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MaierFranz

Kapitalertragssteuer

Empfohlene Beiträge

MaierFranz
· bearbeitet von MaierFranz

Hallo

 

Habe bei meiner Bank mehrere Konten.

Seit diesem Jahr werde ich um einiges über den Freistellungsantrag kommen. ( Da er ja um die hälfte gekürzt wurde auf 801 Euro )

Ich habe verschiedene Konto wo natürlich auch verschiedene Zinsausschütungen anfallen.

Meine Frage dazu:

Kann man sich aussuchen von welchem Konto die Steuer abgezogen wird?

 

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar

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It'sMe
Hallo

 

Habe bei meiner Bank mehrere Konten.

Seit diesem Jahr werde ich um einiges über den Freistellungsantrag kommen. ( Da er ja um die hälfte gekürzt wurde auf 801 Euro )

Ich habe verschiedene Konto wo natürlich auch verschiedene Zinsausschütungen anfallen.

Meine Frage dazu:

Kann man sich aussuchen von welchem Konto die Steuer abgezogen wird?

 

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar

Ja, du kannst den Freibetrag aufteilen, wie Du willst.

 

It's Me

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Sapine

Theoretisch kann man den Betrag aufteilen. Das funktioniert zu 100%, wenn die Konten bei verschiedenen Instituten sind.

 

Sofern mehrere Konten bei der Deutschen Bank sind kann ich nur sagen - funktioniert nicht. Die nehmen den Freistellungsbetrag immer für die ersten Ausschüttungen, egal von welchem Konto sie kommen.

 

Sapine

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Fleisch

du kannst meines wissens nach nicht sagen, dass von Konto 1 KapESt. abgezogen wird und von Konto 2 nicht (sofern sie bei einem Institut sind). Der Freistellungsauftrag kann meines Wissens nach nur immer für alle Konten bei einem Institut in Auftrag gegeben werden.

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MaierFranz

Und da kann man nichts dagegen machen?

die Zinsgutschriften erfolgen bei meiner Bank immer so um den 20 Dezember für alle Konten.

Mein Problem ist aber das die KapSt von einem Konto von mir abgezogen wurden wo ich viel Zinsen bekomme.

Das heißt es fehlt mir der Zinseszins.

Bei einem anderen Konten wäre es mir egal ( wo ich weniger zinsen bekomme )

Da ich nächste Woche einen Termin in meiner Bank habe wollte ich von euch eure Meinung hören oder eure Erfahrungen hören.

Damit ich ein gutes Argument habe oder auch auf einer Rechtlichen Seite bin.

 

Bin mal gespannt ob ihr ihr euch schon mal über dieses Thema gedanken gemacht habt.

Oder ob es euch auch betrifft.

 

Ich glaube das es dem Finanzamt es egal ist von welchen Konto die Steuern kommen.

Aber die Bank hat doch einen Vorteil

 

Oder sehe ich das falsch.

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It'sMe
Ja, du kannst den Freibetrag aufteilen, wie Du willst.

 

It's Me

ich habe gerade mal nachgesehen. Es scheint wirklich zu so zu sein, daß der Freistellungsauftrag nicht an ein Konto gebunden werden kann (zumindest bei meiner Bank). Ich weiß aber nicht, ob das generell so ist.

 

It's Me

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35sebastian
.

Aber die Bank hat doch einen Vorteil

 

Oder sehe ich das falsch.

In dem Fall hat die Bank keinen Vorteil. Sie hat nur mehr Arbeit und muss das kostenlos erledigen.

 

Und für den steuerehrlichen Kunden ist es eigentlich egal und sogar erleichternd.

Er bekommt kostenlos von der Bank eine Aufstellung der erhaltenden Zinsen oder Dividenden, die er dann nur in die entsprechenden Rubriken einsetzen muss.

Im Steuerbescheid werden dann z:B. zuviel Quellensteuern etc. verrechnet bzw. vergütet.

Für mich erleichtern die Bescheinigungen meine Steuererklärung.

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MaierFranz

ich sehe aber schon das die Bank eine Vorteil hat.

Wenn sie dir für weniger Geld höhere Zinsen zahlen muß.

 

Oder bin ich auf dem falschen Weg??

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Fleisch

welches weniger Geld denn ? Das Geld was die Zinsen erarbeitet hat ist doch nach wie vor da.

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35sebastian
ich sehe aber schon das die Bank eine Vorteil hat.

Wenn sie dir für weniger Geld höhere Zinsen zahlen muß.

 

Oder bin ich auf dem falschen Weg??

Da du neu bist, bleibe ich geduldig.

 

Du legst 50000 mit einem Zinssatz von 4%, das sind 2000.

Dein Freistellungsauftrag beträgt 500.

Für die Differenz 1500 wird Quellensteuer in Höhe von 30% + Soli fällig.

Diese Steuer wird von der Bank sofort an das FA abgeführt.

Die restlichen Zinsen, also ca. 1050, bleiben auf deinem Konto.

Über all diese Vorgänge bekommst du Anfang nächsten Jahres eine Bescheinigung zur Vorlage beim FA.

Die einbehaltenden Zinsen werden dann bei der Steuerfestsetzung verrechnet, vielleicht sogar ganz rückerstattet.

 

Die Bank hat nur Arbeitsaufwand und Kosten (das kannst du dir ja selber ausrechnen)

 

Besser kann ich dir das nicht erklären.

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harryguenter

Ich glaube zwar ich verstehe das Problem, aber hier fehlen vermutlich noch Hintergrundinfos.

 

Ausgangslage ist wahrscheinlich

Man nehme 2 Konten eins hochverzinst, eins niedrigverzinst.

Die Ausschüttungen des niedrigverzinsten erfolgen zuerst, nutzen den Freistellungsaufstrag, und auf dem höherverzinsten Konto wird die komplette Ausschüttung steuerpflichtig.

Das möchte MaierFranz scheinbar vermeiden (bzw. umdrehen) aufgrund von Zinseszinseffekten für das höherverzinste Konto.

Was hierbei offen ist:

Sinnvoll wäre das nur, wenn man keine zusätzlichen gelder als Ausgleich auf das höherverzinste Konto einzahlen kann.

Dann müßte das höherverzinste aber eine Art Festgeld / Sparbrief o.ä. sein, so daß dort ausgeschüttete Gelder i.d.R. nicht zu dem höheren Zinssatz angelegt werden kann.

 

Ich glaube hier fehlen noch ein paar Details zum Hintergrund der Investments

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schinderhannes
Du legst 50000 mit einem Zinssatz von 4%, das sind 2000.

Dein Freistellungsauftrag beträgt 500.

Für die Differenz 1500 wird Quellensteuer in Höhe von 30% + Soli fällig.

Diese Steuer wird von der Bank sofort an das FA abgeführt.

Die restlichen Zinsen, also ca. 1050, bleiben auf deinem Konto.

 

Bei der Berechnung bleiben 1525,25 EUR auf dem Konto (du hast die 500 EUR aus dem FSA vergessen).

 

Mich würde interessieren um was für Anlagen es sich handelt,das ganze führt ja nur dann zu einem Nachteil,wenn

auf ein Konto nichts mehr eingezahlt werden kann.

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MaierFranz

zb: ein Sparbrief den man vor ca 2 Jahren gemacht hat ( Da waren die Zinsen niedrig )

Und wenn er mit einem jetzigen abgeschloßenen vergleicht ( hohe Zinsen )

Laufzeit je Sparbrief 5 Jahre.

Keine Einzahlung in der Laufzeit möglich.

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schinderhannes

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hast du folgendes Problem :

 

- 1 Anlage hochverzinst (keine Aufzahlung möglich)

 

- 1 Anlage niedrigverzinst

 

Die Zinsen fliessen jedoch ERST dem niedrigverzinsten zu,sodass der FSA für das hochverzinste aufgebraucht ist ?

Banken bieten i.d.R. den Ausschluss von Konten bezgl. des FSA an.

 

Soll heissen,du schliesst die niedrigverzinste Anlage vom FSA aus,bezahlst dann dort 30 % Zast+Soli,

aber der komplette FSA steht dann für das hochverzinste Konto zur Verfügung.

 

Meinstest du in etwa sowas ?

 

Abgesehen davon ist ein Sparbrief ja normalerweise nicht thesaurierend,sondern schüttet die Zinsen sowieso auf ein externes Konto aus...

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MaierFranz

ganau das hatte ich gemeint.

Danke das du es verstanden hast :thumbsup:

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schinderhannes

ok, mir ist aber der sinn dahinter noch nicht ganz klar.in deiner ekst-erklärung musst du eh alle zinsen angeben und mit deinem persönlichen steuersatz versteuern.

 

und ein zinseszinseffekt ist ja wie gesagt nur dann gegeben wenn die zinsen auf dem konto verbleiben.

abgesehen davon müssten das auch schon sehr hohe erträge sein,damit sich der zinseszinseffekt merklich lohnen würde.

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MaierFranz

wenn ich die Zinseinkünfte dei der ekst angebe und eine Gutschrift bekomme,

wird ja diese Gutschrift nicht auf das Konto gutgeschrieben.

Sondern auf das angegebene Girokonto ( wo ich keine Zinsen bekomme )

 

In diesem Fall geht es nicht um die Pinats von mir allein was ich mir sparen könnte.

Sondern um alle Konten die es Deutschland gibt.

Und ich bin immer noch der Meinung das dadurch die Banken vorteile bzw mehr Gewinn machen.

Wenn es bei jedem Bürger der BRD nur um einem Euro geht wären es ja schon 80 Mio.

Aber wahrscheinlich geht es um Milliarden. :-

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schinderhannes

Wieso machen die Banken damit Gewinn ?!

 

Fall 1 :

Bank behält 1 EUR Zinsgutschrift auf dem Kundenkonto ein. Kunde bekommt Zinsen. Für die Bank ein Gewinn,da sie mit dem 1 EUR mehr Geld verdient als der Kunde an Zinsen bekommt.

 

Fall 2:

Bank führt Zast+Soli auf die Zinsgutschrift von 1 EUR ab. D.h. der Bank stehen nur noch 0,6835 EUR zum wirtschaften zur Verfügung.

 

Ergo: Der Kunde nimmt einen Zinseszinsverlust hin,die Bank aber auch und zwar überproportional,weil sie rentabler arbeitet als das Kapital allein für den Kunden.

 

Demnach bringt es der Bank garnichts wenn sie Steuern abführt - eher das Gegenteil ist der Fall. Ist doch logisch oder ?

:w00t:

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Fleisch

zumals die Bank nicht den Gewinn macht sondern wenn dann der Staat, da das einer Steuervorauszahlung ist (bei den meisten).

D.h. der Staat arbeitet mit dem Geld, die Bank hat nur die Arbeit und bekommt nix dafür und der Kunde ist der Dumme....

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schinderhannes

Ja,so siehts aus.

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35sebastian

Tricksereien von Kleinanlegern wegen Peanuts!

Wenn die Banken mitmachen, Herr Steinbrück nichts erfährt, sei es drum!

Hoffentlich trickst man sich da nicht selber aus!

Bei den kleinen Beträgen bekommt man wahrscheinlich bei Offenlegung alles zurück, während Zinserträge innerhalb eines Jahres über 801, die auf die Gesamtheit der Konten anfallen , automatisch der Steuer unterliegen. (Man könnte ja auch einen Teil auf das Konto der "armen Oma" fließen lassen.

Ein Horror für die Banken! Geldverdienst für die Banken? Wer ein bisschen rechnen, kann nur mit dem Kopf schütteln.

Jetzt weiß ich auch, warum die DB solche Kunden nicht mag.

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