Fleisch Januar 8, 2008 · bearbeitet Januar 8, 2008 von Schnitzel So, ich habe ja in einem anderen Thread klickversprochen, dass ich mich um die Überprüfung der Beitragshöhe zur betrieblichen Altersvorsorge kümmere. Um korrekt zu differenzieren was ihr letzlich auf eure betriebliche Altersvorsorge an Beiträgen zahlt möchte ich dies exemplarisch und systematisch durchgehen. 1. Pflichtversicherter Rentner oder freiwillig versicherter Rentner ? Geprüft wird hierbei, ob ihr mindestens 9/10 der zweiten Hälfte der Zeit seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Pflichtmitglied einer Krankenkasse gewesen seid. Als Zeiten der Pflichtmitgliedschaft zählen auch die Zeiten der Familienversicherung, sofern der Ehe- / Lebenspartner pflichtversichert war in dieser Zeit. Als Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft gelten Zeiten in denen ihr über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient habt und als freiwillig versicherter in der Krankenversicherung eingestuft seid, einer hauptberuflichen Selbstständigkeit, euer Ehe-/Lebenspartner PKV versichert ist und ihr freiwillig gesetzlich versichert seid um mal ein paar zu nennen. Kleines Lebensbeispiel: Wer mit 20 Jahren seine Ausbildung begonnen hat und mit 67 Jahren in Rente geht, bei dem wird die zweite Hälfte also ab seinem 43,5. Lebensjahr bis zum 67. Lebensjahr betrachtet und geprüft freiwillig versichert gewesen ? ja / nein. 2. Was zahlt ein pflichtversicherter Rentner auf seine Einkünfte für Beiträge ? Zunächst an dieser Stelle vorab noch eine Änderung, die ab 01.01.2009 greift. Da es ab diesem Zeitpunkt eine Vereinheitlichung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen geben wird entfällt damit auch die Unterscheidung in ermäßigter, allgemeiner und erhöhter Beitragssatz (also eine verdeckte staatlich verordnete Beitragserhöhung bei den Rentnern) Der Zusatzbeitrag jedoch bleibt. Ich gehe daher der Einfachheithalber nachfolgend nur vom vereinheitlichten Beitragssatz aus ! Da es in Deutschland aber nie einfach ist unterscheiden wir zum zweiten Mal. Diesmal trennen wir Renten von sonstigen Versorgungsbezügen. 2.1. der halbe Beitragssatz + Zusatzbeitrag von 0,9 % wird erhoben auf: - gesetzliche Rente 2.2. der vereinheitlichte volle Beitragssatz + Zusatzbeitrag von 0,9 % wird erhoben auf: - Renten oder Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge - Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen etc. (auf 120 Monate verteilt, danach beitragsfrei) - Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis 2.3 Was zahlt ein freiwillig versicherter Rentner auf seine Einkünfte für Beiträge ? Anders als der pflichtversicherte Rentner ist die finanzielle Belastung des freiwilligversicherten Rentners. Dieser zahlt eh seine Beiträge selber, dafür darf er aber auch noch auf Einkünfte wie Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträge zu den beitragspflichtigen Einkünften heranziehen. Allerdings ist bei der Beitragsbemessungsgrenze Schluss. Rechtsgrundlage ist bei freiwillig versicherten immer der Einkommensteuerbescheid. 2.4. Was zahlt ein privat versicherter Rentner auf seine Einkünfte ? Abhängig von seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem Gesundheitszustand wird eine Prämie + Risikozuschlag erhoben. Woher ihr das Geld zur Begleichung der Prämie nehmt ist der Gesellschaft nach aktueller Rechtslage egal. 3. Wie erlangt die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Krankenversicherung Kenntnis von einer betrieblichen Rente ? Jede Gesellschaft, bei der ihr eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen habt meldet der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig den Stand der Dinge. Mauscheln ist also nicht. 4. Besonderheiten Auf beihilfeberechtigte Personen trifft diese Regelung aufgrund gesonderter Gesetze des SGB V und SGB XI nicht im vollem Umfang zu. MfG Schnitzel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 20, 2008 Soooo, ich habe mich nochmal an dem BAV-Kalkulator vergriffen. Habe einen schweren Fehler behoben, der mir bis dato garnicht aufgefallen war jedoch die Kalkulation um einige Euronen verändert. Daher gibt's hier das Update BAV_Kalkulator.xls Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Powerboat3000 Januar 29, 2008 Wenn ich den Rechner mal betätige, wird mir schnell klar, dass aufgrund der Kosten eines BAV-Vertrags ertragsmäßig vielleicht gerade mal mit der Inflation der Erträge Schritt gehalten wird.... Mehr kommt ja schon raus, wenn ich monatlich auf ein Tagesgeldkonto mit 4,7% einzahle.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 29, 2008 · bearbeitet Januar 29, 2008 von Schnitzel tagesgeldkonto ist nicht sicher außerdem ist der BAV-Rechner ja noch nicht vollkommen korrekt, da sind immer noch der ein oder andere fehler drin, das sollte dir klar sein. Es ist allerdings wie ich finde schon ein recht guter orientierungspunkt. Außerdem sind in dem Ding viele Variablen drin, so dass du verschiedene Szenarien durchspielen kannst. Je nach Ergebnis musste halt schauen. Die BAV hat halt ihre Vor- und Nachteile, die unbestritten da sind Was hat du denn vor Kosten angesetzt ? ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TSC Februar 9, 2008 Eine weitere Frage zur BAV: Habe über meinen Arbeitgeber 2004 eine Pensionskasse bei der Allianz (Metallrente) abgeschlossen. Nun hieß es, dass ab 2005 abgeschlossene Pensionskassen, -fonds und Direktversicherungen leichter bei einem Jobwechsel beim neuen Arbeitgeber und dessen Versicherungspartner übertragen werden können. Wie sieht das mit vor 2005 abgeschlossenen Verträgen aus? Laut Allianz besteht für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, kein rechtlicher Anspruch auf Übertragung des Kapitals. Habe übrigens seit Mitte 2007 noch eine Direktversicherung, über die nur die AVWL (26,59 ) laufen. Wollte ursprünglich die AVWL in die Pensionskasse einfließen lassen, um dadurch selbst weniger einzahlen zu müssen. Das ging laut Allianz aber nicht, da die Pensionskasse noch ein "alter" Vertrag ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Februar 9, 2008 da hat die allianz soweit auch recht. du bist vom gutwohl deines neuen arbeitgebers abhängig, ob er die Metallrente die du abgeschlossen hast weiterführt. Sollte er sich dazu entschließen lass es in den arbeitsvertrag reinschreiben ! Gibt sonst nur stunk. Befass dich auch unbedingt mal mit dem Besteuerungsgrundlagen für Verträge vor 01.01.2005. Da gibt's noch en paar Besitzstandsregelungen. Du solltest in jedem Fall mal ne schriftliche Auskunft vom Finanzamt bzw. Steuerberater geben lassen bezüglich der Auswirkungen von mehreren bestehenden Altersvorsorgeverträgen. und immer schön dran denken Grundregelnummer 1: Kombinier niemals privat bezahlte Absicherungen mit Zahlungen des Arbeitgebers, der Bumerrang trifft dich später umso härter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jim Februar 10, 2008 Archiv: Betriebsrente Lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge? Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 26. Januar 2008 Die gesetzliche Rente allein reicht für die Altersvorsorge nicht aus, davon sind die meisten Menschen hierzulande überzeugt. Als zusätzliche Absicherung ist in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge sehr beliebt. Sie wird im Betriebsrentengesetz geregelt. Das Prinzip: Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers steckt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag pro Monat in die Altersvorsorge. Die Beiträge fließen dabei, je nach Wahl des Arbeitgebers, zum Beispiel in eine Pensionskasse oder auch in eine Direktversicherung. Auf diese Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Der Vorteil (bis 2.544 Euro im Jahr): Die zu zahlenden Beiträge sind steuerfrei, und zudem fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Sozialabgaben an. Insgesamt also eine großzügige staatliche Förderung. Und die bleibt, wie sie ist, denn das regeln die seit 1.1.2008 entsprechend geänderten Gesetze. Aber die Diskussion um die Riesterrente hat gezeigt: auch wenn eine Altersvorsorge staatlich gefördert ist, lohnt es sich durchaus, genau hinzuschauen. Betriebsrente oder Kapitalanlage? Lohnt sich diese Vorsorge für die Arbeitnehmer wirklich? Georg Pitzl ist Versicherungsberater und spezialisiert auf neutrale Analysen. Er rechnet uns an zwei Beispielen durch, ob die Betriebsrente wirklich sinnvoll ist. Betriebsrenten im Alter steuerpflichtig Unser erstes Beispiel: ein Arbeitnehmer, 35 Jahre alt, Automechaniker, verheiratet, ein Kind. Seine Frau ist zu Hause. Sie sind gesetzlich versichert. Von seinem Bruttogehalt, 3.000 Euro im Monat, möchte er 200 Euro in eine Betriebsrente stecken. Durch die Steuer und Sozialversicherungsersparnis zahlt er netto nur 100,60 Euro. Bietet sein Arbeitgeber optimale Konditionen an, erhält er ab 65 Jahren eine voraussichtliche Betriebsrente von 649 Euro monatlich. Das klingt gut. Aber im Alter gehen davon Steuern und Sozialabgaben, (dann größtenteils für die Gesetzliche Krankenversicherung) ab. Und ein vielfach unterschätzter Effekt - die gesetzliche Rente fällt niedriger aus, es wurde ja auch weniger von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt. Es bleiben also unter Strich nur 353 Euro im Monat. Auf Kapitalanlage nur Abgeltungssteuer Würde er die monatlichen Nettozahlungen stattdessen in eine alternative Geldanlage stecken, etwa in einen Investmentfonds mit langfristig 5,7 Prozent Rendite, hat er mit 65 Jahren ein Kapital von 72.606 Euro. Hier fällt nur die neue Abgeltungssteuer an in Höhe von 25 Prozent auf die Erträge. Dieser Betrag würde für die gleiche Nettorente von 353 Euro monatlich reichen, bis er 88 Jahre alt ist. Lohnend nur sehr renditestarke Rentenangebote Würde er älter als 88 Jahre, ist die Betriebsrente also lohnender. Stirbt er allerdings früher, bleibt der Rest des durch den Investmentfonds erwirtschafteten Kapitals erhalten und kann vererbt werden. Zu beachten ist aber, so unser Experte Georg Pitzl, dass die Betriebsrente nur dann so hoch ausfällt, wenn die zugrundeliegende Versicherung wirklich sehr renditestark ist. Tatsächlich existieren Angebote, bei denen der Arbeitnehmer schon weit über 100 Jahre alt werden müsste, damit sich die Betriebsrente im Vergleich zur alternativen Kapitalanlage lohnt. Besserverdienende fahren mit Kapitalanlage meist besser Noch deutlicher sieht das Ergebnis aus, wenn der Arbeitnehmer, der in eine Betriebsrente einzahlen möchte, gesetzlich versichert ist und gut verdient. Unser Beispiel: Ein 35-jähriger Single mit einem Monatseinkommen von 5.300 Euro. Für 200 Euro Einzahlung in die renditestärkste Betriebsrente zahlt er netto 99,67 Euro. Durch seine vergleichsweise üppige Rente hat er im Alter einen hohen Steuersatz. Die Folge: Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben ihm netto magere 274 Euro Betriebsrente im Monat. Ergebnis: Sofern er nicht älter als 99 Jahre alt wird, fährt er mit einer ungeförderten Geldanlage besser. Ausnahme: Arbeitgeber zahlt mit Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für gesetzlich Versicherte, wenn überhaupt, nur bei den besten Anbietern. Die nicht geförderte Kapitalanlage ist, besonders für Besserverdienende, oft sinnvoller. Der große Vorteil hier: Die Abzüge sind auf 25 % der Erträge beschränkt. Glücklich allerdings können sich Arbeitnehmer schätzen, bei denen ihr Unternehmen in die Betriebsrente mit einbezahlt. Dann sieht die Sache nämlich ganz anders aus. "Dann sollte man sich auf jeden Fall für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden", empfiehlt Georg Pitzl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 21, 2008 · bearbeitet Mai 21, 2008 von Sapine Kennt sich jemand mit der Berechnung von Rückkaufswerten bei einer baV aus? Ich bilde mir ein, mal irgendwo etwas gehört zu haben von einer Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beiträge ausbezahlt werden müssen. Leider finde ich keine Quelle dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 21, 2008 also rückkaufwerte jetzt nicht, allerdings gibts in der Infobroschüre der DRV hier was, jedoch ohne gesetzliche Rechtsgrundlage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JavaDirk Mai 22, 2008 Kennt sich jemand mit der Berechnung von Rückkaufswerten bei einer baV aus? Ich bilde mir ein, mal irgendwo etwas gehört zu haben von einer Garantie, dass mindestens die eingezahlten Beiträge ausbezahlt werden müssen. Leider finde ich keine Quelle dazu. Hej Sapine, meinst du dies hier? Zillmerung und bAV Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 22, 2008 Hej Sapine, meinst du dies hier? Zillmerung und bAV Danke!! Ja - das habe ich gemeint. Gericht stellt Unzulässigkeit von Zillmerung in der bAV festEine Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit Entgeltumwandlung darf nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) München in den ersten Jahren keine Verrechnung von Abschlusskosten vorsehen. Verträge, die eine Zillmerung beinhalten, seien unzulässig, so das LAG mit Urteil vom 15. März 2007 (Az.: 4 Sa 11521/06). Wenn ich es richtig verstehe ist der Arbeitgeber in der Haftung, wenn der Vertrag trotzdem gezillmert ist und nicht die Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 22, 2008 ach das meinst du...da war ich auf'm falschen Dampfer, sry Das gibts auch noch ausführlicher hier (ich habs mal reinkopiert) Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber muss Kapitalerhalt garantieren [08.06.2007] - Für Arbeitnehmer hat sich die Mitnahme von Betriebsrenten zu einem neuen Arbeitgeber verbessert. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München zur betrieblichen Altersvorsorge dürfen Provisionen beim Abschluss betrieblicher Altersvorsorgeverträge nicht auf einen Schlag mit den Beiträgen der ersten Jahre verrechnet werden. Auch eine Verteilung auf die ersten fünf Jahre wird als unzulässige Verrechnungsform gewertet. Diese sogenannte Zillmerung führte bisher in der betrieblichen Vorsorge zu einer einseitigen Benachteiligung von Arbeitnehmern, wenn sie die Verträge beispielsweise bei Arbeitsplatzwechsel oder -verlust kündigen mussten. Im konkreten Fall hatte eine Mitarbeiterin drei Jahre lang insgesamt 6.230 Euro in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Beim Ausscheiden aus dem Betrieb und der damit verbundenen Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge wären davon jedoch nur noch 639 Euro als Versicherungswert vorhanden gewesen. 5.690 Euro sollten also allein als Provisionszahlung geleistet werden. Der Arbeitgeber wurde nun verurteilt, die fehlenden 90 Prozent auszugleichen und an die Mitarbeiterin zu zahlen. Wenn also bislang Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft gemacht haben, statt einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen, werden Arbeitgeber künftig schadenersatzpflichtig. eine andere Info von der gleichen Seite hier (auch hierher kopiert) Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeber haftet für Zillmerung [13.10.2005] - Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitsgeber eine Betriebsrentevereinbart, die zu zwei Drittel von ihm und zu einem Drittel vomArbeitgeber finanziert wurde. Es handelte sich dabei um eine sogenannte »rückgedeckte Unterstützungskasse« (nähere Einzelheiten dazufinden Sie im Loseblattwerk »Fakten & Tipps« in der Gruppe ?3d1»II. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung«). Als der Arbeitnehmer nach zwei Jahren seine Stelle wechselte, solltedie Altersversorgung abgefunden werden. Das vorhandene Deckungskapitalaus der Versicherung betrug 1.218 . Der Grund für diesen niedrigenWert: Der zugrunde gelegte Tarif war gezillmert, und es wurde einStornoabzug wegen vorzeitiger Auflösung vorgenommen. Damit war derArbeitnehmer nicht einverstanden und verlangte Schadenersatz in Höhevon 1.650 . Er bekam Recht. Das Gericht urteilte, dass es eineFürsorgepflicht-Verletzung darstelle, wenn über die Konsequenzen derZillmerung und des Stornoabschlages nicht ausreichend informiert wurde.Beide Merkmale können zu einer Vernichtung des angesammelten Kapitalsführen, vor allem wenn ein Wechsel oder eine Aufhebung in einem sehrfrühen Stadium des Vertrages erfolgt. Für die finanziellen Konsequenzenhaftet der Arbeitgeber. Interessant an dem Urteil sind zwei Fakten: * Bei der Zillmerung und dem vorgenommenen Stornoabzug handelt es sich um anerkannte versicherungsmathematische Verfahren, die durch die Aufsichtbehörden sogar genehmigt sind. Dieser Sachverhalt hindert das Arbeitsgericht nicht daran, anders zu entscheiden. Die Zillmerung wird dadurch nicht verboten oder unrechtmäßig * Auch die Tatsache, dass der Kläger Personalleiter in dem Unternehmen war und somit in die Auswahl der Versorgungstarife mit eingebunden war, führte nicht zur Freistellung des Arbeitsgebers. Solche Tarifstrukturen (Zillmerung und Stornoabzug) kommen bei rückgedeckten Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen vor. Was bedeutet das Urteil für Sie? Wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung haben, dann prüfen Sie, ob es sich um einen gezillmerten Vertrag handelt. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Bei einem Wechsel oder bei Beitragsfreistellung, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder Verlassen des Betriebes, könnten Sie in die gleiche Situation wie im geschilderten Fall geraten. Je nachdem, ob und wie aufgeklärt wurde, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf höhere Werte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Mai 23, 2008 hab gerade zu dem Thema noch en Beitrag aus "Die Vermögensfrage" der FAZ gelesen klick Vielleicht für den ein oder anderen interessant Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cyborg Juni 1, 2009 Mal eine kurze Frage in die informierte Runde: Was passiert, wenn ich mir meine Pensionskassenrente monatlich auszahlen lasse, weiß ich. Aber was, wenn ich mir mit Rentenbeginn den gesammten Kapitalstock auszahlen lasse, wie wird dann besteuert und was für zusätzliche Abgaben fallen an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Juni 2, 2009 Aber was, wenn ich mir mit Rentenbeginn den gesammten Kapitalstock auszahlen lasse, wie wird dann besteuert und was für zusätzliche Abgaben fallen an? Hallo Cyborg, das kommt darauf an, ob die Beiträge schon versteuert wurden, ggf. pauschal versteuert nach § 40b EStG, oder steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG geblieben sind. Ersteres dürfte nur noch bei Altzusagen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, der Fall sein. Bei 40b-Verträgen ist die Kapitalleistung steuerfrei. (Falls der Vertrag noch keine zwölf Jahre lief, sind die Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern.) Bei 3.63-Verträgen ist die Kapitalleistung nach § 22 Abs. 5 EStG voll steuerpflichtig. Die Steuerermäßigung nach § 34 EStG zieht nicht. Die Leistung ist in jedem Fall sozialabgabenpflichtig (KV/PV). In den nächsten zehn Jahren erhöhen sich deine monatlichen Beiträge um Beitragssatz x 1/120 der Kapitalleistung. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cyborg Juni 7, 2009 Ahja, also im Endeffekt wäre diese Einmalzahlung wie eine Gehaltszahlung zu sehen!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 7, 2009 Was haltet ihr den von der Comfort Rente Classic von der Victoria Pensionskasse? Mein Arbeitgeber würde mir die nämlich anbieten. Laut einem Prospekt kann ich die Altersrente auch mit 60 beziehen, wenn ich eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehe. Aber soweit ich informiert bin, kann ich keine gesetzliche Rente mit 60 beziehen, oder? Bin jetzt 21. Ich will auf jedenfall eine Möglichkeit haben, mit 60 mein Kapital mir auszahlen zu lassen, weil meine BU nur bis 60 geht. Sehe ich das richtig, das sowas mit der Pensionskasse nicht funktioniert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 7, 2009 · bearbeitet Juni 7, 2009 von GlobalGrowth hast du Alternativen zur Victoria? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 7, 2009 · bearbeitet Juni 7, 2009 von herr_welker hast du Alternativen zur Victoria? Nein, leider nicht. Warum? Hab nur die Wahl zwischen Comfort Rente oder Förder Rente. (beides Victoria) Die Förder Rente ist das Riester Produkt. Ich hab aber schon ein Riesterprodukt von DWS. Außerdem will ich keine lebenslange Zahlung. Ich würde aber einen "provisionsfreien" Vertrag bekommen. Was immer das genau heißen mag. Ich schätz mal keine Abschlusskosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 7, 2009 · bearbeitet Juni 7, 2009 von GlobalGrowth Ich würde aber einen "provisionsfreien" Vertrag bekommen. Was immer das genau heißen mag.Ich schätz mal keine Abschlusskosten. ist immer relativ ... das wird über andere Kosten ausgeglichen...zudem sind die Verträge idR sowieso ungezillmert. Wenn du das Geld nicht vom Chef bekommst, sondern durch Entgeldumwandlung vom eigenen Brutto beziehst, würde ich das ganz genau durchrechnen. Hätte ich die Wahl, würde ich das wirklich nur machen, wenn das Geld vom Chef kommt, ansonsten ist die Gesellschaft...(ohne Worte) Der Tarif sagt mir aber erstmal gar nix, haste was konkretes zur Hand? Da es ein Rahmentarif zu sein scheint, kann das mit den Kosten schon stimmen, entscheidend ist aber letztlich was "Hinten" rauskommt! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 7, 2009 · bearbeitet Juni 8, 2009 von herr_welker Der Tarif sagt mir aber erstmal gar nix, haste was konkretes zur Hand? Was konkretes zur Hand hab ich leider nicht. Ich blick selbst zurzeit noch nicht so richtig durch. Aber fakt ist, das ich diese Rente (oder Kapitalabfindung) erst bekomme, wenn ich eine Altersrentenleistung aus der gesetzlichen Rente beziehe. (ganz großes Minus) Aber ich hab mal den Rechner angeschmissen. 600 EUR jährliche Einzahlung vom Brutto (das entspricht laut Victoria Rechner ca. 300 EUR Nettoaufwand) Nach 43 Jahren, 90 Tage Beitragszahlung hab ich eine garantierte Kapitalabfindung von 41.700 EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Juni 28, 2009 Aber ich hab mal den Rechner angeschmissen.600 EUR jährliche Einzahlung vom Brutto (das entspricht laut Victoria Rechner ca. 300 EUR Nettoaufwand) Nach 43 Jahren, 90 Tage Beitragszahlung hab ich eine garantierte Kapitalabfindung von 41.700 EUR. Habe ein ähnliches Problem mit meiner Betrieblichen Alterversorge. Wie kann man eigentlich ausrechnen, ob man bei einer betrieblichen Alterversorge nicht ordentlich über den Tisch gezogen wird? Mein Arbeitgeber zahlt freundlicherweise einen durchaus ansehnlichen Betrag in eine Unterstützungskasse ein. Mit jeder Beförderung erfolgt eine Höherstufung der Versorgungsgruppe d.h. es wird ein zusätzliche Vertrag abgeschlossen und der AG zahlt noch mehr ein. Eigentlich ganz nett. Aber ist das Geld dort sinnvoll angelegt? Misstrauisch bin ich schon deshalb, weil ich es auch nach diversen Bemühungen nicht geschafft habe Hintergrundinformation über die Tarife zu erhalten. Die sind völlig unbekannt. Bei Eingabe im Internet Null Treffer. Trotzdem habe ich zu Hause tonnenweise AGB und Papier. Leider ohne irgend einen Anhaltspunkt wie das Geld angelegt wird bzw. wie Einzahlungs- und Austrahlungströme sich entwickeln, geschweige denn welche Gebühren anfallen. Kriegt man das irgendwie transparenter? Ich schaffe es nicht mal harauszufinden welche Anteile BU, Lebensversicherung/Risikoversicherungsteil und Kapitalbildenden Teil irgendwie voneinander abzugrenzen. Hinzu kommt, dass ich bei der letzten Höherstufung dummerweise Rückenschmerzen erwähnt, woraufhin sämtliche Rückenleiden im BU Teil ausgeschlossen würden. Leider ist das mit über 40% so viel ich weiss die Haupturache für eine BU. Klasse . Daher vermute ich das der Versicherer (AXA) sich eine goldene Nase verdient und das Ganze für mich höchst unvorteilhaft ist. Alles was ich kenne ist die Höhe des Versorgungskapital bei Erreichen der Altersgrenze. Was würdet Ihr tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag