el galleta Juni 9, 2009 Da dies dem ursprünglichen Betrag entspricht, fallen keine Ausgabeaufschläge an. Hier hab ich wohl ne Lücke. Kannst mir das mal bitte erläutern? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 9, 2009 :- Der Smiley trifft meinen Gefühlzustand gerade ganz gut. Ok, für die Zulagen fällt natürlich shcon noch ein AA an, aber das ist ja kein Nachteil sondern bei jedem Modell so. Der einzige echte Nachteil ist wohl, dass man die ersten Jahre keine Kohle ins Depot bekommt. Von daher ist die Variante auch nur für sehr junge Sparer interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 9, 2009 · bearbeitet Juni 9, 2009 von crazytv Der Smiley trifft meinen Gefühlzustand gerade ganz gut. Ok, für die Zulagen fällt natürlich shcon noch ein AA an, aber das ist ja kein Nachteil sondern bei jedem Modell so. Der einzige echte Nachteil ist wohl, dass man die ersten Jahre keine Kohle ins Depot bekommt. Von daher ist die Variante auch nur für sehr junge Sparer interessant. Wer will kann doch Sonderzahlungen in den ersten fünf Jahren machen! Den Ausgabeaufschlag (AA) gibts dann von einem guten Vermittler rabattiert. AA (Vertriebskosten) != Abschlusskosten. @el galleta -> siehe @Lobster, Beitrag #25 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 9, 2009 Hier hab ich wohl ne Lücke. Kannst mir das mal bitte erläutern? saludos, el galleta Was? Wieso? Weshalb? Warum? Wann? saludos, el galleta Erhöht derAn leger die bei Vertrags be ginn vereinbarten regelmäßigen Bei träge während der Laufzeit des Vertrages, handelt es sich um zusätzliche Bei träge nach Nr. 15.3 dieser Bedingungen 15.3 Zusätzlich zu den in Nr. 15.1 und 15.2 aufgezählten Abschluss- und Vertriebskostenentstehen dem Anleger Kosten für zusätzliche Beiträge gemäß Nr. 3. Auf jeden zusätzlichen Beitrag erhebt die DWS jeweils einen Betrag in Höhe von 5 % als Abschluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile angelegt wird. Wir haben ja gerade geklärt, dass die Abschlus- und Vertriebskosten sich ändern, wenn man in den ersten 5 Jahren den Beitrag ändert. Die hier genannten 5% beziehen sich nur auf "zusätzliche Beiträge". "Zusätzliche Beiträge" sind aber nach 15.1 nur um Erhöhungen der bei Vertragsbeginn vereinbarten regelmäßigen Beiträge. Da direkt 163 Euro vereinbart wurden und nach 5 Jahren auch 163 Euro gezahlt werden, entfallen die Gebühren aus 15.3. Wer will kann doch Sonderzahlungen in den ersten fünf Jahren machen! Den Ausgabeaufschlag (AA) gibts dann von einem guten Vermittler rabattiert. AA (Vertriebskosten) != Abschlusskosten. @el galleta -> siehe @Lobster, Beitrag #25 Stimmt! Sonderzahlungen gibt's auch noch. Ich bin irgendwie baff! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 9, 2009 · bearbeitet Juni 9, 2009 von el galleta Stimmt! Sonderzahlungen gibt's auch noch. Ich bin mir sicher, dass Sonderzahlungen "zusätzliche Beiträge" sind. Ich ging von Anfang an von einem Vermittlerangebot aus, weshalb ich den AA ("Kosten") nicht nachvollziehen konnte. Zusammengefast war/ist mein Wissenstand: Der 5-Euro-Trick reduziert die Abschlusskosten auf ein Minimum von 5,5% * 5 EUR * x Monate (x = Laufzeit). Der AA kann von Vermittlern "beglichen" werden (siehe Ausgangsposting). Lag/Liege ich da irgendwo falsch? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Juni 9, 2009 · bearbeitet Juni 9, 2009 von Lobster Ich bin mir sicher, dass Sonderzahlungen "zusätzliche Beiträge" sind. Ich ging von Anfang an von einem Vermittlerangebot aus, weshalb ich den AA ("Kosten") nicht nachvollziehen konnte. Zusammengefast war/ist mein Wissenstand: Der 5-Euro-Trick reduziert die Abschlusskosten auf ein Minimum von 5,5% * 5 EUR * x Monate (x = Laufzeit). Der AA kann von Vermittlern "beglichen" werden (siehe Ausgangsposting). Lag/Liege ich da irgendwo falsch? saludos, el galleta Du liegst da richtig... so wie crazytv und ich es eben dargestellt haben, bist du aber kaum noch vom Vermittler abhängig. Er muss dir lediglich den AA auf die Sonderzahlungen in den ersten 5 Jahren erstatten und den AA auf die Zulagen. Hinzu kommen noch die (zu vernachlässigenden) Abschlusskosten. Das geschilderte Vorgehen hat gegenüber dem "klassischen 5-Euro-Trick" lediglich den Vorteil, dass dir die Ausgabeaufschläge nicht vom Vermittler erstattet werden müssen, weil sie gar nicht anfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juni 9, 2009 Das geschilderte Vorgehen hat gegenüber dem "klassischen 5-Euro-Trick" lediglich den Vorteil, dass dir die Ausgabeaufschläge nicht vom Vermittler erstattet werden müssen, weil sie gar nicht anfallen. Okay, alles klar. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
powerschwabe Juni 11, 2009 Also nochmal ganz kurz zusammengefasst: Man kann folgendes machen: Beispiel: Laufzeit: 40 Jahre Abschluss des Vertrags mit 163 Euro/Monat. Sofortige Senkung auf 5 Euro/Monat. Dadurch Abschlusskosten in Höhe von 132 Euro. Nach 5 Jahren Erhöhung auf 163 Euro/Monat. Da dies dem ursprünglichen Betrag entspricht, fallen keine Ausgabeaufschläge an. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, daß es so klappt. Oder hat DWS ist nicht durchgerechnet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tithonos Juni 11, 2009 Diese ganzen "Tricksereien" versteh ich sowieso nicht. Warum nicht einfach den Vertrag beitragsfrei stellen und einmalig im Dezember das ganze Geld per Sonderzahlung draufhauen und die 5% Ausgabeaufschlag im nächsten Jahr vom Vermittler zurück kassieren? So mache ich es jedenfalls. Dann werden auch keine Abschlussgebühren von den "regelmäßigen Beiträgen" fällig, da nicht vorhanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe März 24, 2010 Hi Leute, ich weiß, dass dieser Thread schon ziemlich alt ist, habe ihn mir durchgelesen und einiges ist mir nicht klar geworden, auch kann ich als Laie nicht beurteilen, wie aktuell die Bedingungen noch sind. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es sowohl einen Rabatt auf die Abschluss-&Vertriebskosten, als auch auf den Ausgabeaufschlag(AA), ist das so korrekt? Wenn ich nun folgendes Szenario durchspiele: RRP mit 5 um die Abschluss-&Vertriebskosten zu drücken, sprich der Zillmerung zu entgehen. Es werden monatlich als Beitrag die 5 gezahlt und es erfolgt jährlich eine Sonderzahlung in unwichtiger Höhe, die dem AA unterliegt. Diesen AA hole ich mir beim Vermittler zurück. Der Vermittler zahlt den AA jährlich bzw. am Ende der 5 Jahre, scheint unterschiedlich zu sein. Gehen wir davon aus, dass der AA am Ende der 5 Jahre gezahlt wird, dann erhalte ich den von mir gezahlten AA, der auf die jährlichen Sonderzahlungen angefallen ist vom Vermittler zurück und erhöhe anschließend den Beitrag. Der Beitrag fließt dann in Fonds, da die 5 Jahre rum sind und keine weiteren Abschluss-&Vertriebskosten anfallen. Die regulären Beiträge unterliegen nun keinem AA und deshalb geht das Konzept auf und ich kann meinen Vertrag weiter besparen. Sollte das Konzept so richtig sein, habe ich dann noch Anspruch auf die Zulage? Erfülle ich aufgrund der Erhöhung des Beitrages die Voraussetzungen? Habe ich das alles richtig verstanden? Bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 24, 2010 Gehen wir davon aus, dass der AA am Ende der 5 Jahre gezahlt wird, dann erhalte ich den von mir gezahlten AA, der auf die jährlichen Sonderzahlungen angefallen ist vom Vermittler zurück und erhöhe anschließend den Beitrag. Der Beitrag fließt dann in Fonds, da die 5 Jahre rum sind und keine weiteren Abschluss-&Vertriebskosten anfallen. Die regulären Beiträge unterliegen nun keinem AA und deshalb geht das Konzept auf und ich kann meinen Vertrag weiter besparen. Sollte das Konzept so richtig sein, habe ich dann noch Anspruch auf die Zulage? Erfülle ich aufgrund der Erhöhung des Beitrages die Voraussetzungen? Habe ich das alles richtig verstanden? Bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch verstanden habe. Nein, nach den fünf Jahren zahlst du keine Abschlusskosten mehr auf die 5 Euro, auf den Erhöhungsbeitrag aber die 5 %-Vertriebskosten (AA)! Das mit der Zulage ist ein bisschen kniffelig. Angenommen du musst nur die 60 Euro jährlich für den Erhalt der vollen Zulage zahlen, und du zahlst auch nur die ein, dann ist das wegen dem Kickback-Rabatt kritisch. Um Trouble mit der ZfA zu vermeiden, dann lieber paar Euro mehr einzahlen als die obligatorischen 5 Euro monatlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe März 24, 2010 Mach ich da jetzt einen Denkfehler oder ist es dann egal, ob ich die ersten 5 Jahre die Vertriebskosten zahle oder später den Ausgabeaufschlag? In meinem jetzigen Vertrag, den ich in 2008 abgeschlossen habe, leider ohne jegliche Rabattierung, wie mir scheint, bezahle ich die ersten 5 Jahre die Abschluss- & Vertriebskosten, so wie es von der DWS "gewollt" ist. Ein extra Ausgabeaufschlag wird für die Beiträge nicht erhoben, ich gehe davon aus, dass dieser AA nur auf Sonderzahlungen anfällt. Dann wäre es doch kostenintensiver mit dem 5-Trick oder sehe ich das falsch? Ich zahle 5 jeden Monat auf die die ersten Jahre die Abschluss-&Vertriebskosten anfallen. Für die Sonderzahlungen innerhalb der ersten 5 Jahre zahle ich den AA und erhalte ihn bei Rabattierung vom Vermittler zurück. Danach allerdings tätige ich ja weiterhin Sonderzahlungen und demnach auch weiterhin den AA, ist es denn nicht sinnvoller vorher die Abschlusskosten zu zahlen und dann keinen extra Ausgabeaufschlag, weil der Beitrag schon die entsprechende Höhe hat als den 5-Trick anzuwenden und dann im Endeffekt Gebühren über den AA zu zahlen, die ich NUR in den ersten 5 Jahren vom Vermittler zurückerhalte? Das will mir nicht ganz in den Kopf, vielleicht reden wir ja auch an einander vorbei :-( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 24, 2010 · bearbeitet März 24, 2010 von crazytv Das will mir nicht ganz in den Kopf, vielleicht reden wir ja auch an einander vorbei :-( Na ich versuch‘s noch mal: Formal betragen die Abschlusskosten 5,5 %. Das sieht auf den ersten Blick ja jetzt nicht so irre viel aus im Gegensatz zu den 5 % Vertriebskosten (AA). Doch jetzt kommt der Boomerang: Da die DWS RRP in der Regel über 20 und mehr Jahre abgeschlossen wird, werden die kompletten Abschlusskosten der gesamten Laufzeit dank Zillmerung über die ersten Jahre verteilt. Dies bedeutet für Vermittler satte Provision! Oder warum hast du gedacht, weshalb DVAG & Co. auf einmal so rattenscharf sind, die DWS RRP zu verkaufen? Früher ging denen Fondssparen doch auch gepflegt am A**** vorbei , da gab’s ja nichts zu verdienen. Doch durch das clevere DWS RRP-Konstrukt „lohnt“ sich die Vermittlung. Bei mir betragen die Abschlusskosten so rund 37 %, ich habe nämlich auch ohne Rabatt abgeschlossen. Ein Vermittlerwechsel macht die Abschlusskosten nicht nachträglich erstattungsfähig. Also drück ich lieber die Abschlusskosten von 5 Euro als bspw. 50 Euro an die DWS/Vermittler ab. Vertriebskosten sind dagegen erstattungsfähig, also geht der Weg über Sonderzahlung. Und auch sonst ist der Weg sicherer. Der Verlust bleibt überschaubar, selbst wenn der freie Vermittler nicht erstatten sollte. edit. Und noch mal zum Verständnis. Der Ausgabeaufschlag ist bei der DWS RRP gleich Vertriebskosten - also nicht noch mal extra oben drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe März 24, 2010 · bearbeitet März 24, 2010 von otte.sebastian Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, geht es hier um die 0,5% Differenz richtig? Deinen Zahlenansatz von 37% kann ich noch nicht ganz nachvollziehen, hast du noch andere Zahlenwerte, damit ich das besser nachvollziehen kann? Du zahlst die 5% dann auch erst wenn die Sonderzahlung erfolgt und nicht schon in den ersten 5 Jahren, richtig? D.h. gegen Ende hin rentiert sich dein Handwerk. Das die Vertriebskosten mit dem Ausgabeaufschlag gleichbedeutend sind war mir nicht klar, vielen Dank für die Aufklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 24, 2010 · bearbeitet März 24, 2010 von crazytv Noch Deutlicher kann ich fast nicht werden, otte.sebastian . Du zahlst eben nicht „nur“ 5,5 % sondern gleich direkt am Anfang mehr von deinem Regelsparbeitrag, da du die kompletten Abschlusskosten kompakt, aus dem Beispiel für 20 Jahre!, im Voraus abdrücken musst. Also steigt auch die prozentuale Belastung. Zudem hast du das Risiko, wenn dein Fondsvermittler nichts erstattet, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und wenn du schon eine DWS RRP ohne Rabatt abgeschlossen hast, sowieso. edit. Ergänzt und anders ausgedrückt: Die 5,5% Abschlusskosten sind fix. Die Kosten zahlst du aber nicht schön verteilt über die 20 Jahre Laufzeit, sondern gleich direkt in den ersten 5 Jahren. Wenn du aus irgendwelchen Gründen aber nach 10 Jahren aus der DWS RRP aussteigst, hast du in jedem Fall schon mal für 20 Jahre die Abschlusskosten gezahlt, quasi wie bei RV/LV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe März 25, 2010 Ok, verstanden ;-) Vielen Dank für die Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c März 25, 2010 Ok, verstanden ;-) Vielen Dank für die Hilfe Das ist schön . Dieser Zusammenhang wird dem Kunden so natürlich nicht gern erklärt. Erst beim zweiten Blick stieg ich in der Materie richtig durch. Schaut man noch genauer hin, kann man ebenso einen Zusammenhang zu dem sog. Babyriester erkennen. Dieser ist natürlich exklusiv bei der DWS RRP zu haben, die DWS TRD ist außen vor. Kannst ja mal schnell den Taschenrechner anwerfen bei 67 Jahre Laufzeit. Excel® geht natürlich auch. Meiner Meinung ziehen nur die ganz harten Mädels und Jungs die DWS RRP ohne den 5 Euro Trick durch. Und ich bleibe dabei: Wäre bei Markteinführung der DWS RRP schon die EU-Finanzmarktrichtlinie in Kraft gewesen, hätte die DWS sie vermutlich nie auf den Markt werfen dürfen. Ich hatte vorher kurz die DWS TRD und bin wegen Sonderzahlungsmöglichkeit und Online-Zugang zur DWS RRP geswitched. Ich fühle mich schon ein bisschen von meiner lieben DWS über den Tisch gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lisa19 April 11, 2011 · bearbeitet April 11, 2011 von Lisa19 hallo ihr lieben, also laut den noch aktuellen "Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium" (Stand: April 2010), sollte es doch [immer noch] klappen, oder seh ich da was falsch? in 15.1 steht: [...] die bei vertragsbeginn vereinbarten "regelmäßigen beiträge" können vom anleger reduziert oder erhöht werden. reduziert der anleger die vereinbarten regelmäßigen beiträge innerhalb der ersten 5 jahre der DWS RRP, reduzieren sich ab diesen zeitpunkt die von ihm künftig zu zahlenden abschluss- und vertriebskosten im gleichen verhältnis, wie sich sein regelmäiger beitrag reduziert. wenn ich also mit regelmäßigen beiträgen iHv beispielsweise 300€ abschließe und diese sofort auf 10€ reduziere (delta -96,67%), dann reduziert sich in den ersten 5 jahren (bei angenommener laufzeit von 40 jahren) meine jährliche kostenbelastung von 1.584€ auf 52,80€ (delta -96,67%). nach den 5 jahren kann ich die zahlungen um +290€ erhöhen (urspr. regelm. beitrag) und kann diese in den nächsten 35 jahren ohne agio einzahlen. in den ersten 5 jahren, zahlt man dann halt über sonderzahlungen mit einem agio iHv 5,0% in den fonds ein. das agio holt man sich dann, wenn man bei einem enstsprechendem vermittler abgeschlossen hat, per rabatt zurück. das is ja fast zu schön um wahr zu sein, wo ist der haken? liebe grüße, lisa Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c April 12, 2011 Es ist wirklich spät, aber ich hab das so verstanden: Mit 163 Euro "regelmäßig" mtl. abschließen, dann direkt nach einem Monat auf 5 Euro absenken. Von den 5 Euro gemütlich 60 Sparraten die Abschlusskosten abdrücken. Ab der 61. Rate keine Abschlusskosten mehr und direkt wieder auf 163 Euro upgraden. Gemäß 15.1 unterliegen diese Beiträge dann nicht den 5% Vertriebskosten, da der Anleger wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht hat = keine Vertriebskosten. Mir fehlt allein der Glaube, dass die DWS diesen wesentlichen Punkt übersehen haben soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster April 12, 2011 Es ist wirklich spät, aber ich hab das so verstanden: Mit 163 Euro "regelmäßig" mtl. abschließen, dann direkt nach einem Monat auf 5 Euro absenken. Von den 5 Euro gemütlich 60 Sparraten die Abschlusskosten abdrücken. Ab der 61. Rate keine Abschlusskosten mehr und direkt wieder auf 163 Euro upgraden. Gemäß 15.1 unterliegen diese Beiträge dann nicht den 5% Vertriebskosten, da der Anleger wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht hat = keine Vertriebskosten. Mir fehlt allein der Glaube, dass die DWS diesen wesentlichen Punkt übersehen haben soll. Ich habe mich (teilweise zwangsläufig) auch mit diesem Thema beschäftigt: 1) Rein von den Geschäftsbedingungen ist es absolut sinnvoll mit 163 Euro abzuschließen und sofort auf 5 Euro runter zugehen und mit Sonderzahlungen aufzufüllen. Nach 5 Jahren setzt man wieder auf eine monatliche Rater von 163 Euro. Es fallen keine 5% Gebühren für zusätzliche Einazhlungen an, da die 163 Euro der Abschlusssumme entsprechen. Man hat den Riesenvorteil, dass man bereits nach 5 Jahren völlig unabhängig von Vermittlern ist. Wie crazytv schon tmeintE: Eigentlich ists zu schön um wahr zu sein. 2) Klar kann man den Vermittler wechseln, aber: Wenn ein Vermittler pleite geht, geht man da selbst auch immer mit einem Minusgeschäft raus, da meist Zahlungen ausbleiben, die man auf Grund der Insolvenz auch nicht zurück bekommt, demnach ist es ratsam die Abhängigkeit vom Vermittler minimal zu halten. Oder anders formuliert: Änderst du den Beitrag binnen der ersten 5 Jahre, änderst du praktisch den "bei Vertragsbeginn definierten regelmässigen Beitrag." Das ist genau der Knackpunkt. Wie kommst du darauf, dass es so ist? Ich kann das in den Vertragsbedingungen nicht finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c April 12, 2011 Lobster, genau das ist mein Punkt! Erhöht der Sparer ab der 61. Rate wieder auf die 163 Euro sind es keine "zusätzlichen Beiträge" per Definition und unterliegen damit keinen Vertriebskosten. Und da die Abschlusskosten auch gegessen sind, werden voll die 163 Euro angelegt, quasi mit 100% Direktrabatt durch die Hintertür . Und wenn die DWS nicht kündigen darf "so what"? Das klingt "einfach" zu einfach, dass es der DWS entgangen sein sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster April 12, 2011 Lobster, genau das ist mein Punkt! Erhöht der Sparer ab der 61. Rate wieder auf die 163 Euro sind es keine "zusätzlichen Beiträge" per Definition und unterliegen damit keinen Vertriebskosten. Und da die Abschlusskosten auch gegessen sind, werden voll die 163 Euro angelegt, quasi mit 100% Direktrabatt durch die Hintertür . Und wenn die DWS nicht kündigen darf "so what"? Das klingt "einfach" zu einfach, dass es der DWS entgangen sein sollte. Wobei ich da noch anmerken möchte: Wir sprechen hier alle nur von der Theorie. Dass die DWS in der Praxis möglicherweise anders verfährt, ist durchaus möglich. Wenn dem so ist, würde ggf. nur ein Rechtsstreit bleiben... Die DWS ReisterRente Premium ist seit 2006 am Markt: Demzufolge werden erst im Laufe dieses Jahres bei den ersten Kunden die ersten 5 Jahre um sein. Erst dann ist es möglichauch Erfahrungsberichte zu diesem Thema berücksichtigen zu können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c April 12, 2011 · bearbeitet April 12, 2011 von crazytv Die DWS ReisterRente Premium ist seit 2006 am Markt: Demzufolge werden erst im Laufe dieses Jahres bei den ersten Kunden die ersten 5 Jahre um sein. Erst dann ist es möglichauch Erfahrungsberichte zu diesem Thema berücksichtigen zu können. Nicht ganz, seit 1. April 2007 und ich war mit Launch dabei . Ich habe "nur" im ersten Jahr so richtig Abschlusskosten abgedrückt, bis ich drauf gekommen bin, dass ich da ja irgendwie mal auf die 5-Euro runter müsste. Zu meiner Verteidigung: Erst dann hat mir AVL aber auch klipp-und-klar gesagt, dass Abschlusskosten bei einem Vermittlerwechsel nicht rabattfähig sind. edit. Für die Mitleser: Den Rest habe ich mit Lobster schon per PM geklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 12, 2011 · bearbeitet April 13, 2011 von polydeikes Also, volles Kommando zurück meinerseits (ich lag falsch). Es ist tatsächlich so, dass die von Lobster beschriebene Lücke funktioniert. Dazu hatte ich folgende Anfrage an die DWS gesendet: ... Und zwar gehts es um die Formulierung Ziffer 3, letzter Absatz, vorletzer Satz. "Als eine Erhöhung der Beiträge und damit als "zusätzlicher Beitrag gilt nicht, wenn der Anleger während der Vertragslaufzeit seine bei Vertragsbeginn vereinbarte "regelmässige Sparrate reduziert hat und anschließend wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht." Die Begriffe "regelmässige Sparrate" und "zusätzlicher Beitrag" werden dann ja in 15 näher erklärt. Folgende Konstellation bleibt allerdings unklar: Sparer schließt ab mit 100 Euro mtl.. Nach einem Monat (in den ersten 5 Jahren) senkt er den Beitrag auf 5 Euro pro Monat Sockelbeitrag. Nach Ziffer 15 wird nun neu berechnet und er zahlt ab dem 2. Monat mit 5 Euro Beitrag nur noch AK/VK auf eben diesen 5 Euro Beitrag über die gesamte Laufzeit binnen der 5 Jahre nach AltZertG. Nun erhöht er im 7. Jahr wieder auf 100 Euro. Laut der oben genannten Formulierung war ja die bei "Vertragsbeginn vereinbarte "regelmässige Sparrate" 100 Euro. Die hatte er "reduziert" und "anschließend" (im 7. Jahr) wieder erhöht. Nun dürften laut der genannten Klausel die Beiträge in Differenz 5 zu 100 nicht als "zusätzlicher Beitrag" gelten. Wenn das keine zusätzlichen Beiträge im Sinne der AGB sind, dürften ja auch keine 5 % Kosten für "zusätzliche Beiträge" - sprich gar keine Kosten belastet werden. Bitte um Klärung des Sachverhalts. Die DWS hat die Anfrage wie folgt beantwortet: Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Frage zu den Konditionen unseres Altersvorsorgeproduktes DWS RiesterRente Premium. In Ihrem Beispiel gilt die Differenz von 5 EUR zu 100 EUR nicht als "zusätzlicher Beitrag", da 100 EUR die ursprünglich vereinbarte Sparrate ist. Da es sich nicht um einen zusätzlichen Beitrag im Sinne der AGBs handelt, fallen die 5 % Vertriebskosten für "zusätzliche Beiträge" nicht an. Nach Ablauf der 5 Jahre, in denen die Kosten getilgt werden, fallen für Beiträge bis zu 100 EUR in Ihrem Beispiel keine Vertreibskosten an. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern wieder zur Verfügung. Für die Tippfehler bspw. das mit den "Vertreibskosten" kann ich nichts, beides kopiert wie geschrieben und ausgedruckt. Ergebnis der Diskussion: Lobster hatte Recht! edit: @Scratschie: Die Quelle bleibt drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c April 12, 2011 · bearbeitet April 12, 2011 von crazytv Fein, da hat das auch der Scrat mit Beitrag #73 und #77 mal wieder voll abgecheckt und Lorbeeren eingesackt, wenn's schon keine Nüsse gibt . Schade, dass sich die Lisa nicht mehr gemeldet hat, wir sind doch hier eigentlich ganz "handzahm". edit. Für die Mitleser: Rest wird schon per PM und Mod-Entscheid geklärt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag