teffi November 17, 2007 Hallo, ich lebe zur Zeit in Deutschland und Zahle dort meine Steuern, gehe aber vielleicht bald mal für eine zeitlang woanders hin und muss dann dort auch zumindest meine Lohnsteuer zahlen, wenn ich es nrichtig verstanden auch Kapitalertragssteuer - egal wo ich meine Konten habe. Habt Ihr Tipps, wo man solche Regelungen möglichst auf Deutsch oder Englisch nachlesen kann? Wie würde das denn laufen, wenn ich z.B. eine Anleihe kaufe, wärend ich in D steuerpflichtig bin, und dann später im Ausland verkaufe? Die Steuer wird dann wahrscheinlich dort fällig, wo ich steuerpflichtig bin, wenn Zinsen gezahlt oder die ganze Anleihe zurückgezahlt wird (mal angenommen, es gibt Kursgewinne)? Vielen Dank schonmal, teffi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 18, 2007 · bearbeitet November 18, 2007 von Raccon Hallo,ich lebe zur Zeit in Deutschland und Zahle dort meine Steuern, gehe aber vielleicht bald mal für eine zeitlang woanders hin und muss dann dort auch zumindest meine Lohnsteuer zahlen, wenn ich es nrichtig verstanden auch Kapitalertragssteuer - egal wo ich meine Konten habe. Das haengt vom Land ab, in dem du dich aufhalten wirst, nicht alle Laender versteuern Einkuenfte im Ausland. Deutschland hingegen versteuert generell dein Welteinkommen und du bist dort unbeschraenkt steuerpflichtig sofern du dort noch einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt hast. Wenn nicht, dann bist du mit inlaendischem Einkommen beschraenkt steuerpflichtig (sogenannter Steuerauslaender). Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, hat Deutschland mit den meisten Laender ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dies regelt im Detail wo was versteuert wird. Habt Ihr Tipps, wo man solche Regelungen möglichst auf Deutsch oder Englisch nachlesen kann? Das Thema ist sehr komplex und haengt auch von deiner persoenlichen Situation ab, d.h. ob du noch Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland hast, was du dort machst (bist du von einer dt. Firma entsandt ...), wie die Regelungen im anderen Land sind, ob ein DBA besteht usw. Daher solltest du dich am besten bei einem Steuerberater informieren. Wie würde das denn laufen, wenn ich z.B. eine Anleihe kaufe, wärend ich in D steuerpflichtig bin, ... Ganz generell: Du zahlst Steuern fuer die Einkuenfte in den Jahren, die du in Deutschland steuerpflichtig bist. und dann später im Ausland verkaufe? Die Steuer wird dann wahrscheinlich dort fällig, wo ich steuerpflichtig bin, wenn Zinsen gezahlt oder die ganze Anleihe zurückgezahlt wird (mal angenommen, es gibt Kursgewinne)? Was heisst 'im Ausland verkaufen'? - Du meinst verkaufen wenn du im Ausland bist, oder wird die Anleihe in ein ausl. Depot uebertragen und darueber verkauft? Kursgewinne sind bei vor 2009 gekauften Anleihen in Deutschland uebrigens steuerfrei, sofern laenger als ein Jahr gehalten (Ausnahme: Finanzinnovationen wie Floater oder Nullkuponanleihen u.ae.). Ich gehe uebrigen davon aus, dass du nur dt. Staatsbuerger bist, ansonsten treffen u.U. nicht alle Aussagen zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 18, 2007 Hallo, es ist noch nicht so ganz klar, wo es hingeht, aber es handelt sich immer um Länder mit DBA. Für Dänemark habe ichs mir mal genauer angesehen, und wenn ich es richtig verstanden habe muß ich dort auch mein gesamtes "Welteinkommen" versteuern. Bin Deutscher. Das Thema ist sehr komplex und haengt auch von deiner persoenlichen Situation ab, d.h. ob du noch Wohnsitz/gew. Aufenthalt in Deutschland hast, was du dort machst (bist du von einer dt. Firma entsandt ...), wie die Regelungen im anderen Land sind, ob ein DBA besteht usw.Daher solltest du dich am besten bei einem Steuerberater informieren. Das ist z.B. so eine Sache. Ich kann einen Wohnsitz in D behalten, aber ob das steuerliche Auswirkungen hat, dazu hab ich keine Informationen gefunden. Was heisst 'im Ausland verkaufen'? - Du meinst verkaufen wenn du im Ausland bist, oder wird die Anleihe in ein ausl. Depot uebertragen und darueber verkauft? Kursgewinne sind bei vor 2009 gekauften Anleihen in Deutschland uebrigens steuerfrei, sofern laenger als ein Jahr gehalten (Ausnahme: Finanzinnovationen wie Floater oder Nullkuponanleihen u.ae.). Wenn ich beides kombinier, dann komm ich zu meinem Problem. Ich kaufe z.Zt. gerne niedrig verzinste Anleihen und halte sie > 1 Jahr. Was aber, wenn ich dann ins Ausland umziehe und die Anleihe fällig wird, wärend ich dort steuerpflichtig bin? Dann hab ich doch die Steuervorteile komplett verspielt, oder seh ich das falsch? Von dem Standpunkt aus müsste ich jetzt Anleihen kaufen, die erst auslaufen, wenn ich wieder in D steuerpflichtig bin. Ob das aber in 3 Jahren oder in 7 Jahren sein wird, ist mir nicht so ganz klar. Wahrscheinlich brauche ich da wirklich mal einen Profi, oder kann man sowas noch irgendwo nachlesen? Die einschlägigen dänischen Internetseiten mit englischem Text geben in Sachen Spekulationsfrist nicht viel her, wahrscheinlich gibts also keine. Allerdings wir erwähnt, dass Kursgewinne besonders besteuert werden. Wie genau, konnte ich allerdings nicht rausfinden. Vielen Dank, teffi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 18, 2007 Das ist z.B. so eine Sache. Ich kann einen Wohnsitz in D behalten, aber ob das steuerliche Auswirkungen hat, dazu hab ich keine Informationen gefunden. Hat es, du bist dann wie gesagt weiterhin unbeschraenkt steuerpflichtig. Wenn ich beides kombinier, dann komm ich zu meinem Problem. Ich kaufe z.Zt. gerne niedrig verzinste Anleihen und halte sie > 1 Jahr. Was aber, wenn ich dann ins Ausland umziehe und die Anleihe fällig wird, wärend ich dort steuerpflichtig bin? Dann hab ich doch die Steuervorteile komplett verspielt, oder seh ich das falsch? Das musst du im entsprechenden DBA nachsehen bzw. den Regelungen im neuen Land entnehmen. Von dem Standpunkt aus müsste ich jetzt Anleihen kaufen, die erst auslaufen, wenn ich wieder in D steuerpflichtig bin. Ob das aber in 3 Jahren oder in 7 Jahren sein wird, ist mir nicht so ganz klar. Wahrscheinlich brauche ich da wirklich mal einen Profi, oder kann man sowas noch irgendwo nachlesen? Die einschlägigen dänischen Internetseiten mit englischem Text geben in Sachen Spekulationsfrist nicht viel her, wahrscheinlich gibts also keine. Allerdings wir erwähnt, dass Kursgewinne besonders besteuert werden. Wie genau, konnte ich allerdings nicht rausfinden. Du solltest wirklich mit einem Steuerberater sprechen, der kann dir auch sagen, was fuer Vor- und/oder Nachteile der Wohnsitz in Deutschland fuer dich hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 19, 2007 Du solltest wirklich mit einem Steuerberater sprechen, der kann dir auch sagen, was fuer Vor- und/oder Nachteile der Wohnsitz in Deutschland fuer dich hat. Ja, das sollte ich wohl tun. Aber wahrscheinlich kennt sich nicht jeder Steuerberater mit den internationalen Geschichten aus. Muss ich wohl mal eine n Spezialisten suchen. Und das, wo ich mich doch mit Steuerberatern sowieso nicht auskenne.. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 20, 2007 Ja, das sollte ich wohl tun. Aber wahrscheinlich kennt sich nicht jeder Steuerberater mit den internationalen Geschichten aus. Muss ich wohl mal eine n Spezialisten suchen. Und das, wo ich mich doch mit Steuerberatern sowieso nicht auskenne.. :'( Hallo. Seit Beginn 2007 gibt es eine Änderung im Steuerberatergesetz, nach dem sich Steuerberater (ähnlich wie Anwälte) spezialisieren dürfen. Eine der beiden Spezialisierungsformen ist der sog. "Fachberater internationales Steuerrecht". Ich denke dieser StB wäre für dich interessant. Such dir am besten einen solchen mal aus dem Internet raus. Wie viele diesen Fachberater bereits inne haben kann ich allerdings nicht einschätzen... mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar November 20, 2007 Hat es, du bist dann wie gesagt weiterhin unbeschraenkt steuerpflichtig. nur eine kleine anmerkung hierzu da wuerd ich besonders vorsichtig sein...denn hast du weiterhin einen wohnsitz in deutschland UND in z.B. daenemark (beide mit hauptwohnsitzqualität) dann zaehlt das argument des "lebensmittelpunktes"...hab aber keine ahnung wie das genau festgemacht ist und ob das letztlich irgendeine steuerbehoerde interessiert...jedenfalls kommt auch das in den gesetzen vor hast du nebenwohnistz in D und hauptwohnsitz in daenmemark sollte eigentlich auch der lebensmittalpunkt in daenemark sein aber wie ist das bei einem zeitlich befristeten "arbeitsaufenthalt" von sagen wir drei jahren...keine ahnung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 20, 2007 Hallo, ich verstehe das DBA so, dass es nur um den Lebensmittelpunkt geht. Und der ist im Zweifel da, wo ich arbeite und Geld verdiene, also im Ausland. Weiterhin verstehe ich da so, dass ich nur Immobiliengewinne (incl. Miete) weiter in Deutschland versteuern kann/muss, und den Rest dort, wo mein Lebensmittelpunkt ist. http://www.tyskret.com/deutsch/dba/dk1997/dbdedk97.html Artikel 4 Ansässige Personen (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt folgendes: a) Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); B) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; d) ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen. (3) Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Abschnitt II Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden. Artikel 10 Dividenden (1) Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden. Artikel 11 Zinsen (1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur im anderen Staat besteuert werden. Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (1) Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können in diesem anderen Staat besteuert werden. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Rechten oder Beteiligungen an einer Gesellschaft, einer anderen juristischen Person oder einer Personengesellschaft, deren Vermögen hauptsächlich aus in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichem Vermögen oder Rechten daran oder aus Anteilen an einer Gesellschaft, deren Vermögen hauptsächlich aus diesem in einem Vertragsstaat gelegenem unbeweglichem Vermögen oder Rechten daran besteht, können in dem Staat besteuert werden, in dem das unbewegliche Vermögen gelegen ist. (2) Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im anderen Vertragsstaat zur Verfügung steht, einschließlich derartiger Gewinne, die bei der Veräußerung einer solchen Betriebsstätte (allein oder mit dem übrigen Unternehmen) oder einer solchen festen Einrichtung erzielt werden, können im anderen Staat besteuert werden. (3) Gewinne aus der Veräußerung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen, die im internationalen Verkehr betrieben werden, von Schiffen, die der Binnenschiffahrt dienen und von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Artikel 8 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Im Zusammenhang mit Gewinnen des dänischen, norwegischen und schwedischen Lufttransportkonsortiums Scandinavian Airlines System (SAS) gilt dieser Absatz nur für den Teil der Gewinne, der der Beteiligung der Det Danske Luftfartsselskap (DDL), des dänischen Gesellschafters des Scandinavian Airlines System (SAS), an dem Konsortium entspricht. (4) Einkünfte oder Gewinne aus der Veräußerung des in den Absätzen 1 bis 3 nicht genannten Vermögens können nur in dem Staat besteuert werden, in dem der Veräußerer ansässig ist. (5) Bei einer natürlichen Person, die in einem Vertragsstaat mindestens fünf Jahre ansässig war und im anderen Vertragsstaat ansässig geworden ist, berührt Absatz 4 nicht das Recht des erstgenannten Staates, nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften bei der Person den Vermögenszuwachs hinsichtlich von Anteilen bis zu ihrem Wohnsitzwechsel zu besteuern. Wird bei späterer Veräußerung der Aktien der daraus erzielte Gewinn in dem anderen Vertragsstaat nach Absatz 4 besteuert, so läßt der andere Staat den Betrag, der der im erstgenannten Staat gezahlten Einkommensteuer entspricht, zum Abzug von der Steuer von diesem Einkommen zu. Der Abzug darf aber den Teil der vor dem Abzug ermittelten Einkommensteuer nicht übersteigen, der auf das Einkommen entfällt, das im erstgenannten Staat nach dem ersten Satz dieses Absatzes besteuert werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 21, 2007 · bearbeitet November 21, 2007 von Raccon nur eine kleine anmerkung hierzu da wuerd ich besonders vorsichtig sein...denn hast du weiterhin einen wohnsitz in deutschland UND in z.B. daenemark (beide mit hauptwohnsitzqualität) dann zaehlt das argument des "lebensmittelpunktes"...hab aber keine ahnung wie das genau festgemacht ist und ob das letztlich irgendeine steuerbehoerde interessiert...jedenfalls kommt auch das in den gesetzen vor Ist egal wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, sofern du einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast bist du in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig. Was allerdings nicht heisst, dass du dort auch fuer alles Steuern zahlst, denn hier kommt das DBA ins Spiel. Wie du aber z.B. oben am Abschnitt II Artikel 6 sehen kannst, kann es in der Tat zu einer Besteuerung in Deutschland kommen, auch wenn dein Lebensmittelpunkt in Daenemark ist. hast du nebenwohnistz in D und hauptwohnsitz in daenmemark sollte eigentlich auch der lebensmittalpunkt in daenemark sein International wird keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz gemacht, d.h. du hast entweder einen Wohnsitz in Deutschland oder du hast keinen. Ein Wohnsitz setzt naemlich keinen Aufenthalt voraus, dafuer ist der "gewoehnliche Aufenthalt" definiert. aber wie ist das bei einem zeitlich befristeten "arbeitsaufenthalt" von sagen wir drei jahren...keine ahnung Da gilt AFAIK das gleiche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar November 21, 2007 Ist egal wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, sofern du einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast bist du in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig. Was allerdings nicht heisst, dass du dort auch fuer alles Steuern zahlst, denn hier kommt das DBA ins Spiel. aber wenn ich in daenemark arbeitet, dann hat er dort jedenfalls auch einen wohnsitz...dann hab ich also zwei wohnsitze und laut dba (zumindest nach dem zwischen brd und oesterreich) zaehlt dann der lebensmittelpunkt...irgendwie auch logisch...oder? siehe auch post teffi falsch ich voellig falsch liege bitte korrigieren, weil das is fuer mich auch interessant! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 21, 2007 · bearbeitet November 21, 2007 von Raccon aber wenn ich in daenemark arbeitet, dann hat er dort jedenfalls auch einen wohnsitz...dann hab ich also zwei wohnsitze und laut dba (zumindest nach dem zwischen brd und oesterreich) zaehlt dann der lebensmittelpunkt...irgendwie auch logisch...oder? Ja, du hast dann zwei Wohnsitze. Ich verweise aber nochmals auf die Tatsache, dass eine Besteuerung in beiden Laendern erfolgen kann fuer verschiedenen Einkuenfte, das DBA verhindert halt nur die Doppelbesteuerung. Beispiel: Zinseinkuenfte werden in Daenemark (aber nicht in Deutschland) versteuert, Einnahmen aus Miete von einem Haus in Deutschland werden in Deutschland (aber nicht Daenemark) versteuert. Siehe Artikel 6 und 11. falsch ich voellig falsch liege bitte korrigieren, weil das is fuer mich auch interessant! Nicht voellig, aber das Thema ist zu komplex, um es mit einer immer gueltigen Aussage zusammen zu fassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webwude Mai 18, 2010 Bevor ich mich wohl auch zum Steuerberater aufmache / aufmachen muss, vielleicht kann mir jemand ein paar allgemeinen Fragen beantworten (daher krame ich mal den alten Thread heraus): Rahmenbedingungen: - Umzug nach Österreich am / um 01.10.10 auf unbestimmte Zeit - Arbeitsvertrag bis 30.09. in D, ab 01.10. in A Wie sieht es jetzt mit den Steuern / Steuererklärung aus: - muss ich zwei Erklärungen machen, eine in D bis September, eine ab Oktober in A? Wenn ja, wo kann ich die Umzugskosten geltend machen? (wohl in D) - ich habe diverse Depots und Konten, u.a. bei Cortal Consors, Fondsdepotbank, DKB, usw. weiß jemand, ob ich die prinzipiell behalten kann, trotz Umzug ins (EU-)Ausland? - wie sieht es mit den Freistellungsaufträgen aus, die sind ja für A nicht mehr gültig, oder? Wie läuft das mit der Versteuerung denn dann ab, wenn ich nicht mehr in D steuerpflichtig bin? - gibt es sonst noch etwas fundamentales zu beachten? Viele Grüße und vielen Dank für Antworten jeglicher Art, ww Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag