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TheMightyGandalf

Besteuerung von fondsgebundenen Renten...

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TheMightyGandalf

Ich schlage mich gerade mit der Berechnung der Besteuerung von Renten herum...

 

Anmerkung: Es geht nicht darum, Sinn und Zweck der Modelle hier zu diskutieren, sondern Fakten zu sammeln/verständlich zu machen, um die Rendite nachvollziehen zu können...

 

Konkret geht es darum, dass ich berechnen möchte, welcher Anteil zu versteuern ist, wenn ich bei einer 2007/2008 geschlossenen RV die Rente/Kapitalabfindung mit 63 Jahren in Anspruch nehme und die Vertragslaufzeit mehr als 12 Jahre beträgt (alles natürlich nach heutiger Rechtslage). Dabei soll - falls erforderlich - der Unterschied zwischen einer privaten Rentenversicherung und einer Rentenversicherung im Wege der Entgeltumwandlung einerseits und der vollständigen Kapitalentnahme und einer lebenslangen Rente andererseits berechnet werden.

 

Das habe ich bislang herausgefunden - korrigiert mich, wenn was falsch ist.

 

Private Rentenversicherung

 

monatliche Rente

Grundsätzlich sind Rentenzahlungen aus (privaten) fondsgebundenen Rentenversicherungen nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist in § 22 EStG definiert mit 20% bei Alter 63. Also müsste ich 20% der monatlichen Rentenzahlung am Ende versteuern, richtig?

 

Kapitalabfindung

Erträge sind zur Hälfte steuerfrei. Was sind die Erträge - die o.g. 20% aus § 22 EStG oder die tatsächlich Differenz zwischen Einzahlung und Endbetrag?

 

Entgeltumwandlung

 

monatliche Rente

Was gilt hier? Wie oben, oder volle Besteuerung der monatlichen Zahlung?

 

Kapitalabfindung

Was gilt hier? Wie oben, oder volle Besteuerung der gesamten Zahlung?

 

:'( Any comments?

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tom1978
Erträge sind zur Hälfte steuerfrei.

 

Unter den beiden Bedingungen mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit und mindestens 60 Jahre alt.

 

Was sind die Erträge

 

Zu versteuern ist die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und ausgezahltem Betrag - also Wertsteigerung/Zinsen.

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TheMightyGandalf

Ok, d.h. es ist egal, ob ich die Kapitalauszahlung nehme oder eine lebenslange Rente beziehe, ich muss jeweils 50% der "echten" Erträge versteuern? Und diese mit dem dann gültigen Steuersatz?

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tom1978
Ok, d.h. es ist egal, ob ich die Kapitalauszahlung nehme oder eine lebenslange Rente beziehe, ich muss jeweils 50% der "echten" Erträge versteuern? Und diese mit dem dann gültigen Steuersatz?

 

Nö, Du schreibst oben doch selbst, dass bei lebenslanger Rente der Ertragsanteil, der zu besteuern ist, im Gesetz festgelegt ist.

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Sapine
Entgeltumwandlung

 

monatliche Rente

Was gilt hier? Wie oben, oder volle Besteuerung der monatlichen Zahlung?

 

Kapitalabfindung

Was gilt hier? Wie oben, oder volle Besteuerung der gesamten Zahlung?

 

Bei Betriebsrente mit Entgeltumwandlung ist die Auszahlung zu 100% steuerpflichtig + Krankenversicherung + Pflegeversicherung

Eine Kapitalabfindung ist zumindest bei meiner ausgeschlossen

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