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Lobster

DWS - TopRente Dynamik vs. RiesterRente Premium

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Uncletom
Hallo Unclesam, :w00t:

 

 

1. ja, der Grundfreibetrag muss einkalkuliert werden. Ich rechne der Einfachheithalber mit 25 % + X Steuersatz. Bedenke in Abhängigkeit von deinem Geburtsjahr dein Renteneintrittsalter und damit den Anteil der Rente der Steuerpflichtig ist. Jemand der heute in Rente geht hat einen Steueranteil seiner Rente von 56 %. Auf diesen Teil werden dann Steuern mit seinem persönlichen Steuersatz fällig.

 

Hallo Schnitzel,

bei meiner Frage ging es eher um die Berechnung des Steuersatzes für die nachgelagerte Versteuerung der Riester Einkünfte. Ist in diesem Fall auch der Anstieg des Steuersatzes nach AltEinkG relevant? Ich denke eher nicht, da die Riester Einkünfte ohnehin voll besteuert werden, oder irre ich mich?

 

2. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen im Sinne der Rentenversicherung des Vorjahres. Das steuerliche juckt bei der Zulagenberechnung nicht.

 

Ich habe bei einem von Delphins Rechnern gesehen, dass er das zu versteuernde Einkommen für die Berechnung des Steuervorteils benutzt. Wie kommt man auf das zu versteuernde Einkommen? Bruttoeinkommen minus Sonderausgaben und Werbungskosten? Bin da leider noch nicht so fit!

 

Maximal sind 2100,- p.a. in den Vertrag einzahlbar. Von den 2100,- sind die Grundzulage also 154,- sowie evtl. weitere Kinderzulagen.

Falls du mehr als 2100,- in den Vertrag einzahlst wird diese später wie eine Lebensversicherung behandelt. Also eher nicht attraktiv.

 

Das bedeutet, dass man sämtliche Zulagen bekommt, sobald man mind. 2100 eingezahlt hat? Also unabhängig vom Gehalt, wenn ich das richtig verstehe?

 

Besten Dank!

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powerschwabe

Habe da mal eine andere Frage, wenn man vor Rentenbeginn kann man das Guthaben ja auf z.B Partner oder Kind vererben. Was passiert mit dem Geld wenn man z.B seit 6 Monaten Rente von der DWS bezieht und dann stirbt. Ist das Restliche Geld dann futsch, oder bekommt dann den Betrag auch z.B Partner, Kind.

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Fleisch

1.

Was du im Alter dann an Steuern zahlst richtet sich nach der dann gültigen Rechtslage. Es wird in etwa so aussehen

 

gesetzliche Rente + Riester + betriebliche Altersvorsorge + evtl. Lebensversicherung, ... = Steuerbrutto

 

Damit du deinen persönlichen Steuersatz dann rausbekommst musste ne Steuererklärung machen in der du noch diverse Dinge wie Werbungskostenpauschbetrag, SV-Beiträge etc. abziehst. Ansonsten wüsste ich gerade nicht, was du mit "nach AltEinkG" meinst.

 

2.

Die Kalkulation in dem Rechner dient nur als Orientierung. Eine genaue Berechnung deines tatsächlien Steuerbrutto's machste mit nem Steuerberater / -programm. Er zeigt dir einfach nur auf, dass du dir quasi deine eigene Altersvorsorge vom Staat bezahlen lässt.

 

3.

Die volle Zulage erhälst du, wenn du 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres (inkl. der staatlichen Zulage) in den Vertrag eingezahlt hast. Die 2.100,- sind die Obergrenze der Förderung !

 

Rechenbeispiel:

Jahresbrutto 30.000,-

davon 4 % = 1200,-

Kinder : keine

1200 - 154 Grundzulage = 1046

 

--> Die Person muss 1046 in den Vertrag einzahlen um die volle Zulage zu erhalten. Letzlich zahlt die Person aber die 1046 nicht vollständig aus der eigenen Tasche, da sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Riesterrente geltend macht. Gezahlt hättest du deine Steuern eh. Variante 1 wäre ans Finanzamt und weg, nix von gehabt. Variante 2 ist die Riesterversion. Den Staat für seine AV zahlen lassen und ihm das Geld später in Form von Steuern im Alter zurückzugeben.

 

---

@ Powerschwabe:

Also mit Vererbung kenn ich mich garnich aus, weiß nur, dass die letztens was daran gedreht haben. Was allerdings bei begonnenem Rentenbezug passiert hab ich mal gelesen:

Sofern die Auszahlung begonnen hat, kann der Vertrag nicht mehr übertragen werden. Die Zahlung an die Rentenversicherung, die die Rente ab dem 85. gezahlt hätte ist futsch. Das noch bestehende Fondsvolumen allerdings wird vererbt, wenn der Ehepartner auch so'n Vertrag hat war da sogar noch ne wirkliche Nettigkeit vom Staat.

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culo

also, es bringt relativ wenig, sich über die steuergesetzgebung zu rentenbeginn gedanken zu machen.

 

das ändert sichständig und was jetzt gilt, wird in 30 jahren bestimmt nicht gelten.

 

fakt ist wohl, dass der staat immer gieriger wird, und die steuerlast auch für rentner immer höher wird.

 

am besten, man schafft sein geld in ein land, das noch aufstiegspotential und viele kinder hat.

 

alles, was an einkommen und ver4mögen in deutschland verbrieft ist, wird zum bumerang im alter. da unsere politiker nicht wirtschaften können und nicht reformfähig sind,. wird das wohl auch so bleiben.

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Uncletom

Hallo Schnitzel,

 

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ein paar Kleinigkeiten sind noch nicht ganz geklärt.

 

1.

Was du im Alter dann an Steuern zahlst richtet sich nach der dann gültigen Rechtslage. Es wird in etwa so aussehen

 

gesetzliche Rente + Riester + betriebliche Altersvorsorge + evtl. Lebensversicherung, ... = Steuerbrutto

 

Damit du deinen persönlichen Steuersatz dann rausbekommst musste ne Steuererklärung machen in der du noch diverse Dinge wie Werbungskostenpauschbetrag, SV-Beiträge etc. abziehst. Ansonsten wüsste ich gerade nicht, was du mit "nach AltEinkG" meinst.

 

Es ging mir um folgendes:

 

Nach dem Alterseinkünftegesetz von 2005 (AltEinkG) müssen die Leistungen aus dem Riester Vertral voll besteuert werden. Der jährlich zunehmende Steuersatz der momentan bei 56% und nächstes Jahr bei 58% liegt gilt nur für die gesetzliche Rentenversicherung, wenn ich mich nicht irre. Daher ist dies für Riester irrelevant.

 

 

2.

Die Kalkulation in dem Rechner dient nur als Orientierung. Eine genaue Berechnung deines tatsächlien Steuerbrutto's machste mit nem Steuerberater / -programm. Er zeigt dir einfach nur auf, dass du dir quasi deine eigene Altersvorsorge vom Staat bezahlen lässt.

 

okay, alles klar...danke für den tipp!

 

3.

Die volle Zulage erhälst du, wenn du 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Brutto des Vorjahres (inkl. der staatlichen Zulage) in den Vertrag eingezahlt hast. Die 2.100,- sind die Obergrenze der Förderung !

 

Rechenbeispiel:

Jahresbrutto 30.000,-

davon 4 % = 1200,-

Kinder : keine

1200 - 154 Grundzulage = 1046

 

--> Die Person muss 1046 in den Vertrag einzahlen um die volle Zulage zu erhalten. Letzlich zahlt die Person aber die 1046 nicht vollständig aus der eigenen Tasche, da sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Riesterrente geltend macht. Gezahlt hättest du deine Steuern eh. Variante 1 wäre ans Finanzamt und weg, nix von gehabt. Variante 2 ist die Riesterversion. Den Staat für seine AV zahlen lassen und ihm das Geld später in Form von Steuern im Alter zurückzugeben.

 

besten dank,

 

nur nochmal kurz zur versicherung: geltend machen kann man die 1046 und nicht die 1200 oder sehe ich da was falsch?

 

Viele Dank und viele Grüße

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

aaaah jetzt blick ich was du meinst ^_^

 

Riester zählt als Einkommen und wird zu den anderen Einkunftsarten dazugezählt. Daher eben meine Aufzählung zum Steuerbrutto.

 

Wenn du dieses Jahr in Rente gehen würdest, dann würden 58 % deiner Renteneinkünfte (gesetzliche Rente, BAV etc. ) als Steuerpflichtig deklariert. Die Riesterrente zählt mit ihrer Rentenzahlung voll in diese 58 % rein. Folglich wäre ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei, ein anderer Teil zusammen mit Riester steuerpflichtig.

 

Du machst ja eine Einkommensteuererklärung. Dein Anbieter stellt dir eine Bescheinigung aus. Aus der nimmst du die entsprechenden Werte und überträgst die in die Formulare. Du machst die 1200 in dem Fall geltend soweit mir bekannt. Dein Anteil, was du aus eigener Tasche zu zahlen hast ist um die 154 gemindert.

 

Zum staatlichen Geschenk habe ich vor einer Weile mal einen Vortrag eines FH-Dozenten / Steuerberater gehört. Sehr interessant und rechnerisch voll nachvollziehbar, habe dir aus dem Skript mal 2 Hardcopys gezogen

 

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post-7522-1199286610_thumb.jpg

 

MfG

Schnitzel

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Uncletom

Vielen Dank erstmal für deine Antwort und deine Geduld.

 

Riester zählt als Einkommen und wird zu den anderen Einkunftsarten dazugezählt. Daher eben meine Aufzählung zum Steuerbrutto.

 

ok, wunderbar. soviel ist verstanden! :thumbsup:

 

Wenn du dieses Jahr in Rente gehen würdest, dann würden 58 % deiner Renteneinkünfte (gesetzliche Rente, BAV etc. ) als Steuerpflichtig deklariert. Die Riesterrente zählt mit ihrer Rentenzahlung voll in diese 58 % rein. Folglich wäre ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei, ein anderer Teil zusammen mit Riester steuerpflichtig.

 

Bist du dir dessen ABSOLUT sicher?

 

Nach meinem verständnis wird riester (selbst wenn man es theoretisch bereits dieses jahr beziehen würde) von anfang an zu 100% versteuert. die 58% zählen meines erachtens nur für alle anderen alterseinkünfte, wie eben GRV, BAV, Einkünfte aus V+V, Lebensversicherung, usw.

 

Du machst die 1200 in dem Fall geltend soweit mir bekannt. Dein Anteil, was du aus eigener Tasche zu zahlen hast ist um die 154 gemindert.

 

käme dies nicht einer doppelbegünstigung gleich? dann würde der gesetzgeber ja eine steuerersparnis auf beiträge gewähren, die der riestersparer gar nicht angelegt hat. das kommt mir spanisch vor. ich denke, man kann nur die 1046 geltend machen, denn:

 

beispiel:

riestersparer hat ein bruttoeinkommen von 20.000 und muss daher 800 im jahr zahlen für die volle zulage. er hat 3 kinder und bekommt daher eine gesamtzulage von 709. dementsprechend müsste er 91 selbst einzahlen. glaubst du, dass man auf die kompletten 800 eine steuerersparnis anrechnen kann oder nur auf die 91?

 

vom gefühl her würde ich sagen, nur auf die 91. was denkst du?

 

 

 

Zum staatlichen Geschenk habe ich vor einer Weile mal einen Vortrag eines FH-Dozenten / Steuerberater gehört. Sehr interessant und rechnerisch voll nachvollziehbar, habe dir aus dem Skript mal 2 Hardcopys gezogen

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powerschwabe
@ Powerschwabe:

Das noch bestehende Fondsvolumen allerdings wird vererbt, wenn der Ehepartner auch so'n Vertrag hat war da sogar noch ne wirkliche Nettigkeit vom Staat.

 

Und wenn der Partner keinen solchen Riester Vertrag hat?

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Fleisch

@ tom: ich geh mal davon aus, dass du auch noch nicht soo alt bist. Riester zählt zum Steuerpflichtigen einkommen dazu. Auszahlungen aus Riester sind voll steuerpflichtig, sofern du überhaupt steuerpflichtig bist. Riester wird also voll auf dein Steuerbrutto aufgeschlagen, auch wenn du bisher eigentlich nur 58 % deiner gesetzlichen Rente versteuern musst. So kann es sein, dass du damit ein höheres Steuerbrutto hast als das SV-Brutto oder das Steuerbrutto ohne das Alterseinkünftegesetz.

Für Steuerrecht im Detail ist Sven hier im Forum eher der Ansprechpartner.

 

Wie bereits geschrieben, im Rahmen der Günstigerprüfung wird der für dich günstigere Betrag in Abzug gebracht, also der höhere. Die von dir beschriebenen 91 ist ja nur dein persönlicher effektiver Aufwand, da der Rest aus Zulagen und einem geringen Steuervorteil erwächst.

 

@ powerschabe: dann sollte deine gattin einen abschließen bevors mit dir zu ende geht, klingt jetzt sehr salopp, wüsste gerade keine alternative. wenn sie keinen hat dann hab ich keine ahnung sry. Auch da wird Sven wahrscheinlich besser im Thema sein als ich. Ich kann dir nur die Auswirkungen auf Beiträge zur Rente, Krankenversicherung, Pflege, Arbeitslosenversicherung näher beleuchten

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Uncletom
@ tom: ich geh mal davon aus, dass du auch noch nicht soo alt bist. Riester zählt zum Steuerpflichtigen einkommen dazu. Auszahlungen aus Riester sind voll steuerpflichtig, sofern du überhaupt steuerpflichtig bist. Riester wird also voll auf dein Steuerbrutto aufgeschlagen, auch wenn du bisher eigentlich nur 58 % deiner gesetzlichen Rente versteuern musst. So kann es sein, dass du damit ein höheres Steuerbrutto hast als das SV-Brutto oder das Steuerbrutto ohne das Alterseinkünftegesetz.

Für Steuerrecht im Detail ist Sven hier im Forum eher der Ansprechpartner.

 

ich fange langsam an zu verstehen. nach deiner erklärung würde das jedoch auch implizieren, dass sich die progression im alter folgendermaßen zusammensetzt: (Beispiel 2008)

 

58% der GRV-Einkünfte + 100% der Riester Einkünfte + 58% der Einkünfte aus V+V + 58% der Lebensversicherungseinkünfte...usw.

 

ist das so gemeint?

 

Wie bereits geschrieben, im Rahmen der Günstigerprüfung wird der für dich günstigere Betrag in Abzug gebracht, also der höhere. Die von dir beschriebenen 91 ist ja nur dein persönlicher effektiver Aufwand, da der Rest aus Zulagen und einem geringen Steuervorteil erwächst.

 

das würde bedeuten, dass ich den betrag von 800 als sonderausgabe absetzen könnte. bei einem angenommenen steuersatz von 25% entspricht das einem sonderausgabenabzug von 200. da jedoch bereits 154 durch die zulagen verrechnet sind, beträgt der zusätzliche steuervorteil 46.

 

ist es soweit richtig?

 

würde mich über eine antwort freuen.

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neysee

Hallo, ich überlege auch mit einem der DWS-Riesterverträge. Wenn ich mir die Konditionen anschaue, scheint mir dort AVL vorne zu sein:

 

Sowohl bei Premium als auch Toprente jeweils 15,40 Euro Depotgebühr/Jahr.

 

Wenn ich das richtig sehe, fallen bei der Riesterrente Premium keine Ausgabeaufschläge an, dafür aber 5,5% Abschlusskosten auf die Einzahlungen bis zum 60. Lebensjahr, verteilt auf die ersten 5 Jahre, wobei AVL davon (neuerdings jährlich) 90,91% erstattet.

 

Die Toprente kostet keine Abschlussgebühr, dafür fallen Ausgabeaufschläge für die Fonds an, die allerdings direkt von DWS um 50% ermäßigt werden und die restlichen 50% jährlich von AVL erstattet werden.

 

Von der Kostenstruktur sieht die Toprente daher günstiger aus, da man durch diese Konstruktion auch 100% Rabatt auf die AA hat, während bei Premium 9% von 5,5%, also ca. 0,6% Abschlusskosten übrig bleiben, und die Verwaltungsgebühr bei der Toprente niedriger ist.

 

Allerdings tendiere ich doch zu Premium, da es mir flexibler erscheint, laut AVL kann man Sonderzahlungen leisten, die 100% rabattiert sind. Außerdem ist es mir lieber, die Rückerstattung von AVL in den ersten 5 Jahren zu erhalten, als während der nächsten 20 Jahre drauf zu hoffen, dass der Laden bestehen bleibt und mir die 50% AA der Toprente erstattet. Oder wie seht ihr das?

 

Kennt jemand bessere Konditionen?

 

Bin leider gebranntes Kind von M*P und habe von denen einen Riestervertrag bei der Heidelberger Leben an der Backe. Sehe ich das richtig, dass ich den alten Vertrag problemlos auf den neuen übertragen könnte. Die Abschlusskosten für die aktuelle Erhöhung von 500 Euro/Jahr würde ich so ja komplett einsparen (der Erhöhung kann ich noch bis 31.1. widersprechen), beim Rest müsste ich mal durchrechnen, ob sich das lohnt.

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Habs gefunden

 

Welche Leistungen werden im Todesfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres fällig?

Das vorhandene Fondsvermögen kann auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Bei steuerlich gemeinschaftlich veranlagten Ehepartnern ist dies förderunschädlich, d. h., die staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. In allen anderen Fällen wird das durch Eigenleistung entstandene Fondsvermögen nach Abzug der staatlichen Zulagen ausgezahlt.

 

Welche Leistungen werden im Todesfall zwischen dem vollendeten 60. und 85. Lebensjahr fällig?

In diesem Fall ist die Übertragung des gesamten Fondsvermögens auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich, der auf den Namen des Ehepartners lautet. Bei getrennt steuerlicher Veranlagung sind sämtliche staatliche Förderungen zurückzuzahlen. Ebenfalls möglich ist die Auszahlung des Fondsvermögens an die Hinterbliebenen nach Abzug der staatlichen Förderung.

 

Welche Leistungen werden an die Erben im Todesfall nach vollendetem 85. Lebensjahr ausgezahlt?

Verstirbt der Anleger nach Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgt keine Auszahlung an Hinterbliebene oder Erben.

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Uncletom
· bearbeitet von Uncletom
Hallo, ich überlege auch mit einem der DWS-Riesterverträge. Wenn ich mir die Konditionen anschaue, scheint mir dort AVL vorne zu sein:

 

Sowohl bei Premium als auch Toprente jeweils 15,40 Euro Depotgebühr/Jahr.

 

Wenn ich das richtig sehe, fallen bei der Riesterrente Premium keine Ausgabeaufschläge an, dafür aber 5,5% Abschlusskosten auf die Einzahlungen bis zum 60. Lebensjahr, verteilt auf die ersten 5 Jahre, wobei AVL davon (neuerdings jährlich) 90,91% erstattet.

 

Die Toprente kostet keine Abschlussgebühr, dafür fallen Ausgabeaufschläge für die Fonds an, die allerdings direkt von DWS um 50% ermäßigt werden und die restlichen 50% jährlich von AVL erstattet werden.

 

Von der Kostenstruktur sieht die Toprente daher günstiger aus, da man durch diese Konstruktion auch 100% Rabatt auf die AA hat, während bei Premium 9% von 5,5%, also ca. 0,6% Abschlusskosten übrig bleiben, und die Verwaltungsgebühr bei der Toprente niedriger ist.

 

Allerdings tendiere ich doch zu Premium, da es mir flexibler erscheint, laut AVL kann man Sonderzahlungen leisten, die 100% rabattiert sind. Außerdem ist es mir lieber, die Rückerstattung von AVL in den ersten 5 Jahren zu erhalten, als während der nächsten 20 Jahre drauf zu hoffen, dass der Laden bestehen bleibt und mir die 50% AA der Toprente erstattet. Oder wie seht ihr das?

 

Kennt jemand bessere Konditionen?

 

Bin leider gebranntes Kind von M*P und habe von denen einen Riestervertrag bei der Heidelberger Leben an der Backe. Sehe ich das richtig, dass ich den alten Vertrag problemlos auf den neuen übertragen könnte. Die Abschlusskosten für die aktuelle Erhöhung von 500 Euro/Jahr würde ich so ja komplett einsparen (der Erhöhung kann ich noch bis 31.1. widersprechen), beim Rest müsste ich mal durchrechnen, ob sich das lohnt.

 

 

Hallo,

 

das Wichtigste zuerst: du solltest deinen Riester-Vertrag jederzeit wechseln können. In der Regel ist jeder Anbieter gesetzlich verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit eines Wechsels einzuräumen.Normalerweise kostet dies eine Verwaltungsgebühr von circa 50 Euro.

 

Wichtig bei der Wahl einer passenden Riester Rente sind Angaben zu deinem Alter und deinem voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Je mehr Zeit du noch hast bis zur Rente, desto besser ist für Dich ein hoher Aktienanteil. Und nach einem ersten Marktscreening bin ich dazu gekommen, dass die RRP mit ihrem CCPI Mechanismus wohl die höchste Aktienquote hat.

 

Was die Abschlusskosten von 5,5% angeht, würde ich einfach mal direkt bei DWS anrufen. Die verdienen sich mit dem Produkt ohnehin dumm und dämlich und haben die hohen Abschlusskosten nur, um ihren Vertrieb bei Laune zu halten. Wenn du also nicht über diesen Umweg gehst, dann könnte ich mir vorstellen, dass man dir entgegen kommt.

 

 

Viele Grüße

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Fleisch

@ tom: deine gedanken müssten soweit stimmen wie ich das sehe

 

Inwieweit Lebensversicherungen und anderes Zeugs besteuert werden weiß ich nicht genau. Da hatte es 2005 glaube wars ne Änderung gegeben.

 

Noch en Hinweis, den viele vlt. nicht direkt im Hinterkopf haben. Sollte euer Arbeitgeber AVWL anbieten, also dass der die VL auf einen Vorsorgevertrag einzahlt so macht dies getrennt von eurem Hauptvertrag, wenn es interessant ist.

Bei Verträgen wo der Arbeitgeber drin hängt wird dies automatisch als Betriebliche Altersvorsorge gewertet. Auf die Betriebsrente wird später übrigens der volle KV und PV Beitrag erhoben, was jetzt bereits schon ca. 16 % bei der KV und ca. 2 % bei der PV sind.

 

Rechenbeispiel

1. selber Riestern

 

500,- Rente nach Steuern

- 0,- keine SV-Beiträge

-----

500,- Rente

 

2. selber Riestern + AVWL-Vertrag

a) 500,- Riester-Rente nach Steuern

- 0,- keine SV-Beiträge

-----

500,- Riesterrente

 

B) 100,- AVWL-Bruttorente nach Steuern

- 16,- gesetzliche Krankenversicherung (ca. 16 % in dem Beispiel)

- 2,- gesetzliche Pflegeversicherung (ca. 2 % in dem Beispiel)

-------

82,- AVWL-Nettorente

 

=> 582 Nettorente

 

3. selber riestern, aber AVWL mal ins Boot geholt *autsch*

600 Bruttorente nach Steuern

- 96 gesetzliche Krankenversicherung (ca. 16 % in dem Beispiel)

- 12 gesetzliche Pflegeversicherung (ca. 2 % in dem Beispiel)

-------

492 Nettorente

 

Fazit: So bequem es ist AVWL auf einen bestehenden Vertrag drauf zupacken, so verhängnisvoll ist's im Alter. In dem konstruierten Beispiel macht das eine Differenz von 90 Netto.

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neysee
Wichtig bei der Wahl einer passenden Riester Rente sind Angaben zu deinem Alter und deinem voraussichtlichen Renteneintrittsalter. Je mehr Zeit du noch hast bis zur Rente, desto besser ist für Dich ein hoher Aktienanteil. Und nach einem ersten Marktscreening bin ich dazu gekommen, dass die RRP mit ihrem CCPI Mechanismus wohl die höchste Aktienquote hat.

 

Ah, das hätte ich dazu schreiben sollen: 41 Jahre, und Rente irgendwann zwischen 65 und 67. Insofern steht bei mir eher die Entscheidung zwischen Riester Premium und TopRente Balance an, für TopRente Dynamik scheint es mir ein bisschen spät.

 

Aktuell geht es um die 525 Euro, die dieses Jahr auf meinen alten MLP-Vertrag aufgeschlagen wurden.

 

Was die Abschlusskosten von 5,5% angeht, würde ich einfach mal direkt bei DWS anrufen. Die verdienen sich mit dem Produkt ohnehin dumm und dämlich und haben die hohen Abschlusskosten nur, um ihren Vertrieb bei Laune zu halten. Wenn du also nicht über diesen Umweg gehst, dann könnte ich mir vorstellen, dass man dir entgegen kommt.

 

Gute Idee. Es gab ja schon Berichte hier, dass DWS direkt nach kurzer Nachfrage 80% auf die AA bei der TopRente angeboten hätten, vielleicht machen die das bei RiesterRente Premium auch. Wobei die 91%, die AVL als jährliche Erstattung der Abschlusskosten bietet, ja schon sehr gut sind, aber da ist man drauf angewiesen, dass es den Laden in den nächsten 5 Jahren noch gibt.

 

Danke und Gruß,

Klaus

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Uncletom
Ah, das hätte ich dazu schreiben sollen: 41 Jahre, und Rente irgendwann zwischen 65 und 67. Insofern steht bei mir eher die Entscheidung zwischen Riester Premium und TopRente Balance an, für TopRente Dynamik scheint es mir ein bisschen spät.

 

Also wenn du noch 25 Jahre bis zur Rente Zeit hast, kannst du auf jeden fall noch die RRP ins Auge fassen. AUf Anruf wurde mir mitgeteilt, dass sie bis 12 Jahre vor Schluss eine 100%ige Aktienquote fahren. Die letzten 12 Jahre reichen wohl um das Gap Risk anhand von festverzinslichen Wertpapieren zu hedgen.

 

Mit der Balance Top Rente habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt, das wirst du wohl besser wissen, ob die in Frage kommt.

 

Viele Grüße

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_Andreas_
Noch en Hinweis, den viele vlt. nicht direkt im Hinterkopf haben. Sollte euer Arbeitgeber AVWL anbieten, also dass der die VL auf einen Vorsorgevertrag einzahlt so macht dies getrennt von eurem Hauptvertrag, wenn es interessant ist.

Bei Verträgen wo der Arbeitgeber drin hängt wird dies automatisch als Betriebliche Altersvorsorge gewertet. Auf die Betriebsrente wird später übrigens der volle KV und PV Beitrag erhoben, was jetzt bereits schon ca. 16 % bei der KV und ca. 2 % bei der PV sind.

 

 

Wie bitte?

Wo steht denn das?

 

Das ist mir ja komplett neu! Bitte mehr Infos hierzu, ich wollte auch AVWL in einen Riester Vertrag einzahlen, wenn das dann aber wegen den 27 Euro die ich AVWL im Monat bekomme so wie von dir skizziert aussieht fände ich das aber ziemlich übel!

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hophi

Hallo zusammen,

 

der thread und die Bewertungen aus FinanzTest haben mich zur Entscheidung für eine DWS TopRente Dynamik gebracht. Ich möchte dabei bei den Depotkosten und dem AA sparen. Bei der DWS direkt bekomme ich 50 % Rabbatt auf AA zahle aber Depotkosten sofern das Depot bei denen ist. Bei freien vermittlern (fondsvermittlung24, avl ...) bekokmme ich auch 50 % müsste aber doch auch ein kostenloses Depot bei einem Discountbroker nutzen können? Oder? Kann ich die Bezugs- und Verwahrquellen auch noch anders kombinieren? Wie lange gelten die jeweiligen Rabatte?

 

Viele Grüße und Danke schon mal

 

Holm

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Fleisch

zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der Krankenversicherung zücke ich mal das SGB V

 

§ 229 SGB V klick

 

§ 237 SGB Vklick

 

§ 248 SGB V klick

 

und noch einige Paragraphen mehr, wenn ich sie richtig gelesen hab. Ich werd' das am Montag mal noch detailierter erforschen.

 

Und hier hab ich mal noch en netten sehr kritischen und überspitzt formulierten Kommentar zur betrieblichen Altersvorsorge klick

 

Das gilt für pflichtversicherte Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung als Renter (KVdR). Für freiwillig Versicherte wird's noch bunter, die zahlen nämlich auch noch Beiträge auf Mieteinkünfte etc.. Und als Entscheidungsgrundlage gilt hier der Einkommensteuerbescheid...

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Uncletom

Seit 01. November letzen jahres ist die mifid in kraft.

 

seitdem müssen die fondsgesellschaften doch offenlegen, wieviel sie an kickbackzahlungen berappen.

 

mich würde einmal interessieren, was die betriebspartner von den 0,75-1,5% managementgebühren pro jahr sehen.

 

bei der uniprofirente sind es "bis zu 35%" dessen. kennt jemand die antwort für die RRP?

 

wäre super!

 

viele grüße,

 

UT

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powerschwabe

Was für eine Performance hatte die DWS Top Rente in letzter Zeit?

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Fleisch

dws hat sein datenblatt diesbezüglich aktualisiert

 

https://www.dws-direkt.de/dsp/cms/html/tr_toprente.jsp

 

sieht aktuell ziemlich übel aus, wenn man sich die der letzten monate mal zu gemüte führt...

 

aber ne kleine delle ist ja auf lange sich nciht tragig

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powerschwabe

Performance Werte gibt es wohl keine für z.B. für 1,3,6,12 Monate. Wie verläuft sie denn im Vergleich zur Premium Rente.

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Fleisch

gibt's da überhaupt schon referenzwerte für ? die is ja noch nicht sooo lange am markt

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Message

Habe von DWS Heute meine Jahresabrechnung bekommen, dabei war auch eine AGB Änderung. Kann mir Jemand sagen, wieso ich den neuen Bedingungen NICHT widersprechen sollte? So wie ich es lese bekomme ich dann die Vermittlungsgebühr ausbezahlt.

 

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