OMD November 7, 2007 Hallo, bei den Freistellungsaufträgen kann man über ein eigenes Feld festlegen, ab wann die Freistellung gültig sein soll ("gültig von/ab"). Macht es für die Berechnung der Zinssteuer einen Unterschied, ob ich dort das heutige Datum (7.11.07) oder 1.1.2007 reinschreibe, wenn die Zinsen am 31. 12. berechnet werden und die Freistellung für das gesamte Jahr in vollem Umfang berücksichtigt werden soll? Gestern hat ein Bank-Mitarbeiter bei meiner Filialbank dort den 1.1.2007 eingetragen, heute bei der DiBa habe ich festgestellt, dass man online bei besagten Feld nur das Tagesdatum eintragen kann (geschieht vollautomatisch, kein Eingabefeld). Oder anders gefragt, wird bei der Berechnung der Zinssteuer bei Gültigkeit ab 7.11. die Freistellung zeitanteilig nur für Nov. und Dez. berücksichtigt (ergäbe höhere Steuern) oder automatisch für das ganze Jahr (ergäbe geringere Steuern)? OMD Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 13, 2007 Nein,das ist in dem Fall egal. Wenn bei Zinsgutschrift ein FSA vorliegt ist das egal von wann der ist. Ohnehin sind abgeführte ZASt+Soli nur Steuervorrauszahlungen. Entscheidend ist die Einkommensteuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD November 14, 2007 Nein,das ist in dem Fall egal.Wenn bei Zinsgutschrift ein FSA vorliegt ist das egal von wann der ist. Ohnehin sind abgeführte ZASt+Soli nur Steuervorrauszahlungen. Entscheidend ist die Einkommensteuererklärung. Wenn man eine Freistellung erteilt hat und die Bank das darüber hinaus gehende ans FA abführt, gibt es für die Steuerklärung doch nichts mehr zu tun, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 14, 2007 Doch,du musst Zinsen und Dividenden dennoch angeben,weil die vorab gezahlten Steuern ja nur eine Vorrauszahlung sind. D.h. wenn dein persönlicher Steuersatz z.B. bei 36 % liegt muss du noch nachversteuern,wenn er hingegen bei 19 % kriegst du nochwas wieder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OMD November 15, 2007 Verstehe, sonst wäre das in der Tat ungerecht. Bislang bin ich nie in die Verlegenheit gekommen, über den Freibetrag zu kommen. Ich vermute, das ist die Anlage KAP und ich muss die Bescheinigung der Bank beilegen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag