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johnyplayer

Frage"Leerverkauf+Provisionsbelastung"

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johnyplayer

Hallo, habe einfach mal ne allg. Frage und hoffe das mir jemand ne wirkliche Antwort darauf geben kann der sich ein wenig mit dem Bankwesen auskennt.

 

Vor einiger Zeit wollte ich ca. 10.000 Call Optionskontrakte der LHA (Lufthansa) loswerden und gab die Order bei meiner Hausbank in das Erfassungssystem mit einem Limit von 0,11 ein.

 

Leider gab ich bei der ISIN nicht die korrekte ISIN der Optionskontrakte sondern die der LHA Aktie an.

 

Die Order wurde aufgenommen und von meiner Bank ausgeführt.

 

Es fand keine Bestands oder Bönitätsprüfung im engeren Sinne statt.

 

Als ich den Fehler bemerkte war es schon zu spät und ich hatte 10.000 Aktien der LHA AG verkauft.

 

Umgehend setzte ich mich mit einem Berater in Verbindung der die Bank wieder mit den 10.000 Aktien zum gleichen Kurs wie dem des Leerverkaufs eindecken konnte.

 

Natürlich verkaufte ich nach der ganzen Aktion meine Kontrakte.

 

Weniger erfreut war ich am nächsten Tag als ich bemerkte das meine Bank mir die vollen Provisionsgebühren (ca 1600 Euro) für das Geschäft (Leerverkauf 10.000 LHA; Kauf 10.000 LHA) auf meinem Konto belastet hatte.

 

Frage: "Darf die Bank das einfach so machen oder darf dies gar nicht möglich sein. Ich dachte Leerverkäufe seien in Deutschland illegal?

 

Wie denkt ihr darüber ?

 

Freue mich über jede Antwort die mich weiter bringt.

 

Sonst sitze ich nämlich auf den 1600 Euro fest:-( also danke im voraus!

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bond

Also Leerverkäufe sind in Deutschland keineswegs illegal. Gehst du z.B. zu US-Brokern wird dir meistens auch hier in Deutschland diese Möglichkeit eingeräumt. Bei Leerverkäufen musst du eine Margin hinterlegen, die eventuell Kursrisiken abdeckt. Übersteigt das Risiko der Position dein zur Verfügung stehendes Kapital, sollte es normalerweise nicht dazu kommen, dass eine Position neu eröffnet wird.

 

Steht irgendwas von Leerverkäufen in den AGB deiner Bank/deines Brokers? Für Deutschland ist das nicht gerade gewöhnlich und 1600 Euro Gebühren sind einfach nur überzogen, wenn man bedenkt, dass die großen Online-Broker wie Consors beispielsweise ein oberes Limit von 69 Euro haben.

 

Ich glaube fast, dass das eine Verkettung von Fehlern bei der Bank ist. Zum einen sind Leerverkäufe höchstwahrscheinlich bei deiner Bank nicht drin (daraus resultiert, dass du nicht verkaufen kannst, was du nicht besitzt). Zum anderen fehlt anscheinend die Bonitätsprüfung (ich kenne die Größe der Aktienposition leider nicht), die Kursschwankungen abdecken soll. Nicht zuletzt sind die Gebühren von 1600 Euro alles andere als normal. Das findest du glaube ich nicht mal bei den teuersten Anbietern.

 

Sprechen die Geschäftsbedingungen des Handelsystems für dich (Leerverkäufe werden nicht erwähnt oder sind nicht möglich, oberes Gebührenlimit etc.), dann würde ich dagegen auf jeden Fall rechtlich vorgehen. Wahrscheinlich wird dir die Bank dann die Gebühren erlassen.

 

Wenn du weitere Fragen oder Informationen hast, kannst du gern nochmal vorbeischauen. Wir werden dir versuchen, so gut wie möglich zu helfen. :)

 

Ich wünsche dir alles Gute in diesem Fall.

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chartprofi

wenn du keine börsentermingeschäftsfähigkeit hast ist es nicht möglich solche geschäfte zu tätigen

 

Börsen-ABC

 

L wie Leerverkäufe

Leerverkäufe - im Börsenjargon auch unter dem Begriff "short gehen" bekannt - sind Verkäufe von Aktien, die noch gar nicht im Besitz des Verkäufers sind.

 

Ein Investor leiht sich Aktien und verkauft diese leer, wenn er darauf spekuliert, daß der Kurs dieser Aktien fallen wird. Somit kann er sie zu einem späteren Zeitpunkt preiswerter erwerben. Fällt der Kurs wie erhofft, verdient der Anleger an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis.

 

Leerverkäufe sind hochspekulativ und deshalb nur etwas für Profis. Für Privatanleger sind Leerverkäufe in Deutschland verboten.

 

quelle: http://www.instock.de/ABC/10145824.html

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johnyplayer
· bearbeitet von johnyplayer

Das ist doch schonmal was!

 

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

 

Genau das trifft auch den Kern meiner Frage.

 

Darf die Bank überhaupt meine Order ausführen ohne eine Stückeprüfung durchzuführen alleine von der rechtlichen Seite her?

 

Laut Bank ging die Order zu keinem Händler auf den Tisch sondern direkt an die Börse nach Stuttgart und wurde dort 10 Sekunden nach Ordereingabe ausgeführt.

 

Sollte sich meine Bank weigern mir die meinem Konto bereits belasteten Provisionsgebühren zu erstatten denke ich ernsthaft darüber nach einen Anwalt einzuschalten.

 

Alleine von der Logik her darf dies doch gar nicht funktionieren.

 

Sonst könnte ich heute ja in mein Ordererfassungssystem gehen und ganz locker 1.000.000 Aktien irgendeiner Gattung zum Verkauf anbieten.

 

Würde diese Order an der Börse eingehen würde ich ja ohne es zu wollen die Börse stark beeinflussen. Gerade für die betroffene Gattung.

 

Im Rahmen des Anlegerschutzes darf dies doch gar nicht möglich sein?

 

Danke

 

Gruss

player

 

PS: Börsenterminfähigkeit ist vorhanden.

Sonst hätt ich wohl keine Optionskontrakte in meinem Depot gehabt ?!? trotzdem recht herzlichen Dank für die ANtwort

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nagualml

Vielleicht ist dein Tipp ja für Leute interessant, die Möglichkeiten zum Shorten suchen.

Vielleicht überprüft deine Bank ja auch die Identitäten der Leute nicht, die bei ihnen ein Depot eröffnen. Dann kann sich da ja jeder mit einem falschen Namen anmelden, irgendeinen superspekulativen Wert wie z.B. Taser dort leerverkaufen, und ist dann nach kurzer Zeit entweder steinreich, oder die Bank pleite und der Betrüger muss sich dünne machen...

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nagualml

Wahrscheinlich würde es nicht möglich sein, 1.000.000 Aktien zum Leerverkauf anzubieten, weil die Aktien von dem Broker ausgeliehen werden, der sie für seine Kunden verwaltet. Er kann natürlich nur einen bestimmten Anteil dieser Papiere verkaufen, denn er muss sie den Anlegern bei Verkaufswünschen ja auch zurückgeben.

Selbst wenn bei der Bank die Bonität und die Gebüren nur schlampig geprüft werden, dürfte die versehentliche Verdoppelung von Papieren nicht vorkommen.

 

Ich glaube, bei Fehlern bei Überweisungen usw. kann schon mal Geld verschwinden oder neues geschaffen werden, aber bei Aktien habe ich das noch nie gehört.

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caruso

Was mich irritiert.

 

Normalerweise werden im System zwei Dinge hinterlegt: Die positive Finanztermingesch. - fähigkeit, und die Bestandskontrolle. Dh, entweder hast du Aktien im Bestand, oder du hast die Leerverkaufsberechtigung (nur mit FTG).

 

Auch wenn der Auftrag direkt an die Börse in Stuttgart weitergeleitet wird, müsste doch eine Guthaben/Kontokontrolle/Depotkontrolle durchgeführt werden, entweder elektronisch (durch Schnittstelle aufs Kontokorrentsystem), oder durch den entspr. Händler.

 

Um welche Bank handelt es sich denn, wenn man fragen darf ?

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