culo November 26, 2007 hallo, von den dealern wird einem ja empfohlen, das renteneintrittsalter möglichst niedrig einzu geben, damit die abschlussgebühr möglichst klein ist. da gehen bei mir irgendwie die alarmleuchten an, wenn ein dealer mir den rsat gibt, seine provision zu minimieren. also was soll das ganze? bemisst sich die provision nicht sowieso nur auf basis der einzahlungen bis zum 60., ganz egal, welches renteneintrittsalter man vereinbart? und wichtigste frage: verändere ich damit nicht meinen fondmix zu meinem nachteil, also wird dann nicht zu früh in sichere fonds gegangen? realistisch halte ich bei mir ein renteneintrittsalter von 65, also 5 jahre später. also würde dann in etwa auf basis meiner falschen angaben nicht 5 jahre zu früh umgeschichtet werde, oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer November 26, 2007 hi, welches produkt? welcher vertrieb? grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 entschuldigung es geht um die rente dws premium ich bekam die aussagen dazu von mehreren vermittlern, u.a auch laransa und avl. auch hier im forum habe ich irgendwo gelesen, dass man eintrittsalter 60 angeben sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 26, 2007 hallo,von den dealern wird einem ja empfohlen, das renteneintrittsalter möglichst niedrig einzu geben, damit die abschlussgebühr möglichst klein ist. da gehen bei mir irgendwie die alarmleuchten an, wenn ein dealer mir den rsat gibt, seine provision zu minimieren. also was soll das ganze? bemisst sich die provision nicht sowieso nur auf basis der einzahlungen bis zum 60., ganz egal, welches renteneintrittsalter man vereinbart? und wichtigste frage: verändere ich damit nicht meinen fondmix zu meinem nachteil, also wird dann nicht zu früh in sichere fonds gegangen? realistisch halte ich bei mir ein renteneintrittsalter von 65, also 5 jahre später. also würde dann in etwa auf basis meiner falschen angaben nicht 5 jahre zu früh umgeschichtet werde, oder sehe ich das falsch? Das siehst du so ganz richtig! Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Dealer einen Fondsvermittler meinst? Wer macht denn so tolle Empfehlungen ?? Genau so ein Blödsinn wie die "Schließ-mit-5-Euro-ab-Methode", aber dass ist wieder ein anderes Thema.. Wahrscheinlich hat Dein Vermittler Dir den Rat aber nicht gegeben, um seine Abschlussprovision zu reduzieren - denn ich denke mal , die wird er Dir eh zum größten Teil bzw. komplett erstatten !? Es ist aber tatsächlich so: Wer als Rentenalter da 60 einträgt, und den Vertrag später trotzdem bis 65 laufen lassen will, zahlt für alle Beiträge ab dem 60. dann 5% Ausgabeaufschlag (frag deinen Dealer doch mal, ob er die dann auch rabattiert, falls es ihn bis dahin noch gibt) Die Beiträge werden dann zudem überwiegend in sichere Anlagen investiert, da ja das Ablaufmanagement von Anfang an aufs 60. ausgerichtet ist. Andersrum gesehen, wer 65 angibt, und später mit 60 in Rente will, hat zu Anfang natürlich höhere Abschlusskosten gezahlt, da für die Abschlusskostenberechnung die Beiträge in diesem Fall komplett bis zum 65. mit einbezogen werden. Wer sich die Abschlusskosten bei seinem Anbieter aber jährlich erstatten lässt, und gleich wieder in die Premiumrente einzahlen lässt, braucht sich deswegen aber eh keine Gedanken zu machen, da er die Kosten bei ca. 7% Rendite nach dem 6. Jahr wieder zu 100% drin hat. Von der Möglichkeit, ab dem 55. die Höchststandssicherung zu nutzen, sollte man in so einem Fall natürlich dann auch Gebrauch machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 Das siehst du so ganz richtig!Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Dealer einen Fondsvermittler meinst? Wer macht denn so tolle Empfehlungen ?? Genau so ein Blödsinn wie die "Schließ-mit-5-Euro-ab-Methode", aber dass ist wieder ein anderes Thema.. Wahrscheinlich hat Dein Vermittler Dir den Rat aber nicht gegeben, um seine Abschlussprovision zu reduzieren - denn ich denke mal , die wird er Dir eh zum größten Teil bzw. komplett erstatten !? Es ist aber tatsächlich so: Wer als Rentenalter da 60 einträgt, und den Vertrag später trotzdem bis 65 laufen lassen will, zahlt für alle Beiträge ab dem 60. dann 5% Ausgabeaufschlag (frag deinen Dealer doch mal, ob er die dann auch rabattiert, falls es ihn bis dahin noch gibt) Die Beiträge werden dann zudem überwiegend in sichere Anlagen investiert, da ja das Ablaufmanagement von Anfang an aufs 60. ausgerichtet ist. Andersrum gesehen, wer 65 angibt, und später mit 60 in Rente will, hat zu Anfang natürlich höhere Abschlusskosten gezahlt, da für die Abschlusskostenberechnung die Beiträge in diesem Fall komplett bis zum 65. mit einbezogen werden. Wer sich die Abschlusskosten bei seinem Anbieter aber jährlich erstatten lässt, und gleich wieder in die Premiumrente einzahlen lässt, braucht sich deswegen aber eh keine Gedanken zu machen, da er die Kosten bei ca. 7% Rendite nach dem 6. Jahr wieder zu 100% drin hat. Von der Möglichkeit, ab dem 55. die Höchststandssicherung zu nutzen, sollte man in so einem Fall natürlich dann auch Gebrauch machen. ja danke, der dealer, den ich im auge habe, erstattet 100% der 5% auf sonstige einzahlungen. das ist ja auch sehr schön. aber ich mache mir gedanken darum, dass vielleicht zu früh in sichere anlagen umgeschichtet wird und mir die schönen gewinne an den börsen durch die lappen gehen. was ist denn damit? wenn ich 60 angebe, dann stellen die mit 55 schon um. das ist doch früh. eigentlich sollten die doch erst mit 60 umstellen, weil ich dann immer noch 5 jahre zeit habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 26, 2007 was ist denn damit? wenn ich 60 angebe, dann stellen die mit 55 schon um. das ist doch früh. eigentlich sollten die doch erst mit 60 umstellen, weil ich dann immer noch 5 jahre zeit habe. Hmm, dann solltest du vielleicht 65 eintragen? Wenn dein Dealer derselbe ist, der auch den 5-Euro-Trick erfunden hat, und wenn man das dann kombiniert, frage ich mich wirklich, was die Empfehlung soll ? Gut, du zahlst dann insgesamt vielleicht 1,50 Euro weniger an Abschlussprovision (von denen der Vermittler dir noch 1,30 oder so erstattet, aber naja....) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 26, 2007 Genau so ein Blödsinn wie die "Schließ-mit-5-Euro-ab-Methode", aber dass ist wieder ein anderes Thema.. Was ist daran Blödsinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 26, 2007 · bearbeitet November 26, 2007 von PostbankBerater Was ist daran Blödsinn? Hab´ ich meine Meinung dazu nicht schonmal irgendwo geschrieben ? Also nochmal: Was machen denn die Leute mit den 5-Euro-Verträgen? Gut sie zahlen nur sehr niedrige Abschlussgebühren (was in meinen Augen aber eh keine Rolle spielt, da sie ja größtenteils erstattet werden) Sie leisten (Bei Vollzahlern incl. Zulage) ab 2008 jährliche zusätzliche Einzahlungen von etwa 2000 Euro, was einem Ausgabeaufschlag von jährlich 100 Euro entspricht. Gut, die meisten Vermittler geben hier großzügige Rabatte, einige bis zu 100% - also, alles schön und gut - ?? Natürlich alles gut - wenn nicht irgendwann im Laufe der nächsten 30-40 Jahre DWS auf die Idee kommt, die Union Investment bei der ProfiRente bereits hatte, nämlich die Rabattierung des AA generell und strikt zu verbieten. Dann dürfte sich kein Vermittler mehr finden, der die Einzahlungen dann noch legal rabattieren kann. Das ist jetzt zugegeben natürlich alles eine ziemliche Schwarzmalerei und wäre wohl der "Worst Case", aber da ich keine Glaskugel habe, die mir einen Blick in die Zukunft gestattet, und weil ich keine Lust habe, irgendwann mal deswegen einen Haufen unzufriedener Kunden zu haben, gibts diese Empfehlung von mir eben nicht. Wer gleich mit dem normalen Monatsbeitrag abschließt, die jährlichen Erstattungszahlungen zu 7% p.a. irgendwo anlegt (oder gleich in die Premiumrente investiert) hat dieses Problem einfach nicht. Nach ca. 6 Jahren hat man die Summe der Abschlusskosten wieder raus, und braucht nie wieder einen Gedanken an irgendwelche Ausgabeaufschläge zu verschwenden (ausgenommen die staatliche Zulage). Naja, just my 2 cents Gruß, Kristian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 welcher vermittler gibt 100% ? avl gibt 100%, allerdings nur auf die staatlichen zuschüsse und auf sonderzahlungen. auf die eigentlich beiträge geben sie aber "nur" 90,91% gibt es noch jemanden der auf die eigenen beiträge 100% gibt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 26, 2007 Gut sie zahlen nur sehr niedrige Abschlussgebühren (was in meinen Augen aber eh keine Rolle spielt, da sie ja größtenteils erstattet werden) Schlimm nur, wenn man zum Beispiel einen Anbieter erwischt, der erst nach 5 Jahren erstattet und kurz vorher pleite ist - im schlimmsten Fall hat man dann ein paar Tausend Euro Gebühren bereits gezahlt. Und bei dem Modell mit jährlicher Rückerstattung kann man schlimmstenfalls auch die kompletten Abschlusskosten aus 1,5 Jahren selbst tragen müssen. Natürlich alles gut - wenn nicht irgendwann im Laufe der nächsten 30-40 Jahre DWS auf die Idee kommt, die Union Investment bei der ProfiRente bereits hatte, nämlich die Rabattierung des AA generell und strikt zu verbieten. Dann dürfte sich kein Vermittler mehr finden, der die Einzahlungen dann noch legal rabattieren kann. Man ist dann aber immer noch nicht schlechter gestellt als bei der UniProfiRente oder einem beliebigen DWS-Produkt ohne Rabatt. Außerdem würde die DWS sich damit keinen Gefallen tun, weil der Großteil der Kunden, die diesen Trick anwenden, ihren Vertrag dann ruhend stellt und zu einem Anbieter geht, der Rabatte zuläßt. Bisher mag es zur UniProfiRente und zu den DWS-Angeboten keine guten Alternativen geben - im Lauf der nächsten 30-40 Jahre wird sich da sicher einiges ändern. Wer gleich mit dem normalen Monatsbeitrag abschließt, die jährlichen Erstattungszahlungen zu 7% p.a. irgendwo anlegt (oder gleich in die Premiumrente investiert) hat dieses Problem einfach nicht. Nach ca. 6 Jahren hat man die Summe der Abschlusskosten wieder raus, und braucht nie wieder einen Gedanken an irgendwelche Ausgabeaufschläge zu verschwenden (ausgenommen die staatliche Zulage). Und wenn ich aufgrund des 5-Euro-Tricks erst gar keine Abschlusskosten zahle, kann ich das Geld noch ein Jahr länger bei 7% anlegen, was nach 35 Jahren aufgrund des Zinses-Zins-Effekt eine ganze Menge ausmacht. 500 Euro bei 7% 41 Jahre statt 40 Jahre anlegen macht geschmeidige 500 Euro Differenz aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 Schlimm nur, wenn man zum Beispiel einen Anbieter erwischt, der erst nach 5 Jahren erstattet und kurz vorher pleite ist - im schlimmsten Fall hat man dann ein paar Tausend Euro Gebühren bereits gezahlt. Und bei dem Modell mit jährlicher Rückerstattung kann man schlimmstenfalls auch die kompletten Abschlusskosten aus 1,5 Jahren selbst tragen müssen. ÜBER DIESEN FALL SOLLTE MAN NACHDENKEN! aber da sehe ich die dws irgendwie in der haftung. wenn es niemanden mehr gibt, der die provision bekommt, dann dürfte die dws sie nicht kassieren. und ie dürfen nicht einem eventuellem konkursverwalter vorrang vor den eigenen kunden geben, die auch einen gültigen vertrag mit dem vermittler vorweisen können. also der kuchen ist für mich noch nicht gegessen. wenn mein dealer pleite geht, dann halte ich mich an die dws, und zwar notfalls mit einem anwalt. ähnliche fälle gibt es im mobilfunkbereich. wo auch irgendwelche dealer provisionen versprochen haben und pleite gingen. da haben dann die mobilfunkfirmen selber geld erstattet, wenn man sie dazu gezwungen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 26, 2007 ÜBER DIESEN FALL SOLLTE MAN NACHDENKEN! aber da sehe ich die dws irgendwie in der haftung. Häh? Dein Vertrag mit der DWS sagt nichts von Rabatt auf die Abschlusskosten, von daher hast Du da keinerlei Ansprüche. wenn es niemanden mehr gibt, der die provision bekommt, dann dürfte die dws sie nicht kassieren. Im Vertrag ist ja auch nicht von Provision für den Vermittler, sondern von Abschlusskosten für die Vertragsverwaltung die Rede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 26, 2007 · bearbeitet November 26, 2007 von PostbankBerater ÜBER DIESEN FALL SOLLTE MAN NACHDENKEN! aber da sehe ich die dws irgendwie in der haftung. wenn es niemanden mehr gibt, der die provision bekommt, dann dürfte die dws sie nicht kassieren. und ie dürfen nicht einem eventuellem konkursverwalter vorrang vor den eigenen kunden geben, die auch einen gültigen vertrag mit dem vermittler vorweisen können. also der kuchen ist für mich noch nicht gegessen. wenn mein dealer pleite geht, dann halte ich mich an die dws, und zwar notfalls mit einem anwalt. ähnliche fälle gibt es im mobilfunkbereich. wo auch irgendwelche dealer provisionen versprochen haben und pleite gingen. da haben dann die mobilfunkfirmen selber geld erstattet, wenn man sie dazu gezwungen hat. Das dürfte leider nicht funktionieren... Im Antrag werden die Konditionen, zu denen Du den Vertrag bei DWS anlegst ganz klar ausgewiesen: 5,5 % Abschlusskosten der Beitragssumme. Damit ist DWS aus der Pflicht, denn Du hast unterschrieben, mit diesen anfallenden Kosten einverstanden zu sein. Die Erstattung der Abschlusskosten vereinbarst Du ja (hoffentlich schriftlich) mit Deinem Vermittler, und somit müsstest Du Dich im Konkursfall auch an diesen wenden. So sehe ich das, ich bin aber kein Anwalt. Man ist dann aber immer noch nicht schlechter gestellt als bei der UniProfiRente oder einem beliebigen DWS-Produkt ohne Rabatt. Außerdem würde die DWS sich damit keinen Gefallen tun, weil der Großteil der Kunden, die diesen Trick anwenden, ihren Vertrag dann ruhend stellt und zu einem Anbieter geht, der Rabatte zuläßt. Bisher mag es zur UniProfiRente und zu den DWS-Angeboten keine guten Alternativen geben - im Lauf der nächsten 30-40 Jahre wird sich da sicher einiges ändern. Gut stimmt natürlich, man wäre aber dann schlechter gestellt, als jemand der seine Abschlusskosten voll bezahlt und längst zurückbekommen hat, und ab dann regelmäßig die 100 Euro mehr pro Jahr tatsächlich anlegt. Es hat wohl alles irgendwo seine Vor- und Nachteile, aber was mich auch hin und wieder etwas verwundert: Wie kann man denn bitte bei einer Fondsvermittlung was abschließen, der man eigentlich nichtmal mehr zutraut, die nächsten 3 Jahre zu überleben ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 · bearbeitet November 26, 2007 von culo Das dürfte leider nicht funktionieren... Im Antrag werden die Konditionen, zu denen Du den Vertrag bei DWS anlegst ganz klar ausgewiesen: 5,5 % Abschlusskosten der Beitragssumme. Damit ist DWS aus der Pflicht, denn Du hast unterschrieben, mit diesen anfallenden Kosten einverstanden zu sein. Die Erstattung der Abschlusskosten vereinbarst Du ja (hoffentlich schriftlich) mit Deinem Vermittler, und somit müsstest Du Dich im Konkursfall auch an diesen wenden. So sehe ich das, ich bin aber kein Anwalt. die dws bedient sich eines vermittlers und dafür ist die provision. sie ist nicht für die dws. auf der anderen seite schliesse ich den vertrag mit dws nur unter der voraussetzung des 2ten vertrages. ohne den ten kommt der erste gar nicht zustande. die dws kann nicht über provisionen dealer einschalten und sich hinterher aus der sache raushalten. da muss man schon ursache und wirkung ganz genau auseinanderhalter. und ich bin da schon der meinung, dass man die dws hier zu einer vorgerichtlichen einigung bekommen kann. man muss natürlich erstmal ein geschütz auffAAHREN: aber du hast recht. bei der variante nach 5 jahren ist es schwierig, wenn die 5 jahre vorbei sind. aber solange der dealer noch nicht alle provisionen hat, stehen sie dem kunden zu. und ich vereinbare auf jeden fall einen vertrag bei dem jährlich erstattet, was afaik avl jetzt auch anbietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 26, 2007 aber du hast recht. bei der variante nach 5 jahren ist es schwierig, wenn die 5 jahre vorbei sind. aber solange der dealer noch nicht alle provisionen hat, stehen sie dem kunden zu. Äähm, der "Dealer" erhält von DWS gleich zu Beginn des Vertrags die volle Provision ausgezahlt (so wie es auch bei den meisten Versicherungen der Fall ist), bedeutet bei einer Pleite des "Dealers" nach z.B. 3 Jahren: - für DWS: die noch nicht wieder vereinnahmte Provision ist futsch - Kunde: Erstattungszahlung: auch futsch Mal andersrum gesehen, ist es so, dass der Vermittler für die Vermittlung der Premiumrente eine Vorab-Vergütung von DWS kassiert, und damit machen kann, was er will. Damit ist die Sache für DWS gegessen. Nur für den Fall, dass der Kunde den Vertrag in den ersten 5 Jahren wieder kündigt oder beitragsfrei stellt, verlangen die vom Vermittler die anteilige Provision zurück (was bei einer Insolvenz ja auch schwierig wäre) Der Vermittler kann also von dem Geld in Urlaub fahren, sich einen Porsche kaufen, oder - wenn er einigermaßen schlau ist - es auf einem anwaltlichen Treuhandkonto anlegen, um es so vor einer evtl. Insolvenz zu schützen, und die planmäßige Rückzahlung an die Kunden zu gewährleisten. Wie er es handhabt, liegt in seiner Entscheidung, und das interessiert DWS nicht die Bohne. Gruß, Kristian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 26, 2007 Äähm, der "Dealer" erhält von DWS gleich zu Beginn des Vertrags die volle Provision ausgezahlt (so wie es auch bei den meisten Versicherungen der Fall ist), bedeutet bei einer Pleite des "Dealers" nach z.B. 3 Jahren:- für DWS: die noch nicht wieder vereinnahmte Provision ist futsch - Kunde: Erstattungszahlung: auch futsch Mal andersrum gesehen, ist es so, dass der Vermittler für die Vermittlung der Premiumrente eine Vorab-Vergütung von DWS kassiert, und damit machen kann, was er will. Damit ist die Sache für DWS gegessen. Nur für den Fall, dass der Kunde den Vertrag in den ersten 5 Jahren wieder kündigt oder beitragsfrei stellt, verlangen die vom Vermittler die anteilige Provision zurück (was bei einer Insolvenz ja auch schwierig wäre) Der Vermittler kann also von dem Geld in Urlaub fahren, sich einen Porsche kaufen, oder - wenn er einigermaßen schlau ist - es auf einem anwaltlichen Treuhandkonto anlegen, um es so vor einer evtl. Insolvenz zu schützen, und die planmäßige Rückzahlung an die Kunden zu gewährleisten. Wie er es handhabt, liegt in seiner Entscheidung, und das interessiert DWS nicht die Bohne. Gruß, Kristian achso, ich dachte, dass der vermittler die provision auch so bekommt wie der kunde sie bezahlt. das sind dann ja alles ziemliche abzockermethoden. der bekommt seine provision eigentlich viel zu früh meiner meinung nach Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 27, 2007 Es hat wohl alles irgendwo seine Vor- und Nachteile, aber was mich auch hin und wieder etwas verwundert: Wie kann man denn bitte bei einer Fondsvermittlung was abschließen, der man eigentlich nichtmal mehr zutraut, die nächsten 3 Jahre zu überleben ?? Da hast Du Recht. Besteht denn, wenn man bereits mit 5-Euro-Trick abgeschlossen hat, die Möglichkeit, nachträglich noch den vereinbarten Beitrag hochzusetzen, so dass man nachträglich Abschlusskosten zahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 27, 2007 es geht mir nicht um den 5 euro trick, sondern um den rentenalter 60 trick. also, ich spare dadurch abschlussgebühren, weil es niemanden gibt, der zur zeit 100% erstattet. auch bei avl bleibt man immer noch auf ca. 9% hängen. und die 9% spare ich dann für 5 jahre einzahlungen vom alter 60 bis 65. das ganze natütrlich nur, wenn dann noch die bedingungen gelten, dass die 100% erstattung der 5% bei überzahlungen dann noch gekten. also was soll man machen? erstmal auf 60 abschliessen. und dann keine höchstandssicherung vereinbaren, denn damit ist sichergestellt, dass nicht zu früh von aktien auf festverzinslich umgestellt wird. so dann bin ich bis 60 in aktien investiert , richtig? und danach sollte man dann sowieso umschichten. ich bitte um korrektur. ich möchte nur wissen, wie ich das ganze am besten machen, um das optimum an abschlussgebühren zu sparen und gleichzeitig das weitersparen nach 60 zu optimieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian November 27, 2007 Da hast Du Recht. Besteht denn, wenn man bereits mit 5-Euro-Trick abgeschlossen hat, die Möglichkeit, nachträglich noch den vereinbarten Beitrag hochzusetzen, so dass man nachträglich Abschlusskosten zahlt? Nein das geht nachträglich dann nicht mehr. Deswegen heißt es ja "Abschlusskosten" und nicht "Erhöhungskosten" oder so.. Bei nachträglicher Erhöhung gilt: Ausgabeaufschlag wird fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag