yashirobi November 1, 2007 Da Aktiengewinne unter gewissen umständen besteuert werden, ist mir folgende Idee gekommen: (alles unterjährig, missachtung der 512 regel und was es sonst noch so gibt. das ist nur eine bsp rechnung mit kleinen zahlen damit es übersichtlich ist) Kontostand: 10 Depotstand: 0 Kauf: 10 Aktien a 1 Kontostand: 0 Aktie steigt auf 20 Verkauf: 5 Aktien Kontostand: 10 Depotstand: 5 Aktien Kontostand wieder wie vor dem Kauf der aktien, aber das depot enthält noch 5 Aktien. Habe ich hier lt. Gesetz gewinn gemacht? oder anders, müsste ich etwas versteuern? gruß ob das ganze sinn macht, darüber überlege ich selber noch...... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 1, 2007 die Frage unter Gruß "ob das ganze Sinn macht" ist berechtigt. Was hat der Kontostand mit den steuerlich relevanten realisierten Gewinnen zu tun ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel November 1, 2007 · bearbeitet November 1, 2007 von Grumel Habe ich hier lt. Gesetz gewinn gemacht? oder anders, müsste ich etwas versteuern? Natürlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 1, 2007 klar steuerpflichtig. google mal nach FiFo (First-in-first-out-Prinzip),ich denke da wird man fündig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 1, 2007 @schinderhannes Was hat der Vorgang mit FiFo zu tun ? Es wurden nur einmal !!! Papiere gekauft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel November 1, 2007 Das funktioniert bestimmt. Du kannst das auch bei der Einkommensteuer versuchen. Sag dem Finanzamt einfach, Du hast Dein ganzes Einkommen dieses Jahres ausgegeben und hättest daher nichts zu versteuern Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 2, 2007 @schinderhannes Was hat der Vorgang mit FiFo zu tun ? Es wurden nur einmal !!! Papiere gekauft ja klar nur einmal,aber ich denke man findet trotzdem was dahinter steckt,wann genau das steuerpflichtig ist. vor allem erfährt man dann wie das ganze prinzip funktioniert und hat quasi 2 fliegen mit einer klappe erwischt ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schweder November 2, 2007 du verkaufst 5 Aktien für je 2 Euro, die du vorher für je 1 Euro gekauft hast. -> 5 Euro zu versteuernder Gewinn, wo ist das Problem? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 2, 2007 Bleiben die anderen Aktien im Depot werden die Gewinne natuerlich versteuert - was noch im Depot ist (und welchen Wert es hat) interessiert das FA nicht. Werden die sich noch im Depot befindlichen Aktien aber im gleichen Jahr mit Verlust verkauft, kann dies mit dem Gewinn verrechnet werden. Ist der Verlust groesser, dann kommt es zu ueberhaupt keiner Versteuerung der Gewinne. Ab 2009 wird das anders aussehen, dann wird die Steuer direkt beim Verkauf abgezogen, sofern keine Verluste vorher gemacht wurden (die dann im Verrechnungstopf enthalten waeren). D.h. werden Verluste spaeter realisiert, dann erfolgt keine automatische Verrechnung mit diesen Gewinnen, man kann die Verluste dann im Verrechnungstopf lassen oder in der Steuererklaerung mit den schon abgezogenen Steuern auf die Gewinne verrechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi November 2, 2007 @schweder du hast natürlich recht! keine ahnung warum mir das nicht selber eingefallen ist....:confused im prinzip macht man das ja genauso wenn man 2aktien positionen hat und die eine verkauft, so wird diese ja auch versteuert....... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag