Schlumpf75 November 18, 2007 Wird für die Ermittlung des Mindestbeitrages bei der Zulagenberechnung einer Riester-Vorsorge bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren das gemeinsame Jahresbrutto angerechnet? Kann also, wenn einer voll verdient und der andere kein Einkommen hat, der Mindestbeitrag zu gleichen Teilen auf die Verträge beider Ehepartner aufgeteilt werden? Oder muß der Mindestbeitrag auf den Vertrag des Ehepartners eingezahlt werden der das Einkommen erhält und der andere bekommt nur einen 5 Euro Vertrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Herr S. November 18, 2007 · bearbeitet November 18, 2007 von Herr S. Die Einkommen werden getrennt betrachtet. Das führt dazu das eine Hausfrau z.b. dann für 30 jährlich (Beispiel) rietsern kann und die volle Zulage bekommt. Mehr einzahlen geht ja immer... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch November 18, 2007 ...und immer schön das SV-Brutto (oder genauer das RV-Brutto) des Vorjahres ansetzen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumpf75 November 19, 2007 hm ... und die Hausfrau bekommt dann nur die Grundversorgung und der Staat behält seine Riester-Zulagen und Ihren Mini-Beitrag einfach ein - richtig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag