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Schlumpf75

Riester - Beitragsverteilung bei Ehepaaren

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Schlumpf75

Wird für die Ermittlung des Mindestbeitrages bei der Zulagenberechnung einer Riester-Vorsorge

bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren das gemeinsame Jahresbrutto angerechnet?

Kann also, wenn einer voll verdient und der andere kein Einkommen hat, der Mindestbeitrag

zu gleichen Teilen auf die Verträge beider Ehepartner aufgeteilt werden?

Oder muß der Mindestbeitrag auf den Vertrag des Ehepartners eingezahlt werden der das

Einkommen erhält und der andere bekommt nur einen 5 Euro Vertrag?

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Herr S.
· bearbeitet von Herr S.

Die Einkommen werden getrennt betrachtet. Das führt dazu das eine Hausfrau z.b.

dann für 30 jährlich (Beispiel) rietsern kann und die volle Zulage bekommt.

 

Mehr einzahlen geht ja immer...

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Fleisch

...und immer schön das SV-Brutto (oder genauer das RV-Brutto) des Vorjahres ansetzen

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Schlumpf75

hm ... und die Hausfrau bekommt dann nur die Grundversorgung und der Staat behält seine

Riester-Zulagen und Ihren Mini-Beitrag einfach ein - richtig ?

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