culo November 29, 2007 Womit sich die Frage stellt, was tun, wenn man eine hat??? man muss aber da sehr differenzieren. wenn man abzüglich des sparbetrages noch über der bemessungsgrenze bleibt, dann hat man keine rentenminderung bei der gesetzlichen rente. und wenn man privat krankenversichert ist, dann fallen auch die krankenversicherungsbeiträge in der auszahlungsphase weg. bei mir z.b. beides der fall, und deswegen sieht da die rechnung wieder ganz anders aus. alle nachteile, die da aufgezählt werden, greifen nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs November 29, 2007 wenn man abzüglich des sparbetrages noch über der bemessungsgrenze bleibt Über 5.300 EUR brutto - Respekt. Hier ist natürlich auch die Steuerersparnis eine ganz andere. Aber das haben wohl nicht allzu viele Arbeitnehmer. Die Artikel haben für mich jedoch ganz andere Schönheitsfehler: In beiden Artikeln wird davon ausgegangen, daß die Rente in 30 oder 40 Jahren immer noch so funktioniert, wie heute. Der erste Artikel hat auch noch mit einer jährlichen Steigerung der gesetzl. Rente von einem Prozent gerechnet. Weiter scheint der Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers doch sehr niedrig veranschlagt. Und wer kann schon sagen, wie in 20 oder 30 Jahren die Auszahlung der BAV steuerlich und sv-rechtlich behandelt wird? Der Steuervorteil heute ist aber sicher - dann doch lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. So hat man wenigstens einen Teil seiner Alterversorgung in einem kapitalgedeckten System. Realistisch gesehen ist die umlagefinanzierte gesetzliche Rente in ein paar Jahren endgültig am Ende. Ich bin daher heilfroh, daß ich mich vor ein paar Jahren aus der gesetzl. Rente verabschieden konnte. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 29, 2007 wir werden alle immer mehr steuern als rentner zahlen müssen. dann gibt es aber auch eine steuererklärung. meine eltern haben z.b. absetzbare haushaltsnahe dienstleitungen und können sie nicht absetzen, weil sie gar keine steuern zahlen. dann wird halt jeder furz von der steuer abgesetzt und man sucht sich eine tätigkeit, die ordentlich kosten verursacht . da wird bestimmt noch was kommen , speziell für steuerzahlende rentner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 29, 2007 Habe das ganze mal zum Anlass genommen meine BAV etwas genauer anzuschauen. Versicherungsdaten: Sie läuft seit 2003 jeweils mit den Höchstbeiträgen von 4% der Beitragsbemessungsgrenze. Zahlung jeweils als Abzug vom November Gehalt. Versicherung ist die Viktoria Tarif REN 4072 BR mit Einschluß einer Berufsunfähigkeitsrente. Die Laufzeit geht bis zum 65. Lebensjahr und es kann bis max. 1 Jahr vorher alternativ auch eine Kapitalleistung gewählt werden statt der monatlichen Rente. Der Rente ist gekoppelt an den Erhalt der Altersrente, d.h wenn ich schon mit 63 vorzeitig in Renten gehe oder mit 55 berufsunfähig werde, würde auch die Zahlung der BAV-Rente starten. Ich liege über der Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung aber unterhalb der für die Rentenversicherung und bin nicht privat sondern freiwillig krankenversichert. Informationen zum Stand der Versicherung: Bisher habe ich noch keine Information bekommen, was aus den eingezahlten Beiträgen denn so geworden ist. Meine Personalabteilung konnte mir auch nichts dazu sagen und hat mir die Telefonnummer des Versicherungsmaklers gegeben. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass der Arbeitgeber sicher stellt, dass der Anbieter jährlich informiert. Darüber hinaus keine Informationspflichten und -rechte. Telefonat mit dem Versicherungsmakler: Es handelt sich um einen gezillmerten Vertrag, bei dem die Beiträge der ersten 18 Monate ausschließlich zur Deckung der Kosten verwendet werden. Dies sei deswegen so günstig, da bei einem Gruppenvertrag nur der halbe Kostensatz berechnet wird. Danach sollen keine weiteren Kosten abgezogen werden. Bei vorzeitigem Rentenbeginn wird die Rentenzahlung deutlich niedriger ausfallen, da der Renditekick erst in den letzten Jahren kommt. Wieviel das Unterschied macht wollte oder konnte er nicht sagen. In den nächsten Tagen soll von der Versicherung ein sogenannter Leistungsspiegel and die versicherten Mitarbeiter verschickt werden mit der garantierten und der voraussichtlichen Rente. Konkrete Fragen zu voraussichtlichen Ablaufleistungen bei Beitragsfreistellung und/oder vorzeitiger Rente kann er gar nicht beantworten. Dies weiß nur die Versicherung. Die Versicherung brauche ich nicht selbst anrufen, da sie nur gegenüber meinem Arbeitgeber Auskunft gibt. Die Anfrage muss also über meinen Arbeitgeber laufen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung sei dies als steuerschädlich einzuschätzen und mit einer Nachforderung vom Finanzamt zu rechnen. Sozialversicherungsbeiträge würden nicht nachgefordert werden. Meine Frage: Kann mir einer anhand dieser Daten sagen, welche garantiere Rente ich bekäme, wenn ich die Versicherung nun beitragsfrei stelle? Würde ich weiterhin eine Überschußbeteiligung erhalten für bereits eingezahlte Beiträge? Würde ungern über die Personalabteilung anfragen, da dies leicht als falsches Signal interpretiert werden könnte. Zudem haben die sich in der Betriebsvereinbarung dieser Aufgabe auch ganz elegant entledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline November 29, 2007 nein, dir kann keiner aufgrund dieser angaben sagen, wie hoch die rente sein wird. warte doch die leistungsübersicht ab, die von der victoria kommen soll. ich würde auch nicht vorschnell kündigen! abschlusskosten sind ja nun auch alle bezahlt (allerdings glaube ich nicht, dass keine verwaltungsgebühren mehr anfallen (der makler meinte ja, es fallen keine weiteren kosten mehr an)). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 29, 2007 · bearbeitet November 29, 2007 von Sapine Nein ich werde nichts übereilen. Der Beitrag für 2007 ist gerade überwiesen worden und der nächste kommt dann November 2008 dran. Da habe ich noch reichlich Zeit. In der Leistungsübersicht werden mit Sicherheit nur Angaben drin stehen, wenn ich die Versicherung bis zum Ende durchhalte. Dies kann ich aber nicht, da ich nicht bis 65 arbeiten werde. Für mich viel interessanter sind daher die Angaben, was ich bekommen würde, wenn ich bis 55 oder 58 einzahle. D.h. statt 19 Jahren Beitragsdauer werden es vermutlich nur 10-13 werden. Alternativ möchte ich natürlich die Möglichkeit prüfen, den Vertrag gleich beitragsfrei zu stellen. Auch wenn man es nicht genau berechnen kann, wäre ja auch gut zu wissen, mit wieviel Abschlag man etwa rechnen muss, und wie es mit Überschussbeteilgungen aussieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 29, 2007 ist aber schwach von deinem arbeitgeber, dass er der victoria die abschlusskosten nicht wegverhandelt hat. bei mir macht der arbeitgeber die aV SELBER: DANEBEN GIBT ES NOCH ANGEBOTE AUF FREIWILLIGER basis. bei der direktversicherung weiss ich zum beispiel dass da die provision wegverhandelt wurde. sonst wäre der gar nicht aufs gelände gekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo November 29, 2007 was ist aV? hab das b vergessen. av ist bav ohne b Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag