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yashirobi

Gewinn in Aktien behalten

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yashirobi

Da Aktiengewinne unter gewissen umständen besteuert werden, ist mir folgende Idee gekommen:

(alles unterjährig, missachtung der 512 regel und was es sonst noch so gibt. das ist nur eine bsp rechnung mit kleinen zahlen damit es übersichtlich ist)

 

 

Kontostand: 10

Depotstand: 0

 

Kauf: 10 Aktien a 1

Kontostand: 0

 

Aktie steigt auf 20

 

Verkauf: 5 Aktien

 

Kontostand: 10

Depotstand: 5 Aktien

 

Kontostand wieder wie vor dem Kauf der aktien, aber das depot enthält noch 5 Aktien.

 

 

Habe ich hier lt. Gesetz gewinn gemacht? oder anders, müsste ich etwas versteuern?

 

 

 

gruß

 

ob das ganze sinn macht, darüber überlege ich selber noch......

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otto03

die Frage unter Gruß

 

"ob das ganze Sinn macht" ist berechtigt.

 

Was hat der Kontostand mit den steuerlich relevanten realisierten Gewinnen zu tun ?

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Grumel
· bearbeitet von Grumel
Habe ich hier lt. Gesetz gewinn gemacht? oder anders, müsste ich etwas versteuern?

Natürlich.

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schinderhannes

klar steuerpflichtig. google mal nach FiFo (First-in-first-out-Prinzip),ich denke da wird man fündig.

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otto03

@schinderhannes

 

Was hat der Vorgang mit FiFo zu tun ?

 

Es wurden nur einmal !!! Papiere gekauft

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marcel

Das funktioniert bestimmt. Du kannst das auch bei der Einkommensteuer versuchen. Sag dem Finanzamt einfach, Du hast Dein ganzes Einkommen dieses Jahres ausgegeben und hättest daher nichts zu versteuern ;)

 

Marcel

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schinderhannes
@schinderhannes

 

Was hat der Vorgang mit FiFo zu tun ?

 

Es wurden nur einmal !!! Papiere gekauft

 

ja klar nur einmal,aber ich denke man findet trotzdem was dahinter steckt,wann genau das steuerpflichtig ist.

vor allem erfährt man dann wie das ganze prinzip funktioniert und hat quasi 2 fliegen mit einer klappe erwischt ...

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Schweder

du verkaufst 5 Aktien für je 2 Euro, die du vorher für je 1 Euro gekauft hast.

 

-> 5 Euro zu versteuernder Gewinn, wo ist das Problem?

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Raccoon

Bleiben die anderen Aktien im Depot werden die Gewinne natuerlich versteuert - was noch im Depot ist (und welchen Wert es hat) interessiert das FA nicht.

Werden die sich noch im Depot befindlichen Aktien aber im gleichen Jahr mit Verlust verkauft, kann dies mit dem Gewinn verrechnet werden. Ist der Verlust groesser, dann kommt es zu ueberhaupt keiner Versteuerung der Gewinne.

 

 

Ab 2009 wird das anders aussehen, dann wird die Steuer direkt beim Verkauf abgezogen, sofern keine Verluste vorher gemacht wurden (die dann im Verrechnungstopf enthalten waeren). D.h. werden Verluste spaeter realisiert, dann erfolgt keine automatische Verrechnung mit diesen Gewinnen, man kann die Verluste dann im Verrechnungstopf lassen oder in der Steuererklaerung mit den schon abgezogenen Steuern auf die Gewinne verrechnen.

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yashirobi

@schweder

 

du hast natürlich recht!

 

keine ahnung warum mir das nicht selber eingefallen ist....:confused

im prinzip macht man das ja genauso wenn man 2aktien positionen hat und die eine verkauft, so wird diese ja auch versteuert.......

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