Speculator November 1, 2007 Dear Community, ich habe folgende Positionen übertragen: 3 ETF Fonds (ausschüttend) und ein Zertifikat. Ich habe jetzt verstanden, dass ich das steuerliche Problem bei den Fonds nicht haben dürfte bei einem Verkauf nach der Spekulationsfrist, da sie ausschüttend sind (ich glaube sogar deutscher Anbieter, bin mir aber momentan nicht sicher). Wie sieht das aber mit dem Zertifikat aus? Habt ihr da Erfahrungen bzw. was ist da die Regelung? (habe das Ding nach März 07 gekauft und laufe daher sowieso in die Abgeltungssteuerproblematik rein, das wäre also kein "Nachteil") Thx und wirklich ein schönes Forum Speculator Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero November 1, 2007 wenn du die kaufbelege noch hast, dann kannst du den anschaffungswert doch nachweisen. wo ist das problem? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Speculator November 1, 2007 Die Frage ist eher, ob das von der Bank "automatisch" richtig gemacht wird... der Zinsverlust wäre nicht so schön. Wenn die Bank "sieht", dass die Papiere nach einem Übertrag schon länger als 1 Jahr im Depot verwahrt wurden, und dann keine Steuern abführt, wäre das natürlich sehr erfreulich. Ich will mir das Geld nicht erst danach wiederholen müssen vom Finanzamt... Danke für Rückmeldungen! thx, Speculator Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero November 1, 2007 wenn die übertragende bank die daten mitliefert, dann hast du keine probleme. wenn nicht bleibt nur der weg über die steuererklärung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Speculator November 1, 2007 die Bank hat die Daten nicht. Kann daher auch keine Performance auswiesen :-( habe ich jetzt wirklich das Problem, wenn ich die Papiere (ausschüttend, deutsch) über ein Jahr halte und dann verkaufe? Dachte die Steuerproblematik ergibt sich nur bei ausländischen, thesaurierenden Fonds. Gibt es noch weitere Meinungen? thx Speculator Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero November 1, 2007 es geht dir doch nur um die evtl. spekulationsgewinne?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berndd November 1, 2007 Wenn du die Papiere nach demDepotübertrag länger als 1 Jahr hast, sind die beim Verkauf dann für die neue Bank auf jeden Fall aus der Spekulationsfrist so dass dieser Verkauf (nach jetzigem Recht) nicht mehr in der Jahresbescheinigung erscheint. Wenn du die Papiere z.B. 1/2 Jahr nach dem Depotübertrag verkaufst, kann die neue Bank auch keinen Spekulationsgewinn ausweisen,da sie weder die Anschaffungskosten noch den Kaufzeitpunkt kennt. Der Verkauf wird dann aber in der Jahresbescheinigung aufgeführt, meines Wissens mit einem Hinweis bei den Anschaffungsdaten auf den Depotübertrag. Zusammen mit den Unterlagen deiner alten Bank (Kaufabrechnung, Jahresbescheinigung...) sollte es dann möglich sein, dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen, dass hier insgesamt mehr als 1 Jahr vergangen ist (alte und neue Bank zusammen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag