Crasher November 26, 2007 · bearbeitet November 26, 2007 von Crasher Hi, aus aktuellem Anlass stelle ich mir diese Frage die sich sicherlich noch mehr Leute stellen. Ich habe in meinem kleinen Versicherungsprogramm noch eine reine Unfallversicherung liegen. Restlaufzeit 30 Monate. Gesamte Laufzeit 5 Jahre. Aus verschiedenen Gründen möchte ich jedoch so schnell wie möglich da raus. Ich habe mir 4 Versionen überlegt in wie weit sowas klappen könnte und würde gern eure evtl. Erfahrungen und Meinungen dazu hören. Versuch Nr. 1: Einen auf arme Sau tun und auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen damit der Vertrag möglichst morgen gekündigt werden kann ! Versuch Nr. 2: Die Unfallversicherung Beitragsfrei stellen und zum Ablauftermin kündigen ! (geht sowas ? und kann sich dadurch eine neue Vertragssituation ergeben-quasi eine Vertragsverlängerung o.ä.) Versuch Nr. 3: Versicherungssumme auf das minimum reduzieren und damit die monatlichen Beiträge ebenso auf den Mindestbetrag zu reduzieren ! (kann sich dadurch eine neue Vertragssituation ergeben-quasi eine Vertragsverlängerung o.ä.) Versuch Nr. 4: Ich habe gelesen das man noch einen Trick anwenden kann. Weiß allerdings nicht von welchen Faktoren dieser abhängig ist: Zu einem anderen Vertreter der selben Versicherungsgesellschaft gehen, sich über den alten Berater beschweren u.s.w und sagen das man mit dem jetzigen Vertrag nicht zufrieden ist. Man möchte einen neuen abschließen, mit verbesserten Bedingungen. Im Gegenzug soll damit der alte Vertrag komplett und sofort aufgelöst werden, so dass nur der neue Vertrag besteht. Hier vereinbart man dann eine 1-jährige Laufzeit (was man generell machen sollte) mit der Kündigungsmöglichkeit zum jeweiligen Jahr und kündigt nach dem 1. Jahr. Könnte sowas klappen? Wenn ja, worauf muss man dabei achten? Danke f. die Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 26, 2007 Versuch Nr. 1: Einen auf arme Sau tun und auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen damit der Vertrag möglichst morgen gekündigt werden kann ! Hängt sehr von Wohlwollen der Gesellschaft und des Sachbearbeiters ab. Ich bezweifle, dass das klappt. Versuch Nr. 2: Die Unfallversicherung Beitragsfrei stellen und zum Ablauftermin kündigen ! (geht sowas ? und kann sich dadurch eine neue Vertragssituation ergeben-quasi eine Vertragsverlängerung o.ä.) Versuch Nr. 3: Versicherungssumme auf das minimum reduzieren und damit die monatlichen Beiträge ebenso auf den Mindestbetrag zu reduzieren ! (kann sich dadurch eine neue Vertragssituation ergeben-quasi eine Vertragsverlängerung o.ä.) Hängt vom konkreten Vertrag ab, einfach mal in den Bedingungen nachschauen oder $VERTRETER fragen. Halte ich für die aussichtsreichste Lösung. Versuch Nr. 4: Ich habe gelesen das man noch einen Trick anwenden kann. Weiß allerdings nicht von welchen Faktoren dieser abhängig ist: Zu einem anderen Vertreter der selben Versicherungsgesellschaft gehen, sich über den alten Berater beschweren u.s.w und sagen das man mit dem jetzigen Vertrag nicht zufrieden ist. Man möchte einen neuen abschließen, mit verbesserten Bedingungen. Im Gegenzug soll damit der alte Vertrag komplett und sofort aufgelöst werden, so dass nur der neue Vertrag besteht. Hier vereinbart man dann eine 1-jährige Laufzeit (was man generell machen sollte) mit der Kündigungsmöglichkeit zum jeweiligen Jahr und kündigt nach dem 1. Jahr. Könnte sowas klappen? Wenn ja, worauf muss man dabei achten? Selbst wenn das klappt: Dein Vertrag läuft noch 30 Monate, der neue mindestens ein Jahr mit deutlich höheren Beiträgen - ich denke nicht, dass das so viel bringt (und auch nicht, dass es klappt). Generell dazu: Wer einen 5-Jahres-Vertrag abschliesst, um Beiträge zu sparen, sollte auch so ehrlich sein sich an den Vertrag zu halten und ihn durchzuziehen (ich setze hier voraus, dass Du Dich bewusst für einen 5-Jahres-Vertrag entschieden hast und nicht falsch beraten worden bist.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 26, 2007 Naja. lohnen tut sich das schon wenn Version 4 klappt. 60 mehr ausgeben, dafür 350 sparen obwohl man eine neue hat. Generell muss man nicht zwanghaft was aussitzen wenn man mal den Fehler gemacht hat zu Zeiten wo man sich noch nicht für den Kram interessiert hat. Ein Versuch von Variante 1-4 ist es Wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline November 26, 2007 version 1 und version 3 kombinieren: um vertragsaufhebung bitten (weil sich deine wirtschaftliche situation dramatisch verschlechtert hat). sollte die versicherung das nicht akzeptieren bitte sie höflich, aber bestimmt, darum den vertrag auf mindestbeitrag umzustellen. gleichzeitig kündigst du zum ablauf. mache der versicherung deutlich, dass die vertragslaufzeit sich nicht verlängern soll, falls sie deinen vertrag auf mindestbeitrag umstellen. ich weiß von einigen gesellschaften, dass sie verträge einstellen wenn man der LEV widerspricht (es wird also kein mahnverfahren eingeleitet). so kann man längerfristige verträge (z.b. unfallversicherungen kündigen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
2nd_choice November 26, 2007 Du hast Glück,ab 1.Januar 2008 ist das neue VVG gültig(Versicherungsvertragsgesetz). Ab diesem Zeitpunkt sind keine 5 Jahresverträge mehr möglich(maximal 3 Jahre),auch rückwirkend. D.h. dein Vertrag läuft jetzt noch 6 Monate,also alles was du machen musst ist fristgerecht zu kündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain November 26, 2007 Du hast Glück,ab 1.Januar 2008 ist das neue VVG gültig(Versicherungsvertragsgesetz).Ab diesem Zeitpunkt sind keine 5 Jahresverträge mehr möglich(maximal 3 Jahre),auch rückwirkend. gilt das auch für hausrat? also ganz allgemein? ich hab da noch so ne relativ frische 5-jahres-hausrat laufen, und falls ich da mal raus will, wäre das ein interessanter aspekt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 26, 2007 Du hast Glück,ab 1.Januar 2008 ist das neue VVG gültig(Versicherungsvertragsgesetz).Ab diesem Zeitpunkt sind keine 5 Jahresverträge mehr möglich(maximal 3 Jahre),auch rückwirkend. D.h. dein Vertrag läuft jetzt noch 6 Monate,also alles was du machen musst ist fristgerecht zu kündigen. Genauer bitte. Fristgerecht bis wann kündigen? Was schreibe ich in die Kündigung? Bis wann läuft dann mein Vertrag dann noch ? Eigentlich würde er bis 1.10.2010 laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline November 26, 2007 · bearbeitet November 26, 2007 von highline 5 jahres verträge kann man dann nach 3 jahren kündigen. allerdings müssen bestehende verträge erst an das neue vvg angeglichen werden (und erst dann gilt diese 3/5 regel). das wird bei den meisten versicheren erst im laufe des jahres oder am ende des jahres passieren (spätestens 31.12.08). @crasher: du kannst den vertrag also erst kündigen, wenn für deinen alt-vertrag das neue vvg gilt. @crasher: entschuldige. mit LEV meine ich lastschrifteinzugsverfahren (der versicherer zieht die beiträge von deinem konto ab). @bargain: die neue regelung gilt für sach- und haftpflicht-versicherungen - also auch für hausrat. du musst allerdings warten, bis das neue vvg für deinen vertrag gilt (spätestens 31.12.08). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 26, 2007 ich weiß von einigen gesellschaften, dass sie verträge einstellen wenn man der LEV widerspricht (es wird also kein mahnverfahren eingeleitet). so kann man längerfristige verträge (z.b. unfallversicherungen kündigen). AFAIK gilt das vor allem für Lebensversicherung, weil es da eine entsprechende Handelsvorschrift der Bafin an die Versicherer gibt. Man kann damit auch böse auf die Schnauze fallen und hat vielleicht plötzlich ein Mahnverfahren an der Backe. Ab diesem Zeitpunkt sind keine 5 Jahresverträge mehr möglich(maximal 3 Jahre),auch rückwirkend. Quelle (dafür, dass das auch rückwirkend gilt)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 26, 2007 wie bekomme ich raus wann das neue VVG bei meinem Vertrag gilt? Die werden einem doch sicherlich keine Post darüber schicken und einen informieren. Und welche Kündigungsfristen gelten dann? also muss ich meinen Vertrag noch bis 1.10.08 mindestens laufen lassen und kann danach kündigen? Das mit dem Widerspruch gegen die Lastschriften habe ich auch schon überlegt, allerdings habe ich gehört das man dann u.U. die Gebühren für die Restlaufzeit auf einmal zahlen muss und später schwerer eine neue Versicherung beommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline November 27, 2007 selbstverständlich wirst du darüber informiert. du musst sogar informiert werden! ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 27, 2007 Kannst Du uns auch Deine Quelle für die Aussage, dass dies rückwirkend für bereits bestehende Verträge gilt, nennen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Crasher November 27, 2007 · bearbeitet November 27, 2007 von Crasher Hier Infos zum VVG http://www.finanztip.de/recht/versicherung...tragsgesetz.htm und http://www.bmj.de/enid/131b8d91e505e53b7dd...ilungen_58.html Allerdings finde ich differenzierte Meinungen darüber ob es nur für Neuverträge ab 1.1.08 gilt oder Rückwirkend. Wie soll ich nun bei meiner Unfallversicherungskündigung verfahren wenn ich das neue VVG berückschtige? Schritt 1 + 2 habe ich jetzt mal in die Wege geleitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
2nd_choice November 27, 2007 Es gilt auch rückwirkend,da bin ich mir 100% sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag