lanza38 November 23, 2007 Hallo, folgende Frage habe ich: ich habe in 2006 Veräußerungsgewinne in Höhe von 2000,- EUR gemacht. Kann ich diese mit Veräußerungsverlusten (Fondsverkauf) in 2007 verrechnen ? Wenn ja, wie läuft das ? Die Steuer auf meine Gewinne habe ich ja schon zahlen müssen. Gruß lanza Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 23, 2007 · bearbeitet November 23, 2007 von boRn Moin. Zurerst hab ich echt nicht kapiert, was du willst: Aber ich denke ich meinst, dass du die Verluste in 2007 zu deinen Gewinnen in 2006 zurücktragen willst. Dies ist möglich! Verlustrücktrag nennt sich so was und wird im Einkommensteuer-Mantelbogen auf Seite 2, Zeile 54 beantragt (hier deinen Verlust 2007 eintragen und evtl. kennzeichnen, da das mal übersehen wird). Das Finanzamt ändert dann automatisch das Jahr 2006 und erstellt für 2007 einen Verlustfeststellungsbescheid, ggf. über 0 € Norm: § 23 Abs. 3 S. 8 EStG mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 23, 2007 Hab mal irgendwo am Rande gelesen, dass es Einschränkungen gibt bzgl. der Arten von Wertsteigerungen. Dürfen wohl nur noch gleichartige miteinander verrechnet werden. Ob Rücktrag noch möglich ist - keine Ahnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 November 23, 2007 Du hast es richtig kapiert. Wenn es nämlich so geht, dann verkaufe ich den Fonds jetzt (im Minus), um meine Gewinne auszugleichen. Evtl. kann ich den Fonds ja ein paar Tage später wieder kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 23, 2007 · bearbeitet November 23, 2007 von boRn Wie immer ohne Garantie.... Lieber nochmal mit einem Steuerberater sprechen. Dazu solltest du auch klären, ob der Fondsverkauf auch ein privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 EStG darstellt. Wenn es nämlich Einküfnte aus Kapitalvermögen (Finanzinnovation oder desgl.) ist, dann gehts nicht!!!! Wie Sapine schon sagt, nur innerhalb einer Einkunftsart mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian November 23, 2007 "Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften" werden vom fA in einem gesonderten Bescheid "verbleibender Verlustvortrag" festgestellt und können in den Folgejahren gegen gerechnet werden. Zur Sicherheit : einfach beim FA telefonisch nachfragen. Die Finanzbeamten sind netter als viele denken! Ich zumindest habe nur beste Erfahrungen mit dem FA. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man November 23, 2007 "Die Finanzbeamten sind netter als viele denken! Ich zumindest habe nur beste Erfahrungen mit dem FA. Du wirst halt ein "Höchstbeitragszahler" sein. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag