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MrFrank

Hi,

 

und neben der Auswahl der Maximalwerte für einzelne Kennzahlen könnte man doch auch noch eine Gewichtung einbauen, oder?

Also wenn ich z.B. sage eine Kennzahl= x bedeutet 100%. Wenn die Kennzahl des Unternehmens dann etwas schlechter ist, komme ich mit dem WErt vielleicht auf 85%.

Und das für alle Kennzahlen.

Jetzt könnte man am Ende einfach das arithmetische Mittel (Durchschnitt) bilden.

 

Oder man baut noch eine Spalte ein, wo man Gewichtungs-Prozente eingibt. Z.B. die Kennzahl geht einfach in die Endzahl ein, die nächste zählt doppelt, weil sie wichtiger/aussagekräftiger ist, etc.

Und errechne dann den Durschnitt durch Multiplikation der Kennzahlen mit ihrem Gewichtungsfaktor geteilt durch die Summe der Gewichtungsfaktoren aller Kennzahlen.

Und wenn dann der Kennzahlenendwert einer Aktie über xy % ist, dann kaufe ich.

 

Macht ihr sowas auch?

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Reigning Lorelai
Hi,

 

ich wollte euch mal fragen ob ihr auch auf das Goodwill / Eigenkapital Verhältnis schaut. Ich habe jetzt in mehreren Berichten gelesen, dass in manchen Bilanzen Zeitbomben ticken würden......

Es ging dabei darum, dass viele Unternehmen einen sehr hohen Goodwill haben und dadurch irgendeine Gefahr besteht.

Ich persönlich hab da nicht so viel Ahnung und wollte euch mal fragen ob ihr auf den Goodwill achtet.

In einem Bericht stand auch dass Procter & Gamble gefährdet wären. Ich hab einen Teil des Berichts unten reingestellt.

Mich würde mal intressieren ob das wirklich so schlimm ist, da ich eigentlich vor hatte in Procter & Gamble zu investieren.

 

 

 

Hier ist ein Ausschnitt aus so einem Bericht.

 

 

Unbenannt.bmp

 

Quelle: www.irc.uzh.ch/fileadmin/downloads/studium/diplomarbeiten/meyer/2006/Jazdzewski_Krzysztof.pdf

 

 

Viele Grüße

Max

 

 

Hallo Maxi, also ich glaube das Thema hatten wir in dem Thread mal.

Also man sollte immer auf das Goodwill/Eigenkapital Verhältnis achten, aber niemals pauschal eine Wertung dadurch abgeben. Beim Goodwill gilt immer das man diesen auf Werthaltigkeit prüfen sollte, d.h. ob hier Abschreibungsgefahr besteht oder die Werte tatsächlich mehr als eine leere Hülle darstellen. Summa sumarum ist ein niedriger Goodwill natürlich besser als ein hoher. Bei Unternehmen die viele Übernahmen tätigen ist der Goodwill von Haus aus höher als bei organisch wachsenden.

ergänzend hierzu die Links:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=286237

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=268712

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=233948

 

Generell müsste man bei P&G schauen was für Goodwill besteht. Es ist aber fast logisch dass ein Markenkonzern hohe Goodwill aufweist. Die Frage ist lediglich ob diese gerechtfertigt sind. Das kann man so ad-hoc nicht sagen.

 

Gruß

 

 

Hi,

 

und neben der Auswahl der Maximalwerte für einzelne Kennzahlen könnte man doch auch noch eine Gewichtung einbauen, oder?

Also wenn ich z.B. sage eine Kennzahl= x bedeutet 100%. Wenn die Kennzahl des Unternehmens dann etwas schlechter ist, komme ich mit dem WErt vielleicht auf 85%.

Und das für alle Kennzahlen.

Jetzt könnte man am Ende einfach das arithmetische Mittel (Durchschnitt) bilden.

 

Oder man baut noch eine Spalte ein, wo man Gewichtungs-Prozente eingibt. Z.B. die Kennzahl geht einfach in die Endzahl ein, die nächste zählt doppelt, weil sie wichtiger/aussagekräftiger ist, etc.

Und errechne dann den Durschnitt durch Multiplikation der Kennzahlen mit ihrem Gewichtungsfaktor geteilt durch die Summe der Gewichtungsfaktoren aller Kennzahlen.

Und wenn dann der Kennzahlenendwert einer Aktie über xy % ist, dann kaufe ich.

 

Macht ihr sowas auch?

Klar sowas steht dir völlig frei aber du darfst eins nicht vergessen. Die Scorecard muss hinterher auch funktionieren und meine Erfahrung ist dass sie umso weniger funktioniert desto komplizierter man sie macht. Ich lege für mich fest welche Kennzahlen wichtig sind. Und diese werden mit einer höheren Maximalpunktzahl automatisch höher gewichtet als alle anderen. Damit habe ich den Effekt erreicht den ich will.

 

Gruß

W.Hynes

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Investor-X

[quote name='Reigning Lorelai' date='11.07.2008, 08:57' post='318808'

 

Generell müsste man bei P&G schauen was für Goodwill besteht. Es ist aber fast logisch dass ein Markenkonzern hohe Goodwill aufweist. Die Frage ist lediglich ob diese gerechtfertigt sind. Das kann man so ad-hoc nicht sagen.

 

 

Hallo und erstmal danke für die Antworten. Ich hatte die meisten dieser Threads schon durchgelesen, aber keiner hat mir so richig weitergeholfen. Eigentlich habe ich jetzt nur noch eine Frage: Wie schaue ich ob der Goodwill werthaltig ist?

 

Gruß

Max

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Stairway

Noch eine Frage, die schnell beantwortet sein sollte:

 

Wenn ein Unternehmen in den nächsten Jahren eine hohe Steuerquote bevorsteht bzw. in einem Land seinen Sitz hat, indem man sowieso viele Steuern zahlt, dann kann sich eine niedrige EK-Quote auch auszahlen, oder ? - Denn zum einen hat man den gewohnten Leverage-Effekte und zudem schmälern die FK-Zinsen den Gewinn vor Steuern - lange Rede, kurzer Sinn: Man zahlt weniger Steuern. Ist dieser Effekt von Bedeutung oder zu Vernachlässigen ?

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Reigning Lorelai
Hallo und erstmal danke für die Antworten. Ich hatte die meisten dieser Threads schon durchgelesen, aber keiner hat mir so richig weitergeholfen. Eigentlich habe ich jetzt nur noch eine Frage: Wie schaue ich ob der Goodwill werthaltig ist?

 

Gruß

Max

Naja wie stellt man fest ob etwas werthaltig ist? In dem du schaust zu viel etwas bilanziert ist und welchen Wert du dahinter siehst. Beispielsweise könnte man versuchen bei P&G herauszufinden aus was sich der Goodwill zusammensetzt. Und das kannst du dann ins Verhältnis setzen zu dem was das Produkt/die Marke an Umsatz oder Gewinn beisteuert. Sicherlich nicht ganz leicht und man ist hier auch auf Daten von der IR-Abteilung angwiesen.

 

Ein krasses Beispiel wäre für schlechten Goodwill die Deutsche Telekom wo man heute noch die UMTS-Lizenzen drin findet die nicht wirklich viel Wert sind. Aber auch reicht es nicht die gesamte Zahl an Goodwill anzuschauen sondern Infos zu erhalten wie sich die Position insgesamt zusammensetzt. Mühsame Aufgabe und für den einfachen Privatanleger in meinen Augen nicht geeignet.

 

 

Noch eine Frage, die schnell beantwortet sein sollte:

 

Wenn ein Unternehmen in den nächsten Jahren eine hohe Steuerquote bevorsteht bzw. in einem Land seinen Sitz hat, indem man sowieso viele Steuern zahlt, dann kann sich eine niedrige EK-Quote auch auszahlen, oder ? - Denn zum einen hat man den gewohnten Leverage-Effekte und zudem schmälern die FK-Zinsen den Gewinn vor Steuern - lange Rede, kurzer Sinn: Man zahlt weniger Steuern. Ist dieser Effekt von Bedeutung oder zu Vernachlässigen ?

vernachlässigen. Die Steuerquoten ändern sich ständig und eine Steuerlast in einem Land heißt noch lange nicht dass die Steuerquote des Unternehmens auch hoch ist. Des Weiteren kann man mit Zinsen für Kredite diese natürlich steuerlich absetzen aber lieber zahle ich mehr Steuern und habe hinterher absolut gesehen immer noch mehr als mit Leverage & "Steuerschuldensparen". ich sags jetzt mal recht Stammtischmäßig: Dieser ganze Scheiß mit Leverage-Effect und Steuern sparen fliegt dir früher oder später mit Pech um die Ohren und daher solide und normal arbeiten und versteuern und das Geld was man hat investieren und fertig.

 

Das heißt aber nicht dass man nicht durch Optimierung der Konzernstruktur sich einen Haufen Steuern sparen kann. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber auf jedes kleine Detail achten muss nicht wirklich sein.

 

Gruß

Wayne

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Fenris

Das könnte ab diesem Jahr mit der Zinsschranke auch etwas komplizierter werden.

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Stairway
Das könnte ab diesem Jahr mit der Zinsschranke auch etwas komplizierter werden.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsschranke

 

Also ich habe hier gerade nachgelesen, versteh' das aber nicht wirklich. Kannst das mal erklären ?

 

Und dann noch eine allgemeine Frage: Gibt es ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung der Steuerquote für ein Unternehmen ? ; Bisher habe ich dazu immer direkt beim Unternehmen angefragt.

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Reigning Lorelai
Und dann noch eine allgemeine Frage: Gibt es ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung der Steuerquote für ein Unternehmen ? ; Bisher habe ich dazu immer direkt beim Unternehmen angefragt.
versteh die Frage nicht. Auf was willst du hinaus?

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Stairway
versteh die Frage nicht. Auf was willst du hinaus?

 

1. Frage war, was es mit der Zinsschranke auf sich hat, aber das kann Fenris sicher beantworten.

 

2. Frage: Wie errechnt sich die Steuerquote der Unternehmen, die schwanken ja teilweise recht heftig von Jahr zu Jahr.

 

Versteht man die Frage so, für dich ist also nur die zweite relevant.

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Reigning Lorelai

Die Steuerquote schwankt von Unternehmen zu Unternehmen deshalb so stark weil jedes Land unterschiedlich stark in verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen Steuergesetzen tätig ist. Ein Unternehmen welches den Hauptumsatz in BRD macht kommt durchaus auf eine Steuerquote von deutlich über 30%. Des Weiteren setzt sich die Steuerquote in BRD zusammen aus Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Letztere wurde im Rahmen der Abgeltungssteuer zur Gegenfinanzierung gesenkt. Wenn du dir mal das deutsche Steuergesetz anschaust und zum Vergleich vielleicht das österreichische und das schweizerische und evtl. noch amerikanische dann wirst du schnell feststellen dass die Steuersätze extremst unterschiedlich sind und dass es unmöglich ist die Steuer auf den Cent genau vorherzusagen. Gerade auch steuerliche Sondereffekte oder ähnliches können massive Schwankungen verursachen. Letztendlich gibt es auch die Möglichkeit noch zusätzlich dass steuerfreie Einmaleffekte auftreten die zwar GUV wirksam aber nicht cashwirksam sind und oft die Steuerquote recht niedrig aussehen lassen.

 

Da müsstest du ein weltweiter Steuerspezialist sein und müsstest dann noch Insiderinformationen aus dem Unternehmen haben um die Steuerquote verlässlich berechnen zu können. Eine Hilfe ist es daher die Steuerquoten der Vorjahre zu betrachten und das Unternehmen bzgl. Erwartungen zu fragen. Natürlich kann man sich aber an einer Hand abzählen dass ein Unternehmen welches ein Großteil seiner Umsätze in BRD macht (wie z.B. CTS Eventim) von der aktuellen Steuerreform per 1.1.2008 profitieren wird in Form einer deutlich niedrigen Steuerquote. Vergleiche für dieses Unternehmen einfach mal die Steuerquote per Q108 und Geschäftsjahr 2007.

 

Gruß

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Fenris
1. Frage war, was es mit der Zinsschranke auf sich hat, aber das kann Fenris sicher beantworten.

 

Steht doch in der Wiki:

Die Zinsaufwendungen[4] sind zunächst sofort abziehbar in Höhe des Zinsertrages[5] desselben Jahres, der darüber hinaus gehende Nettozinsaufwand aber nur bis zur Höhe von 30% des steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsertrag, Zinsaufwand und Abschreibungen (EBITDA). Zinsaufwand, der diese Grenze überschreitet, ist nicht im Jahr seiner Entstehung abzugsfähig und wird dem Gewinn außerbilanziell wieder hinzugerechnet. Der nicht abzugsfähige Zinsaufwand wird durch das Betriebsfinanzamt gesondert festgestellt und als sog. Zinsvortrag in folgende Jahre vorgetragen

 

Effektiv heißt das, dass du nur einen Nettozinsaufwand von 30% des EBITDA als Zinsaufwand geltend machen kannst. Alles was darüber hinausgeht wird zur Berechnung der Steuer wieder hinzugerechnet.

 

Bsp:

Bilanzsumme 100

EK 30

FK 70 > zu 10% > Zinsaufwand von 7

EBITDA von 10

Normalerweise ziehst du jetzt 7 ab und verzinst dann (also 3 Einheiten zu verzinsender Gewinn). Mit der Zinsschranke kannst du nur 30%*10 = 3 abziehen. D.h. 4 Einheiten Zinsaufwand musst du versteuern, obwohl sie dem Unternehmen eigentlich fehlen (du versteuerst also 7 Einheiten des Gewinns).

Diese 4 Einheiten werden allerdings in nächste Jahr "mitgenommen". Wenn du da die Schranke nicht ausnutzt, kannst du diesen Aufwand aus der Vergangenheit geltend machen.

Also zumindest habe ich das so im Kopf - es dürfte da noch einen Haufen spezielle Regelungen geben, aber ich bin kein SteuerR-Experte :P

 

Warum das Ganze? Wenn ich meine Umsätze in Deutschland generiere und in irgendeiner Steueroase eine Tocher habe, kann ich mir von dieser Tochter mein Kapital leihen. In Deutschland frisst mir der Zinsaufwand den Gewinn weg -> keine Steuer mehr abzuführen. In der Steueroase sind Kapitaleinkünfte steuerfrei -> auch keine Steuer abzuführen.

 

 

 

 

 

Wichtig ist noch:

Die Zinsabzugsbeschränkung soll nicht greifen, wenn

der Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen (Nettozinsaufwand) 1 Mio. € nicht übersteigt (Freigrenze),

wenn der Betrieb nicht Teil eines Konzerns ist ("Stand-alone-Klausel)[7], oder

der Betrieb Teil eines Konzerns ist und seine Eigenkapital/Fremdkapital-Relation nicht schlechter ist als die des Konzerns ("Escape-Klausel")[8]. Der Eigenkapitalvergleich ist grds. nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS zu führen. Bilanziert der Betrieb nach HGB, während der Konzernabschluss nach IFRS aufgestellt wird, ist eine Überleitungsrechnung vorzulegen.

 

Für kleine Unternehmen und nicht-Konzerne also unerheblich.

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Klausxx

Die Zinsschrank Regelung ist auch in der Schweiz zu finden.

 

Dort erfolgt die Berechnung folgendermaßen: Jede Klasse der Aktiva des Unternehmens kriegt eine Quote zugeteilt (Bsp: Kasse - 100%, Goodwill 70% ecc,). Die bilanziellen Posten werden dann mit der jeweiligen %Quote multipliziert und daraus wird die Summe gebildet. Diese Summe gibt dir das maximal zulässige FK an. Sollte das tatsächliche FK des Unternehmens über diesem Wert liegen, so wird das als versteckte Gewinnausschüttung gewertet, die versteuert werden muss.

 

Ist ein spannendes Thema, aber immer von Land zu Land unterschiedlich.

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Stairway

Okay, to keep this thread going, die nächste Frage:

 

Die Bilanzierung von Übernahmen am Beispiel von InBev/Anheuser-Busch

 

Hier mal die Bilanz von InBev:

 

post-6191-1216159938_thumb.jpg

 

Wie man sieht ist in der Bilanz schon relativ viel Goodwill vorhanden.

 

Nun die Bilanz von Anheuser-Busch:

 

post-6191-1216160326_thumb.jpg

 

Wie man sieht, besitzt Anheuser-Busch Eigenkapital in Höhe von 3.151 mio $

 

Der Kaufpreis den InBev bezahlt beläuft sich auf 52.000 mio $ (Was am Rand einem KBV von 16 entspricht)

 

Für alle die mit dem Thema Goodwill nicht ganz so vertraut sind hier die Definition:

 

Kaufpreis - Eigenkapital = Goodwill

 

InBev hat also 48.849 mio $ (52-3,151) an Goodwill in die eigene Bilanz aufzunehmen.

 

Und da stellt sich die erste Frage: Ist das richtig, dass nun 48.849 mio $ an neuem Goodwill zum sowieso schon bestehenden Goodwill von 13.834 hinzukommen ?

 

Bei der zweiten Frage geht es um die anderen Bilanzpositionen: Wird das Anlagevermögen, der Goodwill etc. 1:1 mit in die Bilanz von InBev übernommen ?

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Drella
Und da stellt sich die erste Frage: Ist das richtig, dass nun 48.849 mio $ an neuem Goodwill zum sowieso schon bestehenden Goodwill von 13.834 hinzukommen ?

 

sehr schöne rechnung.

ja ich habe das genau so verstanden wie du.

 

ich verabschiede mich nach einem sehr fetten poker turnier im casino in die nacht. morgen geht es für ein paar tage nach hamburg mit freunden.

 

catch ya

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Stairway
ich verabschiede mich nach einem sehr fetten poker turnier im casino in die nacht. morgen geht es für ein paar tage nach hamburg mit freunden.

 

Arbeite mal wieder, ich will die 10 Jahres Übersichten :D

 

Im Ernst: Viel Spass in Hamburg, lass es krachen!

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BondWurzel
Und da stellt sich die erste Frage: Ist das richtig, dass nun 48.849 mio $ an neuem Goodwill zum sowieso schon bestehenden Goodwill von 13.834 hinzukommen ?

 

Was bilanziell möglich ist, muss materiell nicht unbedingt wertvoll sein, was man letztlich in der Bilanzanalyse konsolidiert, ist eine andere Sache.

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Malvolio

Ich kenne mich mit US-GAAP nicht gut aus, aber im allgemeinen ist der Firmenwert definiert als der Ertragswert minus Substanzwert eines Unternehmens. Du musst also vom Kaufpreis nicht nur das Eigenkapital abziehen, sondern auch noch evt. vorhandene stille Reserven und Lasten herausrechnen, die in den Buchwerten der Einzelbilanzen nicht vorhanden sind.

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BondWurzel
Ich kenne mich mit US-GAAP nicht gut aus, aber im allgemeinen ist der Firmenwert definiert als der Ertragswert minus Substanzwert eines Unternehmens. Du musst also vom Kaufpreis nicht nur das Eigenkapital abziehen, sondern auch noch evt. vorhandene stille Reserven und Lasten herausrechnen, die in den Buchwerten der Einzelbilanzen nicht vorhanden sind.

 

Nicht nur das diese Aussage grundsätzlich nicht richtig ist, was eine Unternehmensbewertung angeht ( Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, DCF-Verfahren, Due Diligence etc. ), denn hier wird wohl doch nach der bilanziellen Darstellung bzw. Aktivierung eines schon vorhandenen Kaufpreises gefragt, ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht, wenn ich das so richtig verstanden habe.

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Malvolio
Nicht nur das diese Aussage grundsätzlich nicht richtig ist, was eine Unternehmensbewertung angeht ( Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, DCF-Verfahren, Due Diligence etc. ), denn hier wird wohl doch nach der bilanziellen Darstellung bzw. Aktivierung eines schon vorhandenen Kaufpreises gefragt, ob dieser gerechtfertigt ist oder nicht, wenn ich das so richtig verstanden habe.

 

 

Genau darum geht es in meiner Aussage:

 

Kaufpreis

- Eigenkaptital

- stille Reserven

+ stille Lasten

-------------------

= Firmenwert

 

Was genau ist deiner Meinung nach nicht richtig, an meiner Aussage?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Genau darum geht es in meiner Aussage:

 

Kaufpreis

- Eigenkaptital

- stille Reserven

+ stille Lasten

-------------------

= Firmenwert

 

Was genau ist deiner Meinung nach nicht richtig, an meiner Aussage?

 

 

 

Sorry, deine Aussage sieht jetzt anders aus, wenn ich mich richtig erinnere hattest du auch folgendes geschrieben: "Aber im allgemeinen ist der Firmenwert definiert als der Ertragswert minus Substanzwert eines Unternehmens." Das ist doch nicht richtig, oder?

 

Zuerst wird in eine Purchase Price Allocation einem Zeitwert als Fair Value zugeordnet woraus man letztlich den fair value des erworbenen EKs ermittelt. Den kann man dann vom Kaufpreis abziehen, hieraus errechnet sich der imm. Firmenwert und nicht der Firmenwert.

 

Begrifflich sollte man unterscheiden zwischen der Ermittlung des Goodwill ( nach US-GAAP etc.) und der Ermittlung einer allgemeinen Unternehmsbewertung.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Sorry, deine Aussage sieht jetzt anders aus, wenn ich mich richtig erinnere hattest du auch folgendes geschrieben: "Aber im allgemeinen ist der Firmenwert definiert als der Ertragswert minus Substanzwert eines Unternehmens." Das ist doch nicht richtig, oder?

 

Zuerst wird in eine Purchase Price Allocation einem Zeitwert als Fair Value zugeordnet woraus man letztlich den fair value des erworbenen EKs ermittelt. Den kann man dann vom Kaufpreis abziehen, hieraus errechnet sich der imm. Firmenwert und nicht der Firmenwert.

 

Begrifflich sollte man unterscheiden zwischen der Ermittlung des Goodwill ( nach US-GAAP etc.) und der Ermittlung einer allgemeinen Unternehmsbewertung.

 

Das was ich zuerst geschrieben habe, steckt ökonomisch dahinter. Der Ertragswert sei hier der Gesamtwert des Unternehmens, welchen der Käufer bereit ist zu zahlen, also der Kaufpreis. Es geht hier nicht um irgendwelche Bewertungsverfahren. Der Substanzwert ist die Summe der Zeitwerte aller bilanzierten Vermögensgegenstände minus der Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist eben genau diese Differenz zwischen dem Substanzwert und dem Kaufpreis. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, das in der Kapitalkonsolidierung umzusetzen. Aber bis auf wenige Spezialfälle laufen eben alle auf das selbe raus.

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BondWurzel
Das was ich zuerst geschrieben habe, steckt ökonomisch dahinter. Der Ertragswert sei hier der Gesamtwert des Unternehmens, welchen der Käufer bereit ist zu zahlen, also der Kaufpreis. Es geht hier nicht um irgendwelche Bewertungsverfahren. Der Substanzwert ist die Summe der Zeitwerte aller bilanzierten Vermögensgegenstände minus der Schulden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist eben genau diese Differenz zwischen dem Substanzwert und dem Kaufpreis. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, das in der Kapitalkonsolidierung umzusetzen. Aber bis auf wenige Spezialfälle laufen eben alle auf das selbe raus.

 

 

Sorry Malvolio,

 

ich verstehe dich schon , solange man sich aber nicht an die ordentlichen Begriffe der Bilanzanalyse hält, wird es schwierig, Ertragswert ist nicht der Kaufpreis, Firmenwert ist nicht der imm. Firmenwert = Good Will. Deinen Ausführungen zum Substanzwert kann ich folgen.

 

Der Kern ist ja auch die Frage, wäre der Ausweis einen so hohen Good Wills nach Zusammenführung überhaupt fair oder führt es zu einer hohen Verschleiherung der tatsächlichen Vermögenssituation? In Deutschland wird oft in der Bilanzanalyse zur Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Good Will mit dem wirtschaftl. EK konsolidiert.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Sorry Malvolio,

 

ich verstehe dich schon , solange man sich aber nicht an die ordentlichen Begriffe der Bilanzanalyse hält, wird es schwierig, Ertragswert ist nicht der Kaufpreis, Firmenwert ist nicht der imm. Firmenwert = Good Will. Deinen Ausführungen zum Substanzwert kann ich folgen.

 

Der Kern ist ja auch die Frage, wäre der Ausweis einen so hohen Good Wills nach Zusammenführung überhaupt fair oder führt es zu einer hohen Verschleiherung der tatsächlichen Vermögenssituation? In Deutschland wird oft in der Bilanzanalyse zur Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Good Will mit dem wirtschaftl. EK konsolidiert.

 

Die Begriffe mögen manchmal etwas missverständlich sein .... je nach dem woher man kommt. Aber ich glaube schon, daß ich mich betriebswirschaftlich korrekt ausgedrückt habe. ;)

 

Naja. Firmenwerte sind natürlich per se schon problematisch. Aber immerhin handelt es sich ja beim Kauf um einen derivativen Firmwert, der ja durch den Käufer tatsächlich bezahlt wurde. Insofern ist hier schon eine gewisse quantifizierbare "Sustanz". Richtig schwierig wird es allerdings in den Folgejahren. Wenn ich mich nicht irre gibt es nach US-GAAP den Impairment-Only approach bei der Folgebewertung von Geschäfts- bzw. Firmenwerten. Das heißt, sie werden nicht planmäßig abgeschrieben so wie es (noch) nach HGB gemacht wird, sondern durch relative komplizierte Impairment-Tests immer wieder neu bewertet. Da bieten sich für den Bilanzersteller jede Menge Möglichkeiten zur "Bilanzpolitik", welche für den Bilanzleser kaum zu durchschauen sind. Insofern sind die neu geschaffenen Firmenwerte in meinen Augen weniger problematisch als der "Altbestand", der ggf. schon seit Jahren in den Bilanzen schlummert.

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Stairway

Herr Hynes, helfen sie!

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Die Begriffe mögen manchmal etwas missverständlich sein .... je nach dem woher man kommt. Aber ich glaube schon, daß ich mich betriebswirschaftlich korrekt ausgedrückt habe. ;)

 

Naja. Firmenwerte sind natürlich per se schon problematisch. Aber immerhin handelt es sich ja beim Kauf um einen derivativen Firmwert, der ja durch den Käufer tatsächlich bezahlt wurde. Insofern ist hier schon eine gewisse quantifizierbare "Sustanz". Richtig schwierig wird es allerdings in den Folgejahren. Wenn ich mich nicht irre gibt es nach US-GAAP den Impairment-Only approach bei der Folgebewertung von Geschäfts- bzw. Firmenwerten. Das heißt, sie werden nicht planmäßig abgeschrieben so wie es (noch) nach HGB gemacht wird, sondern durch relative komplizierte Impairment-Tests immer wieder neu bewertet. Da bieten sich für den Bilanzersteller jede Menge Möglichkeiten zur "Bilanzpolitik", welche für den Bilanzleser kaum zu durchschauen sind. Insofern sind die neu geschaffenen Firmenwerte in meinen Augen weniger problematisch als der "Altbestand", der ggf. schon seit Jahren in den Bilanzen schlummert.

 

Genau so ist es...ich hab immer die immateriellen AV ( bis auf einige Spezialitäten ;-)) gem. Basel II im W-EK konsolidiert und so manches stolze EK schmolz dahin...zumal bei vielen Firmen, wie du schon sagtest, bei negativer Ertragslage kaum ein wirklich nennenswerter Good Will vorhanden ist und er im Ernstfall voll abgeschrieben wird....die letzte abenteuerliche Bilanz die ich da gesehen habe war DURA Automotive ( aktuell glaube ich noch CH11 ) :'( und so wird aus manchem Good ein Bad Will.

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