren der Abschlusskosten, wie es von Tithonos vor 3 Jahren beschrieben wurde:

 

Diese ganzen "Tricksereien" versteh ich sowieso nicht. Warum nicht einfach den Vertrag beitragsfrei stellen und einmalig im Dezember das ganze Geld per Sonderzahlung draufhauen und die 5% Ausgabeaufschlag im nächsten Jahr vom Vermittler zurück kassieren? So mache ich es jedenfalls. Dann werden auch keine Abschlussgebühren von den "regelmäßigen Beiträgen" fällig, da nicht vorhanden.

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Gespräche mit der DWS oder Vermittlern für Laien wenig verständlich sind. Trotzdem habe ich bei der DWS mal angerufen und gefragt, ob diese Strategie mit der RRP möglich sei. Am Telefon wurde mir bestätigt, dass ich meine Riester-Zulage so nicht gefährde.

 

Der Trick ist der, dass die Abschlusskosten nur auf die regelmäßigen Beiträge erhoben werden, nicht auf die zusätzlichen. Also setze ich den Vertrag beitragsfrei (= 0 Euro regelmäßge Beiträge) und nehme eine Einmalzahlung (in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage) vor.

Die 5% AA bekomme ich (hoffentlich) vom Vermittler zurück.

 

Bin gespannt auf eure Kommentare!

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ImperatoM

Ich habe die DWS RRP seit März 2009 (bin also noch in den ersten 5 Jahren) und habe mich bisher über die Kosten geärgert. Dank dieses Threads verstehe ich langsam, wie ich die Kosten senken kann und habe jetzt endlich zu AVL gewechselt und erstmal die regelmäßigen Beiträge auf 5 Euro gesankt.

Die 5% AA bekomme ich (hoffentlich) vom Vermittler zurück.

 

Bin gespannt auf eure Kommentare!

 

Bevor man das jetzt beurteilt, wäre eine Stellungsnahme seitens ALV einzuholen.

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jm2c

Also nochmal erkläre ich das nicht :P.

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s.troy

Also nochmal erkläre ich das nicht :P.

 

Möglicherweise hab ich's bisher überlesen, aber würdest du mir eventuell doch (nochmal) erklären, warum man seine regelmäßigen Beiträge nicht auf 0 runterfahren sollte um die Abschlussgebühren zu sparen?

 

Hatte Tithonos damals Unrecht?

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jm2c

Okay, weil's du bist, s.troy: Ein letzter MAL! Trifft nur zu, wenn du 2009 eine "regelmäßige Sparrate" größer fünf Euro vereinbart hast. Denn eine Senkung auf 5 Euro reduziert die Abschlusskosten erheblich! Wenn du dann weiter mit dem Fünfer sparst, rechnen die Abschlusskosten von eben diesen. Bei mir waren es 1,84 von 5 Euro. Nach Ende der Abschlusskosten Phase bin ich wieder rauf auf meine "regelmäßige Sparrate" von Abschluss (= AA frei). Was aus Tithonos RRP geworden ist, weiß ich nicht. Aber ganz be********* sind die von der DWS sicher auch nicht. Denn dann würde ja jeder, der das Ding sinnigerweise über DVAG & Co. abgeschlossen hat, so die Abschlusskosten "aushebeln". Den 0 Regelbeitrag setzt darauf, dass der freie Fondsvermittler immer am Markt und auch erstattet.

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TaurusX
· bearbeitet von TaurusX
Aber ganz be********* sind die von der DWS sicher auch nicht. Denn dann würde ja jeder, der das Ding sinnigerweise über DVAG & Co. abgeschlossen hat, so die Abschlusskosten "aushebeln". Den 0€ Regelbeitrag setzt darauf, dass der freie Fondsvermittler immer am Markt und auch erstattet.

 

Die DWS interessiert das nur am Rande, denn die Abschlusskosten gehen ja fast zu 100% in der Vertrieb => DVAG und andere Vermittler,

daher ist es eher so, das die Vermittler dem Kunden nicht erzählen, das es geht, weil sie ja sonst kein Geld verdienen.Was zugegebener

Maßen auch nicht fair ist, denn der Vermittler , vorausgesetzt er macht seine Arbeit ordentlich , auch ein Anrecht auf Bezahlung hat.

 

Jedoch ist die Zillerung schon übel, daher gehen einige weinige Vermittler den Weg, mit 5€ zu starten und dann kurz danach auf

den Wunschbeitrag zu erhöhen, dadurch werden nur die 5€ gezillmert auf den Restbetrag fällt dann AA an. Die Kosten sind im

Prinzip fast identisch wie einer voll gezillmerten Police, aber so geht zumindest von anfang an mehr Geld in die Anlage und der

Zinseszinseffekt kann entsprechend wirken.

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Tithonos

Ich habe die DWS RRP seit März 2009 (bin also noch in den ersten 5 Jahren) und habe mich bisher über die Kosten geärgert. Dank dieses Threads verstehe ich langsam, wie ich die Kosten senken kann und habe jetzt endlich zu AVL gewechselt und erstmal die regelmäßigen Beiträge auf 5 Euro gesankt.

 

Aber... bisher wurde hauptsächlich das Vermindern der Abschlusskosten mit dem 5 Euro-Trick beschrieben und diskutiert.

Was ist mit dem vollständigen Eliminieren der Abschlusskosten, wie es von Tithonos vor 3 Jahren beschrieben wurde:

 

Diese ganzen "Tricksereien" versteh ich sowieso nicht. Warum nicht einfach den Vertrag beitragsfrei stellen und einmalig im Dezember das ganze Geld per Sonderzahlung draufhauen und die 5% Ausgabeaufschlag im nächsten Jahr vom Vermittler zurück kassieren? So mache ich es jedenfalls. Dann werden auch keine Abschlussgebühren von den "regelmäßigen Beiträgen" fällig, da nicht vorhanden.

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Gespräche mit der DWS oder Vermittlern für Laien wenig verständlich sind. Trotzdem habe ich bei der DWS mal angerufen und gefragt, ob diese Strategie mit der RRP möglich sei. Am Telefon wurde mir bestätigt, dass ich meine Riester-Zulage so nicht gefährde.

 

Der Trick ist der, dass die Abschlusskosten nur auf die regelmäßigen Beiträge erhoben werden, nicht auf die zusätzlichen. Also setze ich den Vertrag beitragsfrei (= 0 Euro regelmäßge Beiträge) und nehme eine Einmalzahlung (in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage) vor.

Die 5% AA bekomme ich (hoffentlich) vom Vermittler zurück.

 

Bin gespannt auf eure Kommentare!

 

Gruß in die Runde!

 

So wie ich es damals beschrieben habe, praktiziere ich es immer noch. Der Vertrag läuft seit 2009 beitragsfrei und jede Einzahlung (Sonderzahlung) wird per Kickback (die 5%) erstattet. Die Sonderzahlung muss jedoch jeweils manuell (in meinem Falle per Fax) angewiesen werden. Ich schicke also im November ein Fax an die DWS: "Bitte zum Dezember eine Sonderzahlung in Höhe von 1946,- EUR für den angegebenen DWS RiesterRente Premium-Vertrag von meinem bekannten Konto einziehen." Keine Abschlussgebühren oder Sonstiges, keine "Tricksereien". ;-)

 

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. :-)

 

Beste Grüße

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s.troy

Bevor man das jetzt beurteilt, wäre eine Stellungsnahme seitens ALV einzuholen.

Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Wertpapierforum wird diskutiert, ob man die Abschlusskosten der DWS RiesterRente Premium eliminieren kann, wenn man die regelmäßigen Beiträge während der ersten 5 Jahre auf 0 setzt. Um die staatlichen Zulagen zu bekommen würde man 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Einmaleinzahlung vornehmen. Die fälligen Ausgabeaufschläge darauf würden ja durch AVL erstattet. So wäre die DWS RiesterRente Premium (außer den Depotkosten) kostenlos.

Geht dieser "Trick" auf?

Das ist möglich. Es ist nicht erforderlich, einen regelmäßigen Eigenbeitrag zu leisten. Dies kann jedoch bei Beginn des Vertrages nicht beauftragt werden, da hier eine regelmäßige Einzahlung eingetragen werden muss. Sie können im Nachhinein den Beitrag auf 0 abändern und den Vertrag mittels Sondereinzahlungen bedienen, dadurch werden keine Abschlusskosten berechnet. Es wird ein normaler Ausgabeaufschlag in Höhe von 5% berechnet, den wir Ihnen jährlich zurückerstatten werden.

Um die volle Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie eine Sondereinzahlung in Höhe von 4% des Bruttovorjahreseinkommen abzüglich der Zulagen, die Sie erwarten, beauftragen.

 

 

 

So wie ich es damals beschrieben habe, praktiziere ich es immer noch. Der Vertrag läuft seit 2009 beitragsfrei und jede Einzahlung (Sonderzahlung) wird per Kickback (die 5%) erstattet. Die Sonderzahlung muss jedoch jeweils manuell (in meinem Falle per Fax) angewiesen werden. Ich schicke also im November ein Fax an die DWS: "Bitte zum Dezember eine Sonderzahlung in Höhe von 1946,- EUR für den angegebenen DWS RiesterRente Premium-Vertrag von meinem bekannten Konto einziehen." Keine Abschlussgebühren oder Sonstiges, keine "Tricksereien". ;-)

 

Danke, danke, nochmal tausend danke, Tithonos, für deinen Erfahrungsbericht!

 

Fazit: Der "0 Euro Trick" macht die DWS RiesterRente Premium nochmal günstiger als der "5 Euro Trick".

 

Sollte man das vielleicht an anderer Stelle hervorheben? Vielleicht in den RiesterRente Tipps und Tricks oder im Wiki?

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Tithonos

 

 

Fazit: Der "0 Euro Trick" macht die DWS RiesterRente Premium nochmal günstiger als der "5 Euro Trick".

 

 

 

So sieht es aus. :thumbsup: Aber schön, dass ich nach 3 Jahren noch dafür gewürdigt werde. B)

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jm2c

Dann ist das ja jetzt geklärt. Ganz ohne AVL (Sonderzahlung) geht es in meinem Fall ja auch nicht. Ich hatte nicht die 163 Euro zu Beginn des Vertrages vereinbart. Wenn ich über meine regelmäßige Sparrate sparen will, bin ich also auch künftig auf die angewiesen.

 

Mach das übrigens dann auch per Fax, Tithonos.

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Nelix

Hallo!

 

Wenn ich eine RRP über bspw. 163 /Monat abschließen würde, käme ich zusammen mit der Zulage von 154 /Jahr auf 2.110 und wäre zulagenberechtigt.

 

a) Wäre es möglich, den regelmäßigen Beitrag sofort nach Abschluß auf bspw. 5 /Monat zu senken?

Aus dem Forum: JA

 

B) Wenn a) möglich wäre, dann müßte die Restsumme, um zulagenberechtigt zu sein, von 1.941 per Sonderzahlung eingezahlt werden. Ich gehe davon aus, dass dies möglich wäre und die Sonderzahlung mit 5% belastet würde, korrekt?

Aus dem Forum: JA

ABER:

 

c) Wäre es auch möglich, die unter B) genannte Restsumme vom 1.941 nicht in einmal, sondern in 12 i) gleich hohen Sonderzahlungen oder ii) unterschiedlich hohen Sonderzahlungen über das Jahr verteilt ebenfalls per Einzel-Sonderzahlungen (mit jeweils einzelnen Aufforderungen) einziehen zu lassen?

 

d) Würden die unter c) genannten 12 Sonderzahlungen (gleich hoch oder unterschiedlich hoch) als regelmäßige Beiträge oder als Sonderzahlungen gewertet? Bspw. könnte man 12 unterschiedlich hohe Sonderzahlungen an jeweils unterschiedlichen Tagen jedes Monats per Fax als Sonderzahlung anweisen. Würden diese Zahlungen mit 5% (Sonderzahlungen) oder 5,5% (regelmäßige Beiträge) gewertet?

 

e) Wie würden die Kosten in folgendem Extremfall berechnet: Abschluß über regelmäßige Beiträge von 163 /Monat. Sofort nach Abschluß Beitragsfreistellung. Danach folgende Sonderzahlungen: am bspw. 01.01. 174 , am 02.02. 176 , am 03.03. 173 , am 04.04. 177 , am 05.05. 172 , am 06.06. 178 , am 07.07. 171 , am 08.08. 179 , am 09.09. 170 , am 10.10. 180 , am 11.11. 169 und am 12.12. 181 .

Wie hoch wäre die Abschlußgebühr? Aufgrund der Beitragsfeststellung und der fehlenden regelmäßigen Beiträge 0 ?

Würden diese 12 Zahlungen dann als Sonderzahlungen gewertet und mit 5% belastet? Oder würden diese als regelmäßige Zahlungen gewertet?

 

 

Kann dazu jemand etwas sagen?

Es wäre aus Cost-Average-Effect-Gründen doch günstiger, "regelmäßig" bzw. unregelmäßig einmal im Monat zu kaufen, um Schwankungen der Aktienwerte "auszugleichen", oder?

 

Grüße

 

Nelix

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jm2c

Oh man, das Thema ist wohl nicht totzukriegen. Na dann, Nelix:

 

c) Theoretisch ja, aber nicht sehr wahrscheinlich, da Sonderzahlung schriftlich beauftragt werden muss. Das wäre ja ein hübscher bürokratischer Aufwand ;) .

 

d) Da ich nicht sagen kann, ob die DWS überhaupt "das Spielchen mitmacht", schwierig. Da es keine "regelmäßigen Beiträge" sind, wären es 5%.

 

e) Wenn du jeden Monat Fax mit Order hinschickst, könnte die DWS auch Regelmäßigkeit erkennen, wer weiß das schon. Theoretisch wären es 0 Abschlusskosten plus 5% Vertriebskosten von eben 1.941 .

 

 

Zu bedenken ist auch: Die Kosten, über die hier diskutiert wird, sind mit 5 Trick nachrangig den Kosten der Umschichtungen. Je öfter die DWS umschichtet, desto teurer wird es. Mein durchschnittlicher Kaufkurs ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen! Depotentgelt nicht vergessen, sind jetzt 18 glaube.

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Nelix

Hallo!

 

Zu bedenken ist auch: Die Kosten, über die hier diskutiert wird, sind mit 5 Trick nachrangig den Kosten der Umschichtungen. Je öfter die DWS umschichtet, desto teurer wird es. Mein durchschnittlicher Kaufkurs ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen! Depotentgelt nicht vergessen, sind jetzt 18 glaube.

 

Wie ist das zu verstehen?

DWS generiert sich selbst Einnahmen, indem es umschichtet?

Ich dachte, ich zahle die 5,5 % bzw. 5% auf die Einzahlungen - und das war´s dann. Also das die Umschichtungen etc. durch die Verwaltungsgebühr abgedeckt sind.

 

Dass der "Kaufkurs" steigt, kann doch daran liegen, dass die Aktien/Fondsanteile im Wert gestiegen sind und man daher für den gleichen Betrag weniger Aktien/Fondaanteile bekommt.

Oder missverstehe ich da etwas?

 

Das Modell soll doch tagesaktuell untersuchen und ggf. umschichten, wenn es für mich (angeblich) vorteilhafter wäre. Und da muss jede Umschichtung extra bezahlt werden? Das würde ja bedeuten, ich kann gar nicht abschätzen, geschweige denn berechnen, wie hoch die Gesamtkosten auf die Laufzeit gesehen sind!

 

Grüße

 

Nelix

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polydeikes

Dir entstehen nicht direkt Kosten durch die Umschichtungen, wie du es bspw. als Ordergebühren bei Wertpapieren kennst. Es sind eigentlich auch nicht wirklich Kosten im klassischen Sinn. Das Problem besteht darin, dass die DWS in letzter Zeit bei Manchen sehr unglücklich umgeschichtet hat. Zumindest rückblickend seit 2008 (RRP gibts seit 2007).

 

So sind bestimmte Umschichtungen aus Anlegersicht schwer nachvollziehen und nur systemisch bedingt. Wie jedes Garantiemodell kranken auch Riester Fondssparpläne am niedrigen Zinsniveau. Je geringer der Ertrag auf festverzinsliche Wertpapiere, desto höher muss der Umfang dieser ausfallen und desto früher muss in diese umgeschichtet werden, um die Beitragsgarantie darzustellen.

 

So kann es bspw. dazu kommen, dass bereits bei kleinen Kursrutschern umgeschichtet wird, um die Beitragsgarantie nicht zu gefährden. Der Verbraucher fragt sich dann warum, wenn noch 20-30 Jahre Zeit sind. Vor allem wenn dann eine Woche später wieder teurer zurück in Aktien gegangen wird.

 

Allgemein lässt sich das gar nicht so wirklich verteufeln, weil die Umschichtungen je nach Situation (Alter und Einzahlungen) ganz unterschiedlich ausgefallen sind.

 

Jedes starre / umschichtenden System krankt an der ein oder anderen Problematik. Da bei Riester Fondssparplänen schlichtweg der risikoarme Teil derzeit unterirdische Renditen abwirft (Staatsanleihen), ist der Spielraum im Prinzip recht gering, was Kursrücksetzer angeht. Die Modelle mit starrem Anteil nach Lebensalter (Deka Bonusrente) konnten in den letzten schwierigen Jahren etwas besser abschneiden als die DWS Produkte. Aber das ist weder eine Aussage für noch gegen eine der Varianten.

 

Es sind einfach Erfahrungswerte derer, die diese Produkte besitzen und von der Performance enttäuscht sind.

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jm2c

"Bezahlen" tust du mit der Kursdifferenz. Bisher war es oft so, dass die DWS gerade von Aktien in Renten umgeschichtet hat, wenn Aktienfonds im Keller und Rentenfonds schön teuer. Dreht der Wind werden wieder teuer Aktien gekauft und Rentenpapiere zum Tiefkurs verramscht. Nun kann man sagen, ja aber das ist doch die Strategie dahinter? Bei fallenden Kursen Absicherung bla, bla. Schöne Rechnung, wenn Riester-Sparer meist draufzahlt :huh: .

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s.troy
· bearbeitet von s.troy

c) Wäre es auch möglich, die unter B) genannte Restsumme vom 1.941 nicht in einmal, sondern in 12 i) gleich hohen Sonderzahlungen oder ii) unterschiedlich hohen Sonderzahlungen über das Jahr verteilt ebenfalls per Einzel-Sonderzahlungen (mit jeweils einzelnen Aufforderungen) einziehen zu lassen?

 

d) Würden die unter c) genannten 12 Sonderzahlungen (gleich hoch oder unterschiedlich hoch) als regelmäßige Beiträge oder als Sonderzahlungen gewertet? Bspw. könnte man 12 unterschiedlich hohe Sonderzahlungen an jeweils unterschiedlichen Tagen jedes Monats per Fax als Sonderzahlung anweisen. Würden diese Zahlungen mit 5% (Sonderzahlungen) oder 5,5% (regelmäßige Beiträge) gewertet?

 

 

 

 

zu c: das ist wohl möglich. zumindest habe ich das ab diesem monat so angefangen. am telefon hat mir die dws bestätigt, dass die regelmäßigen sonderzahlungen möglich sind. da sie ja "manuell" in auftrag gegeben werden, sind es natürlich immer noch sonderzahlungen.

außerdem: ich rufe immer bei der dws an und gebe den auftrag für die sonderzahlung mündlich (069/719092380). das geld wird dann per lastschrift von meinem referenzkonto eingezogen. ich kann sogar einen ungefähren termin (+- ein paar werktage) für die lastschrift angeben. und ich kann wohl direkt in einem telefonat mehrere lastschriften in auftrag geben.

bei avl hab ich auch angerufen, weil ich wissen wollte, ob die benachrichtigt werden - die müssen ja insgesamt über die höhe der sonderzahlungen bescheid wissen, um die 5% ausgabeaufschlag zurückzuerstatten. avl bestätigte mir, dass sie über diese sonderzahlungen informiert werden.

 

zu d: ich habe - wie beschrieben - erst einmal so eine sonderzahlung getätigt. es werden in der transaktionsübersicht auch tatsächlich nur 5% anteilige Vertriebskosten (= keine anteiligen Abschlusskosten!) aufgeführt. ich werde in kürze die nächste sonderzahlung in auftrag geben...

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jm2c
· bearbeitet von crazytv
außerdem: ich rufe immer bei der dws an und gebe den auftrag für die sonderzahlung mündlich (069/719092380).

Ist mir das Neueste, ohne Telebanking-PIN wird das wohl nicht möglich sein. Meinen Vorschlag die OnlinePINs des RRP Depots auch für Sonderzahlung-Aufträge zu benutzen, wurde seitens der DWS abgebürstet. "Nur schriftliche Aufträge bitte!" Aber es kann da ja auch eine Änderung gegeben haben... B)

 

PS. Natürlich nicht nur die PIN sondern in Kombi mit der TAN-Liste, klar. Diese wurde bei Vertragseröffnung fürs Online-Brokerage mit ausgeliefert. Und wenn Aufträge schon Online nicht möglich sind, wie soll es telefonisch gehen?

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s.troy
außerdem: ich rufe immer bei der dws an und gebe den auftrag für die sonderzahlung mündlich (069/719092380).

Ist mir das Neueste, ohne Telebanking-PIN wird das wohl nicht möglich sein. Meinen Vorschlag die OnlinePINs des RRP Depots auch für Sonderzahlung-Aufträge zu benutzen, wurde seitens der DWS abgebürstet. "Nur schriftliche Aufträge bitte!" Aber es kann da ja auch eine Änderung gegeben haben... B)

 

PS. Natürlich nicht nur die PIN sondern in Kombi mit der TAN-Liste, klar. Diese wurde bei Vertragseröffnung fürs Online-Brokerage mit ausgeliefert. Und wenn Aufträge schon Online nicht möglich sind, wie soll es telefonisch gehen?

 

also ich habe das jetzt mehrfach erfolgreich gemacht. definitiv NUR mit angabe meiner depotnummer. soweit ich mich erinnere laufen die telefonate mit der dws immer so ab:

- nennung name und depotnummer

- beschwerde über kosten der riesterrente und heimtücke der makler

- auftrag zur lastschrift mit ungefährem wunschdatum und höhe des wunschbetrages

 

 

die tan-liste ist wohl nur zum ändern von persönlichen daten da.

 

 

 

@ crazytv: versuch es einfach! du kannst ja testweise eine lastschrift über 1 cent versuchen. interessant wäre dabei, ob davon auch die 5 % ausgabeaufschlag fällig werden. denn wenn nicht, ...

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jm2c

Nee, ich probiere das zum Selbstschutz erst gar nicht, ich könnte sonst Gefahr laufen, die wegen der RRP zu Formfleisch zu verarbeiten :w00t:. Also werde ich das auch künftig weiter via Fax machen.

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s.troy

 

@ crazytv: versuch es einfach! du kannst ja testweise eine lastschrift über 1 cent versuchen. interessant wäre dabei, ob davon auch die 5 % ausgabeaufschlag fällig werden. denn wenn nicht, ...

 

ok, es ist nicht möglich 1 cent per sonderzahlung einziehen zu lassen. mindestbetrag pro sonderzahlung ist wohl auch 5 euro.

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Nelix

Hallo!

 

Ich habe meine Fragen auch an DWS geschickt. Leider habe ich keine schriftliche, sondern nur eine telefonische Auskunft erhalten.

Erst meinte er, es würde alles so gehen, wie von mir geschrieben.

Dann aber änderte er seine Meinung und meinte, von meinen gedachten "Sonderzahlungen" würden trotzdem 5,5% Abschlußgebühr einbehalten, diese Zahlungen also nicht als Sonderzahlungen behandelt.

 

Schade, dass es da nichts eindeutiges Schriftliches von denen gibt.

 

In den AGB steht u.a. unter 4.2:

"Regelmäßige Beiträge" sind die vom Anleger bei Vertragsabschluss gewählten regelmäßigen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Eigenbeiträge. ...

 

Unter 4.3 steht u.a.:

Als "zusätzlicher Beiträge" gelten die zusätzlich zu den regelmäßigen Beiträgen oder dem Einmalbetrag gesondert geleisteten Einzahlungen.

 

Von daher müßte es doch laut AGB gehen, über bspw. regelmäßige Beiträge von 163 /Monat abzuschließen, dann auf 0,00 oder bspw. 5,00 regelmäßige Beiträge zu reduzieren und monatlich als zusätzlichen, gesondert (per Fax) geleisteten Beitrag die Differenz zu zahlen. Der regelmäßige Beitrag wäre denn doch der auf bspw. 5,00 reduzierte Betrag, alles andere, gesondert geleistete ein "zusätzlicher Beitrag".

 

Laut telefonischer Aussage, würden diese extra Beiträge (per Fax) aber nicht als "zusätzlicher Beitrag", sondern als "regelmäßiger Beitrag" gewertet. Wobei dies doch der Definition wiederspräche, wenn die extra Beiträge nicht genau 163,- betragen würden, oder?

 

Unter 15.3 steht:

(1) Reduziert der Anleger die vereinbarten regelmäßigen Beiträge innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre, reduzieren sich ab diesem Zeitpunkt die von ihm künftig zu zahlenden Abschluss- und Vertriebskosten im gleichen Verhältnis wie sich sein regelmäßiger Beitrag reduziert.

(2) Lässt der Anleger den Vertrag innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre zeitweise ruhen, zahlt er mit Wiederaufnahme der Zahlung der regelmäßigen Beiträge innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre Abschluss- und Vertriebskosten in gleicher Höhe wie vor dem Ruhen lassen (sofern er seine Beiträge nicht erhöht oder reduziert).

 

Diese Sätze sprechen doch auch nicht gegen die ursprüngliche Idee, oder?

 

Es sei denn, DWS kann sich so rausreden:

Das "bei Vertragsabschluss" unter 4.2 gilt nicht, da man die regelmäßigen Beiträge ja auch später reduzieren oder erhöhen kann.

Man kann den regelmäßigen Beitrag dann also von bspw. 163 auf 5 reduzieren.

Auch gesondert angewiesene Beiträge (per Fax) sind möglich.

Alles bis zu einem Betrag von den bei Vertragsabschluss angegebenen 163 sind dann aber keine zusätzlichen Beiträge, da erst einmal ja nur die Differenz zwischen dem reduzierten Beitrag (5 ) und dem vereinbarten Beitrag (163 ) geschlossen wird. Nur das, was über die 163 /Monat hinausgeht, sind zusätzliche Beiträge.

 

Kann DWS sich so rausreden?

 

Hat jemand schon Erfahrungen (mehrmonatige) gemacht?

 

 

Grüße

 

Nelix

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jm2c
Finanztest hat mal wieder getestet. Die müssen in der Redaktion gute Joints rauchen :w00t: , Empfehlungen sind wohl mehr als fragwürdig. Oder sie sind beim RiesterRente Thema einfach nur verzweifelt, vom 5-Euro-Trick liest man da natürlich nichts.

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s.troy

@Nelix: Dein Beitrag ist echt lang, was echt abschreckt ihn zu lesen.

 

Ich versuche mal auf ein paar Sachen einzugehen:

1.) Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die telefonischen Auskünfte schnell verwirrend werden, wenn man auch nur die Spur von Unsicherheit zeigt. Man wird dann von denen eingelullt bis (entschuldigung) verarscht.

 

2.) Meiner Meinung nach müsste dein Plan aufgehen und die DWS kann sich nicht herausreden. Das zeigt meine Erfahrung: ich habe meine regelmäßigen Beiträge (allerdings erst kürzlich) eingestellt. Von Sonderzahlungen wurden wie beschrieben nur 5% Vertriebskosten einbehalten.

 

3.) Ich würde die relgelmäßigen Beiträge sofort auf 0 senken. Was machen 5 Euro noch für einen Unterschied? Den Makler, der seine Provision zurückzahlen muss, wird durch deine "gespendeten" ca. 2,50 Euro auch nicht besänftigt und wird dir auch so an den Hals springen. ;-)

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Tessino
· bearbeitet von Tessino

Hallo ihr Lieben!

 

Schon lange verfolge ich eure Unterhaltungen und versuche mich ein wenig in die Versicherungswelt einzulesen. Ehrlich gesagt fällt es mir nach wie vor schwer mich mit der Thematik auseinanderzusetzen und sie zu verstehen.

Deshalb bitte ich nun um eure Hilfe.

 

Mittlerweile bin ich 27 Jahre alt. Zu Beginn meiner Besparung in eine Riesterrente war ich Kundin bei der Postbank und schloss einen BHW Vertrag ab. Diesen ließ ich, mit Hilfe eines neuen Finanzberaters, stilllegen und schloss bei ihm einen neuen DWS Riester Rente Premium Vertrag, mit einer monatl. Besparungsrate von 60 Euro über eine Laufzeit von 42 Jahren und 10 Monaten ab.

Vetragsbeginn 01.2010 und Auszahlungsbeginn 11.2052 (Rentenbeginn 67 Jahre).

 

Ich bin nun völlig verzweifelt, weil der Berater mittlerweile nicht mehr im Geschäft ist und der Ausbilder, welcher damals den Vertrag unterschrieben hat, sich auch nicht weiter um mich kümmerte.

Nun habe ich bei der DWS angerufen und festgestellt, dass ich schon seit ca. 2 Jahren nur die Hälfte der staatlichen Förderung bekomme, weil ich mittlerweile zu viel verdiene.

 

Es ärgert mich, dass ich schon bei der BHW die gesamten Abschlusskosten gezahlt habe und somit das Geld aus dem Fenster geworfen habe und nun völlig hilflos bzgl. meines DWS Vertages dastehe.

 

Kann mir jemand sagen, ob es auch bei mir Sinn machen würde den Rest der nächsten Jahre mit Abschlusskosten meine monatliche Rate auf 5 setzen zu lassen? Macht es auch Sinn dann Sonderzahlungen im November in Höhe eines Betrages zu machen, wo ich dann 154 Zulage vom Staat bekomme? Und wohin könnte ich einen Berater/Anbieterwechsel machen, wo mir Kosten erstattet werden?

 

Ich hoffe es kann mir jemand helfen!

 

LG Tessino

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Horst Schlämmer

Deine Vertragssumme beträgt also 30.840 . Davon 5,5% = 1.696 Provision, d.h. in den ersten 5 Jahren = 339 . Von deiner Einzahlung in Höhe von 720 kommt also nur 720 - 339 + Zulage - Depotgebühr auf dem Konto an.

Die volle Zulage bekommst du, wenn du 4% des rentenpflichtigen Einkommens des Vorjahrews sparst, maximal 2.100. Möglicherweise sollte aber die Zulage nicht das Kriterium sein, weil man auch noch Steuern sparen kann.

Bei 720 Einzahlung + geflossene Zulage in 2012, kannst du also 2011 bis ca. 18.000 rentenpflichtiges Einkommen erzielt haben, um die volle Zulage zu bekommen.

Wenn du es für 2013 genau kalkulieren möchtest:

(rentenpflichtiges Einkommen 2012 * 4% - 154) /12 wäre dein Monatsbetrag, um die volle Zulage zu bekommen.

Was jetzt Deinen Vertrag betrifft: du hast schon 339*3 = 1.017 an Provision gezahlt. Allerdings kommen noch 2 jahre , in denen Provisionen fällig werden.

Ich würde einen neuen Vertrag bei einem Vermittler abschliessen, der Provisionen/AA erstattet, und den Altvertrag in den neuen überführen. Alternativ kann man den Vertrag auch ruhen lassen. Dabei ist es nur ärgerlich, dass jedes Jahr eine Depotgebühr anfällt. Darüber kann man mit der DWS eventuell verhandeln, Der neue Vertrag muss ja nicht eine RRP sein, sondern kann auch bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen werden..

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