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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze
...und so wird aus manchem Good ein Bad Will.

 

Merke: Ein negativer Geschäfts- und Firmenwert (Badwill bzw. excess) ist allerdings sowohl innerhalb der IFRS als auch nach SFAS 141 nicht mehr in der Bilanz auszuweisen, sondern sofort - nach einer erneuten Überprüfung (reassessment) erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen (IFRS 3.56). Ein negativer GoF findet man nur noch im HGB-Abschluss (§ 309 Abs. 2 HGB?).

 

Kaufpreis - Eigenkapital = Goodwill

 

Die Anschaffungskosten der Beteiligung werden aufgesplittet in

 

  • Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die im bisherigen Abschluss des erworbenen Unternehmens die Ansatzkriterien nicht erfüllen
  • Eventualschulden des Unternehmens
  • Sonstige identifizierbare Vermögenswerte und Schulden, die im bisherigen Abschluss des erworbenen Unternehmens die Ansatzkriterien nicht erfüllen
  • Stille Reserven und Lasten im bilanzierten Reinvermögen des erworbenen Unternehmens
  • Bilanziertes Reinvermögen des erworbenen Unternehmens

 

 

Und da stellt sich die erste Frage: Ist das richtig, dass nun 48.849 mio $ an neuem Goodwill zum sowieso schon bestehenden Goodwill von 13.834 hinzukommen ?

 

Nein, lediglich der nicht verteilte Rest wird dem bisherigen GoF zugeordnet.

 

Bei der zweiten Frage geht es um die anderen Bilanzpositionen: Wird das Anlagevermögen, der Goodwill etc. 1:1 mit in die Bilanz von InBev übernommen ?

 

Ebenfalls ein klares nööö. Als Muttergesellschaft hat InBev die Möglichkeit, den Bilanzierungs- und Bewertungsrahmen neu zu gestalten. (Grundsatz der M. des Bilanzierungs- und Bewertungsrahmens des Mutterunternehmens) - Die Bewertung und die Bilanzierung wird der konzerneinheitlichen Bewertung angepasst.

 

 

 

 

Kaufpreisallokation und Goodwillbilanzierung (Küting/Wirth)

 

http://www.iwp.uni-sb.de/fileadmin/downloa...nzierung_07.pdf

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BondWurzel

Schlafmütze,

 

ich sprach lediglich von der formellen Bilanzanalyse bzw - kritik durch Banken u.a.., nicht die Bilanzerstellung durch WP.

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Gast240123

Sofern du den GoF mit dem EK saldierst und das EK wird gänzlich aufgezehrt, wäre eigentlich kein neg. GoF, sondern ein "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" in der Strukturbilanz auszuweisen.

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BondWurzel
Sofern du den GoF mit dem EK saldierst und das EK wird gänzlich aufgezehrt, wäre eigentlich kein neg. GoF, sondern ein "Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag" in der Strukturbilanz auszuweisen.

 

 

Sorry, genauso ist es...man hat auch keine andere Wahl ;) ..die Anwendersoftware muss ja nach Bäsell Two :- lizensiert ein...wegen dem Rating,ich schrieb auch "Konsolidierung im wirtschaftlichen EK"....sowas fluppt dann ja schon mal auf die Aktiva... ;)

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Stairway
Merke: Ein negativer Geschäfts- und Firmenwert (Badwill bzw. excess) ist allerdings sowohl innerhalb der IFRS als auch nach SFAS 141 nicht mehr in der Bilanz auszuweisen, sondern sofort - nach einer erneuten Überprüfung (reassessment) erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen (IFRS 3.56). Ein negativer GoF findet man nur noch im HGB-Abschluss (§ 309 Abs. 2 HGB?).

 

 

 

Die Anschaffungskosten der Beteiligung werden aufgesplittet in

 

  • Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die im bisherigen Abschluss des erworbenen Unternehmens die Ansatzkriterien nicht erfüllen
  • Eventualschulden des Unternehmens
  • Sonstige identifizierbare Vermögenswerte und Schulden, die im bisherigen Abschluss des erworbenen Unternehmens die Ansatzkriterien nicht erfüllen
  • Stille Reserven und Lasten im bilanzierten Reinvermögen des erworbenen Unternehmens
  • Bilanziertes Reinvermögen des erworbenen Unternehmens

 

 

Und da stellt sich die erste Frage: Ist das richtig, dass nun 48.849 mio $ an neuem Goodwill zum sowieso schon bestehenden Goodwill von 13.834 hinzukommen ?

 

Nein, lediglich der nicht verteilte Rest wird dem bisherigen GoF zugeordnet.

 

Bei der zweiten Frage geht es um die anderen Bilanzpositionen: Wird das Anlagevermögen, der Goodwill etc. 1:1 mit in die Bilanz von InBev übernommen ?

 

Ebenfalls ein klares nööö. Als Muttergesellschaft hat InBev die Möglichkeit, den Bilanzierungs- und Bewertungsrahmen neu zu gestalten. (Grundsatz der M. des Bilanzierungs- und Bewertungsrahmens des Mutterunternehmens) - Die Bewertung und die Bilanzierung wird der konzerneinheitlichen Bewertung angepasst.

 

 

 

 

Kaufpreisallokation und Goodwillbilanzierung (Küting/Wirth)

 

http://www.iwp.uni-sb.de/fileadmin/downloa...nzierung_07.pdf

 

Okay, hier versteh' ich nur Bahnhof. Das wird sich ändern wenn ich endlich mal Rechnungswesen habe...

 

Ich stell' die Frage dann mal etwas pragmatischer: Besteht die Möglichkeit das ich als Anleger die Summe die tatsächlich zum Goodwill dazu kommt einigermaßen richtig einschätzen kann ?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Okay, hier versteh' ich nur Bahnhof. Das wird sich ändern wenn ich endlich mal Rechnungswesen habe...

 

Ich stell' die Frage dann mal etwas pragmatischer: Besteht die Möglichkeit das ich als Anleger die Summe die tatsächlich zum Goodwill dazu kommt einigermaßen richtig einschätzen kann ?

 

Naja ... die Frage ist schon sehr vorsichtig formuliert. "Schätzen" kann man immer. Ein normaler Kleinanleger wird das allerdings kaum zuverlässig leisten können. Man muss hier letztendlich eine Kapitalkonsolidierung simulieren und die Zeitwerte aller Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme abschätzen können. Da kommt es sehr auf den Einzelfall an. Man kann sicherlich (wie du, oben glaube ich) erstmal mit den Buchwerten rechnen und dann einen gewissen Abschlag schätzen. Aber wie gut man damit liegt, wird sich dann noch zeigen müssen.

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Reigning Lorelai
Besteht die Möglichkeit das ich als Anleger die Summe die tatsächlich zum Goodwill dazu kommt einigermaßen richtig einschätzen kann ?

nein

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valueseeker
nein

 

pure gold! :P

bilanzierung ist schon was tolles. ;)

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Drella
· bearbeitet von Profi

In Geschäftsberichten wird ja für gewöhnlich das aktuelle Jahr mit dem Vorigen verglichen. So habe ich z.B. im Geschäftsbericht 2005 in der Kapitalflussrechnung auch die Zahlen für 2004 zum Vergleich.

Vergleiche ich aber nun die 2004er Zahlen aus dem GB 2005 mit denen aus dem GB 2004 so stoße ich manchmal auf leicht unterschiedliche Werte. Dies ist mir bereits häufiger aufgefallen.

 

GB 2004 & 2005 von BASF Auszug aus der Cashflowrechnung:

 

Cashflow aus Investitionstätigkeit 2004:

 

1. im GB 05: 1233,0 Mio

2. im GB 04: 1109,8 Mio

 

Kann mir einer diesen Unterschied erklären? Oder handelt es sich um eine Verschwörung? :w00t:

 

GB 2005

post-4961-1216815335_thumb.png

 

GB 2004

post-4961-1216815361_thumb.png

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caspar

es aendern sich ja auch jedes jahr die bilanzierungsregeln z.b. nach IAS..oder?

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Reigning Lorelai
· bearbeitet von Reigning Lorelai

eindeutig eine Verschwörung.

 

Es kommen einfach nachtträglich noch Änderungen die das Vorjahr betreffen und entsprechend angepasst werden müssen. In der Regel sollten die Unterschiede aber nicht zu extrem sein ansonsten beim Unternehmen nachfragen was Sache ist. Und natürlich auch Änderungen in der Rechnungslegung haben ihren Einfluss

 

Auch hier wieder: Wer Rechnungswesen hatte kann das ganze durchaus nachvollziehen.

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caspar

kleiner tip: im anhang des gb steht steht ganz zu8 beginn ein kapitelchen, in dems um aenderungen und auswirkungen neuer geänderter rechnugslegungsstandards geht

 

das steht dann miest sowas wie

 

"im neuen geschaeftsjahr 2007 waren folgende geämnderten oder neuen Standards zu beachten:

 

- IAS 7

- Änderung der IAS 1

- IFRIC 8

 

usw. usw.

 

dann tut mann sich viellecht leichter mit dem nachvollziehen...:)

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Drella

danke :)

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Stairway

Abend allerseits,

 

heute eine Frage von mir:

 

1.) Wie wirken sich Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus ? Wird die GuV belastet oder die Cashflowrechnung ?

 

Denn hier am Beispiel von AS Creation sieht man die GuV 2007:

 

post-6191-1217351051_thumb.jpg

 

Die Abschreibungen die hier abgezogen werden, sind aber auf langfristige Vermögenswerte bezogen, wozu die FLL nicht gehören.

 

Schaut man im Anhang zu den Abschreibungen (Punkt 18) findet man folgenden Text:

 

post-6191-1217351141_thumb.jpg

 

Ich denke aber der hat nichts mit den Abschreibungen auf FLL zu tun, da diese wie gesagt keine langfristige Vermögenswerte sind.

 

Also habe ich im Anhang bei den Forderungen geschaut (Punkt 6) und finde folgendes:

 

post-6191-1217351236_thumb.jpg

 

Das macht meiner Meinung schon mehr Sinn, es wurden also 2.398.000 der Forderungen abgeschrieben. (470.000 + 1.928.000)

 

Was mich wieder zur Ausgangsfrage zurückkommen lässt, wo werden diese verbucht ?

 

Wayne schrieb ja im Baiersdorf Thread in dem schönen Auto Beispiel das hier:

 

Du hast noch gar kein Geld eingenommen weil die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Nehmen wir an der Käufer geht pleite und kann nicht zahlen dann musst du das wieder als Verlust verbuchen im folgenden Geschäftsjahr.

 

Ist das nun also einfach nur ungenau ausgedrückt oder taucht der Posten tatsächlich im nächsten Jahr in der GuV auf und belastet diese, wenn ja in welchem Posten ?

 

Grüße Stairway

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Malvolio
Abend allerseits,

 

heute eine Frage von mir:

 

1.) Wie wirken sich Abschreibungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus ? Wird die GuV belastet oder die Cashflowrechnung ?

 

Denn hier am Beispiel von AS Creation sieht man die GuV 2007:

 

post-6191-1217351051_thumb.jpg

 

Die Abschreibungen die hier abgezogen werden, sind aber auf langfristige Vermögenswerte bezogen, wozu die FLL nicht gehören.

 

Schaut man im Anhang zu den Abschreibungen (Punkt 18) findet man folgenden Text:

 

post-6191-1217351141_thumb.jpg

 

Ich denke aber der hat nichts mit den Abschreibungen auf FLL zu tun, da diese wie gesagt keine langfristige Vermögenswerte sind.

 

Also habe ich im Anhang bei den Forderungen geschaut (Punkt 6) und finde folgendes:

 

post-6191-1217351236_thumb.jpg

 

Das macht meiner Meinung schon mehr Sinn, es wurden also 2.398.000 der Forderungen abgeschrieben. (470.000 + 1.928.000)

 

Was mich wieder zur Ausgangsfrage zurückkommen lässt, wo werden diese verbucht ?

 

Wayne schrieb ja im Baiersdorf Thread in dem schönen Auto Beispiel das hier:

 

 

 

Ist das nun also einfach nur ungenau ausgedrückt oder taucht der Posten tatsächlich im nächsten Jahr in der GuV auf und belastet diese, wenn ja in welchem Posten ?

 

Grüße Stairway

 

Ich bin nicht ganz sicher ob du das meinst. Aber Abschreibungen auf Forderungen aus L&L sind auf jeden Fall erfolgswirksam (belasten also die GuV), selbst wenn kein Geld fließt. Die Forderung ist schließlich ein Vermögenswert. Wenn jetzt z.B. ein Schuldner ausfällt, dann wird die Abschreibung gegen die Forderungen gebucht. Man hat also einen Aufwand und die Forderungen vermindern sich entsprechend.

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boRn
· bearbeitet von boRn

Hallo Stairway:

 

also Abschreibung auf Forderungen gibt es nur unter sehr bestimmten Voraussetzung und wirken sich natürlich auf die GuV aus. Schau mal in einem Rechnungswesen-Buch unter dem Stichwort "Forderungsausfall" und "Einzelwertberichtigung". Das ist z.B. dann gegeben, wenn dein Kunde, der bei dir auf Ziel gekauft hat, letzendlich zahlungsunfähig wird, also z.B. Insolvenzantrag stellt oder die eidesstattliche Erklärung abgibt.

 

Beim Kauf deines Kunden wurde gebucht:

 

Forderungen aus LuL 11.900€

an

Umsatzerlöse 10.000€

und

Umsatzsteuer 1.900€

 

Wirkung: Gewinnerhöhung um 10.000€, also im GuV-Konto auf der Haben-Seite, denn: Aufwandskonten im SOLL, Ertragskonten im HABEN

 

Vorfall: Kunde geht in Insolvenz

Wir stellen fest, die 10.000€ Umsatz, sowie die bezahlte Umsatzsteuer sind ja völlig zu unrecht verbucht worden, weil wir das Geld niemals erhalten werden. Das muss also berichtigt werden. Normalerweise geht hier der Weg über zweifelhaft Forderungen, aber das schenken wir uns mal:

 

AfA Forderungen 10.000€

und

Umsatzsteuer 1.900€

an

Forderungen LuL 11.900€

 

Wirkung: Gewinnminderung um 10.000€, die Umsatzsteuer wird glattgestellt, als wenn es niemals dagewesen wäre, also im Endeffekt +- NULL

 

Nun kann es natürlich noch sein, dass der Insoverwalter des Kunden uns eine Quote zuweist, also Geld mit dem wir natürlich noch rechnen können, das heisst wir dürften die Forderungen nicht komplett abschreiben, sondern nur in Höhe 100 abzüglich Quote. Das stelle ich jetzt aber nicht dar, das läuft genauso.

 

Noch was: Geld fließt auf dieser Ebene noch überhaupt nicht!

 

EDIT:

Habe deine Frage nochmals gelesen, zur Frage, in welcher Bilanz es berücksichtigt wird, da gibt es nach HGB (weiss nicht ob auch nach IFRS) sog. Wertaufhellungsprinzip das aus den GOB (Vorsichtsprinzip) entstammt. Nachzulesen hier.

 

mfg

Chris

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Stairway

Danke Born für die ausführliche Antwort.

 

Ein kleines Fragezeichen bleibt aber noch, wie heisst denn die Position in der GuV unter der das dann erfasst wird ? Weisst du das zufällig ?

 

z.B. sind ja die meisten GuV`s so aufgebaut:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_V...nung#Gliederung

 

Bekommt das dann eine eigene Position oder wird das irgendwo hinzugezählt ?

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boRn
· bearbeitet von boRn

sonstige betr. Aufwendungen, da heisst das dann entweder "periodenfremde Aufwendungen" (wenn es aus dem Vorjahr kommt), oder halt "Abschreibung auf Forderungen" oder "Einzelwertberichtigung".

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Stairway
sonstige betr. Aufwendungen, da heisst das dann entweder "periodenfremde Aufwendungen" (wenn es aus dem Vorjahr kommt), oder halt "Abschreibung auf Forderungen" oder "Einzelwertberichtigung".

 

Vielen Dank nochmals!

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BondWurzel

Man sollte grundsätzlich unterscheiden zwischen ordentlicher Afa auf AV oder Sonderabschreibungen, die normalen Afa sind kalkulatorische Kosten und werden z.B. im Cashl Flow I wieder dem Betriebsergebnis hinzuaddiert, da sie im Cash Flow weiter zur Verfügung stehen...einmalige Abschreibungen werden im a.o.-Bereich gebucht und tangieren das Betriebsergebnis nicht, sondern nur den Jahresüberschuss -/Minus.

 

Problematischer sind eigentlich die Fälle, wo noch jahrelang Forderungen aktiviert sind, obwohl sie uneinbringbar geworden sind, also es stehen u.U. noch enorme Belastungen für die Ertragsrechnung und damit des EKs an. Der gute Analytiker schaut sich deshalb immer auch die Debitorenliste auf Auffälligkeiten an.

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Stairway
Man sollte grundsätzlich unterscheiden zwischen ordentlicher Afa auf AV oder Sonderabschreibungen, die normalen Afa sind kalkulatorische Kosten und werden z.B. im Cashl Flow I wieder dem Betriebsergebnis hinzuaddiert, da sie im Cash Flow weiter zur Verfügung stehen...einmalige Abschreibungen werden im a.o.-Bereich gebucht und tangieren das Betriebsergebnis nicht, sondern nur den Jahresüberschuss -/Minus.

 

Jop das ist klar und wichtig zu wissen.

 

Problematischer sind eigentlich die Fälle, wo noch jahrelang Forderungen aktiviert sind, obwohl sie uneinbringbar geworden sind, also es stehen u.U. noch enorme Belastungen für die Ertragsrechnung und damit des EKs an. Der gute Analytiker schaut sich deshalb immer auch die Debitorenliste auf Auffälligkeiten an.

 

Was meinst du genau mit "Debitorenliste" ist die denn ohne weiteres einsehbar ?

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boRn
· bearbeitet von boRn

Es ist jede Forderung explizit aufgeführt (Debitorenliste) und es ist jede Verbindlichkeit explizit aufgeführt (Kreditorenliste), also mit Namen, Kundennummer, Rechnungsnummer und und und. Ich habe allerdings bisher nur solche von mittleren und großen Einzelunternehmen / GmbHs gesehen, ich weiss nicht genau, inwieweit die mit Konzernen übereinstimmt...?

 

Theoretisch könntest du jetzt jeden einzelnen Punkt prüfen, die Liste wirds wohl in der IR-Abteilung geben. Hier muss man sich allerdings die Frage stellen, inwieweit der Privatanleger hier überhaupt die Möglichkeiten, bzw. das Zeit / Nutzen - Verhältnis hat.

 

mfg

Chris

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BondWurzel
Was meinst du genau mit "Debitorenliste" ist die denn ohne weiteres einsehbar ?

 

Ja, ist grundsätzlich bei einem Jahresabschluss dabei, genau wie die Kreditorenliste, liegt am Steuerberater, ob er die mitliefert...bei grossen Konzernabschlüssen ist das was anderes, da muss man schon in die Buchhaltung direkt einsicht nehmen....wichtig ist auch, dass man erkennt, ob Abnehmerabhängigen bestehen, ist dort auch gut feststellbar...nicht ganz "koschere" Kunden haben auch oft seltsame "Vorräte", wenn Bewertungsmängel vorliegen..so puppst manchmal eine ganz ansehnliche Bilanz in sich zusammen...

 

Wenn man Branchenkennzahlen hat, kann man ja leicht grössere Abweichungen festellen...wo wohl die Lagerdauer von GM und Ford gerade liegt.. :-

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Stairway
Wenn man Branchenkennzahlen hat, kann man ja leicht grössere Abweichungen festellen...wo wohl die Lagerdauer von GM und Ford gerade liegt.. :-

 

Das wäre tatsächlich mal interessant auszurechnen, beim nächsten Quartalsbericht werd' ich das mal machen.

 

Theoretisch könntest du jetzt jeden einzelnen Punkt auf Solvenz prüfen, die Liste wirds wohl in der IR-Abteilung geben. Hier muss man sich allerdings die Frage stellen, inwieweit der Privatanleger hier überhaupt die Möglichkeiten, bzw. das Zeit / Nutzen - Verhältnis hat.

 

Hmm, bezweifle das die IR da bei so offen ist, probieren kann man es ja mal.

Ich denke bei sehr großen einzel Positionen bei den Forderungen kann eine Prüfung Sinn machen.

 

Der Thread ist einfach toll, weiter so :thumbsup:

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BondWurzel

@Stairway,

 

ich hab ja jahrelang im Rechnungswesen und dann auch noch jahrelang in der Bilanzanalyse einer Bank gearbeitet und kann dir einiges aus der Praxis erzählen, insofern konnte ich die Unterlagen einfach anfordern oder es gab keinen Kredit mehr... :thumbsup: ...schön sind Konzernbilanzen, wo z.B. ein grosser Konsolidierungskreis vorliegt, mit Einzelbilanzen aus allen Kontinenten, wo wer weiß was geprüft und testiert hat...alleine die Beurteilung der Aktivaposition Beteiligungen an nahestehenden oder verbundenen Unternehmen kann da einiges Kopfzerbrechen machen, mal abgesehen von der Forder. und Verblkt. zu diesen Verwandten...und die Freunde und Bekannten die nicht konsolidiert werden......

 

Wer einmal nichts zu tun hat, dem empfehle ich den Lidl-Konzern oder auch Nicht-Konzern...jede Filiale ist eine eigene KG aus Vermietung und Verpachtung...wer danach noch Spaß an Bilanzanalysen hat, gehört in..... :D eine konsolidierte Bilanz gibt es nämlicht nicht, die darf man dann selber machen... :P

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