Peski Januar 24, 2008 Hier ein Link, der zu einer Stellungnahme der Lonestar vor dem Bundestagsausschuss führt. Man lese inbesondere den Abschnitt 7, wonach eine sofortige Verwertung der Grundschuld angeblich nicht durchgesetzt werden kann. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/an...3-lone_star.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Hier ein Link, der zu einer Stellungnahme der Lonestar vor dem Bundestagsausschuss führt. Man lese inbesondere den Abschnitt 7, wonach eine sofortige Verwertung der Grundschuld angeblich nicht durchgesetzt werden kann. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/an...3-lone_star.pdf Abschnitt 7 beschreibt mMn, dass der Erwerber einer Forderung in bestimmten Fällen nicht aus der Grundschuld vollstrecken darf (bzw. nicht in voller Höhe). Das ist nicht strittig! Er würde vertragliche Pflichten verletzen, sich schadensersatzpflichtig machen etc. Was Lone Star nicht bestreitet, ist, dass der Grundschuldbegünstigte (heisst das so?) faktisch aus der Grundschuld vollstrecken kann. Und dann siehst Du erstmal alt aus. Auch wenn Du später Schadensersatzansprüche geltend machen kannst etc. Übrigens: hat Lone Star in dieser Frage evtl. eigene Interessen? Der Eindruck drängt sich mir auf. Aber nochmal: keine Panik. Ich halte das Risiko für sehr gering. Im Fall von Bennet und mir war es aber halt so, dass das Darlehn bereits vollständig getilgt war und ich einfach aus Faulheit oder Nachlässigkeit die Grundschuld noch nicht hatte löschen lassen. Und dafür ist mir dann auch ein winziges Risiko noch zu hoch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. Januar 24, 2008 Ich mach folgendes: Ich lass mir eine Eigentümergrundschuld eintragen und trete diese lediglich ab. Ergo: Mein Name steht im Grundbuch in Abt.III drin. Und wenn das Darlehen abbezahlt ist, hat sich die Abtretung erledigt. Gute Idee oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Ich mach folgendes:Ich lass mir eine Eigentümergrundschuld eintragen und trete diese lediglich ab. Ergo: Mein Name steht im Grundbuch in Abt.III drin. Und wenn das Darlehen abbezahlt ist, hat sich die Abtretung erledigt. Gute Idee oder? Wenn sich die Bank drauf einlässt: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Hier ein Link, der zu einer Stellungnahme der Lonestar vor dem Bundestagsausschuss führt. Man lese inbesondere den Abschnitt 7, wonach eine sofortige Verwertung der Grundschuld angeblich nicht durchgesetzt werden kann. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/an...3-lone_star.pdf Danke nochmals für den Link! Die Lone Star - Stellungnahme ist ja nur eine unter vielen: klick Da gibt es u.a. auch eine Stellungnahme der Bundesnotarkammer, aus der deutlich wird, dass ungerechtfertigte Vollstreckungen durchaus vorkommen; daher wird für diese eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht gefordert (Kapitel III). Also: diese verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht gibt es derzeit noch nicht und damit ist u.U. das Risiko doch grösser als ich dachte. In jedem Fall heisst es aber, dass diese Fälle vorkommen! Übrigens: gefühlte Glaubwürdigkeit Bundesnotarkammer > gefühlte Glaubwürdigkeit Lone Star GmbH. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman Januar 24, 2008 Ich mach folgendes:Ich lass mir eine Eigentümergrundschuld eintragen und trete diese lediglich ab. Ergo: Mein Name steht im Grundbuch in Abt.III drin. Und wenn das Darlehen abbezahlt ist, hat sich die Abtretung erledigt. Gute Idee oder? Auch hier ist die Frage, was sie "Abtretung" eigentlich ist. Bürgerlich-Rechtlich geht damit das Eigentum der Forderung auf den Abtretungempfänger über, un der kann damit dann wieder machen, was er will, sofern nix antgegenstehendes vereinbart ist. Wenn du also so vorgehst, dann musst du vereinbaren, dass eine weitere Abtretung der Bank an Dritte nur mit deiner Zustimmung möglich ist, bitte dann auch darauf achten, was die Konsequenz ist, wenn du die Zustimmung nicht erteilst. Das kommt hingegen einer "normalen" Grundschuld mit Sicherungszweckerklärung nahezu gleich. In jedem Falle musst du bei den verhandlungen darauf achten, dass im Falle einer Veräußerung des Grundpfandrechtes dieses nur zusammen mit der Sicherungszweckerklärung geschieht oder am besten gar nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 · bearbeitet Januar 24, 2008 von Peski An Akamann:Ich habe mir gerade die Stellungnahme der Notarkammer durchgelesen und verstehe sie ganz anders: Demnach besteht schon jetzt durch bestehende Artikel des BGB Schutz gegenüber ungerechtfertigten Vollstreckungen, werden diese doch durchgeführt bestünde ausdrücklich eine Schadenersatzpfliht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 An Akamann:Ich habe mir gerade die Stellungnahme der Notarkammer durchgelesen und verstehe sie ganz anders: Demnach besteht schon jetzt durch bestehende Artikel des BGB Schutz gegenüber ungerechtfertigten Vollstreckungen, werden diese doch durchgeführt bestünde ausdrücklich eine Schadenersatzpfliht Aus Kapitel III geht ganz klar hervor: eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht besteht noch nicht, die wird deshalb von den Notaren gefordert. Das heisst wohl implizit, dass eine Schadensersatzpflicht bisher nur für Verschulden existiert (nach meinem laienhaften Verständnis also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit desjenigen, der hier vollstreckt). In jedem Fall heisst es aber implizit, dass es solche Fälle (d.h. es wird vollstreckt, obwohl der Vollstrecker es nicht darf) gibt - sonst bräuchte man keine bestehenden und erst Recht keine zusätzlichen Schadensersatzbestimmungen. Und das heisst, es gibt tatsächlich das Risiko, dass einem die Hütte unter dem Hintern wegversteigert wird. Wie schön, dass man hinterher Schadensersatz fordern kann (jedenfalls wenn man dem Vollstrecker Verschulden nachweisen kann und er nicht nur leicht fahrlässig gehandelt hat). Nach wie vor halte ich das Risiko für klein - aber existent. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 Hallo Akaman,jetzt wird es etwas spitzfindig, wir reden aber aneinander vorbei: Es geht nicht darum, den Vollstrecker schadenersatzpflichtig zu machen (was eh schwierig wäre, weil dieser meist auf einer karibischen Insel sitzt) Es geht darum, dass Du den ursprünglichen Darlehensgeber dran kriegen kannst! Und das ist nach Auffassung der meisten Experten jetzt wohl schon rechtens, allerdings gibt es da noch kein Urteil. Verfahren laufen ja. Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass ein klares Gesetz her muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trauo Januar 24, 2008 hallo, danke für die vielen Gedanken und Links zu dem Thema, hab mir mal alles ausgedruckt, bei uns in der Firma bricht langsam Panik aus, lauter Häuslebauer Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Hallo Akaman,jetzt wird es etwas spitzfindig, wir reden aber aneinander vorbei: Es geht nicht darum, den Vollstrecker schadenersatzpflichtig zu machen (was eh schwierig wäre, weil dieser meist auf einer karibischen Insel sitzt) Es geht darum, dass Du den ursprünglichen Darlehensgeber dran kriegen kannst! Und das ist nach Auffassung der meisten Experten jetzt wohl schon rechtens, allerdings gibt es da noch kein Urteil. Verfahren laufen ja. Auch hierzu sagen die Notare in Kapitel III, dass es bisher nur im Fall des Verschuldens eine Schadensersatzpflicht gibt. Bei leichter Fahrlässigkeit also vermutlich nicht. Aber ich sag es jetzt noch einmal: Schadensersatz ist gut und schön, aber die Hütte ist im Zweifel erstmal weg! Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass ein klares Gesetz her muss. Einverstanden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 Panik ist wohl nicht angemessen, schon gar nicht , wenn Du Dein Darlehen immer bedienst. Guckst Du hier http://www.fmm-magazin.de/bundesjustizmini..._kat_id751.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Panik ist wohl nicht angemessen, schon gar nicht , wenn Du Dein Darlehen immer bedienst. Guckst Du hier http://www.fmm-magazin.de/bundesjustizmini..._kat_id751.html Peski, in der von Dir angegebenen Quelle steht wörtlich: Der Kreditgeber darf aber nicht aus einer vollstreckbaren Urkunde vollstrecken, wenn der Darlehensnehmer seine Raten ordentlich zahlt. Betreibt der Kreditgeber trotzdem die Zwangsvollstreckung, hat der Darlehensnehmer später grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen ihn. Das gilt nach dem derzeit noch geltenden Recht aber nur, wenn den Kreditgeber ein Verschulden trifft, wenn er also zumindest hätte wissen können, dass die Vollstreckung unzulässig ist. Nach dem Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries soll es künftig nicht mehr auf ein Verschulden ankommen. Das bedeutet: Der Darlehensnehmer, dessen Hausgrundstück auf Betreiben der Bank oder eines Finanzinvestors zu Unrecht zwangsversteigert wurde, kann seinen Schaden in Zukunft deutlich einfacher ersetzt bekommen. Hervorhebungen von mir. Peski, ich gebe es jetzt auf. Ich schaffe es einfach nicht, das rüberzubringen, was ich rüberbringen will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trauo Januar 24, 2008 wie schon gesagt, auf die Politiker geb ich nix, solange die Hälfte von denen als Vorstände in irgendwelchen Banken sitzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 Akaman,ich weiß was Du meint und ich stelle das nicht in Abrede. Ich argumentiere aber auf einer anderen Ebene. Während Du über die Schadenansprüche gegen die vollstreckende Heuschrecke sprichst und freundlicherweise Textzitate aufführst spreche ich über Schadenansprüche gegenüber dem URSPRÜNGLICHEN DARLEHENSGEBER, die daher rühren, dass dieser deinen stets bedienten Vertrag verkauft hat. Das sind zwei verschiedene Dinge! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ich - ein Frosch? Januar 24, 2008 · bearbeitet Januar 24, 2008 von ich - ein Frosch? Akaman,ich weiß was Du meint und ich stelle das nicht in Abrede. Ich argumentiere aber auf einer anderen Ebene.Während Du über die Schadenansprüche gegen die vollstreckende Heuschrecke sprichst und freundlicherweise Textzitate aufführst spreche ich über Schadenansprüche gegenüber dem URSPRÜNGLICHEN DARLEHENSGEBER, die daher rühren, dass dieser deinen stets bedienten Vertrag verkauft hat. Das sind zwei verschiedene Dinge! Offenbar verstehst du nicht, was Aka meint. Er beschreibt, dass eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung passieren kann - was du so halbwegs in Abrede stellst. Aka hat dir ausserdem mit deinen eigenen Quellen gezeigt, dass Schadensersatz nur im Fall des Verschuldens verlangt werden kann. Egal, ob vom Vollstrecker oder vom ursprünglichen Kreditgeber. Und außerdem: Schadensersatz ist gut und schön, aber die Hütte ist im Zweifel erstmal weg! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 · bearbeitet Januar 24, 2008 von Peski Hallo Frosch, in der von mir genannten Quelle wird ausgeführt, dass sich der Darlehenskäufer nicht darauf berufen kann, nichts von der Sicherungsabsprache gewusst zu haben, weil er dies bei Kauf defakto wissen muss (sinng. zitat Zypris) . Selbst wenn er sich ganz doof anstellen würde und tatsächlich mit der Masche durchkäme und Du keine Handhabe gegen ihn hättest, so wäre spätestens dann die veräußernde Bank wegen "verschuldenden Verhaltens", dh. dem Verkauf Deines stets bedienten Darlehens, schadenersatzpflichtig (ohne dafür gesorgt zu haben, dass die Sicherungsabsprache eingehalten wird). Deiner Argumentation nach liegt darin also kein schuldhaftes Verhalten. Ich meine schon. Und unsere Bundesj.-Ministerin auch. Ich wiederhole mich: Bei der Frage des schuldhaften Verhaltens ist fein säuberlich zwischen der Heuschrecke und der veräußernden Bank zu trennen. Denn die veräußernde Bank betreibt ja auch keine Zwangsvollstreckung (worauf ihr euch bezieht)-sie verkauft dich halt. Im Übrigen stelle ich nicht in Abrede, dass ein Investor versuchen kann, mit derart unverschämten Methoden Kasse zu machen-es gibt nur Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ich - ein Frosch? Januar 24, 2008 kapiers doch mal: auch wenn sie nicht zwangsvollstrecken dürfen, so können sie es faktisch doch. Egal jetzt mal ob aus Versehen oder aus Absicht. Und du musst dann dahinter hersein, deine Kohle wiederzukriegen. Und die Hütte bleibt versteigert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neuroniker Januar 24, 2008 Ich wiederhole mich: Bei der Frage des schuldhaften Verhaltens ist fein säuberlich zwischen der Heuschrecke und der veräußernden Bank zu trennen. Im Übrigen stelle ich nicht in Abrede, dass ein Investor versuchen kann, mit derart unverschämten Methoden Kasse zu machen-es gibt nur Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Wehren kannst Du Dich, wie erfolgreich Du dabei bist, ist nicht gewiss. Und vor allem, kannst Du Schadenersatzansprüche erst geltend machen, nachdem der Schaden entstanden ist. Die Hütte ist versteigert und Du musst wahrscheinlich durch mehrere Instanzen klagen. Sowas hat schon viele Leute in den Wahnsinn getrieben. Also meine Grundschuld ist gelöscht, die stand auch nur noch so im Grundbuch. Wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist, muss man abwägen. Einen Teil zu löschen kostet Geld, andererseits sinkt die Summe, die vollstreckt werden kann. Wenn man aber im Fall der Fälle nicht in der Lage wäre, den restlichen Betrag sofort auf den Tisch zu legen, lohnt sich die Teillöschung nicht, dann wäre das Haus trotzdem weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Wehren kannst Du Dich, wie erfolgreich Du dabei bist, ist nicht gewiss. Vor Gericht und auf hoher See ... Und vor allem, kannst Du Schadenersatzansprüche erst geltend machen, nachdem der Schaden entstanden ist. Die Hütte ist versteigert und Du musst wahrscheinlich durch mehrere Instanzen klagen. Sowas hat schon viele Leute in den Wahnsinn getrieben. So isses. Ich würde mich jetzt auch nicht verrückt machen lassen, wenn das Darlehn noch nicht abbezahlt ist, aber zum erstmöglichen Termin nach erfolgter Tilgung würde ich die Grundschuld löschen lassen. Habe selbst aus Faulheit viel zu lange gewartet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 Akaman, Du bist ja fein raus, kannst diese Diskussion schön zurückgelehnt mitmachen. Das freut mich für Dich. Ich stecke noch drin, mache mir aber auch keine wirklichen Sorgen. Ich habe diese Diskussion nach anfänglicher Panik auch eher theoretisch verstanden. Allerdings: Einen ganz starken Eindruck hat es bei mir trotzdem hinterlassen. Mein Vertrauen in Banken ist für alle Zeiten dahin, selbst meine kleine Volksbank ist mir nicht mehr ganz geheuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 · bearbeitet Januar 25, 2008 von Akaman Peski, ich hab nach einem Schmaili gesucht, wo sich zwei die Hand geben. Nix gefunden. Daher nun dieses: Hoffentlich geht es gut. Ich bin eigentlich ziemlich sicher. Nix für ungut, Aka Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerDude1980 Januar 24, 2008 · bearbeitet Januar 24, 2008 von DerDude1980 Es gibt übrigens einige inoffizielle Maßnahmen, um diesen Machenschaften entgegenzuwirken. Ich sehe das alles genau wie Akaman. Es ist unfassbar! Der Käufer des Darlehens kann doppelt abkassieren, Restschuld und nochmal komplette Grundschuld können abgezockt werden. Der Darlehensnehmer muss also ZWEIMAL die komplette Grundschuld/das komplette Darlehen zahlen im Endeffekt. Das ist unglaublich! Und man kann de facto NICHTS offiziell dagegen tun. Wenn man genug Geld hat, um die Grundschuld "in bar" zu tilgen, könnte man damit zumindest die Versteigerung des Hauses verhindern, wäre aber dennoch der fett Abgezockte. Es gibt ein paar Mittel, die den Prozess jedoch unwahrscheinlicher/weitaus schwieriger machen für die "Heuschrecke": Jegliche Art von "Klotz am Bein", die am Haus dranhängt, als da wären: eingetragene Baulasten, Dienstbarkeiten und Rechte von Dritten am Haus. Man kann beispielsweise einem Verwandten oder einer Vertrauensperson ein lebenslanges, unbeschränktes, kostenfreies Wohnrecht im Haus einräumen, oder man kann ihr eine Baulast in Form einer zu Verfügung gestellten Parkmöglichkeit mit Wegerecht quer über das Grundstück in großzügigem Umfang einrichten. Derartige Rechte von Dritten am Haus sind bei einer Versteigerung MASSIVE Wertminderungen bzw. führen sogar regelrecht zur Unmöglichkeit einer Versteigerung quasi. Kein Mensch kauft ein Haus, bei dem der Nachbar komplette Nutzung aller Stellplätze inklusive Wegerecht zum Carport auf dem Grundstück für sich und seine komplette Familie (auf dem Papier... *g*) besitzt, oder in dem die Nachbarskinder (auch auf dem Papier...) für immer Wohnrecht haben. Ich habe diese Informationen selbst nur aus Foren im Internet recherchiert und weiß nicht wirklich, ob das tatsächlich so funktioniert. Aber es klingt nachvollziehbar, schließlich kann jeder Hausbesitzer derartige Dienstbarkeiten eintragen, und die kann man als Käufer des Hauses nicht einfach wegbekommen. Wirkungsvoll - aber mit Eigenbedarfskündigung leichter wegzubekommen - sind auch Vermietungen gegen Sachleistung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 24, 2008 Hallo Akaman, ein Bier ist mir auch viel lieber:-) Übrigens gehen die Smiliys bei mir nicht, kommen immer nur Zeichen Hallo DerDude, wenn Du es wie Akaman siehst, und auch wie ich, dann würdest Du etwas ruhiger sein können. Ich glaube, dass zahlende Darlehensnehmer höchstwarscheinlich jetzt schon sehr sicher sind. Wer nicht zahlt oder sich nicht um eine Anschlussfinanzierungen kümmert, der muss zittern. Aber das muss er wohl auch nach einer Gesetzesänderung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 24, 2008 Hey Dude, kann man natürlich machen oder versuchen. Du tauschst natürlich die Abhängigkeit von der Heuschrecke in eine partielle Abhängigkeit von X oder Y oder den Nachbarn ein (Stichwort: Maschendrahtzaun). Vielleicht also doch lieber Wohnrecht für Eltern, löschbar bei Todesnachweis? Aber das hängt dann wohl im Einzelfall stark von den jeweiligen Verhältnissen ab. Es schützt Dich natürlich nicht vollständig gegen eine ungerechtfertigte Zwangsversteigerung. Im Zweifel macht es Dir nur leichter und vor allem billiger, dann selbst Deine eigene Immobilie auf dem Wege der Zwangsversteigerung noch einmal zu erwerben. Naja, Du kannst ja anschliessend Schadensersatz verlangen ... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag