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Herr S.

Betriebliche Altersvorsorge

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Herr S.

Das es hier bis jetzt fast nur um Riester ging, ich aber die BAV und besonders die Pensionskasse sehr sympathisch finde, habe ich mal ein paar Infos zusammengestellt.

 

Die beziehen sich erstmal nur auf die Pensionskasse. Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionsfonds stell ich später mal was ein.

 

 

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung?

 

Ab 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG).

Dabei darf nur auf künftige Gehaltsbestandsteile verzichtet werden (Erklärung muss vor Entstehen des Gehaltsanspruchs ausgesprochen werden. Bsp.: Laufend ab 1.12., Erkl. bis 30.11. / aus Sonderzahlung im Nov., Erkl. Bis 31.10.).

Dies gilt für alle Durchführungswege. Soweit Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag beruhen, können sie für eine Entgeltumwandlung nur genutzt werden, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht oder eine tarifliche Öffnungsklausel die Vereinbarung erlaubt.

Übertarifliche Entgeltansprüche können selbstverständlich umgewandelt werden.

Derartige Tariföffnungsklauseln sind in der jüngsten Vergangenheit bereits in einige Tarifverträge aufgenommen worden, zumeist aber noch zaghaft mit niedrigen Beträgen (z.B. Metallrente und chemische Industrie).

 

Welche Arbeitnehmer können die Ansprüche überhaupt geltend machen?

 

Nur Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen RV pflichtversichert sind haben einen Rechtsanspruch !

Beamte sind deshalb von der bAV ausgeschlossen.

Angestellte des öffentl. Dienstes sind aufgrund der tarifrechtlichen Regelungen großteils aus

dem berechtigten Personenkreis ausgeschlossen. Lediglich die Vereinigung der kommunalen

Arbeitgeberverbände hat bisher eine entsprechende Öffnungsklausel.

 

Wie viel Gehalt kann umgewandelt werden?

 

Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. In 2006 sind das 2.520 Euro p.a. bzw. 210 Euro monatlich. Zusätzlich können ab 2005 1.800,- p.a. eingezahlt werden.

Dies gilt jedoch nur wenn nicht bereits eine pauschal besteuerte Direktversicherung besteht! Außerdem ist dieser Zusatzbetrag nur steuerbefreit !

 

Kann die Beitragshöhe verändert werden?

 

Jederzeit. Arbeitnehmer sind nicht an die Höhe der vereinbarten Entgeltumwandlung gebunden und können - in Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber - den Beitrag für die Zukunft erhöhen oder vermindern.

 

Können mit der Gehaltsumwandlung Sozialabgaben gespart werden?

 

Ja, soweit die Bemessungsgrenzen nicht überschritten werden. Bis einschließlich 2008 müssen auf die umgewandelten Gehaltsteile keine Sozialbeiträge gezahlt werden (bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze).

Ab 2009 unterliegt die Entgeltumwandlung in allen Durchführungswegen der Sozialabgabenpflicht.

 

Verringert sich die gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?

 

Minimal, und auch nur, wenn die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird.

Werden im Jahr 2005 einmalig 1.000 Euro zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, verringert sich aus heutiger Sicht und nach heutiger Kaufkraft die künftige mtl. Altersrente um 0,88 Cent.

 

Ergeben sich auch Auswirkungen auf ein Kranken- oder Arbeitslosengeld?

 

Ja, ebenfalls geringfügig, wenn die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird. Der Betrag der Gehaltsumwandlung kann die jeweilige Bemessungsgrenze für die Ermittlung der Leistungshöhe beeinflussen.

 

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird?

 

Es stehen 5 Möglichkeiten offen:

1. Der neue Arbeitgeber hat auch einen Rahmenvertrag mit der Versicherung, dann kann der Vertrag dort weitergeführt werden.

2. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden

3. Der Vertrag kann privat (aus dem Nettoeinkommen) weiter geführt werden. Die Versicherung bucht die Beiträge separat, um in der Leistungsphase eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

4. Der Vertrag kann auf die Versorgungseinrichtung bei dem neuen Arbeitgeber übertragen werden.

5. Der neue Arbeitgeber lässt die Weiterführung zu, dann ist ein neuer Rahmenvertrag light erforderlich.

 

Was passiert bei Eintritt von Arbeitslosigkeit?

 

Dann kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden oder aus Nettoeinkommen weitergeführt werden(z.B. reduzierter Beitrag).

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guybrush

Danke für diese Informationen.

 

Die Betriebliche Altersvorsorge ist neben der Gesetzlichen und der Privaten Rentenversicherung sicher das wichtigste Standbein bei der Altersvorsorge. Aus diesem Grund nehme ich nächste Woche bei einem Beratungsgespräch bei mir in der Firma teil.

 

Und zwar kommt ein "freischaffender" Berater von der Metallrente, welcher allerdings mit Allianz-Prospekten um sich wirft, vorbei und bittet um Einzelgespräche bei Interessenten.

 

Da ich absoluter Neuling bin, stellt sich mir die Frage, auf welche Punkte ich besonders achten muss. Skeptisch wie man natürlich ist, frage ich mich, warum er Allianzprodukte anbietet.

 

Hat jemand die Metallrente? Gibt es besondere Stricke und Fallen?

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Herr S.

http://www.bav-verband.de/html/vorsicht_falle.html

 

Das hatte ich neulich im mal gefunden. Kritisiert wird hier aber mehr, dass der "Experte" wohl einiges verschwiegen hat...

Nicht die MetallRente ansich.

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guybrush
http://www.bav-verband.de/html/vorsicht_falle.html

 

Das hatte ich neulich im mal gefunden. Kritisiert wird hier aber mehr, dass der "Experte" wohl einiges verschwiegen hat...

Nicht die MetallRente ansich.

 

 

Ja, habe ich eben auch beim Googlen gefunden. Für einen Neuling alles allerdings nicht gerade einfach zu verstehen. Mir stellt sich die Frage, WAS der "Experte" (und vielleicht treffe ich so einen ja genau nächste Woche hier im Unternehmen an) hätte NICHT verschweigen sollen?

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Herr S.

Also ich hab´s eben nochmal überflogen.

Bißchen sehr einseitig finde ich. Es sollte doch klar sein, dass es sich um eine Rentenversicherung handelt, oder?

Die positiven Aspekte der Entgeldumwandlung werden nicht erwähnt.

 

Was ich nicht rauslese ist, ob es sich um eine Pensionskasse handelt oder wirklich NUR um eine RV die als betriebliche Altersvorsorge verkauft wird.. Das glaub ich aber nicht.

 

Ich hab meine P-Kasse auch Fondsgebunden, da ist die Rendite voraussichtlich besser bei der laufzeit.

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mark3864

Mir ist kürzlich zu Ohren gekommen, dass bei der Entgeltumwandlung die Sozialabgabenfreiheit über das Jahr 2008 hinaus erhalten bleiben soll.

Hat dazu jemand nähere Informationen ??

 

Markus

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mäx

Ja, die Sozialabgabenfreiheit für bav bleibt unbefristet erhalten.

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JavaDirk

Zu kritisieren habe ich an der Entgeltumwandlung:

1) Da sie das Brutto verringert, verringert sie ebenfalls den Anspruch auf die gesetzliche Rente.

2) Die Produktvielfalt finde ich nicht besonders üppig. So richtig gefallen hat mir da nix. Habe allerdings bei ebase heute gesehen: "Hier geht es zu ihrem bAV-Depot". Weiß da jemand was zu? Kann man über ebase bAV in Fonds anlegen?

 

Gruß, Dirk

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Privatanleger
...Mir ist kürzlich zu Ohren gekommen, dass bei der Entgeltumwandlung die Sozialabgabenfreiheit über das Jahr 2008 hinaus erhalten bleiben soll.

Hat dazu jemand nähere Informationen ?...

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...hl=betriebliche

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AXM

Metall-Rente ist ein Produkt eines Konsortiums von 4-5 Versicherungen u.a. Allianz. Deshalb verkauft euch ein Allianz Vertreter dieses Produkt daher auch die Broschüren.

 

Es gibt auch ansdere Nachteile bei der Gehaltsumwandlung. So sagt ein "Experete"(den Link kann man hier im Forum finden) dass es u.U. günstiger sein kann Steuer zu bezahlen und dann was übrig bleibt von z.B. 100 zu investieren als 100 von Brutto und zum Schlüss Steuer bezahlt. Die Abgeltungssteuer hat er bereits berücksichtigt.

 

Ich Persönlich habe Metallrente weil mein Betrieb ein Rahmenvertrag damit hat und kein anderer Anbieter ins Haus daarf. und die VWL kriegt nur der der Metallrente oder Riester hat. also 50 vom Brutto weg und 26,xx VWL zum Brutto dazu. ansonsten bin ich d auc der Meinung dass es sinnvoller ist. Nettobeträge zu sparen.

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guybrush
Ansonsten bin ich d auc der Meinung dass es sinnvoller ist. Nettobeträge zu sparen.

 

Warum? o:)

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AXM

Das ist mehr ein Gefühl und auch der o.g.Bericht.

Und die Erfahrung zeigt dass es sehr unwahrscheinlich ist dass der Staat im Nachteil bleibt. :-

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TheMightyGandalf
· bearbeitet von TheMightyGandalf
Zu kritisieren habe ich an der Entgeltumwandlung:

1) Da sie das Brutto verringert, verringert sie ebenfalls den Anspruch auf die gesetzliche Rente.

 

Hallo Dirk, das stimmt aber nur, wenn Du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst (ca. 5200 EUR pro Monat). Wenn Du mehr verdienst, zahlst Du trotzdem den vollen Beitrag in die Rente und sparst Steuern... zwar nimmt der Spareffekt von 60% bei niedrigem Einkommen durch die Sozialabgabenfreiheit deutlich ab hin zum höheren Einkommen (ca. 62.000 EUR pro Jahr), bei dem die Sozialabgabenfreiheit entfällt und somit nur noch 40% Vorteil vorherrschen... aber zumindest gibt es diese Variante...

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schnithooo
Zu kritisieren habe ich an der Entgeltumwandlung:

1) Da sie das Brutto verringert, verringert sie ebenfalls den Anspruch auf die gesetzliche Rente.

 

Verringert sich die gesetzliche Rente durch die Gehaltsumwandlung?

 

Minimal, und auch nur, wenn die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird.

Werden im Jahr 2005 einmalig 1.000 Euro zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, verringert sich aus heutiger Sicht und nach heutiger Kaufkraft die künftige mtl. Altersrente um 0,88 Cent.

 

 

ich denke es ist recht klar, das auf die paar die da nicht in die gesetzliche fließen durchaus verzichtet werden kann,

wenn man die staatlichen (steuerlichen) und sozialen (sozialabgaben) geförderten umstände berücksichtigt.

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schnithooo
Es gibt auch ansdere Nachteile bei der Gehaltsumwandlung. So sagt ein "Experete"(den Link kann man hier im Forum finden) dass es u.U. günstiger sein kann Steuer zu bezahlen und dann was übrig bleibt von z.B. 100 zu investieren als 100 von Brutto und zum Schlüss Steuer bezahlt. Die Abgeltungssteuer hat er bereits berücksichtigt.

 

bei der bAV sehe ich den vorteil das ich mir in der einzahlungsphase 4 sozialabgabensäulen spare (kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherung) und in der leistungs-/rentenbeziehungsphase aber als renter ja nur noch kranken- und pflegeversicherung davon zahlen muss.

abgesehen davon sind die steuerlichen belastungen im alter meist geringer als im aktiven berufsleben.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

...wenn man v.a. bedenkt, dass 0,88 € weniger gesetzliche Rente bei rausspringen, aber dafür später das x-fache an betrieblicher Rente bekommt. Selbst wenn man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge noch abzieht. Da bleibt Netto einfach mehr, sofern natürlich das Anlageprodukt als solches, das Arbeitgeber abschließt taugt.

 

Was man systematisch bedenken sollte ist, dass dadurch weniger Geld der Rentenversicherung zur Verfügung steht und davon auszugehen ist, dass die Beitragssätze nach oben angepasst werden. Dem gegenüber steht langfristig gesehen die verringerte gesetzliche Rente, deren Verringerung wir durch Dinge wie BaV unterstützen.

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JavaDirk

Danke für die Infos bzgl gesetzlicher Rente. Weiß noch jemand was bzgl ebase-bAV-Depot?

 

Gruß, Dirk

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Privatanleger
...Weiß noch jemand was bzgl ebase-bAV-Depot?...

 

Die ebase betreut im Rahmen von betrieblicher Altersvorsorge und Arbeitszeitmodellen z. Zt. etwa 200 Unternehmen (Bestand ca. 400 Millionen Euro). Schwerpunkte sind, neben der Entgeltumwandlung bei der Direktzusage (deferred compensation), die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung und verschiedene Modelle von Arbeitszeitdepots.

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

Hallo zusammen,

 

da ich die Threads nicht vermischen möchte und die Diskussion von Riester vs. ETF samt Excelshett bereits hier ausgetragen wurde und dort die Diskussion in Richtung betriebliche Altersvorsorge lief möchte ich dies doch lieber hier fortführen. Eine entsprechende Verlinkung habe ich auch dort gesetzt.

 

Ich habe den im anderen Thread vorgestellten Rechner nun grundlegend überarbeitet, was auch direkt ins Auge fällt und um einige Funktionen aufgearbeitet :-

Ich möchte ihn gerne der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, damit

 

1. evtl. noch vorhandene Fehler beseitigt werden

2. eine Orientierung möglich wird für alle Unentschlossenen

3. konsequent und entschlossen gehandelt werden kann

4. der Rentenschock bereits jetzt kommt ^_^

 

Bitte zuerst die Erklärung des Rechners im Sheet lesen und dann handeln. Alles andere wäre fatal. Und nun viel Spaß und viel Erfolg damit

 

BAV_Kalkulator.xls

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culo

hallo,

die obergrenze in höhe von 4% für die entgeldumwandlung gilt afaik nur, solange sozialabgaben gespart werden.

wenn man oberhalb der bemessungsgrenze bleibt, kann man auch mehr als 4% sparen. ich spare jedenfalls mehr als 4% und bleibe trotzdem oberhalb der bemessungsgrenze. eine direktversicherung habe ich auch noch. also dürften die 1.800 zusätzlich für mich auch nicht gelten.

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Fleisch

hmmm ein Punkt, der mir nicht ganz sauber war, so dass ich ihn (noch) nich eingebaut habe. Hast du da nähere Infos zu wie sich das genau verhält ? Habe nur gelesen "Es können 1800 p.a. steuerfrei eingezahlt werden"

 

Sobald ich nähere Infos hab, werd ich das Sheet anpassen

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culo
hmmm ein Punkt, der mir nicht ganz sauber war, so dass ich ihn (noch) nich eingebaut habe. Hast du da nähere Infos zu wie sich das genau verhält ? Habe nur gelesen "Es können 1800 p.a. steuerfrei eingezahlt werden"

 

Sobald ich nähere Infos hab, werd ich das Sheet anpassen

 

 

ich habe keine ahnung. aber es ist immer von 4% der bemessungsgrenze die rede.

ich vermute, dass diese obergrenze gesetzt wurde, um einnahmeausfälle der sozialkassen zu begrenzen.

wenn man oberhalb der bemessungsgrtenze verdient, kann man alles sparen, was man mehr als diese grenze verdient + dann nochmal 4% von der bemessungsgrenze.

so verstehe ich die regel.

also sind die genannten monatsbeträge falsch, bzw. sie gelten nur, wenn man bis zur bemessungsgrenze verdient.

oder mein arbeitgeber macht einen fehler.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 63 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

 

Sprich: individuelle Besteuerung als Arbeitslohn, aber steuerfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 63 000 EUR - 2008: 63.600 EUR), bei Neuverträgen zusätzlich 1 800 EUR steuerfrei

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culo
· bearbeitet von culo

2006 hat volkswagen im rahmen des tarifabschlusses für jeden tariflichen mitarbeiter 6.300 euro brutto in den pensionsfonds eingezahlt. alternativ konnte man sich den betrag auch versteuert auszahlen lassen.

 

nachzulesen z.b. hier:

 

http://www.wsws.org/de/2006/okt2006/vw-o04.shtml

 

 

orgendwie scheint das mit der grenze nicht zu stimmen. eventuell gelten hier auch spezielle tarifvereinbarungen.

 

dem zext nach geht es hier auch um beiträge des arbeitgebers und nicht um beiträge des arbeitnehmers durch lohnverzicht.

 

ich werde mich nächstes jahr da mal genauer kundig machen.

 

 

zitat:

 

Die Möglichkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung...

... zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge steht Arbeitnehmern seit 1. Januar 2002 gegenüber ihrem Arbeitgeber zu. Der Arbeitnehmer verzichtet hierbei auf einen Teil seines Einkommens zugunsten des Anspruchs auf eine Altersversorgung durch den Arbeitgeber. Umgewandelt werden kann hierbei sowohl das monatliche Gehalt als auch Sonderleistungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Rechtliche Basis für die Möglichkeit einer Entgeltumwandlungsvereinbarung sind die jeweils gültigen Tarifverträge[. Eine Tarifbindung liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn der Arbeitgeber Mitglied des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes ist oder Vertragspartner eines Firmen-Tarifvertrages und der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft solidarisiert ist.

Was die Höhe des Entgeltumwandlungsanspruch betrifft, so ist zunächst die Obergrenze von 4% der jährlich schwankenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten. Über dieser Grenze bedarf der Arbeitnehmer der Zustimmung des Arbeitgebers.

 

möglicherweise heisst das, dass arbeitgeber und arbeitnehmer hier mehr vereinbaren können. die 4% sind der gesetzliche anspruch des arbeitmehmers.

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger

Seit 2001 wandern alle Rücklagen des Unternehmens zur Alterssicherung der Mitarbeiter in den Pensionsfonds. Dort hinein fließen die Rücklagen für

 

1. die Grundversorgung, das ist die betriebliche Altersversorgung, die allein das Unternehmen finanziert. Für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 2001 fließen ein Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zehn Prozent für Einkommensanteile über der Grenze in den Pensionsfonds. Für alle bereits vorher Beschäftigten gelten Übergangsregelungen,

2. die Gelder für die Beteiligungsrente 1, das sind zusätzliche Mittel, die aus den ehemaligen vermögenswirksamen Leistungen stammen (27 Euro pro Monat) und

3. für die Beteiligungsrente 2, Brutto-Entgeltumwandlung (freiwillig durch den Arbeitnehmer). Jahr für Jahr erwirbt jeder Mitarbeiter so bis zu drei garantierte Rentenbausteine und hat durch die Anlage im Pensionsfonds eine Möglichkeit, seine Einnahmen im Alter durch sogenannte Überschussbausteine noch weiter zu erhöhen.

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