harryguenter Dezember 2, 2007 Hallo zusammen, anbei ein Umstand beim Weiterverkauf von Hypothekendarlehn, der meinen Glauben in Gesetze und das Wirtschaftsleben erschüttert hat. (Die Glauben an die Banken hatte ich schon lange verloren). Ich könnte das bei den sog. "notleidenden Krediten" verstehen, aber daß so ein Mißstand bei "unbescholtenen" Kreditnehmern (die "nicht notleidenden Kredite") besteht läßt mich seit einigen Tagen nicht wirklich gut schlafen. Zumal ich seinerzeit via Intern bei einer Bank abgeschlossen habe, von der ich schon gelesen habe, daß sie Kredite weiterverkauft. Aber das kann einem offenbar auch bei Sparkasse vor Ort passieren. http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_d...43bucfl8~cm.asp http://www.daserste.de/ratgeber/geld_beitr...7yhwi0nm~cm.asp Was mich dabei speziell interessiert: In wiefern ist das Thema überhaupt bekannt? Viele die ich darauf anspreche wissen gar nichts darüber - jetzt versuche ich es mal hier da sicherlich nicht jeder Eigenheimbesitzer schon seinen Kredit abbezahlt hat. Wie geht Ihr damit um? Habt Ihr Euch dagegen (bewußt) geschützt? oder plant Ihr das noch zu tun? wenn ja - wie??? Ich befürchte bis die Politik reagiert sind das keine bedauerlichen Einzelschicksale mehr... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 2, 2007 Mir war bekannt, dass in letzter Zeit zunehmend Kredite weiterverkauft werden. Persönlich finde ich das mehr als nur schlechten Stil. Schließlich muss es auch für diese Dinge so etwas wie Bankgeheimnis geben. Neu für mich ist, die Gefahr einer Zwangsvollstreckung über Beträge, die bereits beglichen sind, nur weil die Grundschuld noch nicht gelöscht ist. Frage mich, wie ich mich dagegen schützen kann. Danke für den Beitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 3, 2007 Mir war bekannt, dass in letzter Zeit zunehmend Kredite weiterverkauft werden. Persönlich finde ich das mehr als nur schlechten Stil. Schließlich muss es auch für diese Dinge so etwas wie Bankgeheimnis geben. Rechtlich gesehen Bankgeheimnis dadurch nicht tangiert: LG Kiel, 17.7.2007, Az. 18 O 420/07 (sofortige Beschwerde hat das OLG verworfen) Kommerziell gesehen macht es für die Bank durchaus Sinn. Aus Kundenbindung / -freundlichkeit gesehen: Absolut tödlich. Sehr schlechter Stil. Neu für mich ist, die Gefahr einer Zwangsvollstreckung über Beträge, die bereits beglichen sind, nur weil die Grundschuld noch nicht gelöscht ist. Frage mich, wie ich mich dagegen schützen kann. Schützen kann man sich dadurch nur bedingt, es ist schliesslich eine sog. nicht-akzessorische Sicherheit. Eigentlich *sollte* aber die verkaufende Bank dazu verpflichtet sein, die Sicherungszweckabrede mit der Grundschuld auf den Käufer zu übertragen, aus der man dann eine Einrede gegen die Vollstreckung (bzw den überschiessenden Teil des Vollstreckungsbetrages) haben sollte. Gegebenenfalls *sollte* man einen Schadensersatzanspruch gegen die verkaufende Bank haben, wenn diese die Sicherungszweckabrede nicht mit überträgt. Genaueres kann man nur bei Kenntnis der genauen Umstände des Einzelfalls sagen ... Jedenfalls ist es (unrechtlich gesehen) eine Sauerei, wenn man über die Darlehensforderung+Zinsen hinaus in die Grundschuld vollstreckt... Merke: Nach Möglichkeit Abtretungsverbot des Darlehens vereinbaren. (Hat das schonmal jemand durchbekommen bei seinem Kredit?) PS re Thread-Titel: Bei einem *Hypotheken*-Darlehen hat man das beschriebene Problem gerade nicht .... nur bei der Grundschuld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 3, 2007 Schützen kann man sich dadurch nur bedingt, es ist schliesslich eine sog. nicht-akzessorische Sicherheit. Eigentlich *sollte* aber die verkaufende Bank dazu verpflichtet sein, die Sicherungszweckabrede mit der Grundschuld auf den Käufer zu übertragen, aus der man dann eine Einrede gegen die Vollstreckung (bzw den überschiessenden Teil des Vollstreckungsbetrages) haben sollte. Gegebenenfalls *sollte* man einen Schadensersatzanspruch gegen die verkaufende Bank haben, wenn diese die Sicherungszweckabrede nicht mit überträgt. Genaueres kann man nur bei Kenntnis der genauen Umstände des Einzelfalls sagen ... Jedenfalls ist es (unrechtlich gesehen) eine Sauerei, wenn man über die Darlehensforderung+Zinsen hinaus in die Grundschuld vollstreckt... Merke: Nach Möglichkeit Abtretungsverbot des Darlehens vereinbaren. (Hat das schonmal jemand durchbekommen bei seinem Kredit?) Ich muss nächstes Jahr eine Anschlussfinanzierung für eine vermietete Immobilie machen. Um einen besseren Zins zu bekommen, wollte ich eigentlich zusätzlich die noch bestehende Grundschuld vom selbstgenutzten Haus verwenden. Nach dem ich nun dies gelesen habe, sollte ich das wohl noch mal überlegen. Bzw. brauche einen wasserdichten Zusatz der eine solche Vollstreckung verhindern würde. Wie kann ich die Bank schadensersatzpflichtig machen, bzw. was müsste ich draufschreiben, um ein Abtretungsverbot verbindlich zu vereinbaren? Mal sehen was die Anbieter zu so einem Wunsch wohl sagen. Falls jemand eine schöne Formulierung kennt - bitte posten. Wenn ich mir allein vorstelle, wie ich bisher mit all den Werbeschreiben irgendwelcher Banken umgegangen bin - da ist schon manches ungelesen im Papierkorb gelandet. Wenn dann nun in einem dieser netten Briefchen der Hinweis stünde, wohin ich meine zukünftige Rate zu überweisen habe?? Nicht vorzustellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 3, 2007 · bearbeitet Dezember 3, 2007 von harryguenter Eigentlich *sollte* aber die verkaufende Bank dazu verpflichtet sein, die Sicherungszweckabrede mit der Grundschuld auf den Käufer zu übertragen, aus der man dann eine Einrede gegen die Vollstreckung (bzw den überschiessenden Teil des Vollstreckungsbetrages) haben sollte. Gegebenenfalls *sollte* man einen Schadensersatzanspruch gegen die verkaufende Bank haben, wenn diese die Sicherungszweckabrede nicht mit überträgt. Genau das ist ja die Gesetzeslücke, die mich nicht gut schlafen läßt. Ich könnte auch mit einer sofortogen Kündigung leben - aber die Restschuld + die Grundschuld kann ich nicht nochmal zahlen... Genaueres kann man nur bei Kenntnis der genauen Umstände des Einzelfalls sagen ... Na zum Glück isses noch nicht soweit. Allerdings würde ich Anfang 2008 wieder mein jährliches Recht auf Sondertilgung in Anspruch nehmen. Ich weiß aber nicht ob ich meinen Kredit dadurch nicht noch attraktiver für den Wiederverkauf mache. Aufgrund der niedrigen Restschuld wäre der Verlust für meine alte Bank ja nicht sehr hoch - der Investor freut sich aber über eine nochmalige Vollständige Rückzahlung. Merke: Nach Möglichkeit Abtretungsverbot des Darlehens vereinbaren. (Hat das schonmal jemand durchbekommen bei seinem Kredit?) Nachträglich wird sich vermutlich keine Bank darauf einlassen. Für Neuabschlüsse gibt es aber Banken die den Weiterverkauf im Vertrag ausschließen. Unsere lokale Sparkasse Westmuensterland soll das so handhaben - das dürfte aber den Berichten nach noch lange nciht für alle Sparkassen zutreffen. Bei einem *Hypotheken*-Darlehen hat man das beschriebene Problem gerade nicht .... nur bei der Grundschuld. OK, unglpcklich ausgedrückt. Den Titel kann man aber glaube ich nicht mehr ändern. Die GRundschuldsicherung dürfte allerdings der Standardfall sein - speziell bei den Darlehn via Internetvermittler. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 3, 2007 Ich muss nächstes Jahr eine Anschlussfinanzierung für eine vermietete Immobilie machen. Um einen besseren Zins zu bekommen, wollte ich eigentlich zusätzlich die noch bestehende Grundschuld vom selbstgenutzten Haus verwenden. Nach dem ich nun dies gelesen habe, sollte ich das wohl noch mal überlegen. Bzw. brauche einen wasserdichten Zusatz der eine solche Vollstreckung verhindern würde.Wie kann ich die Bank schadensersatzpflichtig machen, bzw. was müsste ich draufschreiben, um ein Abtretungsverbot verbindlich zu vereinbaren? Mal sehen was die Anbieter zu so einem Wunsch wohl sagen. Falls jemand eine schöne Formulierung kennt - bitte posten. Es gibt Banken die entsprechende Klauseln wohl aufnehmen - diese werden vermutlich nicht den besten Zinssatz bieten. In letzterem Falle scheint eine Verringerung der eingetragenen Grundschuld in der Tat ratsam. Schadensersatzpflichtig ist schwer, da die die gesetzeslage den weiterverkauf seit 2002 zuläßt. Einzige Ansatzpunkte sind wohl das Bankgeheimnis und das Datenschutzgeheimnis. Aber das ist in meinen Augen ein ziemlich zahnloser Tiger Problem nur: man wird vermutlich einen Prozesskostenvorschuss leisten müssen - das wird aber grad schwierig, wenn der Investor einen vorher aufgrund einer Gesamtschuldnerischen Unterwerfung zuvor in den Ruin getrieben hat (==> Rechtschutzversicherung scheint mir sinnvoll) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush Dezember 4, 2007 Hallo Hypothekenexperten, der Artikel hat mich total erschüttert. Wie kann das möglich sein. Ich habe selbst noch eine Grundschuld zulasten der Hamburger Sparkasse eingetragen auf meinem Haus. Ich wollte die bestehen lassen, obwohl der Kredit bereits getilgt ist, falls ich später nochmal etwas benötige. Jetzt kommen mir allerdings zweifel. Kann das auch passieren wenn der Kredit schon getilgt ist??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Dezember 4, 2007 Hallo Hypothekenexperten, der Artikel hat mich total erschüttert. Wie kann das möglich sein. Ich habe selbst noch eine Grundschuld zulasten der Hamburger Sparkasse eingetragen auf meinem Haus. Ich wollte die bestehen lassen, obwohl der Kredit bereits getilgt ist, falls ich später nochmal etwas benötige. Jetzt kommen mir allerdings zweifel. Kann das auch passieren wenn der Kredit schon getilgt ist??? Wenn das Darlehen getilgt ist, dann raus damit. Die Kosten dafür sollten es dir wert sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Dezember 9, 2007 Hallo, das Thema beschäftigt mich auch sehr. Ich überlege, meine Bank anzusprechen, um eine schriftliche Erklärung bzw. den Verzicht auf Weiterverkauf zu erhalten. Wenn die Bank dies nicht machen will, so werde ich die Grundschuld der tatsächlichen Restschuld anpassen lassen. Die Notargebühren sind es mir wert. Im übrigen hoffe ich, dass keine seriöse Bank sich die Finger an zumindest den immer bedienten Krediten verbrennen will. Von höchstrichterlicher Seite ist schon angedeutet worden, dass der Verkauf dieser Kredite wohl rechtlich nicht zu beanstanden sind-allerdings ergibt sich daraus wohl wahrscheinlich ein Schadenersatzanspruch für den Kunden. Der Imageschaden wäre sehr groß. Wäre ich z.B ein nicht betroffener Kunde einer Bank, die Ihre Kunden so hat fallen lassen, ich würde noch am selben Tag alle Geschäftsverbindungen kündigen. Im Übrigen hat die Regierung wohl was mitbekommen. Im sogennaten Risikosicherungsgesetz, das angeblich schon am 01.01.08 in Kraft tritt, ist schnell was undeutliches reingewurschtelt worden, das da Handlungsbdarf besteht. Alles in Allem für mich immer noch unglaublich und wenn da ein Betroffener mal die Kontrolle über sein Handeln verlieren würde..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 9, 2007 · bearbeitet Dezember 13, 2007 von harryguenter das Thema beschäftigt mich auch sehr. Ich überlege, meine Bank anzusprechen, um eine schriftliche Erklärung bzw. den Verzicht auf Weiterverkauf zu erhalten. Ja, das scheint die einzige Möglichkeit - ich glaube aber nicht, daß die Bank sich darauf nachträglich einlassen wird (vielleicht gegen eine Erhöhung des Zinssatzes oder gegen Gebühr). Auf der anderen Seite bin ich mir unsicher, ob die mich dann nicht als "zu selbständigen" Kunden markieren, der für eine nächste Kreditverkaufsaktion geeignet wäre bevor sich Gesetzeslagen ändern... Im übrigen hoffe ich, dass keine seriöse Bank sich die Finger an zumindest den immer bedienten Krediten verbrennen will. Ach nö? Also die Beispiele die ich lese sind andere: Sparkasse Wedel, Hypo Real Estate, Dresdner Bank, usw - alles keine NoName Banken Das schöne ist ja: die Bank ist nach dem Verkauf erstmal raus, und der böse Investor versteigert einem das Haus. Dem ist sein Ruf aber egal. Hinter vorgehaltener Hand heißt es, dass in den Pakten bis zu 30% nicht notleidende Kredite enthalten sind. Von höchstrichterlicher Seite ist schon angedeutet worden, dass der Verkauf dieser Kredite wohl rechtlich nicht zu beanstanden sind-allerdings ergibt sich daraus wohl wahrscheinlich ein Schadenersatzanspruch für den Kunden. Aber ein Schadenersatz aufgrund von Datenschutz und Bankgeheimsnis scheint mir eher fraglich - zumal das Landgericht Kiel das Bankgeheimnis schon kassiert hat. Rechtlich gesehen Bankgeheimnis dadurch nicht tangiert: LG Kiel, 17.7.2007, Az. 18 O 420/07 (sofortige Beschwerde hat das OLG verworfen) Der Imageschaden wäre sehr groß. Wäre ich z.B ein nicht betroffener Kunde einer Bank, die Ihre Kunden so hat fallen lassen, ich würde noch am selben Tag alle Geschäftsverbindungen kündigen. Das hilft Dir aber natürlich wenig, wenn Dein Kredit betroffen war - und die Frage ist ob das immer so bekannt wird welche Banken dahinterstehen. Im Übrigen hat die Regierung wohl was mitbekommen. Im sogennaten Risikosicherungsgesetz, das angeblich schon am 01.01.08 in Kraft tritt, ist schnell was undeutliches reingewurschtelt worden, das da Handlungsbdarf besteht. Kannste vergessen, erstens kommts wohl erst im Frühjahr, und zweiten sind dort keine Gesetzesänderungen bezügl. des Kreditverkaufs enthalten. In der Begründung steht lediglich eine Empfehlung, daß die aufgetretenen Probleme weiterhin (verstärkt) beobachtet werden sollen. Also sprich wenn noch ein paar tausend Häuslebauer "enteignet" wurden wird die Regierung vielleicht mal die Gesetze ändern. Alles in Allem kein zufriedenstellender Zustand. [Edit] ich habe mal einige Bankennamen oben korrigiert - will ja keine falsche verunglimpfen. neue Quelle: Finanztest 12/07 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Dezember 9, 2007 Ist es denn schon malvorgekommen, dass ein Investor die Grundschuld einfach so vollstreckt hat? Wohl gemerkt bei einem immer bedienten Kredit. Meistens ist es wohl so, dass die Investoren die Zinsbindung abwarten, um dann unmögliche Konditionen zu verlangen, dann den Kredit kündigen und erst dann die Grundschuld verwerten. Einfacher wäre es doch, dass gleich zu tun. Hat jemand schon mal seine Grundschuld angepasst? Wie ist da das genaue Vorgehen? Im Darlehensvertrag steht sinngemäß, dass die Bank dazu verpflichtet ist,wenn Grundschuld und Restschuld nicht übereinstimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Dezember 9, 2007 Kam mir gerade in den Sinn: Das BGB kennt doch Treu und Glauben bzw. die Sittenwidrigkeit. Seltsamerweise kommt das in der Diskussion nicht vor. Insbesondere der erste Punkt scheint mir da als Laie bedeutsam sein zu könnnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 13, 2007 Ist es denn schon malvorgekommen, dass ein Investor die Grundschuld einfach so vollstreckt hat? Wohl gemerkt bei einem immer bedienten Kredit. Meistens ist es wohl so, dass die Investoren die Zinsbindung abwarten, um dann unmögliche Konditionen zu verlangen, dann den Kredit kündigen und erst dann die Grundschuld verwerten. Einfacher wäre es doch, dass gleich zu tun. "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen, die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste. Es scheint ja schon solche Fälle zu geben - wenngleich auch wohl (bislang) nur wenige. Da es sich um eine rechtlihe Grauzone handelt agiert man dort ggfs. vorsichtig? Ich hatte mich mit dem Thema mal via Internet-Kontaktformular ans Bundesministerium der Justiz gewandt, und nach 3 Wochen jetzt eine Stellungnahme per Post erhalten. Einige Stellen zitiere ich mal hieraus: Bei Krediten, die korrekt bedient werden, besteht allerdins auch auf der Grundlage des geltenden Rechts , kein Anlass zur Besorgnis. Bei einem Verkauf von Darlehnsforderungen ändert sich in keinem Fall der Inhalt der übertragenen Forderung. [...] der Erwerber einer Grundschuld könne unabhängig von Existenz und Höhe der zugrunde liegenden Forderung in das gesicherte Immobilienvermögen in Höhe des Grundschuldbetrages zu vollstrecken. Vor einem solchen Vorgehen schützt den Kreditnehmer die zwischen den Beteiligten abgeschlossene Sicherungsvereinbarung, nach der die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn eine durch sie gesicherte Forderung trotz Fälligkeit nicht erfüllt wird. Die Sicherungsabrede ist dem Erwerber einer Forderung auch bekannt. In der Praxis achten Kreditinstitute, die Forderungen abtreten, sehr genau darauf, dass sich der Käufer einer Kreditforderung dazu verpflichtet, die Verpflichtungen aus der Sicherungsabrede zu übernehmen. Sonst können sie sich dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig machen. Durch Plusminus recheriert und auch dem aktuellen Finanztest (12/07) nach kann diese Sicherungsabrede nicht auf den Aufkäufer ohne Zustimmung des Kreditnehmers wirksam übertragen werden. Somit bleibt also nur eine Verpflichtung des Aufkäufers durch die verkaufende Bank "in der Praxis". Ich hoffe die verkaufende Bank weiss dann "in der Praxis" auch dies zu tun. Denn sonst "könnte" sie dem Darlehnsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig werden. (nachdem ich mein Haus und Vermögen los bin, und ich als Pleitegeier erstmal einen Prozesskostenvorschuss brauche...) Komisch nur, daß man parallel zu dieser Aussage trotzdem die Gesetzeslage dahingehend prüft ob bei nicht-notleidenden Krediten ein stärkerer Verbraucherschutz geboten ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Dezember 15, 2007 Ein Richter des BGH,Nobbe oder so heißt der, hat wohl bei der Anhörung im Finanzausschuss gesagt, dass Verkäufe auch von stets bedienten Krediten rechtens seien, wohl aber ein Schadensanspruch für den Kunden daraus entstehe. Und vor dem BGH werden solche Fälle wohl verhandelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Bank so blöd ist, solche Verkäufe ungeprüft zu tätigen und dadurch den Ruf zu ruinieren und anschließend noch saftig Schadenersatz zahlen zu müssen. Ich bin als stets zahlender Kreditnehmer jedenfalss nach erster Aufregung wieder etwas beruhigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 15, 2007 Durch Plusminus recheriert und auch dem aktuellen Finanztest (12/07) nach kann diese Sicherungsabrede nicht auf den Aufkäufer ohne Zustimmung des Kreditnehmers wirksam übertragen werden. Somit bleibt also nur eine Verpflichtung des Aufkäufers durch die verkaufende Bank "in der Praxis". Ich hoffe die verkaufende Bank weiss dann "in der Praxis" auch dies zu tun. Denn sonst "könnte" sie dem Darlehnsnehmer gegenüber schadensersatzpflichtig werden. (nachdem ich mein Haus und Vermögen los bin, und ich als Pleitegeier erstmal einen Prozesskostenvorschuss brauche...) Mal so ein paar Stichworte aus dem Finanztest Artikel Seit 2003 wurden Kreditforderungen in geschätzter Höhe von 15 Milliarden Euro verkauft. Es geht dabei überwiegend um notleidende Kredite, enthalten aber auch 1/3 vertragsgemäß bediente Darlehen. Verkaufende Banken sind Hypo Real Estate, Dresdner Bank, Eurohypo und vereinzelte Sparkassen (z.B. Wedel, Südholstein). Käufer sind amerikanische Finanzinvestoren wie Lonestar und Cerberus und Investmentbanken wie Meryll Lynch und JP Morgan. Wer in Zahlungsschwierigkeiten kommt, hat wohl schlechte Aussichten in Verhandlungen. Für Kreditnehmer ohne Zahlungsverzug empfiehlt es sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern. Die Angebote der Finanzinvestoren bei Ablauf des Kredits sind deutlich überhöht. Es ist unklar, ob der Kreditkäufer an die Sicherungsabrede (Verwertung der Grundschuld nur im Rahmen der Froderung) zwischen Bank und Kunde gebunden ist. Ebenfalls unklar ist noch, ob die Bank neben der Kreditforderung auch alle Rechte aus der Grundschuld ohne Zustimmung des Schuldners übertragen darf. Sofern im Darlehensvertrag entsprechende Klauseln rechtswirksam sind, ist gegen die Übertragung vermutlich nichts zu machen. Beispiele für solche Klauseln gibt es bei der DKB, ING-Diba und Westdeutsche Immobilienbank. Per BGH (Februar 2007) entschieden: Die Abtretung einer Darlehensforderung ohne Zustimmung des Kreditnehmers ist wirksam. Banken können unter bestimmten Umständen schadensersatzpflichtig werden. Wer von einem Kreditverkauf betroffen ist, soll sich an die Verbraucherzentralen oder einen Anwalt wenden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Dezember 15, 2007 Ich kann mir nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Bank so blöd ist, solche Verkäufe ungeprüft zu tätigen und dadurch den Ruf zu ruinieren und anschließend noch saftig Schadenersatz zahlen zu müssen. Das kommt drauf an, wer den längeren Atem hat. Erfahrungsgemäß sind vor allem die kleinen Eigenheimbesitzer die, die die Prozesslawine nlicht lange durchhalten können und zu früh kapitulieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Dezember 15, 2007 Zum Glück bin ich in der letzen Zinsbindungsphase und könnte das Darlehen notfalls sofort ablösen. Ich denke jeder sollte sich die Vorgänge genau ansehen und sich fragen, bei welchem Institut er sich als Kunde wohlfühlt. Leider ist ein enstprechender Strang (Voba bewusst als Hausbank) nicht sonderlich rege aufgegriffen worden. Wie da namhafte deutsche Banken (vor allem mit Tochter-Unternemen sonstwo) mitmischen ist widerlich. Allerdings mache ich mir da wenig Illusionen, wo es die meisten %e gibt, da geht die Mehrheit hin.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Dezember 29, 2007 Ich hatte ja meine Bank bezügl. einer Zusicherung meines Kredit nicht zu verkaufen angeschrieben. Das hat Sie natürlich nicht getan. Zum einen hat Sie (natürlich) meine "Besorgnis geteilt", zudem aber auch folgenden Passus geschrieben: "Wir können Ihnen versichern, dass wir jederzeit unsere vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden. Wir sind weiterhin an einer guten Kundenbeziehung zu Ihnen interessiert. Wir beabsichtigen auch nicht, Darlehn zu den in den Medien geschilderten Konditionen zu verkaufen. Es können Ihnen hierdurch also keine Nachteile entstehen." Abgesehen von dem BlaBla und der Absichtserklärung - für wie belastbar (gerichtlich verwertbar) haltet Ihr den ersten und letzten Satz falls es eben doch passiert? Insgesamt betrachtet bin ich zwar etwas beruhigt, werde das Thema aber weiterhin sehr genau beobachten und neue Entwicklungen hier reinstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 29, 2007 Der erste Satz bietet nicht mehr Sicherheit also du ohnehin schon hast meiner Meinung nach. Der letzte Satz ist meiner Meinung nach ziemlich nichtssagend, da er sich nur auf die momentane Absicht bezieht. Diese kann sich in Zukunft ja ändern und dann? Wieviel es dir das Schreiben aber bei ausserjuristischen Verhandlungen mit der Bank helfen könnte im Fall der Fälle, vermag ich nicht einzuschätzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Dezember 29, 2007 Ich würde da knallhart eine Willenserklärung reininterpretieren, also eine zusicherung der Bank. Allerdings bin ich kein Richter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 29, 2007 Ich würde da knallhart eine Willenserklärung reininterpretieren, also eine zusicherung der Bank. Allerdings bin ich kein Richter. Ich auch nicht. Aber schaun mer mal: "Wir können Ihnen versichern, dass wir jederzeit unsere vertraglichen Verpflichtungen einhalten werden. Wir sind weiterhin an einer guten Kundenbeziehung zu Ihnen interessiert. Wir beabsichtigen auch nicht, Darlehn zu den in den Medien geschilderten Konditionen zu verkaufen. Es können Ihnen hierdurch also keine Nachteile entstehen." 1. Die Bank hält jederzeit die vertraglichen Verpflichtungen ein. Toll. Und welche sind das? 2. Die Bank ist "weiterhin an einer guten Kundenbeziehung zu Ihnen interessiert". Grossartig. Eine knallharte Willenserklärung? 3. "Wir beabsichtigen auch nicht, Darlehn zu den in den Medien geschilderten Konditionen zu verkaufen." Also toll: sie beabsichtigen es nicht. Und wenn es doch passiert? Wie haben wir es hier mit der knallharten Willenserklärung? 4. Durch etwas, was die Bank nicht beabsichtigt, können Dir "also keine Nachteile entstehen." Und wenn sie es dann doch unternimmt? Wir können uns also völlig beruhigt zurück lehnen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 2, 2008 Teilweise Entwarnung! Papier-FAZ von heute (noch nicht im Internet): FAZ_08jan02.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Berrent Januar 4, 2008 Hallo, was ist das denn wieder für eine Panikmache? Meine Grundschuld besteht auch noch trotz abgezahlter Hypothek. Wer soll da jetzt die Zwangversteigerung betreiben? Das geht doch wohl nur, wenn jemand eine Forderung gegen mich hat, oder? Wenn also jemand auf die Idee kommt, muß ich mich dagegen wehren, das sollte aber nicht schwer sein, die Restschuld, oder eben keine Restschuld, kann man ja belegen. Wen eine verkaufte Hypothek allerdings aus der Zinnsbindung ist, der Vertrag also ausläuft, der Aufkäufer des Darlehens keine Anschlussfinanzierung anbietet und der Schuldner sich auch nicht um eine Solche kümmert, dann kann es wohl fix zu Zwangsmaßnahmen kommen, das ist doch ganz normal und nicht beängstigend. Sollte ich hier was missverstanden haben, bitte ich um Aufklärung. Gruß Berrent Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 5, 2008 Meine Grundschuld besteht auch noch trotz abgezahlter Hypothek. Falsch. Die Grundschuld besteht trotz abgezahltem Darlehen. Aber das meintest du wohl auch. Wer soll da jetzt die Zwangversteigerung betreiben? Die Bank. Denn.... Das geht doch wohl nur, wenn jemand eine Forderung gegen mich hat, oder? Nein. Eine Grundschuld ist nicht per sé an eine Forderung geknüpft. Das sind eher Hypotheken. Steht so im BGB. Die Verknüpfung zwischen dem Darlehen und der Grundschuld findet bei Nebenbedingungen statt, die jedoch nicht zwingend mit veräußert werden müssen. Das genau ist ja die Krux. Wenn also jemand auf die Idee kommt, muß ich mich dagegen wehren, das sollte aber nicht schwer sein, die Restschuld, oder eben keine Restschuld, kann man ja belegen. Klar, nur das nützt dir nix, weil die Grundschuld eben nicht per sé an der Restschuld hängt. Wenn eine verkaufte Hypothek allerdings aus der Zinnsbindung ist... Eine Hypothek kann nicht aus der Zinsbindung sein, sondern nur ein Darlehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 9, 2008 Ich habe das Darlehn abgezahlt. Die Grundschuld blieb zunächst noch im Grundbuch eingetragen. Um möglichen Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen, will ich die Grundschuld jetzt löschen lassen. Dazu brauche ich eine "Löschungsbewilligung". Kann die Bank dafür etwas berechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag