apfelsaft November 24, 2007 Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich gebe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung ab, weil ich jetzt eine feste Arbeitsstelle habe. Allerdings habe ich vor vielen Jahren schon einige Aktien gekauft und verkauft und habe immer noch welche. Mir scheint, ich hätte die Gewinne irgendwann irgendwo und irgendwie angeben müssen. Gilt das als Steuerhinterziehung - nur weil ich zu faul war mich mit der Steuererklärung zu beschäftigen? Wenn ja, wie komm ich da wieder sinnvoll raus? Hab mir keine großen Gedanken gemacht, schließlich wurde ja für meine Semesterferienjobs immer Lohnsteuer einbehalten, die ich auch nie zurückgefordert habe. Wie muss ich meine Aktien jetzt in der Einkommensteuererklärung angeben? Dividenden werden ja gleich besteuert, oder? Wäre für eure Hilfe sehr dankbar! Gruß apfelsaft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho November 25, 2007 Hallo,ich habe folgendes Problem: Ich gebe zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung ab, weil ich jetzt eine feste Arbeitsstelle habe. Allerdings habe ich vor vielen Jahren schon einige Aktien gekauft und verkauft und habe immer noch welche. Mir scheint, ich hätte die Gewinne irgendwann irgendwo und irgendwie angeben müssen. Gilt das als Steuerhinterziehung - nur weil ich zu faul war mich mit der Steuererklärung zu beschäftigen? Wenn ja, wie komm ich da wieder sinnvoll raus? Hab mir keine großen Gedanken gemacht, schließlich wurde ja für meine Semesterferienjobs immer Lohnsteuer einbehalten, die ich auch nie zurückgefordert habe. Wie muss ich meine Aktien jetzt in der Einkommensteuererklärung angeben? Dividenden werden ja gleich besteuert, oder? Wäre für eure Hilfe sehr dankbar! Gruß apfelsaft Lagen die Erlöse im Rahmen des Sparerfreibetrags? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 25, 2007 · bearbeitet November 25, 2007 von Sapine Unabhängig von den Aktiengewinnen - schau, ob du nicht für einige Jahre noch eine Steuerklärung abgeben kannst. Sofern du nicht kontinuierlich gejobbt hast, müsstest du einiges an Lohnsteuer zurück bekommen. Das kann unter Umständen sogar die Aktiengewinne ausgleichen. Gewinne musst du nur versteuern, wenn du sie innerhalb 12 Monate realisiert hast. Buchgewinne zählen nicht mit. Für Spekulationsgewinne gilt eine Grenze von 512 Euro pro Jahr wenn ich nicht irre - sobald die überschritten ist, muss man sie angeben. Die entscheidende Frage wird sein wieviel Gewinne waren es denn? Davon hängt sicherlich ab, was zu tun ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 25, 2007 Du hättest nur eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die gesamten Einkünfte (Lohn, Zinsen, Aktiengewinne) über achttausendirgendwas Euro lagen. Dabei zählen nur Kursgewinne auf Aktien, die Du kürzer als ein Jahr gehalten hast, und die auch nur zur Hälfte. Dividenden zählen auch nur halb. Wenn Du einen vierhundert-Euro-Job hattest, zählt der idR gar nicht, weil die Dinger pauschal versteuert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 25, 2007 · bearbeitet März 9, 2008 von Sapine Du hättest nur eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die gesamten Einkünfte (Lohn, Zinsen, Aktiengewinne) über achttausendirgendwas Euro lagen. Dabei zählen nur Kursgewinne auf Aktien, die Du kürzer als ein Jahr gehalten hast, und die auch nur zur Hälfte. Dividenden zählen auch nur halb. Wenn Du einen vierhundert-Euro-Job hattest, zählt der idR gar nicht, weil die Dinger pauschal versteuert werden. Mein Wissenstand wäre Dividenden nach Halbeinkünfteverfahren. Aber Kursgewinne müssen voll kalkuliert werden. Interessanter finde ich aber die Frage, für wieviele Jahre der Ex-Student noch zu viel gezahlte Lohnsteuern zurückholen kann. Da könnten die Aktiengewinne sogar noch zum Vorteil werden, da meines Wissens für die Einkommensteuer längere Fristen gelten? Korrektur: Kursgewinne von Aktien auch nur zur Hälfte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 25, 2007 Mein Wissenstand wäre Dividenden nach Halbeinkünfteverfahren. Aber Kursgewinne müssen voll kalkuliert werden. Dividenden § 3 Nr. 40d EStG Kursgewinne § 3 Nr. 40j EStG (ab 2009 aufgehoben) Für Investmentfonds gilt das Halbeinkünfteverfahren bei Kursgewinnen hingegen nicht. Da könnten die Aktiengewinne sogar noch zum Vorteil werden, da meines Wissens für die Einkommensteuer längere Fristen gelten? Gerade ein aktuelles Diskussionsthema http://www.sis-tagesaktuell.de/071119/verb/AntV_lh.htm Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood März 9, 2008 Aber Kursgewinne müssen voll kalkuliert werden. na was denn jetzt? hab schon öfters gehört dass kursgewinne auch nur zur hälfte mitberechnet werden. also darf ich die jetzt durch 2 teilen oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 9, 2008 na was denn jetzt? hab schon öfters gehört dass kursgewinne auch nur zur hälfte mitberechnet werden. also darf ich die jetzt durch 2 teilen oder nicht? Bei Dividenden und Kursgewinne gilt immer das Halbeinkünfteverfahren (Ausnahme: bei der Veräußerung von Fondsanteilen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood März 9, 2008 fonds sind bei mir eh nur ein kleiner anteil den man vernachlässigen könnte. durch die aktiengewinne komme ich auf ca. 600 euro. also darf ich die dann durch 2 teilen und bin mit 300 euro plus das bisschen der fonds noch unter den 512 euro und muss da nichts mehr extra ausfüllen. richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag