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sway63

riesterrente nicht bis zu rentenbeginn

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sway63

hallo Leute

 

Ich war gerade bei der volksbank wegen riesterrente und habe einen prospekt zur uniprofirente erhalten, nun steht in dem prospekt das die uni profirente nicht geeignet ist ---wenn sie nicht langfristig bis zum beginn ihrer rente ansparen wollen.

 

Und das trifft auf mich zu da ich evtl mit 58 in ausland will, und keine lust habe bis 67 zu arbeiten,

was wäre für mich geeignet. evtl bei der volksbank abschliessbar ? (nicht bedigung)

gruss sway

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mäx

Wenn Du ins Ausland willst...vergiss Riester. Musst die Zulagen vom Staat zurückzahlen.

 

Gruß

mäx

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sway63
Wenn Du ins Ausland willst...vergiss Riester. Musst die Zulagen vom Staat zurückzahlen.

 

Gruß

mäx

 

das hast du missverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt vergesst das ausland (ist zulang zum erklären)

Ich will nicht länger als bis 58 arbeiten!!!

 

sway

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Delphin
das hast du missverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt vergesst das ausland (ist zulang zum erklären)

Ich will nicht länger als bis 58 arbeiten!!!

Bei Riester darf die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, soweit ich das weiß, müsstest nochmal genau schauen, ähnliches gilt für Rührup und ich glaube auch für die privaten Rentenversicherungen, alle drei Varianten werden vom Staat mehr oder weniger begünstigt.

 

Wenn eine dieser Varianten für dich interessant sein sollte, hättest du zwei Jahre zu überbrücken. Da würde ich dann "einfach" selbst Vermögen aufbauen, aus dem du diese zwei Jahre finanzierst. Das dürfte recht einfach sein verglichen mit den Überlegungen, wie du den Rest deines Ruhestandes finanzierst.

 

Nehmen wir an du brauchst also mit 58 Jahren einen Betrag X, um zwei Jahre zu überleben, dann musst du nur noch entscheiden, wie wichtig es dir ist, dass es mindestens dieser Betrag auch wirklich wird und danach richtet sich, welche Anlage für dich in Frage kommt, und wieviel du jährlich oder monatlich dafür beiseite legen musst.

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Roger Wilco

Hauptkriterium ist vor allem das Einkommen und wieviele Kinder man hat für Riester.

 

Da man bei geringen Einkommen wenig für die gesamte Förderung einzahlen muss und außerdem für Kinder eine zusätzliche, hohe Förderung erhält.

 

Riester ist sonst stark umstritten. Einige/Viele empfehelen lieber anderweitig in Fonds etc. zu investieren, da das höhere Renditen verspricht (und etwas mehr Unabhähigkeit).

 

Für mich ist Riester aufgrund der hohen Förderung (habe ein Kind, demnächst zwei) lukrativ und es wird für meine Altersvorsorge ein sicheres Standbein (neben anderen) sein.

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Crasher

Du kündigst den Mist einfach mit 58., zahlst die Zulagen u.s.w zurück und bekommst dein Geld (abzüglich einer Kündigungsgebühr - 50 oder so) zurück.

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tom1978
Du kündigst den Mist einfach mit 58., zahlst die Zulagen u.s.w zurück und bekommst dein Geld (abzüglich einer Kündigungsgebühr - 50 oder so) zurück.

 

Damit kommst Du i.d.R. nicht hin - man zahlt dann bei der DWS bei schädlicher Verwendung "bis zu 0,5% des Depotgegenwertes, mindestens 50 EUR".

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Crasher

und selbst wenn er bei 100.000 Guthaben 500 Gebühr zahlt. Funktionieren tut es ;)

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fennichfuxer

hi,

 

da hast du ein wesentliches detail vergessen: im fall der schädlichen verwendung musst du nach meinem kenntnisstand erträge und wertsteigerungen versteuern. räumst du dein guthaben ab, kannst du im betreffenden jahr schnell in steuersphären gelangen, die riester zusätzlich unattraktiv dastehen lassen.

 

die idee des hr riester war gut, die umsetzung ein einziger murks.

 

wie es allerdings ausschaut, wenn du zu diesem zeitpunkt nicht mehr in d steuerpflichtig bist, kann ich dir nicht sagen. mglw gilt das jeweilige steuerabkommen und du kannst dir etwas zurückholen.

 

grüssle ff

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Sapine

Vielleicht bring ich ja jetzt etwas durcheinander? Meines Wissens gilt

1. Die Auszahlungen einer Riesterrente sind zu 100% zu versteuern

2. Bei vorzeitiger Kündigung sind nicht nur die Zulagen zurück zu zahlen, denke auch die Steuervorteile gehen zurück. Hinzu kommen evtl. Wertsteigerungen der Anlage. Das kann richtig teuer werden.

3. Bei RV egal ob mit Fonds oder klassisch muss man immer bis zum Ende durchhalten, dass es sich lohnt. Sind halt etwas unflexibler als Fondssparpläne. Den Hinweis von der Bank finde ich durchaus positiv.

 

Ob bis 58 lang genug ist, kann ich nicht sagen. In jedem Fall ist das ein weiterer Grund, um einen Riester Fondsparplan ohne Zillmerung zu bevorzugen.

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sway63

kann man die uniprofirente auch nur bis 60 abschliessen??

gruss sway

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Crasher

Kündige doch einfach mit 58. Dann bekommst du den ganzen Batzen auf einmal, Steuern musst du so wieso zahlen. Und f. die Zulagen hast du ordentlich Rendite bekommen.

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Urmel

Dabei sollte man aber bedenken: Mit 60 gilt eine Garantie zumindest auf die eingezahlten Beiträge. Leute, die daran denken, den Vertrag früher aufzulösen müssen bei Fondssparplänen damit rechnen, daß sie weniger zurückbekommen, als sie eingezahlt haben, je nach Börsenverlauf. Bei einem Riester-Banksparplan kann einem das nicht passieren. Da ist das Kapital immer erhalten abzüglich der Gebühr, die die Auflösung des Vertrags kostet. Die Förderungen und Steuerersparnisse zahlt man zurück, die Zinsen auf diese darf man jedoch behalten. Man leiht sich sozusagen Geld vom Staat dafür, daß man Zinsen bekommt. Jedoch: Ein Banksparplan mit einer Rendite von 4,3 % für 15 oder 20 Jahre, wie ihn gerade die Diba anbietet, könnte trotzdem mehr abwerfen. Denn Die Riesterbanksparpläne sind nicht sehr hoch verzinst, die Zinsen oft variabel. Es gibt zwar auch ganz gute Banksparpläne, die an die Umlaufrendite gekoppelt sind, jedoch ist die evtl. durchschnittlich nicht so hoch, wie die garantierten 4,3 % bei der Diba, auch mit den Zinsen auf die Förderungen nicht.

 

Also, wenn man vorhat, einen Riestersparplan zu kündigen, braucht man ihn eigentlich nicht machen, da fährt man mit anderen Anlagen besser, weil man da die freie Auswahl hat und weniger Gebühren zahlt, als bei den Riesterverträgen. Der Vorteil ist bei Riester doch nur, daß er Hartz IV sicher ist, falls man das als Vorteil ansieht. Und daß das Kapital am Ende garantiert ist, auch bei unsichereren Fonds-Anlagen. Doch dieser Vorteil kommt nur zum Tragen, wenn man den Vertrag bis zum 60. Lebensjahr erhält.

 

Ist aber alles eine schwere Entscheidung. Im Moment bin ich der Ansicht, man sollte konsequent Geld zurücklegen, über das man aber jederzeit frei verfügen kann. Nicht, um es auszugeben, sondern um die größtmögliche Wahl zu haben, es gut anzulegen. Versicherungen kosten außerdem eine Menge und zocken einen nur ab. Die Rendite ist oft zweifelhaft bzw. geringer, als bei eigenständiger Anlage.

 

Viel Glück bei der Entscheidung! Urmel

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sway63

Hallo Leute

hallo urmel

 

"da fährt man mit anderen Anlagen besser, weil man da die freie Auswahl"

Kann mir jemand eine anlage für 200 mon empfehlen so das ich das geld ohne probleme mit 58 zu verfügung habe,keine fonds oder aktien.

gruss sway

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Urmel

Hallo sway,

 

eine Möglichkeit, Geld ganz ohne Risiko regelmäßig anzusparen ist z.B. ein Banksparplan bei der Diba, oder ganz einfach ein Tagesgeldkonto. Beim Banksparplan sind Dir die Zinsen über die gesamte Laufzeit garantiert, Du kannst jedoch zwischenrein nicht über das Geld verfügen (bzw. ist das dann mit Kosten verbunden). Beim Tagesgeld kannst Du jederzeit über das Geld frei verfügen, die Zinsen sind jedoch variabel. Welche Anlage durchschnittlich mehr bringt, hängt vom Leitzins ab, nach dem das Tagesgeld ständig angepasst wird. Ich denke, daß die garantierten 4,3 oder 4,4 % langfristig mehr bringen werden, als Tagesgeld, aber weiß es natürlich nicht. Zu bedenken ist, daß auf die Zinsen noch Steuern bezahlt werden müssen. Wenn man dann die Inflation berücksichtigt, kommt nicht mehr sehr viel Rendite dabei heraus. Jedoch wird der Wert des Geldes weitgehend erhalten, das ist auch schonmal etwas. Was Dir bei der sicheren Anlage entgeht ist die Chance auf eine wirklich gute Rendite. Diese Chance ist jedoch eben mit einem Risiko verbunden, welches aber geringer wird, je mehr Zeit man hat und je weniger man darauf angewiesen ist, das Geld zu einem bestimmten Termin zu benötigen. Wenn Du das Geld also mit 58 Jahren sicher benötigst, dann ist das Risiko zu hoch, daß dann ausgerechnet die Börse im Keller ist. Dies betrifft einen Riester-Fondssparplan, den man vorzeitig kündigen will genau so, wie einen selbst gemanagten Fondssparplan.

 

Eine andere risikoarme Möglichkeit sind offene Immobilienfonds, der SEB Immoinvest gefällt mir ganz gut. Wie sich die Rendite zukünftig entwickelt ist natürlich ungewiss, aber es könnte mehr als 4,4 % herauskommen, aber auch weniger. Und es gibt ein Risiko von Immobilienfonds generell, wenn auch weniger hoch wie bei Aktienfonds.

 

Mir fallen solche Entscheidungen auch unendlich schwer, viel Glück! Urmel

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BarGain
· bearbeitet von BarGain
2. Bei vorzeitiger Kündigung sind nicht nur die Zulagen zurück zu zahlen, denke auch die Steuervorteile gehen zurück. Hinzu kommen evtl. Wertsteigerungen der Anlage. Das kann richtig teuer werden.

das käme einer faktischen doppelbesteuerung gleich, denn mit der rückzahlung der steuervorteile hast du ja sozusagen nur noch versteuertes geld in den aufgelösten vertrag gepumpt.

inwieweit hier dann sozusagen durch die hintertür dann noch die abgeltungsteuer zum tragen kommt, sei dahingestellt.

 

wie man es aber dreht und wendet:

entweder der steuervorteil muss zurückgezahlt werden (zinslos, darin liegt ja der charme dieser idee!), und man is raus aus der chose, oder man muss noch abgeltungsteuer latzen, dann sind noch 25% des ertragsanteils futsch - aber exorbitante steuersphären wie von fennigfuxer angedeutet kommen da nicht auf einen zu.

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fennichfuxer

hi,

 

wie stellst du den zusammenhang zur abgeltungssteuer her? die rechtsfolge der schädlichen verwendung des ertragsanteils aus geförderter altersvorsorge wurde vor jahren geregelt: es sind sonstige einkünfte (§ 22 Nr. 5 Satz 4 EStG). peitsch mich aus, aber die unterliegen mwn bei seuerinländern der vollen einkommenssteuerpflicht.

 

lieg ich richtig, könnte es so aussehen: ist dank zinseszins nun gegen ende der ansparphase ein ordentlicher ertragsanteil aufgetürmt, kann die schädliche verwendung also durchaus zur katharsis des riesterlings führen. der führe bei geplanter einmalauszahlung - je nach pers verhältnissen und vorauss betrag - mit einer ungeförderten vorsorge und abmelkungssteuer demnächst vermutlich besser. eine prüfung, welche besteuerungsart günstiger ist, ist mw nicht vorgesehen.

 

grüssle ff

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BarGain

interessanter aspekt...

die abmelkungsteuer hab ich ins spiel gebracht, da ja fortlaufend in den vertrag gezahlt wird, und die förderschädliche verwendung durch vorzeitige auflösung des vertrags wäre dann streng genommen mit einem ab 2009 laufenden sparplan gleichzusetzen.

da der steuervorteil ja zurückgezahlt werden muss, darin sind wir uns ja einig, hast du dann als "untreuer" riesterer faktisch ja nur noch mit versteuertem geld gearbeitet, folglich wäre eine versteuerung mit dem vollen einkommensteuersatz eine doppelbelastung, die ich nicht im einklang mit unserer verfassung sehe.

 

wir sollten diesen punkt wirklich mal abschließend klären, denn die idee, durch riestern hartz4-"sicher" geld beiseite schaffen zu können und den vertrag kurz vor torschluss dann zu canceln und sich abzusetzen kam hier im forum ja schon mehrfach auf.

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fennichfuxer

hi,

 

bargain, ab in die riesterpatho mit uns.

 

einzahlungen: du bekommst die steuer für eingezahlte ocken zurück, bekommst also aus sicht von vadder staat unversteuertes einkommen, welches aber erstmal im schwarzen loch des riesterimperiums verschwinden muß. ob du die steuererstattung hinterherschickst, ist dein bier.

 

nun werkelt das geld erstmal im jeweiligen anlageprodukt.

 

jetzt machen wir gewohnt clever einen auf schädliche verwendung: du bekommst die einzahlungen zurück. allerdings möchte der staat nun die geleisteten steuerstattungen absolut von dir zurück. der eingezahlte einkommensanteil wird quasi entsprechend deinen damaligen verhältnissen versteuert. vermutlich deshalb, weil es dir bereits als in der vergangenheit zugeflossen gilt. dieser teil der auszahlung ist damit erledigt.

 

das eingezahlte geld hat nebenbei auch mittlerweile fleissig nachwuchs bekommen: wertsteigerung, ertragsanteil. dieser, und nur dieser, wird nun unter sonstige einkünfte im jahr der schädlichen verwendung zum steuerlichen aderlaß verpflichtet. erschwerend kommt hinzu, dass in wenigen dekaden für newbies im pensionärsclub die rente voll auf die einkünfte angerechnet wird. je nach betrag aller einkünfte kullert also ein ordentlicher batzen davon in den seckel. wenn ichs recht kapiert habe, gilt für diesen zusätzlichen zufluß aus dem riestervolo dann der entsprechende grenzsteursatz. das dürfte im vergleich zum abgeltungssteuerprozedere für viele richtig ins kontor hauen. eine günstigerprüfung ist mwn nicht vorgesehen.

 

korrigier' mich, wenn ich was falsch modelliert haben sollte.

 

grüssle ff

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BarGain

da bleibt wohl nur eine von zwei möglichkeiten: sven72 macht uns da schlau, oder da muss mal wieder ne mail ans finanzamt, und die müssen das mal schriftlich verhackstücken, wie die sachlage da wirklich ist, denn soweit ich das sehe, haben wir beide da zwei gegensätzliche ansätze, wie der aus letztendlich schon versteuertem einkommen stammende ertragsanteil anzusetzen ist, nachdem papa fiskus sich schon die steuererstattung von uns hat zurückzahlen lassen.

 

sollte der hase wirklich so laufen wie du das verargumentiert hast, wäre damit auch das allerletzte pro-argument, warum ich mich auf nen riester überhaupt einlassen sollte, für mich gestorben - und für einige andere, die die schädliche verwendung eines riestervertrags angepeilt haben, um sich in der auszahlungsphase ins ausland abzusetzen, ebenfalls.

gerade letzterer punkt wäre dann übrigens nicht nur ein fall fürs BVerfG, sondern gleich auch noch für den EurGH wegen verstoßes gegen die freizügigkeit. und soweit ich das in erinnerung habe, haben die jungs und mädels mama deutsche-land eh schon auf dem kieker.

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