tullius November 7, 2007 Hallo, ich erlaube mir folgende Frage, sofern sie zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt beantwortbar ist: Werden die Raten von vor Einführung der Abgeltungssteuer bestehenden Fondsparplänen nach altem Recht besteuert werden oder werden die nach der Einführung getätigten Käufe im Rahmen des Sparplans der Abgeltungssteuer unterliegen? Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMightyGandalf November 7, 2007 Hallo, ich erlaube mir folgende Frage, sofern sie zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt beantwortbar ist: Werden die Raten von vor Einführung der Abgeltungssteuer bestehenden Fondsparplänen nach altem Recht besteuert werden oder werden die nach der Einführung getätigten Käufe im Rahmen des Sparplans der Abgeltungssteuer unterliegen? Vielen Dank. Ob Sparplan oder nicht ist für die Abgeltungssteuer völlig unerheblich. Wird ein KAUF vor dem 01.01.2009 vorgenommen, bleibt er abgeltungssteuerfrei, d.h. für ihn gilt die alte Regelung (ab 1 Jahr Haltedauer steuerfreie Kursgewinne, Dividenden u.ä. normal zu versteuern nach heutiger Rechtslage). Bei Kauf NACH dem 31.12.2008 unterfällt der jeweilige Anteil der Abgeltugssteuer und den neuen Regelungen. Entscheidend ist übrigends nicht das Orderdatum, sondern der tatsächlich erfolgte Kauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tullius November 7, 2007 danke für die schnellen antworten. macht dann nach 2008 fondssparen überhaupt noch viel sinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 7, 2007 · bearbeitet November 7, 2007 von Sapine Interessant wird es auch beim Verkauf von Anteilen. Prinzip first in first out. Werde daher sämtliche Sparpläne ab 1.1.2009 auf einem neuen Konto weiterführen, damit Altbestände und Neubestände getrennt sind. Denke darüber herrscht Einigkeit - auch mit Abgeltungssteuer macht das fondssparen Sinn. Sapine Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua November 7, 2007 Interessant wird es auch beim Verkauf von Anteilen. Prinzip first in first out.Werde daher sämtliche Sparpläne ab 1.1.2009 auf einem neuen Konto weiterführen, damit Altbestände und Neubestände getrennt sind. Denke darüber herrscht Einigkeit - auch mit Abgeltungssteuer macht das fondssparen Sinn. Sapine Das ist sicherlich ein wirksames Mittel um seine Altbestände vor dem Abgeltungssteuerzugriff zu schützen. Richtig interessant wird das irgendwann für die Personengruppe der Rentner, die per Auszahlungsplan regelmäßig etwas aus dem Depot entnehmen. Sofern die Anlagen ab 01.01.2009 haben, sollten die auch zuerst entnommen werden. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag