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Stairway

Abschreibungen

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Stairway

Hallo allerseits,

 

Also im groben habe ich verstanden, worum es sich bei Abschreibungen handelt. Nun habe ich aber eine Frage, warum nimmt eine Bank Abschreibungen vor? Also ich werde da nicht wirklich schlau draus, "bringt" eine Abschreibung irgendetwas? Oder ist eine Abschreibung lediglich eine korrektur in der Bilanz?

 

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen Ausdrücken.

 

mfg ein etwas verwirrter Stairway

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Toni
· bearbeitet von Toni

Eine Abschreibung ist eine Wertkorrektur nach unten

(Gegenteil: Zuschreibung = Aufwertung).

 

Beispiel:

 

Hat ein Kunde nicht gezahlt, und kann das Geld vom

Kunden einfach nicht eingetrieben werden, wird für

diesen Betrag eine Abschreibung gebildet.

 

Zu deutsch: Das Geld is wech. :blink:

 

Alle Vermögensgegenstände müssen regelmässig

(spätestens für die Bilanz) bewertet werden.

Während der Subprime-Krise musste man eben

erkennen, dass der ein oder andere vergebene

Kredit keinen so grossen Vermögenswert darstellt,

wie zunächst angenommen (berechnet) wurde.

 

Also muss eine Wertkorrektur in Form einer Abschreibung

vorgenommen werden. Die Abschreibung taucht dann

in der Buchführung als entsprechende Position auf,

der Vermögenswert des Kredites verringert sich um

den gleichen Betrag.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Nach HGB gibt es das strenge Niederstwertprinzip. Dass heisst man muss alle noch nicht realisierten Verluste abschreiben. Nicht realisierte Gewinne darf man jedoch nur in einem begrenzten Maß zuschreiben (nur bis Anschaffungskurs)

 

Abschreibungen sind steuermindernd. Dass heisst die Banken können die Abschribungen steuerlich geltend machen.

 

Zusätzlcih zu den außerordentlichen Abschreibungen gibt es noch ordentliche Abschreibungen bei Banken. Die sog. PWBs (Pauschalwertberichtigungen). Diese sind mehr oder weniger beeinflussbar durch die Bank und halfen dabei größere Ausschläge bei den Überschüssen auszugleichen. Diese Dämpfungsmaßnahmen sind extra so vom Gesetzgeber vorgesehen um ein möglichst hohes Vertrauen in die Kreditwirtschaft zu schaffen.

 

Die ausserordentlichen Abschreibungen auf Forderungen nennt man EWB (Einzelwertberichtigungen). Diese werden nicht erst dann gebildet wie Toni schreibt wenn die Forderung tatsächlich ausfällt, sondern auch schon wenn ein Ausfall droht. Auch hier haben die Banken einen gewissen Spielraum wie und wie hoch sie die Ausfälle berwerten. EWBs kann man auch auflösen wenn sich herausstellt, dass der ausfall doch nicht so groß war wie befürchtet.

 

Bei Wertpapieren ist der Spielraum für Banken kleiner, da hier ein Kurs festgestellt wird. Sinkt der Kurs muss abgeschrieben werden. Außer das WP ist im Anlagevermögen eingegliedert. Hier muss nur bei einer dauerhaften Wertminderung abgeschrieben werden..

 

z.B.

 

Kauf BMW zu 50 EUR

Kurs 31.12. 42 EUR

Abschreibung von 8 EUR je Aktie

 

steigt der Kurs im nächsten Jahr wieder auf 45 EUR können (müssen aber nicht) 3 EUR wieder zugeschrieben werden.

steigt der Kurs auf 54 dürfen maximal 8 EUR zugeschrieben werden (wg. strenges Niederstwertprinzip)

 

 

Alles was ich hier erzählt hab gilt für HGB Bilanzierung. Bei IFRS siehts ein bisschen "amerikanischer" aus ;-)

von wegen Fair value etc....

 

Man merkt RW war mein Lieblingsfach :w00t:

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Herr S.

@DrFaustus:

 

Du bist doch auch bei Bankazubis.de unterwegs oder?

 

<_<

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DrFaustus

Klar :thumbsup:

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Stairway

Vielen Dank Toni und Faustus, klasse die Antworten!

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