Seaster November 11, 2007 Guten Tag allerseits, Weiss jemand was genau die "Sperrfrist" einer Aktie und der dazugehörige Begriff "Erstemission" bedeuten??? gruss Seaster Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 11, 2007 Weiss jemand was genau die "Sperrfrist" einer Aktie und der dazugehörige Begriff "Erstemission" bedeuten??? Ja. Gegenfrage: Weißt Du, was eine Suchmaschine ist? http://de.wikipedia.org/wiki/Emission_(Wirtschaft) http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrfrist_%28Aktie%29 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Seaster November 11, 2007 naja, woweit bin ich auch gekommen... aber was soll das genau bedeuten? heisst das jetzt, dass wenn ein Unternehmen an die Börse geht, es seine eigenen Aktien nicht verkaufen darf, sondern warten muss, bis sich Aktionäre melden, welche die Aktien kaufen möchten? oder wie sollte man das praktisch verstehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo November 11, 2007 naja, woweit bin ich auch gekommen... aber was soll das genau bedeuten? heisst das jetzt, dass wenn ein Unternehmen an die Börse geht, es seine eigenen Aktien nicht verkaufen darf, sondern warten muss, bis sich Aktionäre melden, welche die Aktien kaufen möchten? Es heißt, dass Aktionäre sich verpflichten, die Aktien nach der Emission nicht direkt wieder zu verkaufen. http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrfrist_%28Aktie%29 -> erster Satz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar November 11, 2007 der linkt gibt eigentlich das wichtigste wieder... die frage von seaster ist allerdings nicht so banal wie man hier tut! v.a. waer es interessant zu wissen, wie das in der praxis gehandhabt wird einige gedankenanregungen: - wie verbindlich ist ein lock-up? - welche ausformungen gibt es? wie koennen sie jwewils umgangen werden? - strafrechtlich/zivilrechtlich relevant? (konkret: mit welcher strafe hat der zu rechnen, der das lock-up bricht, Bsp: neuer markt...da war eine lock-up quasi teil der aufnahmebedingungen in diesen index...wer wie der ex-emtv-boss dagegen verbrochen hat, hat im schlimmsten fall nur gegen die boersenvorschriften der boerse frankfurt verstossen, keine ahnung: 1000 euro strafe...und fertig!) hier befriegende antworten ueber suchmaschine zu finden ist IMO sehr schwer, v.a. im freiverkehr waere es aber durchaus interessant zu wissen, wie verlaesslich eine aussage ueber einen lock-up wirklich ist....meiner meinung nach eher wenig eine ausformung eines lock-ups ist uebrugens, dass fuer die betroffenen aktien eine extra wertpapierkennummer geschaffen wird, die nicht handelbar ist ueber die boerse (aber trotzdem vielleicht ausserboerslich!?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi November 11, 2007 der linkt gibt eigentlich das wichtigste wieder... die frage von seaster ist allerdings nicht so banal wie man hier tut! Tja, zuerst muss ich zugeben, dass ich den Sperrfrist-Artikel beim zweiten Lesen auch nicht mehr so eindeutig fand. Wenn man völlig unbeleckt da ran geht und nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt, kann man das durchaus falsch interpretieren. Ich habe aber generell Probleme mit Fragen a la "Kann mir mal eben jemand die Welt erklären?". Seasters zweites Posting war wesentlich konkreter, hat gezeigt, dass er sich schon versucht hat, damit zu beschäftigen, und wäre in einem Satz zu beantworten gewesen. Das erste Posting dagegen liest sich so, als würde er sich gerne bedienen lassen und wäre selber zu faul, kurz nachzuschlagen. Dass es eigentlich nur ein kleines Verständnisproblem gibt, kann man schlecht erraten und deshalb kann man auch nicht brauchbar antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
karol November 11, 2007 hä bedeutet das jetzt das man nicht traden darf? also kaufen und verkaufen einer aktie am gleichen tag/gleiche woche oder ist das nur auf aktien bezogen die erst an die börste gegangen sind Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
steff123 November 11, 2007 hä bedeutet das jetzt das man nicht traden darf? also kaufen und verkaufen einer aktie am gleichen tag/gleiche wocheoder ist das nur auf aktien bezogen die erst an die börste gegangen sind Es dürfen nur die ALTaktionäre nicht verkaufen. Beispiel: Du Gründest eine AG mit einem Grundkapital von 50 TEUR. In der Regel geht man nicht gleich an die Börse. Jetzt nimmst du den Geschäftsbetrieb auf. Irgendwann braucht die AG, um zu expandieren, neues Eigenkapital. Du beschließt das Geld, das Geld von privaten Investoren einzusammeln und gleichzeitig an die Börse zu gehen, damit die Investoren ihre Anteile auch einfach wieder veräußern können. Bei dem Börsengang bist du Altaktionär der AG, da du schon vor dem Börsengang Aktionär warst, und darfst deine Anteile nicht sofort veräußern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 29, 2008 hä bedeutet das jetzt das man nicht traden darf? also kaufen und verkaufen einer aktie am gleichen tag/gleiche wocheoder ist das nur auf aktien bezogen die erst an die börste gegangen sind Aktien gehen meines Wissens nicht an die Börse - aber vielleicht können hier Forumsmitglieder aus Frankfurt einen Erfahrungsbericht abgeben. Also: Sperrung (Lock-up, Lock-in) bedeutet dass gewissen Aktieninhabern der Handel für eine gewisse Zeit (Sperrfrist) nicht erlaubt ist. Sperrmechanismen sind meines Wissens freiwillig im Sinne dass eine private Abmachung zustande kommt, dann aber rechtlich verbindlich. Wenn du Altaktionär bist und das Unternehmen an die Börse geht (nicht die Aktien), dann kann die Firma mit dir eine Sperrfrist vereinbaren. Du verpflichtest dich dann während dieser Zeit aus deinem Bestand keine Aktien zu verkaufen. Darüber hinaus kenne ich noch Sperrfristen für Mitarbeiteraktien. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst du verkaufen wie es dir gefällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 29, 2008 v.a. waer es interessant zu wissen, wie das in der praxis gehandhabt wird einige gedankenanregungen: - wie verbindlich ist ein lock-up? - welche ausformungen gibt es? wie koennen sie jwewils umgangen werden? - strafrechtlich/zivilrechtlich relevant? (konkret: mit welcher strafe hat der zu rechnen, der das lock-up bricht, Bsp: neuer markt...da war eine lock-up quasi teil der aufnahmebedingungen in diesen index...wer wie der ex-emtv-boss dagegen verbrochen hat, hat im schlimmsten fall nur gegen die boersenvorschriften der boerse frankfurt verstossen, keine ahnung: 1000 euro strafe...und fertig!) hier befriegende antworten ueber suchmaschine zu finden ist IMO sehr schwer, v.a. im freiverkehr waere es aber durchaus interessant zu wissen, wie verlaesslich eine aussage ueber einen lock-up wirklich ist....meiner meinung nach eher wenig eine ausformung eines lock-ups ist uebrugens, dass fuer die betroffenen aktien eine extra wertpapierkennummer geschaffen wird, die nicht handelbar ist ueber die boerse (aber trotzdem vielleicht ausserboerslich!?) Das Thema ist interessant - ich habe auch per Google nichts brauchbares gefunden. Mir schaut es bei GCPC nach dem verheerenden IPO in 2007 so aus also ob hier Altaktionäre abgeladen haben. Der Konsortialführer VEM meint es sei 'technisch' nicht möglich eine Sperre zu umgehen. Für Deutschland mag das wohl gelten - dort kann in der Verwahrstelle (Depotbank) ein Sperrvermerk eingerichtet werden, sodass die Depotbank den Handel wirklich technisch unterbinden kann. Ob Sie dafür haftbar ist weiss ich nicht - die Sperrfunktion ist ja eher ein privater Vertrag zwischen Firma und Aktionär. In exotischen Ländern, OTC und ausserbörslichem Handel kann ich mir schon Schweinereien vorstellen. Z.B. Forwardgeschäfte ausserbörslich und jemand anderer lädt halt die Altaktien ab. Der nominelle Verkauf findet erst nach der Lockup Frist statt. Die Deutsche Bank war in 2001 im Schussfeuer, weil sie angeblich ein Paket von 44Mio gesperrten Dt.Telekom Aktien von ?Hutchinson Wampoa? abgeladen hat ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag