hansi01 November 20, 2007 Hallo, wie viele andere, kommen wir über den Sparerfreibetrag von 1600 (verheiratet). Jetzt verliere ich so langsam den Überblick der einzel gestellten Freistellungsanträge. Bei z.B. Tagesgeld einen Antrag über dieses Konto, bei Hausbank Antrag über die dortigen Konten und Aktien bei ...... Wie handhabt ihr dies denn? Stellt ihr überhaupt keine Freistellungsanträge? Wie geht dies eigentlich steuerlich? Ist dies richtig: Sofern ich einen Antrag gestellt habe und komme über diesen Betrag, wird doch meineswissens ein Teil der zinsen einbehalten und diesen muss ich mir vom Finanzamt wieder holen. Bisher haben wir dies nie gemacht, weil wir es nicht besser wussten. Was machen hier die Profis und was können wir besser machen. Ich wollte für meine 3 Kids etwas Geld anlegen, damit wir nicht über den Sparerfreibetrag kommen. Die Kids hätten ja auch eine Freibetrag. Jetzt wurde mir gesagt, wenn wir dies tun, können wir so einfach nicht mehr an dieses Geld ran, weil wir dies ja " den Kids" geschenkt hätten. Ich hoffe, diese Interpretation war so ungefähr richtig Denke, meine Fragen hören sich sehr laienhaft an, aber diesbezüglich ist es auch wirklich so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 20, 2007 Jedes Kind hat einen eigenen FSA in Höhe von 801 EUR. Da ihr als Eltern die gesetzl. Vertreter seid könnt ihr natürlich jederzeit an das Geld ran. Das machen zig tausend Deutsche so um Steuern zu sparen,obwohl es natürlich in gewisser Weise nicht legal ist. ZAST+Soli auf Zinsen (insgesamt 31,65 %) sind lediglich eine Steuervorrauszahlung. Mit der Einkommensteuererklärung kann man die gezahlten Steuern geltend machen,weil all deine Einkünfte mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Sollte der demnach über 30 % sein musst du nachversteuern, wenn er unter 30 % ist kriegst du nochwas wieder. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen,wenn du noch gern mehr wissen willst zur Freistellung frag ruhig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 20, 2007 · bearbeitet November 20, 2007 von Sapine 1. Bin kein Experte 2. Frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten hilft später Erbschaftssteuer zu sparen und natürlich auch zum Sparen der Zinsabschlagssteuer (NV beantragen). Aber nicht übertreiben. 3. Es gibt Einkommensgrenzen der Kinder z.B. für Kindergeld etc. 4. Gibt auch irgendwelche Beschränkungen wann Eltern einen Ergänzungspfleger oder so ähnlich brauchen für Geschäfte ihrer Kinder. Insbesondere bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Eltern und Kindern in der Geldanlage. 5. Generell soll man nur schenken, was man auch nicht zurückverlangen möchte. Gibt glaube ich Ausnahmen in Notfällen. 6. Bei größeren Beträgen evtl. mal ne Beratung beim Steuerberater suchen - Banken sehen das bisweilen etwas rosig. Aber wie gesagt - bin kein Experte, kenne nur zwei Leute, die da bös in die Falle getreten sind. Bei Überschreiten der Einkommensgrenzen haben die ohne Notfall eine Rückübertragung versucht. Das FA ist da richtig böse geworden. Meine Meinung: zu Recht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin November 20, 2007 · bearbeitet November 20, 2007 von Delphin Jetzt verliere ich so langsam den Überblick der einzel gestellten Freistellungsanträge. Ja, das kann schon mal passieren, gerade, wenn man Kunde bei mehreren Banken ist. Ich leg das möglichst gleich man Anfang des Jahres fest. Hilfreich ist natürlich, wenn alles was über den Freibetrag geht, bei einer Bank anfällt, das erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung. Die Bank schickt dir ja eine Bescheinigung, die ziemlich genau anzeigt, was wo eingetragen werden muss. Stellt ihr überhaupt keine Freistellungsanträge? Wie geht dies eigentlich steuerlich? Ist dies richtig: Sofern ich einen Antrag gestellt habe und komme über diesen Betrag, wird doch meineswissens ein Teil der zinsen einbehalten und diesen muss ich mir vom Finanzamt wieder holen. Eigentlich ist es ganz einfach: * Zinsen und Dividenden unterliegen der Einkommensteuer, müssen also in der ESt-Erklärung angegeben werden und zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, es gibt einen Freibetrag von 801/1602€ (wenn man nicht höhere Werbekosten abestzen kann) * Um das Verschweigen dieser Einkünfte zu erschweren, hat man die Banken verpflichtet, automatisch einen Abschlag von den Zinsen und Dividenden einzubehalten, der dann am Ende des Jahres mit den zu zahlenden Steuer verrechnet wird (denn es hat ja nicht jeder denselben Steuersatz), das ist im Grunde wie bei der Stromrechnung. Man nennt diese Abschläge (für den Laien irreführenderweise) Zinsabschlagsteuer und Kapitalertagsteuer. * Alle Menschen, die unter dem Freigbetrag bleiben, würden so die Abschlagszahlungen mit der Steuererklärung zurückbekommen. Da das auf viele Menschen zutrifft, hat man zur Vereinfachung Freistellungsaufträge eingeführt. D.h. der Anleger kann die Bank veranlassen, auf Zinsen und Dividenden unter der Freigbetrag keine Abschläge einzubehalten. Dann gibt es bei der ESt-Erklärung auch nix zu verrechnen, d.h. man kann auf S. 2 ankreuzen, dass keine Kapitaleinküfte über der Freibetrag vorlagen, und hat sich das ganze hin und her gespart. Für jemanden der über der Freibetrag liegt, sorgt ein Freistellungsauftrag dafür, dass die Abschlagszahlungen nur auf den Teil über dem Freibetrag entfallen und somit vermutlich näher an der letztendlich festgestellten Einkommensteuer liegen. Fazit: ein Freistellungsauftrag ist praktisch, aber es geht auch ohne. Der Nachteil ist nur, dass man je nach eigenem Steuersatz, evtl. warten muss, bis man zuviel gezahlte Abschläge zurückbekommt. Ich wollte für meine 3 Kids etwas Geld anlegen, damit wir nicht über den Sparerfreibetrag kommen.Die Kids hätten ja auch eine Freibetrag. Jetzt wurde mir gesagt, wenn wir dies tun, können wir so einfach nicht mehr an dieses Geld ran, weil wir dies ja " den Kids" geschenkt hätten. Na ja, solange sie noch nicht volljährig sind, dürft ihr ja ihre Geschäfte führen. Aber, dass ihr das Geld den Kindern schenkt, war doch auch die Absicht, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 November 20, 2007 Was für Ungemach droht mir, wenn ich zu viele bzw. zu hohe Freistellungsanträge stelle (sprich wenn die Summe aller Freistellungsaufträge meinen Freibetrag überschreitet)? Was passiert, wenn ich außerdem diese zu hohen Freistellungsaufträge auch wirklich ausnutze, so dass ich auf mehr als meinen Freibetrag keine Steuern zahle? Klar, auf jeden Fall muß ich Steuern nachzahlen, aber kann ich darüber hinaus Probleme bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 20, 2007 · bearbeitet November 20, 2007 von Schnitzel das kann als steuerhinterziehung oder verschleppung gewertet werden. irgendwo steht auch, dass man wenn man FSA erteilt dazu verpflichtet ist diese in ihrer gesamtsumme zu prüfen und ggf. anzupassen sofern der gesetzlich festgelegte Betrag überschritten ist zur umverteilung auf die Kinder: pass auf einige dinge auf, wie Kindergeld Kapitalerträge bei Kindern sind bis zu 7680,00 € p.a. möglich Damit die Erträge nicht an den Fiskus gehen sondern ihr sie behaltet Nichtveranlagebescheinigung beim Finanzamt beantragen Gesetzliche Krankenversicherung Kapitalerträge bei familienversicherten Angehörigen max. 4200,00 € p.a. oder 350,00 € mtl. Diese wird zu 2008 auf 355,00 € mtl. angehoben auf dann 4260,00 € p.a. Falls dein Kind drüber liegt muss es sich selbst versichern zu rund 125 € pro Monat ! Da lohnt sich die Verschiebung natürlich nicht mehr Fazit Kapital auf die Kiddis verschieben max. Erträge von 4200,00 € p.a. zulassen sonst wird's teuer ! NV-Bescheinigung beantragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansi01 November 20, 2007 Hallo, danke für die schnellen und informativen Antworten. War natürlich für einen Laien viel " Wirtschaftsdeutsch". Gebe es mal wieder, sowie ich es verstanden habe. 1. Ich kann für meine Kids Geld angelegen bis zu einem Zinseinkommen von 801 . d.h. 20.000 mit 4 % angelegt, ergeben im Jahr 800 . 2. die nicht erhaltenen Zinseinkünfte ( weil FSA überschritten wurde oder erst gar nicht gestellt) erhalte ich nur vom Finanzamt zurück, wenn ich alle Einkünfte in den Formularen angebe. Wird denn gar nichts abgezogen?? Habe ich jetzt alles falsch aufgefasst oder ....?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. November 20, 2007 Hol dir für die Kinder doch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Dann zahlen die gar keine Steuern.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rohstoff75 November 20, 2007 Was für Ungemach droht mir, wenn ich zu viele bzw. zu hohe Freistellungsanträge stelle (sprich wenn die Summe aller Freistellungsaufträge meinen Freibetrag überschreitet)? Was passiert, wenn ich außerdem diese zu hohen Freistellungsaufträge auch wirklich ausnutze, so dass ich auf mehr als meinen Freibetrag keine Steuern zahle? Klar, auf jeden Fall muß ich Steuern nachzahlen, aber kann ich darüber hinaus Probleme bekommen? Wenn Du zu hohe Freistellungsaufträge stellst, passiert erst ein mal nichts. Nur wenn die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge den zulässigen Freibetrag überschreiten gibt es Probleme. Deine Bank muss nämlich die freigestellten Kapitalerträge weitermelden (ich glaube an eine Abteilung im Bundesfinanzministerium). Sofern dann Deine insgesamt freigestellten Ertäge den Freibetrag überschreiten erfolgt eine Mitteilung an dein Wohnsitzfinanzamt (dies geschieht alle drei Jahre). Der freundliche Finanzbeamte schreibt dich dann an, sofern du nicht alle Einnahmen in deiner Steuererklärung angegeben hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schnithooo November 20, 2007 1. Bin kein Experte2. Frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten hilft später Erbschaftssteuer zu sparen und natürlich auch zum Sparen der Zinsabschlagssteuer (NV beantragen). Aber nicht übertreiben. 3. Es gibt Einkommensgrenzen der Kinder z.B. für Kindergeld etc. 4. Gibt auch irgendwelche Beschränkungen wann Eltern einen Ergänzungspfleger oder so ähnlich brauchen für Geschäfte ihrer Kinder. Insbesondere bei möglichen Interessenkonflikten zwischen Eltern und Kindern in der Geldanlage. 5. Generell soll man nur schenken, was man auch nicht zurückverlangen möchte. Gibt glaube ich Ausnahmen in Notfällen. 6. Bei größeren Beträgen evtl. mal ne Beratung beim Steuerberater suchen - Banken sehen das bisweilen etwas rosig. 7. ab einem bestimmten betrag im monat, beläuft sich wohl auf so ca. 300-400 zinseinkünfte, habe die kinder eigenes einkommen und müssen dann eigene krankenversicherungsbeiträge zahlen, sind also nicht mehr beitragsfrei familienversichert... hab ich mal irgendwo gelesen ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer November 20, 2007 · bearbeitet November 20, 2007 von fennichfuxer hi hansi, läuft das vermögen auf deine kinder, sollten die einkünfte unter dem freibetrag (4200€/jahr, wie schnitzel schon präzise schrieb) für die krankenkasse bleiben. dabei ists egal, ob es zinsen oder dividenden sind. aber achtung: bei der krankenversicherung kommt nicht das halbeinkünfteverfahren zur anwendung, dividenden werden voll angerechnet! für genaue auskünfte würde ich allerdings immer einen steuerbrat zur rate ziehen. 1€ zuviel einkünfte, und die falle schnappt zu... noch etwas: das vermögen sollte auch dauerhaft bei deinen zwergen bleiben können. übertragt ihr es zurück zu dir, gelten wesentlich geringere steuerfreibeträge. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 20, 2007 Noch eine Anmerkung zur Anrechnung von Erträgen aus Kapitalvermögen Das Sozialgesetzbuch sieht bei den beitragspflichtigen Einkünften bei sog. sonstig freiwillig Versicherten die Berechnung differenziert vor. Kapitalerträge aus Tagesgeld, Festgeld z.B. werden voll angerechnet. Fonds, Zertifikate, Anleihen mit z.T. steuerfreien Erträgen werden etwas anders behandelt. Da ich mein SGB auf der Arbeit rumfliegen hab müsste ich das nachschauen was wie zu wieviel angesetzt wird. Zudem gibts zu dem Punkt auch Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen in denen teils gesetzlich nicht geregelte Dinge eine einheitliche und rechtsgültige Grundlage erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 20, 2007 noch etwas: das vermögen sollte auch dauerhaft bei deinen zwergen bleiben können. übertragt ihr es zurück zu dir, gelten wesentlich geringere steuerfreibeträge. Das sehe ich sehr ähnlich - das Übertragene Geld ist erstmal Eigentum Deiner Kinder. Man darf es zwar verwalten, aber der Kauf der neuen Familienkutsche oder die nächste Hausmodernisierung verbietet sich dadurch. Das wäre steuerlich nämlich eine Rückübertragung und die wie gesagt mit weniger Freibeträgen. Zudem könnte das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch vermuten. Aber eine Schenkung an Kinder z.B. um deren Ausbildung zu finanziern (und damit später den eigenen Geldbeutel rettet) ist doch schoinmal ein legaler und lohnenswerter Anfang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer November 20, 2007 jau, dann können sich die kleinen auch mal den elternunterhalt leisten. im ernst: das geld ist beim nachwuchs gut aufgehoben. das finanzierungsrisiko einer ausbildung wird zunehmend auf die auszubildenden abgewälzt: studiengebühren, immer weniger bezahlte praktikumsplätze und studiwohnheime, auslandserfahrung...wo bleibt die zeit zum ausprobieren? humboldt'sche freiräume sind enorm wichtig, haben aber eben ihren preis. daher find ich diese sparmöglichkeit auch völlig angebracht. eine echte investition. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag