Noname Oktober 30, 2007 Hi, wie hoch ist denn zurzeit der Spekulationssteuerfreibetrag, 512 ? Kann man davon die Kosten des Kaufs etc. abziehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Oktober 30, 2007 Und nochmals: Es ist kein Freibetrag sondern eine Freigrenze. Ein erheblicher Unterschied. Zu den Auswirkungen mal die Suche bemühen. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Oktober 30, 2007 Einen "Spekulationssteuerfreibetrag" bzw. eine "Spekulationssteuerfreigrenze" gibt es doch gar nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper Oktober 30, 2007 Und die Grenze ist meines Erachtens 511,99. Ab 512,- sind Steuern fällig. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
christine Oktober 30, 2007 Und die Grenze ist meines Erachtens 511,99.Ab 512,- sind Steuern fällig. cu so ist es. bei 512 euro muss alles komplett ab dem ersten euro versteuert werden und bei 511,99 ist alles noch steuerfrei mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bierdeckel Dezember 27, 2007 wie sieht es denn bzgl. spekulationsgewinn + dividende aus? wenn man z.B. eine aktie mit einem spekulationsgewinn < 512euro innerhalb eines jahres verkauft, aber eben von dieser aktie innerhalb des gehaltenen zeitraums ( <1 jahr) eine dividende erhalten hat. zählt die dividendenzahlung dann zum spekulationsgewinn, d.h. dieser erhöht sich einfach um den betrag der gezahlten dividende? so, dass ich dann im prinzip "keine" dividende erhalten habe, sondern einfach nen höheren spekulationsgewinn habe und den entsprechend höheren betrag angeben muss (bzw. für den fall "dividende + spekulationsgewinn < 512euro" eben überhaupt nicht angeben muss)? ist das richtig? hatte da mal so etwas derartiges gelesen. hat da zufällig jemand erfahrung mit? merci vielmals schon im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain Dezember 27, 2007 dividenden unterliegen dem halbeinkünfteverfahren und haben nichts mit spekulationsgewinn zu tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Dezember 27, 2007 wie sieht es denn bzgl. spekulationsgewinn + dividende aus? wenn man z.B. eine aktie mit einem spekulationsgewinn < 512euro innerhalb eines jahres verkauft, aber eben von dieser aktie innerhalb des gehaltenen zeitraums ( <1 jahr) eine dividende erhalten hat. zählt die dividendenzahlung dann zum spekulationsgewinn, d.h. dieser erhöht sich einfach um den betrag der gezahlten dividende? so, dass ich dann im prinzip "keine" dividende erhalten habe, sondern einfach nen höheren spekulationsgewinn habe und den entsprechend höheren betrag angeben muss (bzw. für den fall "dividende + spekulationsgewinn < 512euro" eben überhaupt nicht angeben muss)? ist das richtig? hatte da mal so etwas derartiges gelesen. hat da zufällig jemand erfahrung mit? merci vielmals schon im voraus. Du verwechselst hier so ziemlich alles was geht... Also: Dividenden und Spekulationsgewinn ist zu trennen!!! Dividenden unterliegen auch der Einkommensteuer, aber unabhängig von der Haltedauer und der Freigrenze von 512 . Wie BarGain sagte gibt es hier (noch) das Halbeinkünfteverfahren, welches nur die Hälfte der Dividenden steuerpflichtig macht. Hierfür gibt es dann auch den Sparer-Freibetrag, der die Dividendeneinkünfte mindert. Wenn du der Bank einen FSA erteilt hast, dann wird diese die Dividenden Brutto=Netto auszahlen und gut ist. Spekulationsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Dieser unterliegt der ESt, soweit größer als 511,99 . Werbungskosten (Spesen, etc.) darfst du natürlich mit berücksichtigen, aber Dividenden spielen hier null nix ein Rolle! mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bierdeckel Dezember 27, 2007 Dividenden unterliegen auch der Einkommensteuer, aber unabhängig von der Haltedauer und der Freigrenze von 512 . sorry, wenn ich euch damit nerven sollte oder mich gerade etwas anstelle, aber vielleicht habe ich mich auch etwas unklar ausgedrückt, was meine frage ist. dividende und spekulationsteuer sind prinzipiell zu unterscheiden. ist klar. -für spekulationsgewinne gibt es die besagte freigrenze von 512euro -für dividenden gilt der herkömmliche sparerfreibetrag von 750 + 51euro und so wie ich euch jetzt verstehe (sofern ich richtig liegen sollte), hat die gezahlte dividende keinerlei auswirkung auf die höhe meines "spekulationsgewinn" mit ein und der selben aktie. aber wie ist dann folgendes zu verstehen: "Wird die Aktie binnen der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, mindert die inzwischen steuerfrei kassierte Dividende den Anschaffungspreis der Aktie. Effekt: Der steuerpflichtige Kursgewinn fällt höher aus." auch nachzulesen unter http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-5661 die aussage gilt ja prinzipiell sicher nicht nur für steuerfrei ausgezahlte dividenden sondern auch für "normale" einkommensteuerpflichtige dividenden. d.h. man würde den steuerpflichtigen betrag (die hälfte) der dividende eigentlich zum spekulationsgewinn hinzuaddieren. so würde ich zumindest den artikel verstehen. oder was meint ihr dazu? sorry für meine blöde fragerei, habe aber bisher keinerlei erfahrung mit diesem fall. -- heilfroh wenn die steurerklärung mal aufn bierdeckl passn würde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 27, 2007 · bearbeitet Dezember 27, 2007 von Sapine Da ist die Rede vom Spezialfall einer steuerfreien Dividende (hab ich persönlich noch nicht erlebt). Das vollständige Zitat: Die Dividendenzahlung erfolgt dann in aller Regel am Tag nach der HV, sagt Anwalt Graf. Ist sie steuerfrei, muss die Gesellschaft dies aber gesondert bescheinigen. Die Depotbank gibt das an den Anleger weiter, der in seiner Steuererklärung diese Zahlung dann nicht angeben muss. Ausnahme: Wird die Aktie binnen der einjährigen Spekulationsfrist verkauft, mindert die inzwischen steuerfrei kassierte Dividende den Anschaffungspreis der Aktie. Effekt: Der steuerpflichtige Kursgewinn fällt höher aus. D.h. wenn du eine steuerfreie Dividende kassiert hast, zählt sie innerhalb der Spekufrist zu den Kursgewinnen. Eine steuerfreie Dividende ist dabei nicht das selbe wie eine durch Freistellungsauftrag freigestellte Dividende. Ich habe jetzt jedenfalls dank deiner Frage wieder was dazu gelernt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bierdeckel Dezember 27, 2007 aha. also dann doch ein spezialfall. besten dank für die aufklärung @Sapine habt ihr zufällig noch irgendwelche tipps/empfehlungen, wo man so was evtl. mal nachlesen kann, wenn man nicht grade steuerberater ist... bzw. wo bekommt ihr so eure informationen diesbzgl. her?? merci jedenfalls. -- heilfroh wenn die steurerklärung mal aufn bierdeckl passn würde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Dezember 27, 2007 Den Artikel hatte ich eben gar nicht gelesen Effekt: Der steuerpflichtige Kursgewinn fällt höher aus. Also macht dieses Modell nur dann Sinn, wenn du die Aktien länger als 1 Jahr hälst, da du, wenn du innerhalb der Spekulationsfrist verkaufst und die AK gemindert werden auf das Halbeinkünfteverfahren verzichtest. Außerdem ist die steuerfreie Dividende nur ein Nebenanreiz. Von der Aktie solltest du auch ohne die Dividende überzeugt sein, bevor zu zuschlägst. Dieses Modell funktioniert nur bei einem Unternehmen, die diverse steuerliche Verlustvorträge haben, welche die ausgewiesenen Gewinne übersteigen. Weil du jetzt steuerlich gesehen ja keine Gewinnausschüttung (Gewinn gibt es ja nach Verrechnung nicht) vorliegen hast, sondern vielmehr eine Rückzahlung von dem zur Verfügung gestellten Kapital, hast du hier die Steuerfreiheit. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 27, 2007 Da ist die Rede vom Spezialfall einer steuerfreien Dividende (hab ich persönlich noch nicht erlebt). U. U. ist Dt. Euroshop (DE0007480204) so ein Fall. Kann das sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Dezember 27, 2007 U. U. ist Dt. Euroshop (DE0007480204) so ein Fall. Kann das sein? Ja, die schütten auch steuerfreie Dividende aus! Aktiengesellschaften mit steuerfreier Dividende Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood Dezember 28, 2007 so jetzt hab ich auch nochmal eine frage. habs zwar in einem anderen thread schon gelesen aber der war schon etwas älter und ich bin mir nicht sicher ob das so stimmt. ich zähle meine gewinne aus den aktien, zertifikaten und aktienfonds zusammen und teile durch 2. danach nehme ich gewinne von anleihen und zertifakten dazu. stimmt das so oder darf ich nichts durch 2 teilen? wie macht man das eigentlich mit einem mischfonds? wär euch sehr dankbar für schnelle antworten weil wenn ich knapp drüber kommen würd würde ich noch schnell was mit verlust verkaufen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bienenkorb Dezember 29, 2007 ich zähle meine gewinne aus den aktien, zertifikaten und aktienfonds zusammen und teile durch 2. Hallo zusammen, Zertifikate unterliegen m.M. nach nie dem Halbeinkünfteverfahren. Liegt an den Steuertheorie, die besagt das der Gesamtgewinn insgesamt nur einmal besteuert wird. Klappt wegen der Systematik des HEV aber nur bei einem progressiven Einkommensteuersatz von 40 %. Also zählst du nur Gewinne aus Aktien und Aktienfonds zusammen und teilst durch 2. Bei (Misch)fonds musst du die ganze Sache aufteilen bzw. du bekommst eine Bescheinigung über die Aufteilung, da Fonds steuerlich als transparente Gebilde behandelt werden (wenn der Fonds eine Anleihe kauft wird das steuerlich so behandelt als ob du die Anleihe selbst gekauft hast). Das selbst zu machen wird ziemlich schwierig. Hab mal solche Excel Tabellen gesehen. Damit kannst du deine Wohnung tapezieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
georgewood Dezember 30, 2007 danke für die antwort! wenn ich das durch 2 teilen darf bleib ich eh drunter und muss mir mit mischfonds keine gedanken mehr machen. ist schon ein blöder zeitpunkt wo ich angefangen habe an die börse zu gehen extra wegen 2 mal steuererklärung das noch alles lernen ja stimmt mit dem zertifikaten weiß ich eigentlich... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag