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ghost_69
· bearbeitet von ghost_69

Hallo an Alle hier !

 

Ist setze mich gerade mit den Finanzen meiner Mutter auseinander

und stelle fest das Sie Geld vom Finanzamt zurück bekommen kann

oder für die nächsten 3 Jahre keine Zahlungen dorthin machen muss.

 

Deshalb dieses Thema, weil dies bestimmt auch andere betrifft,

das Beispiel ist aus der Zeitung Stiftung Warentest 12/2007.

 

 

 

Die Mühe wird sich Lohnen

 

 

Abgeltungsteuer für Rentner. Viele Rentner profitieren, wenn sie ab 2009

Zinsen in der Steuererklärung abrechnen. Noch einfacher geht es mit der NV-Bescheinigung.

 

Vorteile durch genaue Rechnung

 

Rentner, die keine NV-Bescheinigung erhalten, zahlen ab 2009 für ihre Kapitaleinkünfte

nicht unbedingt mehr Steuern als zuvor. Doch meist werden sie nach jetzigem Stand

selbst aktiv werden müssen, um das sicherzustellen. Obwohl viele nicht dazu verpflichtet sind,

sollten sie künftig ihre Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung abrechnen. Sonst verschenken

sie Geld. Das gilt zum einen für die Rentner mit einem zu versteuerndes Einkommen unter

dem Richtwert von 15000/30000 (Alleinstehende/Ehepaare): Ihr Steuersatz liegt unter 25%.

Trotzdem werden ihnen 25% Abgeltungsteuer für ihre Kapitaleinkünfte abgezogen.

Nur über die Steuererklärung bekommen sie die zu viel gezahlte Steuer zurück.

 

Betroffen sind zum anderen auch Ruheständler, deren Einkommen über dem Richtwert

liegt und die somit über 25% haben. Grund dafür ist der Altersentlastungsbetrag.

Dieser Freibetrag für Nebeneinkünfte wie Zinsen und Mieten steht allen zu,

die am 1. Januar eines Steuerjahres mindestens 64 Jahre sind.

Sie kassieren bis zu 40% aller Nebeneinkünfte (maximal 1900 ) steuerfrei (siehe Tabelle).

 

post-3119-1197205571_thumb.jpg

 

http://www.steuerlinks.de/ls-altersentlastungsbetrag.html

 

Der Freibetrag kann für die Kapitaleinkünfte aber nur genutzt werden,

wenn sie in der Steuererklärung eingetragen sind. Dann ist eine Ersparnis

von einigen Hundert Euro möglich. Sie sind besonders hoch,

wenn keine weiteren Nebeneinkünfte wie Mieten oder Honorare da sind.

 

Beispiel:

 

Ein 70-jähriger Rentner mit einem zu versteuernden Einkommen unter 15000

bekommt 700 vom Finanzamt zurück. Der Mann gehört keiner Kirche an

und bezieht seit 2003 eine gesetzliche und eine private Rente.

Er hat 4000 Zinsen im Jahr und muss Abgeltungsteuer zahlen:

 

post-3119-1197205687_thumb.jpg

 

Im zweiten Schritt müsste der Mann nur noch die gesetzliche und private Rente

in die Steuererklärung abrechnen.

Für beide kann er pauschal 102 Werbungskosten geltend machen.

Für diverse Versicherungen rechnet er 3880 e ab.

Da er keine weiteren Sonderausgaben nachweist,

berücksichtigt das Finanzamt die Pauschale von 36 :

 

post-3119-1197205789_thumb.jpg

 

Sein zu versteuerndes Einkommen ohne Kapitaleinkünfte bleibt unter 7664 ,

sodass er keine weiteren Steuern zahlen muss. Wenn er nun aber seine Zinsen

mit in der Steuererklärung abrechnet, steht er noch besser da und er bekommt Geld zurück:

 

post-3119-1197205862_thumb.jpg

 

Rat:

NV-Bescheinigung:

Versuchen Sie, von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu bekommen. Das Antragsformular erhalten Sie im Finanzamt oder im Internet. Wenn Sie die Bescheinigung der Bank vorlegen, wird sie für Kapitalerträge und Spekulationsgewinne bis zu drei Jahre lang keine Abgeltungsteuer abführen.

Steuererklärung:

Bekommen Sie keine NV-Bescheinigung, etwa weil Ihr Einkommen zu hoch oder Sie eine Pension auf Steuerkarte beziehen, werden über die Steuererklärung meist zumindest einen Teil der Abgeltungsteuer zurückholen können. Dank des Altersentlastungsbetrages können selbst die Steuerzahler, die ein hohes Einkommen und einen Steuersatz über 25% haben, von der Jahresabrechnung profitieren.

Hilfe: Wenn Sie nicht wissen, wie Sie vorgehen müssen, fragen Sie beim Finanzamt nach, oder holen Sie sich Rat beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

 

Hier eine Excel Tabelle mit dem Beispiel und einem leeren Exemplar plus der Altersentlastungstabelle:

 

NV_Errechnung.xls

 

Bitte nur in den grün makierten Felder die Werte einsetzen, der Rest geht automatisch.

 

 

 

Hier ein Link für die NV-Bescheinigung.

 

http://www.steuerlinks.de/nichtveranlagung...cheinigung.html

 

 

Die NV-Bescheinigung:

 

nv_1a.pdf

 

 

 

 

Jetzt würde ich mich über Feedback und Anregungen freuen,

vielleicht hat ja auch schon einer damit zu kämpfen gehabt oder es vor.

 

Ghost_69 :-

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

huhu ghost,

 

sehr anschaulicher Beitrag, gefällt mir. Inwieweit gilt diese Regelung denn auch für Geringverdiener wie Azubis, Studenten, Minijobber, sonstiges ? Können diese von dieser Regelung ebenfalls profitieren ?

Ich selber hab noch keine Erfahrung mit NV-Bescheinigungen gemacht, habe aber auch gehört, dass die Regelung zu 2009 gekippt werden soll. Ob und wie weiß ich allerdings nicht.

 

edit: mal noch was zum Excelsheet NV-Bescheinigung, hab mir mal gerade bisschen die Formeln angeschaut:

 

1. Schritt:

Zinsen, wenn ich einen Wert unter dem Sparerfreibetrag eintrage wird das Einkommen gemindert um einen Betrag X. Da scheint die Formel noch nicht ganz zu stimmen.

 

2. Schritt:

steuerpflichtiger Anteil der gesetzlichen Rente steigt von Jahr zu Jahr. Da kann der Faktor 50 % Steuerpflichtig nicht ganz passen

bei der privaten mit den 18 % das gleiche. Je Früher desto höher. Sollte man vlt. noch anpassen

 

3. Schritt:

Bezug auf 1. Schritt. Bereits gezahlte Abgeltungssteuer...wenn ich keine gezahlt habe rechnet der mit trotzdem welche raus. Da könnte man mit einer Wenn-Dann-Funktion abhilfe schaffen.

Ach Altersentlastungsbetrag ist noch was. Man könnte noch ne externe Variable einsetzen die das Jahr des Rentenbeginns angibt und aus der Tabelle automatisch der prozentuale Entlastungsgrad ausgewählt wird.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

guter Beitrag! :thumbsup:

Habe es vor ein paar Jahren für meine Mutter versucht - sie lag leider ein paar Euro drüber. Kurz wir machen jedes Jahr ne Steuererklärung.

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ghost_69
· bearbeitet von ghost_69
huhu ghost,

 

sehr anschaulicher Beitrag, gefällt mir. Inwieweit gilt diese Regelung denn auch für Geringverdiener wie Azubis, Studenten, Minijobber, sonstiges ? Können diese von dieser Regelung ebenfalls profitieren ?

Ich selber hab noch keine Erfahrung mit NV-Bescheinigungen gemacht, habe aber auch gehört, dass die Regelung zu 2009 gekippt werden soll. Ob und wie weiß ich allerdings nicht.

 

 

Hallo Schnitzel

 

Du warst sehr schnell,

wie gesagt, ich beschäftige mich auch erst gerade damit,

für gering Verdiener denke ich, das es mit dem Wert von 7664 zu tun hat.

 

Ich habe gerade Deinen Edit gelesen,

ich kenne mich in Excel nicht so gut aus,

kenne nur die einfachen Formeln,

könntest Du bitte die Tabelle ändern

und sie bitte nochmal posten !?

 

Schaue mal hierrein:

 

http://www.ifl-online.de/service/nv-becheinigung.htm

 

 

Der Rest gilt wohl erst für Rentner und Pensionäre.

 

Das Beispiel ist aus der Zeitung.

 

Ghost_69 :-

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ghost_69
guter Beitrag! :thumbsup:

Habe es vor ein paar Jahren für meine Mutter versucht - sie lag leider ein paar Euro drüber. Kurz wir machen jedes Jahr ne Steuererklärung.

 

Danke Dir Sapine

 

Liege ich im Großen und Ganzen richtig damit ?

 

Das finde ich schön, das Du schonmal daran gearbeitet hast,

jetzt bin ich an der Reihe und es scheint zu passen.

 

Ghost_69 :-

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

Das Finanzamt war damals ziemlich kleinlich und hat die NV verweigert. Dabei haben sie mit einem höheren Zinssatz kalkuliert, als am Markt zu bekommen war. Begründung der Zins könnte ja steigen. Insofern weiss ich nicht, ob die Finanzämter zur Ausstellung verpflichtet sind, bzw. ob es eine Berechnungsvorschrift für die Zinsen gibt. Nach dem Tod meines Vaters war eh klar, dass Muttern zum Unterhalt des Staates wird beitragen müssen.

 

Bei meiner Mutter sind es die max. 1900 Euro Altersentlastungsbetrag. Voraussetzung für den Freibetrag ist, man hat die entsprechenden Einnahmen.

D.h. wenn deine Mutter mindestens 4750 Euro Zinseinnahmen, Miete oder vergleichbares hat, bekommt sie 1900 Euro davon steuerfrei. Lediglich der Rest von 2850 Euro + übersteigender Betrag muss versteuert werden. Daher lohnt die Steuererklärung für Rentner oft auch noch oberhalb dem Grenzsteuersatz von 25%.

 

Dass der Altersentlastungsbetrag allerdings in den nächsten Jahren schrumpft, war mal wieder ein Schlag ins Kontor. Wenn ich dann mal alt genug bin dafür sind es nur noch 684 Euro für mich und 836 Euro für den werten Gatten. :angry:

 

EDIT: gibt auch NV vom Finanzamt für Kinder - aber Achtung bei zu hohen Einkünften kann man leicht in Konflikt kommen mit Kindergeld, Krankenkasse etc.

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ghost_69
Das Finanzamt war damals ziemlich kleinlich und hat die NV verweigert. Dabei haben sie mit einem höheren Zinssatz kalkuliert, als am Markt zu bekommen war. Begründung der Zins könnte ja steigen. Insofern weiss ich nicht, ob die Finanzämter zur Ausstellung verpflichtet sind, bzw. ob es eine Berechnungsvorschrift für die Zinsen gibt. Nach dem Tod meines Vaters war eh klar, dass Muttern zum Unterhalt des Staates wird beitragen müssen.

 

Bei meiner Mutter sind es die max. 1900 Euro Altersentlastungsbetrag. Voraussetzung für den Freibetrag ist, man hat die entsprechenden Einnahmen.

D.h. wenn deine Mutter mindestens 4750 Euro Zinseinnahmen, Miete oder vergleichbares hat, bekommt sie 1900 Euro davon steuerfrei. Lediglich der Rest von 2850 Euro + übersteigender Betrag muss versteuert werden. Daher lohnt die Steuererklärung für Rentner oft auch noch oberhalb dem Grenzsteuersatz von 25%.

 

Dass der Altersentlastungsbetrag allerdings in den nächsten Jahren schrumpft, war mal wieder ein Schlag ins Kontor. Wenn ich dann mal alt genug bin dafür sind es nur noch 684 Euro für mich und 836 Euro für den werten Gatten. :angry:

 

EDIT: gibt auch NV vom Finanzamt für Kinder - aber Achtung bei zu hohen Einkünften kann man leicht in Konflikt kommen mit Kindergeld, Krankenkasse etc.

 

Ich Danke Dir Sapine,

 

meine Mutter hat etwas mehr als der Freistellungsauftrag zur Verfügung stellt (801 ) Zinseinkünfte

und die Rente ist zwar für Sie ok, aber da ich dort 50% abrechnen kann kommt sie gut unter den Betrag von 7664 ,

dann kommt noch dazu, dass sie keine Miet zahlen muss, so geht sie 3-6 mal in Urlaub jedes Jahr,

richtig neidisch bin.

 

Ich muss nur noch die ganzen Versichungen zusammen bekommen,

da muss man auch erstmal durchblicken.

 

Ghost_69 :-

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Fleisch

so derle, mit einigen Dingen kam ich nicht ganz klar bzw. war zu faul dafür *gg*

 

1. eine automatische Auswahl des steuerpflichtigen Anteils, war mir zu viel Arbeit ist aber machbar, vlt. wenn ich urlaub hab....

2. Kalkulierte Steuern ist mir nicht klar, wie die auf die 144 Euronen kommen, da hät ich gern mal Infos zu von dir Ghost

3. Rest bitte im Sheet nachschauen, hab mal nen Tabellenblatt "Updates" angelegt. Sofern Änderungen in Formeln etc. vorgenommen werden bitte dort genaustens eintragen, damit die anderen das nachvollziehen können zur Vorgängerversion

 

So jetzt stürzt euch erstmal auf das Script und kritisiert :)

 

NV_Errechnung_1.xls

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ghost_69
so derle, mit einigen Dingen kam ich nicht ganz klar bzw. war zu faul dafür *gg*

 

1. eine automatische Auswahl des steuerpflichtigen Anteils, war mir zu viel Arbeit ist aber machbar, vlt. wenn ich urlaub hab....

2. Kalkulierte Steuern ist mir nicht klar, wie die auf die 144 Euronen kommen, da hät ich gern mal Infos zu von dir Ghost

3. Rest bitte im Sheet nachschauen, hab mal nen Tabellenblatt "Updates" angelegt. Sofern Änderungen in Formeln etc. vorgenommen werden bitte dort genaustens eintragen, damit die anderen das nachvollziehen können zur Vorgängerversion

 

So jetzt stürzt euch erstmal auf das Script und kritisiert :)

 

NV_Errechnung_1.xls

 

Danke Dir Schnitzel

 

Ich habe nochmal in der Zeitung nachgeschaut,

dort steht nichtm wie die auf die 144 gekommen sind,

vielleicht passt das nur genau auf dieses eine Beispiel.

 

Danke für die neue Tabelle, es wird komvortabler !

 

Ghost_69 :-

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Sven82

Der Tenor ist richtig.

 

Von der Berechnungstabelle halte ich gar nichts zumal sie weder die Ertragsanteile richtig berücksichtigt als auch die restlichen individuellen Lebenssachverhalte. Da sollte man lieber auf ELSTER oder einem anderen Steuerberechnungsprogramm zurückgreifen. So viele Änderungen kann man mit Excel nämlich gar nicht einbauen.

 

sehr anschaulicher Beitrag, gefällt mir. Inwieweit gilt diese Regelung denn auch für Geringverdiener wie Azubis, Studenten, Minijobber, sonstiges ? Können diese von dieser Regelung ebenfalls profitieren ?
den Altersentlastungsbetrag bekommt man nur, wenn man das 64. Lebensjahr vollendet hat. Also fallen Studenten da schon mal raus (Langzeitstudenten mal außen vor :) )

 

3. Schritt:

Bezug auf 1. Schritt. Bereits gezahlte Abgeltungssteuer...wenn ich keine gezahlt habe rechnet der mit trotzdem welche raus. Da könnte man mit einer Wenn-Dann-Funktion abhilfe schaffen.

Ach Altersentlastungsbetrag ist noch was. Man könnte noch ne externe Variable einsetzen die das Jahr des Rentenbeginns angibt und aus der Tabelle automatisch der prozentuale Entlastungsgrad ausgewählt wird.

mit SVERWEIS würde das gehen.

Es spielen aber noch viel mehr Dinge eine Rolle, die für die Berechnung des zVE entscheidend sind. Siehe auch: http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...ent.ioid=915730

 

Das Finanzamt war damals ziemlich kleinlich und hat die NV verweigert. Dabei haben sie mit einem höheren Zinssatz kalkuliert, als am Markt zu bekommen war. Begründung der Zins könnte ja steigen. Insofern weiss ich nicht, ob die Finanzämter zur Ausstellung verpflichtet sind, bzw. ob es eine Berechnungsvorschrift für die Zinsen gibt. Nach dem Tod meines Vaters war eh klar, dass Muttern zum Unterhalt des Staates wird beitragen müssen.

Rechtsgrundlage ist § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG - http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html

Das Finanzamt hat also genug Spielraum.

 

Dass der Altersentlastungsbetrag allerdings in den nächsten Jahren schrumpft, war mal wieder ein Schlag ins Kontor. Wenn ich dann mal alt genug bin dafür sind es nur noch 684 Euro für mich und 836 Euro für den werten Gatten.
im Anhang mal etwas zum AEB. Sorry für die Nichtformatierung des Textes.

renten.pdf

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ghost_69

Hallo Sven82

 

Bist Du beim Finanzamt ?

 

Das was Du da schreibst, klingt für mich schon wieder viel zu kompliziert,

ich möchte doch nur für meine Ma (69 Jahre) etwas Steuern sparen

und da kam mir der Bericht in der Zeitung gerade recht,

da schien es mir recht einfach.

 

Ghost_69 :-

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Sapine

@ ghost_69

die 144 habe ich in der Einkommensteuertabelle gefunden, insofern is das abhängig vom Einkommen.

Denke Sven82 hat Recht, das in ein Excel zu packen ist zu komplex, da doch viele weitere Faktoren hinzukommen können. Lass es lieber beim Rest. In deinem Fall wird das vermutlich völlig genügen.

 

Das Finanzamt hat also genug Spielraum.

@Sven82

kannst du mir den Satz noch etwas erläutern. Was heisst in dem Zusammenhang Spielraum? Habe mir den Link angesehen aber offen gestanden nur chinesisch verstanden. ;)

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Sven82
Das was Du da schreibst, klingt für mich schon wieder viel zu kompliziert,

das ist es auch. Wenn man eine genaue Berechnung anstellen will so behaupte ich, dass das mit Excel nicht zu realisieren ist.

 

und da kam mir der Bericht in der Zeitung gerade recht,

da schien es mir recht einfach.

das was die Zeitung da schreibt ist auch richtig. Die Berechnung wird man allerdings nicht mit einer Excel-Datei realisieren können. Es gibt viel zu viele Faktoren die bei der Ermittlung des zvE eine Rolle spielen. Insofern sollte man lieber Berechnungsprogramme ausweichen zumal da auch einzelne Lebenssachverhalte mit berücksichtigt werden. Leider sind diese Programme noch nicht auf dem Markt.

 

In § 55 EStDV gibt es übrigens auch noch eine Tabelle für die Ertragsanteile, die bei bestimmten Renten anzuwenden ist.

 

Gruß

Sven

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ghost_69
@Sven82

... offen gestanden nur chinesisch verstanden. ;)

 

Danke Sapine

 

Mir ging es genauso !

 

Ghost_69 :-

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Sven82
@Sven82

kannst du mir den Satz noch etwas erläutern. Was heisst in dem Zusammenhang Spielraum? Habe mir den Link angesehen aber offen gestanden nur chinesisch verstanden.

In § 44a EStG steht:

 

(1) Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4, 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2, die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger zufließen, ist der Steuerabzug nicht vorzunehmen,

 

1. soweit die Kapitalerträge zusammen mit den Kapitalerträgen, für die die Kapitalertragsteuer nach § 44b zu erstatten ist, den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 nicht übersteigen,

2. wenn anzunehmen ist, dass für ihn eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt.

Grundsätzlich hat jeder eine Steuererklärung abzugeben. Ausnahmen gibt es zum einen in § 46 EStG bei Bezug von Arbeitslohn und in § 56 EStDV. Darin steht, dass eine Steuererklärung nicht abzugeben ist, wenn man unterhalb des Grundfreibetrags liegt - sprich: 7.664 EUR bei Einzelveranlagung, das doppelte bei Zusammenveranlagung.

 

Das Finanzamt hat also zu prüfen, ob deine Einkünfte unter 7.664 EUR liegen werden. Erst dann wird eine NV-Bescheinigung erstellt, die maximal für 3 Jahre Gültigkeit hat. Das Finanzamt wird also dein bisheriges zvE anschauen und dann ein paar Sicherheitszuschläge draufsetzen, was ich irgendwo auch logisch finde. Bei diesen Zuschlägen besteht natürlich in einem Gewissen Rahmen Ermessen (keine Willkür).

 

Gruß

Sven

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ghost_69
In § 44a EStG steht:

 

 

Grundsätzlich hat jeder eine Steuererklärung abzugeben. Ausnahmen gibt es zum einen in § 46 EStG bei Bezug von Arbeitslohn und in § 56 EStDV. Darin steht, dass eine Steuererklärung nicht abzugeben ist, wenn man unterhalb des Grundfreibetrags liegt - sprich: 7.664 EUR bei Einzelveranlagung, das doppelte bei Zusammenveranlagung.

 

Das Finanzamt hat also zu prüfen, ob deine Einkünfte unter 7.664 EUR liegen werden. Erst dann wird eine NV-Bescheinigung erstellt, die maximal für 3 Jahre Gültigkeit hat. Das Finanzamt wird also dein bisheriges zvE anschauen und dann ein paar Sicherheitszuschläge draufsetzen, was ich irgendwo auch logisch finde. Bei diesen Zuschlägen besteht natürlich in einem Gewissen Rahmen Ermessen (keine Willkür).

 

Gruß

Sven

 

... doch kann ich es wenigstens Versuchen oder ?

 

... was kann im schlimmsten Fall passieren,

Steuern wurden alle Jahre wieder bezahlt,

finde nur das die Banken,

die paar Zinsen nicht auch noch Abführen müssen,

daher mein Gedanke ...

 

Ghost_69 :-

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Sapine

Stell den Antrag - vielleicht reicht der Ermessensspielraum in deinem Fall ja aus. Worst case - du machst jedes Jahr die Steuererklärung.

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Fleisch

hmmm die Gesetzesdatenbank kenn ich....aber für'n anderen Bereich.

 

offtopic:

Wo wir gerade bei Besteuerung sind

Wird die Leibrente bei Riester ab dem 85. Lebensjahr eigentlich steuerlich anders behandelt als zurvor die Auszahlungsphase aus dem Fondsvolumen ? Bin im Moment etwas orientierungslos wg. dem Altersvorsorgegesetz und des Steuergesetzes

 

ontopic:

Sven hat schon Recht, das ist nur mit nem Steuerprogramm zu machen, da in dem Excelsheet zu viele Variablen noch nicht mit einbezogen sind.

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Sven82
... doch kann ich es wenigstens Versuchen oder ?

klar, immer!!!!!

 

... was kann im schlimmsten Fall passieren,

Steuern wurden alle Jahre wieder bezahlt,

finde nur das die Banken,

die paar Zinsen nicht auch noch Abführen müssen,

daher mein Gedanke ...

im schlimmsten Fall müsste man natürlich wieder Steuererklärungen einreichen und man würde dem Staat wieder einen Kredit geben zumal die Steuerabzugsbeträge von der Bank abgeführt werden und diese erst später mit der Veranlagung zurück geholt werden.

 

offtopic:

Wo wir gerade bei Besteuerung sind

Wird die Leibrente bei Riester ab dem 85. Lebensjahr eigentlich steuerlich anders behandelt als zurvor die Auszahlungsphase aus dem Fondsvolumen ? Bin im Moment etwas orientierungslos wg. dem Altersvorsorgegesetz und des Steuergesetzes

nein, die Besteuerung ändert sich nicht ab dem 85. Lebensjahr. Entscheidend ist nur ob es sich um eine Basis- oder eine Zusatzrente handelt um festzustellen aus welcher Tabelle des § 22 EStG der Ertragsanteil entnommen wird.

 

Gruß

Sven

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ghost_69

@ all

 

So ich habe die NV-Bescheinigung jetzt für meine Mutter

in dreifacher Ausfertigung gleich für drei Jahre bekommen.

 

All meine Mühe wäre gar nicht notwendig gewesen,

ich habe meine Steuern persönlich beim Finanzamt

meines Vertrauenes abgegeben und habe meine Mutter

gleich mitgenommen, dazu hatte ich das ausgefüllte Formula

und jede Menge Kopien und Orginale für die Bescheinigung mit,

doch was war das, ein ganz netter Beamter sagte mir,

dass sie die Bescheinigungen ab 1550 Brutto für

Einzel-Rentner herausgeben.

 

So war es doch sehr einfach und wir haben uns gefreut,

dass meine Mutter jetzt keine Steuern mehr von Kapitaleinkünften

abgeben muss.

 

Ghost_69 :-

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supertobs

Ich habe gerade die NV für meine Tochter bekommen. Jetzt kann sie bis 5000 pro Jahr aus Kapitalerträge bekommen bis sie Krankenkasse zahlen muss. Neben der Steuer auch eine wichtige Grenze.

 

Beim Antrag steht da etwas schwammig ob man überhaupt über den Freibetrag von 801 Euro liegen würde. Tun wir nicht, aber durch Umschichtung ab 2009 möglich. habe die NV trotzdem bekommen.

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ghost_69

... alle 3 Jahre wieder ...

 

Welche Grenzbeträge und Freigrenzen gelten für die NV-Bescheinigung?

Die geltende Freigrenzen und Grenzbeträge wurden bereits in den Abschnitten zuvor genannt. Der besseren Übersicht wegen hier noch einmal alle Beträge auf einen Blick:

 

Sparer-Pauschbetrag: 801,00 EUR (Alleinstehende) / 1.602,00 EUR (Ehepaare, die zusammen veranlagt sind)

Grundfreibetrag (steuerfreies Einkommen): 8.652 EUR

Sonderausgabenpauschale: 36,00 EUR

Absolute Einkommensgrenze für Alleinstehende zur Inanspruchnahme der NV-Bescheinigung: 9.489 EUR (Grundfreibetrag + Sparer-Pauschbetrag + Sonderausgabenpauschale)

 

http://www.ratgeber-geld.de/abgeltungssteuer/nv-bescheinigung.html

 

kann mir da bitte jemand helfen,

aktuell blicke ich nicht durch allem,

3 Jahre sind eine lange Zeit,

 

Zeilen 39 bis 49 !!!

 

Wie muss da was rein bitte sehr ?

 

Ghost_69 :-*

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ghost_69
Ausfüllhilfe: So beantragen Sie die NV-Bescheinigung

 

Kapitalerträge Special

Wenn Sie sich oder Ihr Kind von der Steuererklärung und der Abgeltungsteuer befreien wollen, füllen Sie das zweiseitige Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-) Bescheinigung“ aus. Sie bekommen das Papier beim Finanzamt und im Internet unter www.formulare-bfinv.de unter Formularsuche mit dem Suchwort „Nichtveranlagung“. Die wichtigsten Zeilen sind:

 

Einkünfte 2011. Geben Sie an, wie viel Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) Sie oder das Kind in diesem Jahr erwarten – zum Beispiel:

 

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in Zeile 33, solche aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 41,

 

Bruttoarbeitslohn in Zeile 34 und Werbungskosten in Zeile 35, wenn sie mehr als 920 Euro betragen werden,

 

Zinsen plus Dividenden in Zeile 39, Veräußerungsgewinne in Zeile 40. Den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro) berücksichtigt das Finanzamt automatisch.

 

Renten 2011. Als Rentner tragen Sie die Bruttoaltersrente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zeile 42 ein. Wann die Rente begann (Zeile 43), ist wichtig für die Berechnung des steuerfreien Anteils.

 

Versicherungsbeiträge und Krankheitskosten. Unter „Weitere Angaben“ tragen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Antragstellers ein. Diese Posten sind wichtig, weil das Finanzamt sie als Sonderausgaben abzieht. Als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt es beispielsweise Krankheitskosten und den Freibetrag wegen Behinderung. Je nach Grad der Behinderung liegt der Freibetrag zwischen 310 und 3 700 Euro.

 

Mehrere Bescheinigungen. Benötigen Sie Bescheinigungen für verschiedene Banken, beantragen Sie das in Zeile 24 des Formulars.

 

Ghost_69 :-*

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Allesverwerter

Ich hänge mich mal hier dran...

 

Eine NV-Bescheinigung ist beantragt, aber noch in der Bearbeitung beim Finanzamt.

Aktuell ist der Freibetrag bei der Bank hinterlegt.

 

Wenn der überschritten wird und im Laufe des Jahres trudelt die NV-Bescheinigung ein, wird das laufende Jahr dann korrigiert?

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