Freddy Oktober 30, 2007 Hallo liebes Forum, nachdem ich hier einige Zeit still mitgelesen habe, nun zwei Fragen von mir. (1) Was sind öffentliche Übernahmeangebote? (2) Was sind Abfindungsansprüche? (im Zusammenhang mit Übernahmen) zu (1): Bei manchen Investmentbanken werden die Bereiche "M&A" und "Übernahmeangebote" voneinander getrennt. Was ist denn genau der Unterschied? Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterscheidet drei Fälle: - Angebot zum Erwerb von Wertpapieren: Angebot, das nicht auf den Kontrollerwerb ausgerichtet ist und auch nicht durch einen Kontrollerwerb ausgelöst wurde - Übernaheangebot: Angebot, das auf den Kontrollerwerb ausgerichtet ist - Pflichtangebot: Angebot, das durch Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft ausgelöst wurde Hier ein Bild mit den Tätigkeiten im Bereich "Übernahmeangebote" einer Investmentbank: Für mich klingt das gar nicht nach typischen Tätigkeiten aus dem M&A Bereich. Dem Bereich "Übernahmeangebote" werden u. a. folgende Unterbereiche zugeordnet: - Aufbau einer Unternehmensbeteiligung - Ausweitung einer bestehenden Beteiligung - Erfüllung von Abfindungsansprüchen Gehören die ersten beiden nicht einfach in den M&A Bereich? zu (2): Was Abfindungsansprüche sind, hab ich auch noch nicht ganz verstanden. So weit ich weiß, handelt es sich hierbei um Barzahlungen an Minderheitsaktionäre, die beispielsweise mit einem squeeze-out aus dem Unternehmen gezwungen werden, um ein going-private zu ermöglichen. Aber sicher bin ich mir da nicht. Ich freu mich auf eure Antworten. Gruß Freddy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag