KingCK September 12, 2012 Gutem Abend, ich habe am 1.8.11 einen DWS RRP Vertrag über 10 monatlich abgeschlossen. Nun bin ich auf AVL aufmerksam geworden. Meine Strategie nach lesen dieses Threads: Neuabschluss DWS RRP mit 163 Erstbeitrag, danach sofort Reduzierung auf 5 / Monat. Im 61. Monat würde ich dann auf meinen regulären Beitrag aufstocken (ist es egal ob es dann nur z.B. 100 /Monat sind? Nur im Bezug auf die Kosten!) Meinen "alten Vetrag" würde ich zu AVL überttragen und beitragsfrei stellen, da ich ja zum Ende der Laufzeit eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert habe. Könnte man nach 5 Jahren meinen neuen Vertrag auf den "alten Vertrag" übertragen, in Anbetracht auf die Endalter Regelung von EA 60 auf 62?) Ist die Strategie so gut? Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c September 12, 2012 ... Mich informiere, umso weniger Lust habe ich überhaupt auf diese weise Vorzusorgen.Aber Vorsorge muss nunmal getroffen werden, und das auch in Form einer Versicherung, da niemand weiß wie alt ich mal wirklich werde. ... Also ich denke halt, dass die Riester auch nur eines von mehreren Standbeinen sein sollte, und da ist vom Kosten/Leistungsfaktor die RRP eine der besten. ... Nur ist die RRP keine Versicherung, na macht ja nüscht. Mit "eines von mehreren Standbeinen" lese ich auch immer gern. Wer hat, der kann! Für die Meisten ist Riester aber die einzige AV. Und nicht selten haben viele Verträge auch ein Risiko: Sie dauerhaft bedienen zu können! Dauerhaft meint bis zur Rente, nicht nur fünf bis zehn Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Serafiena September 13, 2012 ... Mich informiere, umso weniger Lust habe ich überhaupt auf diese weise Vorzusorgen.Aber Vorsorge muss nunmal getroffen werden, und das auch in Form einer Versicherung, da niemand weiß wie alt ich mal wirklich werde. ... Also ich denke halt, dass die Riester auch nur eines von mehreren Standbeinen sein sollte, und da ist vom Kosten/Leistungsfaktor die RRP eine der besten. ... Nur ist die RRP keine Versicherung, na macht ja nüscht. Mit "eines von mehreren Standbeinen" lese ich auch immer gern. Wer hat, der kann! Für die Meisten ist Riester aber die einzige AV. Und nicht selten haben viele Verträge auch ein Risiko: Sie dauerhaft bedienen zu können! Dauerhaft meint bis zur Rente, nicht nur fünf bis zehn Jahre. Ich habe ja dieses Produkt über die Zurich und weiß nicht, wie das beim DWS läuft. Aber in meinen Bedingungen steht (ich drücke es mal mit meinen Worten aus) .... Selbst wenn die 5 Jahre um sind, wird bei jeder Erhöhung der Beiträge dies wieder auf die Restlaufzeit und den daraus resultierenden Gesamtbeitrag gerechnet und davon werden wieder 4 % auf 5 Jahre verteilt fällig. So gesehen macht dieser 5 EUR Trick in den ersten 5 Jahren doch keinen Sinn. Erhöht man danach bspw. auf 50 EUR monatlich und hat noch 25 Jahre dann kann man sich selbst ausrechnen, dass man im Grunde nichts spart. Die nehmen es sich dennoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 13, 2012 Ich habe ja dieses Produkt über die Zurich und weiß nicht, wie das beim DWS läuft. Du hast dieses Produkt "DWS RiesterRente Premium" als reinen Riester-Fondssparplan nicht. Bitte nicht wieder verwechseln. Du besitzt eine Riester-Rentenversicherung, wobei dieser 5 Trick nicht funktioniert. Was aber hier nicht hingehört. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c September 13, 2012 Gerald, du hast mal wieder recht . Es macht wenig Sinn, bei einer Versicherung den 5-Euro Trick anzuwenden. Damit kürzt man sich seine eigene Rente, weil ja die Rente anhand der Abschlusssumme (Dynamik außen vor) bestimmt wird. So habe ich das zumindest immer verstanden. Falls ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 13, 2012 Gutem Abend, ich habe am 1.8.11 einen DWS RRP Vertrag über 10 monatlich abgeschlossen. Nun bin ich auf AVL aufmerksam geworden. Meine Strategie nach lesen dieses Threads: Neuabschluss DWS RRP mit 163 Erstbeitrag, danach sofort Reduzierung auf 5 / Monat. Im 61. Monat würde ich dann auf meinen regulären Beitrag aufstocken (ist es egal ob es dann nur z.B. 100 /Monat sind? Nur im Bezug auf die Kosten!) Meinen "alten Vetrag" würde ich zu AVL überttragen und beitragsfrei stellen, da ich ja zum Ende der Laufzeit eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert habe. Könnte man nach 5 Jahren meinen neuen Vertrag auf den "alten Vertrag" übertragen, in Anbetracht auf die Endalter Regelung von EA 60 auf 62?) Ist die Strategie so gut? Vielen Dank Nein, das macht so keinen Sinn .... Wenn Neuabschluß, dann mit 5 abschließen und dann kannst 1-2 Monate später auf den gewünschten Betrag erhöhen. ob es sich wirklich nennenswert rechnet glaube ich nicht, ein kleiner kurzfristiger Kosten-Vorteil zu deiner alten Police wird schon vorhanden sein. Weiterhin solltest du bedenken, das zum Jahreswechsel die "Renteneintrittsbarriere" von 60 auf 62 Jahre angehoben wurde. d.h. du würdest dich mit dem neuen Vertrag schlechter stellen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KingCK September 14, 2012 Gutem Abend, ich habe am 1.8.11 einen DWS RRP Vertrag über 10 monatlich abgeschlossen. Nun bin ich auf AVL aufmerksam geworden. Meine Strategie nach lesen dieses Threads: Neuabschluss DWS RRP mit 163 Erstbeitrag, danach sofort Reduzierung auf 5 / Monat. Im 61. Monat würde ich dann auf meinen regulären Beitrag aufstocken (ist es egal ob es dann nur z.B. 100 /Monat sind? Nur im Bezug auf die Kosten!) Meinen "alten Vetrag" würde ich zu AVL überttragen und beitragsfrei stellen, da ich ja zum Ende der Laufzeit eingezahlte Beiträge und Zulagen garantiert habe. Könnte man nach 5 Jahren meinen neuen Vertrag auf den "alten Vertrag" übertragen, in Anbetracht auf die Endalter Regelung von EA 60 auf 62?) Ist die Strategie so gut? Vielen Dank Nein, das macht so keinen Sinn .... Wenn Neuabschluß, dann mit 5 abschließen und dann kannst 1-2 Monate später auf den gewünschten Betrag erhöhen. ob es sich wirklich nennenswert rechnet glaube ich nicht, ein kleiner kurzfristiger Kosten-Vorteil zu deiner alten Police wird schon vorhanden sein. Weiterhin solltest du bedenken, das zum Jahreswechsel die "Renteneintrittsbarriere" von 60 auf 62 Jahre angehoben wurde. d.h. du würdest dich mit dem neuen Vertrag schlechter stellen, Danke für die Antwort! Also meinen bestehnden Vertrag zu AVL übertragen auf 5 herabsetzen. Und um auf meinen Beitrag zu kommen, den Rest per Sonderzahlung leisten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 14, 2012 Nein, das macht so keinen Sinn .... Wenn Neuabschluß, dann mit 5 abschließen und dann kannst 1-2 Monate später auf den gewünschten Betrag erhöhen. ob es sich wirklich nennenswert rechnet glaube ich nicht, ein kleiner kurzfristiger Kosten-Vorteil zu deiner alten Police wird schon vorhanden sein. Weiterhin solltest du bedenken, das zum Jahreswechsel die "Renteneintrittsbarriere" von 60 auf 62 Jahre angehoben wurde. d.h. du würdest dich mit dem neuen Vertrag schlechter stellen, Danke für die Antwort! Also meinen bestehnden Vertrag zu AVL übertragen auf 5 herabsetzen. Und um auf meinen Beitrag zu kommen, den Rest per Sonderzahlung leisten? Jetzt im nachhinein den Beitrag zu senken bringt nichts, wenn dann auf den gewünschten Beitrag erhöhen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c September 14, 2012 Jetzt im nachhinein den Beitrag zu senken bringt nichts, wenn dann auf den gewünschten Beitrag erhöhen Das bringt schon was, weil Abschlusskosten dann von den 5 rechnen, Rest als rabattfähige Sonderzahlung tätigen (nach Wechsel zu AVL). Sind die Abschlusskosten-Jahre vorbei wieder rauf auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Rate. Ich meine die Denke mit 163 abschließen, sofort runter auf 5 und nach Abschlusskosten-Tilgung wieder rauf auf 163 ist bei der RRP schon richtig. Lohnt aber wohl nur, wenn man die RRP noch nicht abgeschlossen hat. Wurde sie bereits abgeschlossen, sollte ein einfacher Vermittlerwechsel zielführender sein. Es sei denn, man will noch mal neu vom Start weg gezillmert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 14, 2012 Okay - mir war nicht bekannt, das die Zuzahlungen rabattiert werden, dann macht das Reduzieren auf 5 wahrscheinlich schon Sinn, wobei der Vorteil sicher überschaubar ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c September 15, 2012 Klar, Kleinvieh macht auch Mist . Nach mal zur Erklärung, TaurusX: Regelmäßige Sparrate gleich Abschlusskosten gleich nicht rabattfähig, wenn nicht über freien Vermittler abgeschlossen. Sonderzahlung gleich Vertriebskosten gleich normaler Ausgabeaufschlag gleich rabattfähig. Bei der RRP aber trotzdem leider immer alles als Kickback- KEIN Direktrabatt möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX September 15, 2012 Danke für die Erklärung . Wie erfolgen denn hier die Kickbacks ? Direkt in den Vertrag oder auf das Konto des Depotinhabers ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c September 15, 2012 Einmal jährlich aufs Girokonto, zahl ich dann immer gleich wieder in die RRP ein gleich habe ich nix Ärger beim FA und muss mich da noch lange zu erklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EvilKnievel77 Oktober 7, 2012 · bearbeitet Oktober 7, 2012 von EvilKnievel77 Hallo, das ist ja ein hoch interessantes Thema hier. Ich habe eine DWS Riester Rente Premium und eine Reduzierung der Abschlusskosten ist ein wichtiges Thema. Den Vorgang des 5 Euro Tricks habe ich soweit verstanden. Nur eine Frage habe ich dennoch: Funktioniert der auch, wenn ich schon sagen wir 50 Monate eingezahlt habe? Das würde sich ja wie folgt rechnen (ohne AVL oder Rückerstattung der AA): Beispiel: Laufzeit 30 Jahre -> 360 Monate, monatliche Zahlung von 163 Euro, Vertrag läuft bereits 50 Monate. Im 51. Monat wird auf 5 Euro gekürzt, die Summe zum Erreichen der maximalen Förderung wird mit 5% Aufschlag als Sonderzahlung eingebracht: Ohne Kürzung: Laufzeit 30 Jahre = 360 Monate bei Abschluss von 163 Euro ergibt das eine Beitragssumme von 58.680 Euro. Das mach Abschlusskosten in Höhe von 0,055 * 58.680 = 3228 Euro Mit Kürzung: Beitragssumme = 50 * 163 Euro + (360-50) * 5 Euro = 8.150 + 1.550 = 9.700 Euro Abschlusskosten = 9.700 * 0,055 = 534 Euro Sonderzahlung um auch im letzten Jahr die maximale Förderung zu erhalten:(2100 - 2 * 163 - 10 * 5 - 154) * 0,05 = 1.570 * 0,05 = 79 Euro Also 3288 Euro vs 613 Euro Ist das soweit richtig gedacht? Man hätte dann durch die in den ersten 50 Monaten geleisteten Abschlusskosten bereits 2740 Euro gezahlt, also quasi überzahlt, da ja nur 613 Euro anfallen. Ist hier ein Denkfehler drin? Was würde die DWS tun, müsste die zu viel gezahlte Summe gleich wieder angelegt werden? Danke und Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EvilKnievel77 Oktober 7, 2012 Hallo, ich sehe es grade selber, die Reduzierung bezieht sich nur auf zukünftige Beiträge, nicht auf die bereits geleisteten Beiträge. Wobei mich das jetzt schon wundert: Warum darf die DWS Abschlusskosten in einer Höhe geltend machen, die ein vielfaches der 5,5% ausmachen können? Reduziere ich den Beitrag zu einem Beliebigen Zeitpunkt kommt ja immer eine geringere Beitragssumme heraus, d.h. ich habe mit den ursprünglichen Abschlusskosten eventuell um ein vielfaches Überzahlt. Ist sowas rechtlich überhaupt haltbar? Sind alle Riester Verträge gezillmerte Verträge? Danke und Grüße Knievel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes Oktober 7, 2012 Die DWS Toprente hat keine Abschlusskosten, du zahlst aber 2,5% (50% Rabatt) auf alle Einzahlungen. Früher gabs auch mal 100% Rabatt, aber da hat sich einiges geändert. Ich halte beide Produkte für schlecht, dieses Jahr wurde mein Depot ca. 10 mal ungeschichtet, fast jedesmal mit Verlust. Werde deshalb aus der Toprente austeigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 Oktober 7, 2012 · bearbeitet Oktober 7, 2012 von Fondsanleger1966 Reduziere ich den Beitrag zu einem Beliebigen Zeitpunkt kommt ja immer eine geringere Beitragssumme heraus, d.h. ich habe mit den ursprünglichen Abschlusskosten eventuell um ein vielfaches Überzahlt. Genau, das ist der große Nachteil aller gezillmerten Verträge. Ist sowas rechtlich überhaupt haltbar? Ja. Das ist z.B. bei den Riester-Versicherungen fast durchgängig üblich. Sind alle Riester Verträge gezillmerte Verträge? Die DWS RRP ist meines Wissens nach der einzige gezillmerte Riester-Fondssparplan (zumindest war es lange Zeit). Die Zillmerung war als Absatzturbo gedacht, weil die DWS Top Rente kaum lief. Das hat auch gut geklappt, da sich so genügend Verkäufer bzw. Drücker fanden, um die DWS RRP an den Mann oder die Frau zu bringen. Daneben sind auch fast alle Riester-Policen gezillmert. Die jüngeren (Verteilung der Abschlusskosten über 5 Jahre) stärker als die älteren (Verteilung über 10 Jahre). Auch dies, um den Absatz zu verstärken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fkurth Oktober 16, 2012 Ich überlge einen RRpremium -Vertrag abzuschliessen. Um das nun noch ein wenig weiterzutreiben: Mann muss ja davon ausgehen das die Grenze von derzeit 2100 EUR im Laufe der Jahrzehnte angepasst wird. Auf die dann "erhöhten Beiträge" fällt 5% Ausgabeaufschlag an. (Ggf erstattet durch FV) Aus meiner Sicht scheint die optimale Vertragsgestaltung zu sein: Szenario 1: Abschluss des Vertrag mit einer (zu) hohen monatlichen Rate, zb. 1000EUR. Sofortige Reduzierung auf 5 EUR/Monat. Innerhalb der ersten 5 J ggf, Beträge (beliebig) als Sonderzahlung einzahlen -> Hiervon erstattet der FV bis zu 100%, alternativ gar nicht einzahlen. Danach Regelmäßige Raten so wie das steuerlich/förderrechtlich am meisten Sinn macht, man hat ja nun ein Fenster von 5 bis 1000 EUR monatlich in den keine Gebühren auf "erhöhte monatliche Beiträge" anfallen. Bei 30 J Laufzeit hat man hier Gesamtgebühren von 5.5%*30*12*5 = 90 EUR. (Aber zahlt ein wenig Steuern auf die erstattenen AA) Szenario 2: Abschluss des Vertrag mit einer hohen monatlichen Rate, zb. 1000EUR. Sofortige Reduzierung auf sinnvolle 164 EUR/Monat. -> Hiervon erstattet der FV bis zu 90% (AVL) als Kickback Danach Regelmäßige Raten so wie das steuerlich/förderrechtlich am meisten Sinn macht, man hat ja nun ein Fenster von 5 bis 1000 EUR monatlich in den keine Gebühren auf "erhöhte monatliche Beiträge" anfallen. AVL teilte mir telefonisch mit, das alle Rabatte auf RRP nur als Kickback erfolgen können und nicht als Direktrabatt. Dieser ist dann über den Freibetrag von 120EUR/Jahr voll Einkommensteuerpflichtig. Somit erscheint es mir Szenario 1 am besten? (Weil hier 100% zurückkommen und man nicht so sehr auf den FF angeweisen ist, wenn er nicht erstatten kann da sich die Vertragslage geändert hat zahlt man ggf für diese Jahr nicht ein) Warum hat noch nie jemand erörtert 1000EUR (etc) im Monat zu vereinbaren? Ist mit hier was entgangen? Kann das Modell so funktionieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 16, 2012 · bearbeitet Oktober 16, 2012 von TaurusX Den Sinn des hohen Anfangsbeitrags habe ich immer noch nicht verstanden.... Meines Wissens nach fallen immer 5% Abschlusskosten an, ob nun gezillmert oder als Abzug bei einer Sonderzahlung oder auch bei eine späteren Erhöhung des Betrag, unabhängig jetzt mal davon das die über einen FV erstattet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fkurth Oktober 16, 2012 Den Sinn des hohen Anfangsbeitrags habe ich immer noch nicht verstanden.... Meines Wissens nach fallen immer 5% Abschlusskosten an, ob nur gezillmert oder als Abzug bei einer Sonderzahlung oder auch bei eine späteren Erhöhung des Betrag, unabhängig jetzt mal davon das die über einen FV erstattet werden. Innerhalb des vereinbarten "regelmässigen Beitrag" fallen keine AA an. Wenn ich also mit 1000 EUR abschliesse, und die teueren ersten 5J umgehen kann zahle ich keinerlei weiteren Gebühren oder AA. Die Abschlusskosten fallen nur in den ersten 5J an. (Punkt 15.3) Aus den Vetragsbedingungen: 15.2 Für regelmäßige Beiträge (Nr. 4.2) entstehen dem Anleger Abschluss- und Ver triebskosten. Der Prozentsatz der Abschluss- und Vertriebskosten ist abhängig von der vereinbarten Dauer der Ansparphase bei Vertragsbeginn und bemisst sich nach folgender Staffel : Sofern die vereinbarte Dauer der Ansparphase mindestens 7 Jahre beträgt : 5,5 % ; bei mindestens 6, aber weniger als 7 Jahren : 4,4 % ; bei mindestens 5, aber weniger als 6 Jahren : 3,3 % ; bei mindestens 4, aber weniger als 5 Jahren : 2,2 % ; bei mindestens 3, aber weniger als 4 Jahren : 1,1 % ; bei weniger als 3 Jahren fallen keine Abschluss- und Vertriebskosten an. In Abhängigkeit der vereinbarten Dauer der Ansparphase ist die Bezugsgröße der genannten Prozentsätze entweder die geplante Beitragssumme oder jeder einzeln geleistete regelmäßige Beitrag : a) Sofern die bei Vertragsbeginn vereinbarte Dauer der Ansparphase mindestens 5 Jahre beträgt, ergibt sich die Höhe der insgesamt anfallenden Abschluss- und Ver- triebs kosten durch Anwendung des nach obiger Staffel ermittelten Prozent satzes auf die geplante Bei trags summe. Diese entspricht der Summe aller bei Vertragsbeginn ver einbar ten regelmäßigen Bei träge" bis zum bei Vertragsabschluss ver ein bar ten Beginn der Aus zahlungsphase. Es werden aber maximal 45 Beitrags jahre für die Kalkulation der ge planten Beitrags summe berücksichtigt. Ein Be rech nungs beispiel zur Ermittlung der Abschluss- und Ver triebs kosten auf Basis einer monatlichen Sparrate i. H. v. 100,- EUR ergibt sich aus dem je weils aktuellen Antrag des Alters- vorsorgevertrages. Eine Be rechnung für ab weichende Sparraten gleicher Lauf zeit ergibt sich durch entsprechen de Multi pli kation / Division. Anleger im Alter von 0 bis 15 Jahren können bei Ver trags abschluss einen kürzeren Zeitraum für die Be rechnung der Beitrags summe ver einbaren. Der Mindest zeit raum beträgt hierbei 10 Jahre. Die so berechnete Gesamtsumme der Abschluss- und Vertriebskosten wird über die ersten fünf Laufzeitjahre des Altersvorsorgevertrages gleichmäßig verteilt. Von den während dieser Zeit geleisteten regelmäßigen Beiträgen behält die DWS an teilig einen gleichbleibenden Betrag ein und legt diesen nicht in Fondsanteile an. Nach Ablauf der ersten fünf Laufzeitjahre werden die regelmäßigen Beiträge des Anlegers vollständig dem Depot zugeführt und es werden keine weiteren Ab schluss- und Vertriebskosten für die regelmäßigen Beiträge berechnet. b Sofern die bei Vertragsbeginn vereinbarte Dauer der Ansparphase weniger als 5 Jahre beträgt, wird der gemäß obiger Staffel festgelegte Prozentsatz nicht auf die geplante Beitragssumme angewendet, sondern von jedem geleisteten regelmäßigen Beitrag erhoben. 15.3 Reduziert der Anleger die vereinbarten regelmäßigen Beiträge innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre, reduzieren sich ab diesem Zeitpunkt die von ihm künf tig zu zah lenden Abschluss- und Vertriebskosten im gleichen Ver hältnis wie sich sein regel mäßiger Beitrag reduziert. Lässt der Anleger den Ver trag inner halb der ersten fünf Laufzeitjahre zeitweise ruhen, zahlt er mit Wieder auf nahme der Zahlung der regel mäßigen Beiträge innerhalb der ersten fünf Lauf zeitjahre Abschluss- und Ver- triebs kosten in gleicher Höhe wie vor dem Ruhen lassen (sofern er seine Bei träge nicht erhöht oder reduziert). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 16, 2012 Da steht aber nix darin, ob und welche kosten bei einer Beitragserhöhung entstehen.Und auch kann ich daraus nicht erkennen, welchen Vorteil es hat nicht grundsätzlich mit 5 anzufangen . Vllt. sehe ich ja nur den Wald vor Bäumen nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fkurth Oktober 17, 2012 Da steht aber nix darin, ob und welche kosten bei einer Beitragserhöhung entstehen.Und auch kann ich daraus nicht erkennen, welchen Vorteil es hat nicht grundsätzlich mit 5 anzufangen . Vllt. sehe ich ja nur den Wald vor Bäumen nicht. Wenn mann sich den gesamten Abschnitt 15 der AGB durchliest, steht dort, das auf alles über den "vereinbarten regelmässigen" Beträgen, AA anfällt. (nicht zu verwechseln mit Abschlusskosten). Dh. Wenn ich in 15 J den Betrag von heute 164 auf 250 EUR monatliche anhebe, zahle ich auf die Differenz von 84 EUR AA.! Wenn ich gleich 1000EUR vereinbare, dann kann ich bis auf 1000 EUR erhöhen ohne AA. Warum machts niemand? Weil die Abschlusskosten auf die 1000 EUR berechnete werden würden! DH. 1000EUR*5.5%*12*30J = 19800 EUR Abschlusskosten! Wenn man allerdings gleich auf 5 EUR /Monat reduziert und das 5 J durchhält, dann gibts defakto keine Abschlusskosten, weil nach 5J ist die Thematik Abschlusskosten abgeschlossen!. Das spart auf lange Sicht nocheinmal viel Geld und macht einen absolut unabähing von irgendwelchen FF. (Hinweis: Nach !meiner! Interpretation der Geschäftsbedinungen, welche ich hier zur Diskussion stelle...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Oktober 17, 2012 Wenn man allerdings gleich auf 5 EUR /Monat reduziert und das 5 J durchhält, dann gibts defakto keine Abschlusskosten, weil nach 5J ist die Thematik Abschlusskosten abgeschlossen!. Das spart auf lange Sicht nocheinmal viel Geld und macht einen absolut unabähing von irgendwelchen FF. (Hinweis: Nach !meiner! Interpretation der Geschäftsbedinungen, welche ich hier zur Diskussion stelle...) Man zahlt doch dann insgesamt 5*12*5 = 300 . Wozu? Wozu soll man die Ausgabeaufschläge reinvestieren? damit man dafür bei renteneintritt 30% abzezogen bekommt? Da ist es doch besser, wenn man den AA jedes jahr ausbezahlt bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Oktober 17, 2012 · bearbeitet Oktober 17, 2012 von TaurusX Da steht aber nix darin, ob und welche kosten bei einer Beitragserhöhung entstehen.Und auch kann ich daraus nicht erkennen, welchen Vorteil es hat nicht grundsätzlich mit 5 € anzufangen . Vllt. sehe ich ja nur den Wald vor Bäumen nicht. Wenn mann sich den gesamten Abschnitt 15 der AGB durchliest, steht dort, das auf alles über den "vereinbarten regelmässigen" Beträgen, AA anfällt. (nicht zu verwechseln mit Abschlusskosten). Dh. Wenn ich in 15 J den Betrag von heute 164 auf 250 EUR monatliche anhebe, zahle ich auf die Differenz von 84 EUR AA.! Wenn ich gleich 1000EUR vereinbare, dann kann ich bis auf 1000 EUR erhöhen ohne AA. Warum machts niemand? Weil die Abschlusskosten auf die 1000 EUR berechnete werden würden! DH. 1000EUR*5.5%*12*30J = 19800 EUR Abschlusskosten! Wenn man allerdings gleich auf 5 EUR /Monat reduziert und das 5 J durchhält, dann gibts defakto keine Abschlusskosten, weil nach 5J ist die Thematik Abschlusskosten abgeschlossen!. Das spart auf lange Sicht nocheinmal viel Geld und macht einen absolut unabähing von irgendwelchen FF. (Hinweis: Nach !meiner! Interpretation der Geschäftsbedinungen, welche ich hier zur Diskussion stelle...) Jetzt habe ich zumindest verstanden was du meinst, ob das jetzt die Realität ist weiß ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Oktober 18, 2012 Warum machts niemand? Weil die Abschlusskosten auf die 1000 EUR berechnete werden würden! DH. 1000EUR*5.5%*12*30J = 19800 EUR Abschlusskosten! Weil die DWS RRP meiner Meinung kein gutes Produkt (mehr) ist und weil es zudem absolut sinn frei wäre. Denn wenn du in den ersten fünf Jahren gemäß Szenario 1 nichts einzahlst, laufen die 5,5% Abschlusskosten ja nicht weiter. Die 60 ersten Raten stehen einfach, bist du die regelmäßige Zahlung wieder aufnimmst. Auch habe ich nun zähneknirschend mal bis zum steuerfähigen Betrag per Sonderzahlung aufgestockt. Erstens damit bisschen Kohle da reinkommt und Zweitens damit ich auch mal annähernd an das komme, was ich bisher eingezahlt habe. Meine RRP dümpelt noch gut im Minus. Ob der Rabatt nächstes Jahr auch ausgeozahlt wird, bleibt hoffen. Ein Restrisiko ist aber immer. So oder so: Da man ja auch regelmäßige Beiträge leistet (ab 61. Rate AA frei) sollte man nie den ESt-Freibetrag von 120EUR/Jahr erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag