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Urmel

Noch bis zum 31. 12. 2007 ! anlegen wegen der Abgeltungssteuer?

Empfohlene Beiträge

Urmel
· bearbeitet von Urmel

Hallo,

 

habe widersprüchliche Angaben gefunden, bis wann Fondsanteile gekauft werden müssen, damit die Kursgewinne nach 2009 auch wirklich abgeltungssteuerfrei bleiben. Bisher dachte ich, ich hätte noch bis 31. 12. 2008 Zeit. Doch nun habe ich hier im Forum gelesen, die Spekulationsfrist von einem Jahr muß zunächst abgelaufen sein. Das hieße, man müsste bis 31. 12. 2007 kaufen, ist das so?

 

 

Gruß! Urmel

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sparfux
Das hieße, man müsste bis 31. 12. 2007 kaufen, ist das so?

Nein.

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Urmel
Nein.

 

 

sicher?

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Herr S.

Ja!

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midnight_blue

nein

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sparfux
nein

wieso?

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BarGain

mit kauf bis zum 31.12.2007 ist einzig und allein gemeint, daß du das zeug nur dann (spekulations)steuerfrei wieder verticken kannst, wenn du es dann auch mindestens ein jahr hälst.

das hat aber nischt mit der regelung zu tun, daß es für langfristige anleger vollkommen ausreichend ist, sich bis spätestens 31.12.2008 einzudecken.

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Urmel
mit kauf bis zum 31.12.2007 ist einzig und allein gemeint, daß du das zeug nur dann (spekulations)steuerfrei wieder verticken kannst, wenn du es dann auch mindestens ein jahr hälst.

das hat aber nischt mit der regelung zu tun, daß es für langfristige anleger vollkommen ausreichend ist, sich bis spätestens 31.12.2008 einzudecken.

 

 

ok, dann bin ich erstmal wieder beruhigt ;)

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egbert02

Hm, ich denke nicht, daß man das so sicher sagen kann. Das relevante Datum scheint scheint der 31.12.2008 zu sein (nach derzeitiger Rechtslage), aber niemand kann 100%ig garantieren, daß das auch so bleibt (-> Zertifikate, Spezialfonds).

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BarGain
aber niemand kann 100%ig garantieren

genausowenig kann irgendwer garantieren, daß es dieses steuerungetüm in ein paar jahren überhaupt noch gibt, ebensowenig wie irgendwer garantieren kann, daß der riestermüll nicht auch irgendwann wieder abgeschafft wird.

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Urmel
Hm, ich denke nicht, daß man das so sicher sagen kann. Das relevante Datum scheint scheint der 31.12.2008 zu sein (nach derzeitiger Rechtslage), aber niemand kann 100%ig garantieren, daß das auch so bleibt (-> Zertifikate, Spezialfonds).

 

 

Ich hab es befürchtet. Dann plane ich meine Anlagen noch bis Jahresende. Nicht, daß dann da irgendetwas dran zu rütteln ist.

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Elvis77
Ich hab es befürchtet. Dann plane ich meine Anlagen noch bis Jahresende. Nicht, daß dann da irgendetwas dran zu rütteln ist.

 

Wenn du das so machen kannst, ist es nicht das verkehrteste. Theoretisch kann noch dran gerüttelt werden.

Und wenn sie es tatsächlich noch tun, würde es wohl eine Blitzaktion werden.

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egbert02
genausowenig kann irgendwer garantieren, daß es dieses steuerungetüm in ein paar jahren überhaupt noch gibt, ebensowenig wie irgendwer garantieren kann, daß der riestermüll nicht auch irgendwann wieder abgeschafft wird.

 

Grundsätzlich richtig. Darauf zu hoffen wäre aber sicherlich etwas "naiv". Selbst die "Schaumweinsteuer" vom ollen Wilhelm zur Finanzierung seiner flotten Flotte hat bis heute Bestand...

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Jose Mourinho
Nein.

 

 

sicher?

 

 

Ja!

 

 

nein

 

 

wieso?

 

Interessant.

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Herr S.

Es kann auch rückwirkende Änderungen geben. Zum Beispiel zum 01.01.2007 :D

 

Dann ist es egal ob du diese Jahr noch kaufst...

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Urmel
Es kann auch rückwirkende Änderungen geben. Zum Beispiel zum 01.01.2007 :D

 

Dann ist es egal ob du diese Jahr noch kaufst...

 

 

Ja, ich wollte doch jetzt nur wissen, wie die derzeitige Lage ist, nach heutigen Gesetzen. Daß das dann wieder geändert werden kann, das ist klar.

 

Es könnte aber sein, daß die Abgeltungssteuerfreiheit nach 2009 nur Anlagen betrifft, die ab 01.01.09 nicht mehr der Spekulationsfrist unterliegen. Wenn da Unsicherheit besteht, kaufe ich noch vor 2008.

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sparfux
Es könnte aber sein, daß die Abgeltungssteuerfreiheit nach 2009 nur Anlagen betrifft, die ab 01.01.09 nicht mehr der Spekulationsfrist unterliegen. Wenn da Unsicherheit besteht, kaufe ich noch vor 2008.

Was 'ne Diskussion :)

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Padua

Werden hier Mitglieder für ein Panikorchester gesucht? Wenn ich mich immer auf reagieren sollte, das vielleicht eintreten kann, dann werden wohl 9 von 10 Entscheidungen falsch sein.

 

"Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden"!!!!!!!!!!!!

 

Gruß Padua

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77
Es kann auch rückwirkende Änderungen geben. Zum Beispiel zum 01.01.2007 :D

 

Wohl nicht so leicht. Rückwirkungen sind scheinbar wieder an bestimmte Umstände gebunden...aber das haben wir ja alles schon zig Mal durchgekaut und irgendwann habe ich da auch den Faden verloren. SCheint eher ein Fall für Verfassungsrechtler, als für eine Wertpapiercommunity.

 

Es wäre aber schlicht falsch auf die Frage "Kann ich mich auf den 1.1.2009 verlassen", "Definitiv" zu antworten, da es tatsächlich möglich ist dies vorzuziehen und es auch scheinbar Entscheidungsträger gibt, die es gerne so hätten und dann möglichst kurzfristig.

 

@Padua

Von daher ist es einfach nicht möglich etwas anderes zu antworten, das wenn jemand möglichst sicher gehen möchte und dies für ihn das entscheidende ARgument ist, sollte er einfach so früh es ihm möglich ist investieren.

Ob man das nun für sinnvoll oder notwendig hält oder nicht, muss einfach jeder für sich selber wissen.

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BananaSpit
Es wäre aber schlicht falsch auf die Frage "Kann ich mich auf den 1.1.2009 verlassen", "Definitiv" zu antworten, da es tatsächlich möglich ist dies vorzuziehen und es auch scheinbar Entscheidungsträger gibt, die es gerne so hätten und dann möglichst kurzfristig.

 

 

Denke ich auch.

 

Zur allg. Verwirrung möchte ich nochmal Dies einstreuen:

 

vorgezogener Stichtag 1.1.2008 ?

 

http://www.galiplan.de/files/downloads/fnt_okt_07.pdf Seite3

 

Auszug

-------------------------------------

Optimismus und Gutgläubigkeit

sind im aktuellen Gesetzgebungsverfahren

nicht angebracht.

Die entscheidende Frage der kommenden

Wochen und Monate lautet:

Schaut der Gesetzgeber bei der Kapitalfl

ucht in Abgeltungssteuersparmodelle

weiterhin tatenlos zu oder wird

er zum dritten Mal aktiv und zeigt

restriktiv auf, wie sein Verständnis

der Übergangsregelung ist, wie sie genutzt

werden kann und wo die Grenzen

sind.

Dabei müsste er überhaupt nichts

grundlegend Neues in die Diskussion

einwerfen, sondern sich beispielsweise

einfach nur auf seine Gesetzesvorlage

der 1. Lesung zur Abgeltungssteuer im

Bundestag besinnen. Darin hieß es,

dass von der Übergangsregelung nur

diejenigen Investments profi tieren, die

vor dem 01.01.2009 außerhalb der Spekulationsfrist

liegen also vor dem

01.01.2008 getätigt wurden.

Diese Variante wäre alleine schon deshalb

naheliegend, weil nur die zeitliche,

nicht jedoch die sachliche Grundlage

verändert werden müsste und zwar

in einer Form, wie sie bereits diskutiert

wurde. Weiterhin kann diese Änderung

im Prinzip noch in einem

Jahr im Rahmen

der Verabschiedung

des Jahressteuergesetzes

2009 eingefügt

werden. Die rückwirkende

Auswirkung

kann damit begründet

werden, dass der Anleger

diese Variante bereits

kannte und selbst

unter dieser Maßgabe

genügend Zeit für eine

Anpassung seiner Strategie

gehabt hätte die

fast identische Begründung

wie für die Vorgehensweise

bei den

Zertifi katen.

Vielleicht bleibt der Gesetzgeber aber

auch untätig oder eröffnet die Diskussion

in eine derzeit noch nicht vermutete

Richtung.

 

------------------------------

 

Nichts scheint unmöglich zu sein ...

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obx
genausowenig kann irgendwer garantieren, daß es dieses steuerungetüm in ein paar jahren überhaupt noch gibt, ebensowenig wie irgendwer garantieren kann, daß der riestermüll nicht auch irgendwann wieder abgeschafft wird.

Richtig, und genausowenig kann irgendwer garantieren daß dieses steuerungetüm in ein paar jahren einen steuersatz von 30 oder 35% hat, und nicht "nur" von 25%.

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S.G.L.

Moinsen,

 

der Staat will immer seinen Anteil :'(

 

der Staat sind wir letztlich alle :-

 

deshalb bei aller steuerlichen Termindiskussion ;)

 

die Rendite der Anlage entscheidet über den Erfolg :P

 

S.G.L.

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tan24

hallo,

 

trifft eigentlich die Abgeltungssteuer auch auf Fondsgebundene Lebensversicherungen, normalerweise ist ja wenn man die LV mind. 12 jahre hält sie ja Steuerfrei wäre.

 

 

danke

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BarGain

versicherung != wertpapier, und wertpapierkäufe im versicherungsmantel sind obendrein von der AGSt ausgenommen. die von dir angesprochene steuerfreiheit gilt obendrein meines wissens nur für vor dem 1.1.2005 abgeschlossene LVs, seither sind die erträge zu 50% steuerpflichtig.

 

warum wohl wittert die versicherungsbranche derzeit dank der abgeltungsteuer solche morgenluft? sicher nicht, weil ihre "anlageprodukte" davon ebenfalls betroffen wären :D

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Urmel

Danke für die Info dazu !!

 

 

 

 

 

Denke ich auch.

 

Zur allg. Verwirrung möchte ich nochmal Dies einstreuen:

 

vorgezogener Stichtag 1.1.2008 ?

 

http://www.galiplan.de/files/downloads/fnt_okt_07.pdf Seite3

 

Auszug

-------------------------------------

Optimismus und Gutgläubigkeit

sind im aktuellen Gesetzgebungsverfahren

nicht angebracht.

Die entscheidende Frage der kommenden

Wochen und Monate lautet:

Schaut der Gesetzgeber bei der Kapitalfl

ucht in Abgeltungssteuersparmodelle

weiterhin tatenlos zu oder wird

er zum dritten Mal aktiv und zeigt

restriktiv auf, wie sein Verständnis

der Übergangsregelung ist, wie sie genutzt

werden kann und wo die Grenzen

sind.

Dabei müsste er überhaupt nichts

grundlegend Neues in die Diskussion

einwerfen, sondern sich beispielsweise

einfach nur auf seine Gesetzesvorlage

der 1. Lesung zur Abgeltungssteuer im

Bundestag besinnen. Darin hieß es,

dass von der Übergangsregelung nur

diejenigen Investments profi tieren, die

vor dem 01.01.2009 außerhalb der Spekulationsfrist

liegen also vor dem

01.01.2008 getätigt wurden.

Diese Variante wäre alleine schon deshalb

naheliegend, weil nur die zeitliche,

nicht jedoch die sachliche Grundlage

verändert werden müsste und zwar

in einer Form, wie sie bereits diskutiert

wurde. Weiterhin kann diese Änderung

im Prinzip noch in einem

Jahr im Rahmen

der Verabschiedung

des Jahressteuergesetzes

2009 eingefügt

werden. Die rückwirkende

Auswirkung

kann damit begründet

werden, dass der Anleger

diese Variante bereits

kannte und selbst

unter dieser Maßgabe

genügend Zeit für eine

Anpassung seiner Strategie

gehabt hätte die

fast identische Begründung

wie für die Vorgehensweise

bei den

Zertifi katen.

Vielleicht bleibt der Gesetzgeber aber

auch untätig oder eröffnet die Diskussion

in eine derzeit noch nicht vermutete

Richtung.

 

------------------------------

 

Nichts scheint unmöglich zu sein ...

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